WLAN Störerhaftung: Neue Gesetzesänderung tritt in Kraft
• 27.07.16 Das mobile Surfen über WLAN Hotspots im Ausland ist Gang und gebe. Allerdings wird in Deutschland das offene WLAN Netz aufgrund der Störerhaftung in Deutschland doch sehr restriktiv gehandhabt. In den europäischen Nachbarländern und in den Urlaubsländern gehört WLAN einfach zu den Hausmitteln. Hotels ohne WLAN haben keine Chance auf Gäste. Anders sieht es in Deutschland aus,
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Neues Gesetz soll WLAN Störerhaftung abschaffen
Laut dem neuen Gesetzesentwurf, sollen private und auch nebengewerbliche Anbieter das sogenannte Providerprivileg der gewerblichen Anbieter bekommen. Damit muss man nicht mehr dem Kunden mit einer geplanten Vorschaltseite und einer Passwortsperre ärgern. Diese neue gesetzliche Regelung tritt nun in Kraft.
Bislang sorgen Telekom Hotspots für Breitbandverbindungen -Bild: Telekom |
Die Kritiker bemängeln aber an dem neuen Gesetz, dass die sogenannte "Störerhaftung" für WLAN-Anbieter und damit deren Haftungsrisiko nicht abgeschafft wurde. Immerhin besteht ein Restrisiko bei der zivilrechtlichen Inanspruchnahme durch Abmahnungen, da hier nicht ausdrücklich die WLAN-Betreiber durch Abmahnungen geschützt worden sind. Die Regierungskoalition hält die Neuregelung hingegen für tragfähig.
Aber auch einige Experten im Bundesrat sehen in der Gesetzesänderung eine "Rechtsunsicherheit", so heißt es in einer Empfehlung der Ausschüsse.
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