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WhatsApp Anschluss: WhatsApp ab sofort nur noch ab Android 5.0

• 26.10.23 Bei WhatsApp gibt es seit dem letzten Dienstag, dem 24.Oktober, nur noch eine Unterstützung für Android 5.0 oder höher. Damit fallen alle bisherigen Android Versionen mit Android 4.4 oder kleiner weg. Wir zeigen Ihnen -wie immer- alle Details beim WhatsApp Anschluss auf.

WhatsApp Anschluss: WhatsApp ab sofort nur noch ab Android 5.0

Dr.Sim
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Bislang gab es bei WhatsApp eine Unterstützung bei Android-Geräte ab der Android-Version 4.1. Damit ist seit dem 24.Oktober Schluss. Weiterhin werden iPhones ab iOS 12 noch unterstützt. Auch KaiOS-Telefone ab KaiOS 2.5.0, einschließlich JioPhone und JioPhone 2.

WhatsApp Anschluss: WhatsApp ab sofort nur noch ab Android 5.0
WhatsApp Anschluss: WhatsApp ab sofort nur noch
ab Android 5.0 -Bild: Whatsapp.com

Ab dem 24. Oktober 2023 werden nur noch Android-Betriebssysteme der Version 5.0 und aktueller unterstützt. So muss auch das Telefon während des Verifizierungsprozesses SMS oder Anrufe empfangen können. Das Einrichten neuer Konten auf reinen WLAN-Geräten wird nicht unterstützt.

Dabei prüft WhatsApp regelmäßig, welche Betriebssysteme auf dem Smartphone laufen. Um zu entscheiden, welche Betriebssysteme der Anbieter nicht mehr unterstützt, werden die ältesten Geräte und Software mit der geringsten Zahl von Anwender betrachtet. Diese Geräte verfügen möglicherweise auch nicht über die neuesten Sicherheits-Updates oder ihnen fehlen Funktionen, die zum Ausführen von WhatsApp erforderlich sind.

Verbraucherzentrale verkündet Betrug durch WhatsApp Nachrichten --Modifizierter Enkeltrick

So treiben sich laut der Verbraucherzentrale Bundesverband wieder vermehrt Kriminelle auf WhatsApp rum und versuchen einen modifizierten Enkeltrick. So geben sich Betrüger auf WhatsApp oder per SMS als Kinder aus, die ihre Handynummer gewechselt haben. Dabei geht es dann auch um Geldforderungen.

So gibt es dann die überraschende WhatsApp Nachricht auf dem Smartphone von einer unbekannten Nummer: "Hallo mama, rate mal wessen's Handy in der Waschmaschine gelandet ist. Du kannst diese Nummer einspeichern und die alte löschen". Diese Nachricht an eine Verbraucherin in Nordrhein-Westfalen.

Eine weitere Nachricht gibt es mit dem WhatsApp Inhalt: "Hallo Mama, ich habe ein neues Handy. Bitte speichere die neue Nummer ab!".

Die Verbraucherin aus Nordrhein-Westfalen hatte den Betrug sofort bemerkte, die sächsische Verbraucherin wurde zunächst nicht stutzig. Die ältere Dame speicherte also die neue Nummer ab und der Kontakt blieb bestehen. Banale Nachrichten wurden hin und hergeschickt und schließlich kam die Bitte nach einer Überweisung.

Insgesamt ging es um mehr als 1.100 Euro. Stutzig wurde die Dame aus dem Vogtland erst, als die angebliche Tochter einen ausländischen Empfängernamen angab. Eine Rückversicherung über die alte Telefonnummer ergab, dass es sich um die Abzocke handelt.

Dass die Warnung vor dieser Masche offenbar auch fast ein Jahr später noch viel mehr verbreitet werden muss, zeigt eine Info der Polizei im Kreis Viersen (Nordrhein-Westfalen) vom 20. Januar 2023. Dort "erlangten die Täter in dieser Woche weit über 20.000 Euro", teilt die Polizei in einem Beitrag auf ihrer Facebook-Seite mit. Hinzu kommen weitere Betrugsmaschen per SMS, die man "Smishing" nennt.

