Kritik an der DSL-Abschaltung: Chancen und Risiken für Deutschland und Europa
• 12.11.25 Die geplante DSL-Abschaltung in Deutschland und Europa ist ein bedeutender Schritt in Richtung moderner Glasfaser-Infrastruktur. Doch dieser Prozess stößt auf vielfältige Kritik. Verbraucher, Unternehmen und Experten äußern Bedenken hinsichtlich Kosten, Ausbaugeschwindigkeit und Versorgungssicherheit. Wir beleuchten -wie immer- die wichtigsten Kritikpunkte, ordnen sie sachlich ein und zeigen, welche Chancen und Risiken mit der
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Kritik an der DSL-Abschaltung: Herausforderungen und Perspektiven
Die Kritik an der DSL-Abschaltung ist vielfältig und berechtigt. Sie betrifft Ausbaugeschwindigkeit, Kosten, Bürokratie und Verbrauchersorgen. Deutschland muss diese Kritik ernst nehmen, um den Übergang zu Glasfaser erfolgreich zu gestalten. Mit klarer Kommunikation, effizienter Koordination und gezielten Förderungen kann die DSL-Abschaltung zu einem Meilenstein für die digitale Zukunft werden. Die Chancen überwiegen, wenn die Risiken aktiv adressiert werden.
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Kritik an der DSL-Abschaltung: Chancen und Risiken für Deutschland und Europa -Bild: © Tarifrechner.de |
Warum DSL abgeschaltet werden soll
Das klassische DSL-Netz basiert auf Kupferleitungen, die
physikalische Grenzen haben. Mit steigenden Anforderungen durch
Streaming, Home-Office und
Die zentralen Kritikpunkte
1. Fehlender Stichtag und Unsicherheit
Ein wesentlicher Kritikpunkt ist das Fehlen eines festen Termins für die DSL-Abschaltung. Statt eines klaren "D-Day" sollen regionale Migrationspfade eingeführt werden. Dies schafft zwar Flexibilität, führt aber zu Planungsunsicherheit bei Verbrauchern und Unternehmen. Viele fragen sich, wann ihr Anschluss endet und ob Glasfaser rechtzeitig verfügbar sein wird.
2. Langsamer Glasfaserausbau
Der Glasfaserausbau in Deutschland verläuft langsamer als in vielen anderen europäischen Ländern. Während Staaten wie Spanien oder Schweden bereits eine Abdeckung von über 80 % erreicht haben, liegt Deutschland Mitte 2025 bei rund 40-43 %. Kritiker bemängeln, dass die Ausbaugeschwindigkeit nicht ausreicht, um die EU-Ziele bis 2030 zu erreichen. Besonders in ländlichen Regionen droht die Gefahr, dass Haushalte ohne Anschluss bleiben.
3. Bürokratie und Koordination
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Bürokratie. Genehmigungsverfahren sind oft langwierig, Kommunen und Netzbetreiber arbeiten nicht effizient zusammen. Dies führt zu mehrfachen Baustellen, weil verschiedene Anbieter unabhängig voneinander Leitungen verlegen. Die Koordination zwischen Bund, Ländern und Kommunen gilt als unzureichend. Kritiker fordern eine zentrale Steuerung, um den Ausbau zu beschleunigen.
4. Kosten und Wirtschaftlichkeit
Die Kosten für den Glasfaserausbau sind in Deutschland deutlich höher als in anderen Ländern. Netzbetreiber warnen vor finanziellen Belastungen, während Wettbewerber die Telekom für "Überbau" kritisieren - also den Ausbau in Gebieten, wo bereits andere Anbieter aktiv sind. Dies untergräbt die Wirtschaftlichkeit und sorgt für Konflikte. Verbraucher befürchten steigende Preise, wenn die Kosten nicht effizient verteilt werden.
5. Verbrauchersicht: Angst vor Anschlussverlust
Viele Verbraucher äußern die Sorge, dass sie bei einer vorschnellen DSL-Abschaltung
ohne Internet dastehen könnten. Die tatsächliche Nutzung von Glasfaser ist noch gering:
Nur etwa jeder vierte Haushalt bucht einen Anschluss, obwohl er verfügbar ist.
