Wirtschaft kritisiert die massive Verletzung der Grundrechte bei Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen
• 23.05.08 Mehrere Telekommunikationswirtschaftsverbände, darunter ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V., der BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e. V., der BVDW Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V., die Initiative Europäischer Netzbetreiber EIN, der eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. und der Verband der Anbieter von Telekommunikations-
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Anlässlich der heutigen Verabschiedung des "Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" durch den Bundesrat wird eindringlich an den Gesetzgeber appelliert, noch viel weiter gehenden Forderungen der Musik- und Filmindustrie eine Absage zu erteilen. Mit dem neuen Durchsetzungsgesetz ist ein gerade noch vertretbarer Kompromiss bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen gefunden worden. Die Rechteinhaber stellen diesen mit einseitigen Forderungen nach einer zwangsweisen Stillegung von Internetzugängen als Reaktion auf mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes wieder in Frage.
Dies würde nicht nur massive Grundrechtseingriffe bedeuten, sondern zugleich auch der wirtschaftlichen Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien Schaden zufügen. Und genau auf diese ITK-Entwicklung ist die Ökonomie am Standort Deutschland existenziell angewiesen.
Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung von eco: "Der von der Musik- und Filmindustrie plakativ erhobene Vorwurf an die Provider, sie würden von Urheberrechtsverletzungen profitieren, ist ebenso falsch wie der Pauschalverdacht gegen 40 Millionen Internet-Nutzer".
Malini Nanda, Leiterin Recht und Politik von IEN: "Die Musik- und Filmindustrie fordert, in Deutschland, nach dem Vorbild französischer Pläne, ein System zur Sanktionierung von Internetnutzern zu schaffen, denen im Fall wiederholter Urheberrechtsverletzungen der Internetanschluss entzogen werden soll. Das Europaparlament hat erst am 10. April 2008 diesen Ansatz in seiner Entschließung zur europäischen Kulturwirtschaft ausdrücklich als 'im Widerspruch zu den bürgerlichen Freiheiten und den Menschenrechten sowie den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit' stehend abgelehnt.".
Rainer Lüddemann, Geschäftsführer des BREKO ergänzt: "In der Informationsgesellschaft gehört der Zugang zum Internet für viele Menschen zur unverzichtbaren Grundversorgung, ohne die gesellschaftliche Teilhabe und vielfach auch die Berufsausübung nicht mehr möglich ist".
VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner: "Die von uns repräsentierten Unternehmen stellen eine für Wirtschaft und Gesellschaft unverzichtbare Infrastruktur zur Verfügung. Sie sind für Urheberrechtsverletzungen im Internet weder verantwortlich, noch haben sie im Internetmassenverkehr auch nur den Hauch einer Chance zu beurteilen, wo die Grenze zwischen erlaubtem und unerlaubtem Handeln ihrer Kunden jeweils genau verläuft.".
ANGA-Geschäftsführer Peter Charisse: "Die pauschalen Forderungen der Musik- und Filmindustrie lassen jegliches Augenmaß vermissen. Sie sind ein weiterer Beleg für die Tendenz, dass die Interessen der Infrastruktur- und Netzbetreiber zunehmend unter die Räder geraten. Im deutschen Urheberrecht besteht schon heute eine Schieflage zu Gunsten der Rechteinhaber, die nicht weiter verstärkt werden darf.".
BVDW-Justiziar Gerd M. Fuchs kritisiert, dass die Musikindustrie versucht, den bisher bestehenden ausgewogenen Rechtsrahmen zu Lasten der betroffenen Wirtschaft zu verändern und damit massiv in Grundrechte und Geschäftsmodelle eingreift.
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