Der einfachste Weg ist es, nach so einer Nachricht mit den Kindern persönlich zu sprechen. Oft fliegt der Schwindel dadurch schon auf. Die Nummer des Absenders können Nutzer dann auch blockieren, um keine weiteren Nachrichten zu erhalten.

Unerlaubte Telefonwerbung: Bundesnetzagentur vermeldet weiterhin viele Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung --Versagen bei der Netzagentur

Bei der Bundesnetzagentur gibt es immer wieder Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung. Dabei können die Täter weiterhin ungehindert in die Privatsphäre der Bürger eindringen und die Bundesnetzagentur reagiert nur schlecht und unverhältnismässig. Die Bussgelder sind dabei für die Firmen teilweise sogar ohne Belang, da diese Firmen dann einfach abtauchen oder eine Insolvenz anmelden. Daher gab es im Jahr 2022 die zweithöchste Zahl von 64.704 schriftlichen Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen bei der Bundesnetzagentur. Eine Gewinnabschöpfung bei den beworbenen Firmen würde diesen Sumpf ein Ende bereiten, so die Kritik.

Dabei handelt es sich dann auch für das Jahr 2022 mit 64.704 schriftlichen Beschwerden um den zweithöchsten Wert, den die Bundesnetzagentur je zu verzeichnen hat. Die fehlende Gewinnabschöpfung bei den beworbenen Firmen sorgt immer wieder für eine weitere hohe Zahl von unerlaubter Telefonwerbung.

Diese Gewinnabschöpfung hat in der Energiekrise bei den Öl- und Strommultis Eindruck hinterlassen. Die EU-Kommission hat für die Übergewinnabgabe einen ersten Gesetz-Entwurf gestaltet. Daher sind die Gas-, Öl- und Strom-Preise an den Börsen sogar wieder auf das Niveau wie vor dem Ukraine Krieg gefallen. Bei Russland-Öl gibt es sogar drastische Abschläge. In Deutschland boomt der Telefonterror dafür weiter, und dieses seit über 14 Jahren.

Die Tarifrechner Redaktion berichtet dabei schon seit dem Jahr 2009 über unerlaubte Telefonwerbung. Getan hat sich daher bislang nicht viel, die Muster der Telefonwerber sind dabei gleich geblieben, die Methoden der Bundesnetzagentur auch, so der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka. Wenn es mal Bussgelder bei einem beworbenen Konzern hagelt, dann sind die Verbraucherschützer involviert, wie zuletzt bei Vodafone.

Laut der Bundesnetzagentur ist dieses ein Rückgang um knapp 19 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2021 gab es 79.702 schriftliche Beschwerden, im Jahr 2020 waren es 63.273. Dabei handelt es sich dann auch für das Jahr 2022 um den zweithöchsten Wert, den die Bundesnetzagentur je zu verzeichnen hat.

"Es ist wichtig und erfreulich, dass die Beschwerdezahlen zurückgehen. Wir sind aber noch längst nicht da, wo wir hinwollen. Wir werden mit unserer Arbeit weiter alles dafür tun, um unerlaubte Telefonwerbung nachhaltig einzudämmen. Ein wichtiger Baustein hierfür ist die neue Transparenzpflicht für Werbeeinwilligungen. Wir haben im vergangenen Jahr wichtige Grundlagen dafür gelegt, dass die Unternehmen ihre Telefonwerbung transparent und verbraucherfreundlich aufstellen", erläutert Klaus Müller.

Dabei gibt es seit dem 01.10.2021 neue Transparenzpflichten für werbetreibende Unternehmen geschaffen. Die damit neu ausgestaltete Pflicht zur Dokumentation und Aufbewahrung von Telefon-Werbeeinwilligungen soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor unerlaubter Telefonwerbung schützen. Die Bundesnetzagentur hat im vergangenen Jahr detaillierte Auslegungshinweise konsultiert und veröffentlicht, um werbetreibenden Unternehmen die konkrete Umsetzung der Regelung zu erleichtern. Verstöße gegen die Dokumentationspflicht können künftig mit einem gesonderten Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Beschwerden weiterhin auf hohem Niveau

Besonders häufig wurden der Bundesnetzagentur Anrufe angezeigt, in denen unerlaubt für Energielieferverträge geworben wird. Die Werbung erfolgte häufig unter dem Deckmantel eines angeblichen Preisvergleichs. So forderten die im Auftrag der Energieversorger anrufenden Callcenter in einer Vielzahl von Fällen die Betroffenen auf, persönliche Daten wie ihre Zählernummer oder ihren aktuellen Zählerstand preiszugeben, um einen angeblich kostengünstigeren Energiebezug ausrechnen und zugleich initiieren zu können. Häufig gaben sie sich dabei auch fälschlich als derzeitiger Energieversorger der Angerufenen aus, um das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen.

Auch Werbung für Finanz- und Versicherungsprodukte war wie bereits im Vorjahr wieder besonders auffällig. Ein weiteres häufiges Beschwerdethema bildeten schließlich auch aggressiv beworbene Zeitschriftenabonnements sowie Gewinnspiele.

Die Bundesnetzagentur setzte im vergangenen Jahr Bußgelder in einer Gesamthöhe von 1.151.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung und Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen fest. Alle mit der Verhängung einer Geldbuße abgeschlossenen Verfahren werden im Internet unter www.bundesnetzagentur.de/massnahmen-telefonwerbung veröffentlicht.

Handy-Fallen: Abofallenbetrug beim Handy trotz Drittanbieter Schutz

Dabei hatte Stiftung Warentest schwere Vorwürfe gegen die Bundesnetzagentur erhoben, so soll diese "Blind" sein. Daher hatten wir bei der Bundesnetzagentur damals nachgefragt, die Antworten waren sicherlich bemerkenswert auf unsere Fragen. Die Folge war, dass es seit dem Februar 2020 die Drittanbieter Sperre bei der Mobilfunkabrechnung gibt. Betrogen wird aber weiterhin, so Stiftung Warentest.

Damals gab es dann durch die Bundesnetzagentur eine verordnete Rückerstattung bei den betroffenen Kunden. Allerdings gibt es nun laut den Testern von Stiftung Warentest weitere Betrugsfälle, welche man als "Grauzone" betrachtet. So würden man weiterhin gegen geltendes Recht verstoßen. Die Tester fanden sogar Fälle, in denen die Abrechnungen unter "eigene Leistungen" aufgeführt waren. Daher greift hier der Drittanbieter-Schutz auch nicht mehr.

Handy-Abofallen Betrug: Abofallenbetrug beim Handy trotz Drittanieter Schutz
Abofallenbetrug beim Handy durch falschen Klick
-Bild: Twitter.com

So fand ein Kunde auf der Handyrechnungen von Congstar, ein Tochterunternehmen der Telekom, insgesamt mehr als 16 Euro für Spiele. Die Verbraucherbeschwerde bei Congstar über den nicht gewollten "Kauf" bei Google Play war zunächst erfolglos. Erst durch eine Anfrage von Finanztest gab es das Geld zurück.

Bei der Ursachenforschung gab es von Seiten der Telekom keine schlüssige Antwort. Es wurden wohl "anscheinend verschiedene Apps genutzt", so ein Sprecher. Ein "anscheinend" ist aber kein Kaufbeleg.

Auch gab es Probleme bei einer Abrechnung von Mobilcom-debitel, wo laut den Testern sich der Anbieter in "Widersprüche" verwickelte. Dabei ging es um einen Schaden von 130 Euro für Abo-Dienste. Was der genaue Grund der Abbuchungen war, konnte man nicht feststellen. Die Aussagen von Mobilcom gingen von "Drittanbieter-Abrechnung" bis hin zu angeblich abonnierten "Info­Diensten" oder "Mehrwertdiensten", so Stiftung Warentest.

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