Die geringe Take-up-Rate zeigt, dass die
6. EU-Kritik
Auch die EU-Verordnung selbst steht in der Kritik. Rund 20 % der Stimmen in öffentlichen Debatten lehnen die Regelungen ab, weil sie als bürokratisch, praxisfern und undemokratisch wahrgenommen werden. Manche sehen die Vorgaben als "gut gemeint, aber schlecht gemacht" und bezweifeln, dass sie die deutsche Infrastruktur wirklich verbessern.
Deutschland im europäischen Vergleich
Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern liegt Deutschland beim Glasfaserausbau zurück.
Während Skandinavien und Südeuropa hohe Abdeckungsraten erreichen, hinkt Deutschland hinterher.
Die Take-up-Rate ist besonders niedrig, was die DSL-Abschaltung zusätzlich erschwert.
Kritiker sehen darin ein strukturelles Problem, das durch bessere
Chancen trotz Kritik
Trotz aller Kritik bietet die DSL-Abschaltung auch Chancen.
Der Umstieg auf Glasfaser schafft eine moderne Infrastruktur, die für
Digitalisierung, Industrie 4.0 und
Generalstaatsanwalt Schleswig Holstein leitete Ermittlungen ein, Generalstaatsanwältin bestätigt Vorwurf
Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im Jahr 2022 abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen.Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.
So hatte zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig Holstein Ermittlungen eingeleitet. Auch hier wurden rechtswidrige Methoden durch Hausfriedensbruch, Nötigung etc. gegen die Redaktion Tarifrechner im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über den Glasfaserausbau im Kreis Plön begangen. Bislang gab es keine Konsequenzen für den ehemaligen Amtsvorsteher Volker Schütte-Felsche (CDU) und Amtsvorsteherin Ulrike Raabe (ehemals Mitglied der CDU Fraktion, nun parteilos) und weitere Amtsträger.
Zuletzt hatte die neue Generalstaatsanwältin aus Schleswig Holstein, Frau Schmücker-Borgwardt, die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Hausfriedensbruch vom Amt Selent/Schlesen durch die Billigung (§27 StGB, §140 StGB) im April 2024 bestätigt, allerdings auf die Verjährung hingewiesen. So hatte auch das Bauamt im Amt Selent/Schlesen die Trassenpläne laut der ehemaligen Landrätin der Landrätin aus Plön, Stephanie Ladwig, vorliegen. Das Bauamt hat dann laut dem Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, weggeschaut. Beide Schreiben -von der Generalstaatsanwältin und Ex-Landrätin Ladwig- liegen der Redaktion vor.
Eine Anklage wegen "Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit" etc. hat es daher bislang nie gegeben und wird es wohl auch aufgrund des Verdachts der "politisch motivierten Strafvereitelung" in Schleswig Holstein gegen die Pressefreiheit durch die Täuschung von Journalisten und damit der Öffentlichkeit durch Amtsträger nicht geben, so die weitere Kritik vom Chefredakteur, Dipl. Inform. Martin Kopka.
Auch die Tarifrechner-Redaktion, welche das Grundrecht auf Pressefreiheit ausübt, war von den Übergriffen im Rahmen des Hausfriedensbruch und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die versuchte Zerstörung von Gas-, Strom-, Wasser- und Telefonleitungen betroffen.
Und bei 41.000 Abofallenbetrügereien blieb die Bundesnetzagentur untätig, bis das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nachfragen bei der Bundesnetzagentur stellte.
Kreis Plön: Nach Selbstjustiz im Amt gegen Presse Akteneinsicht verlangt
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| Kreis Plön: Polizei ermittelte wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse -Bild: © pixabay.com |
So hatte zuletzt die Gemeinde Lammershagen eine
Strassenlaterne ohne eine Rechtsgrundlage auf dem Redaktionsgelände aufgebaut
und in Betrieb genommen. Im Frühjahr 2024 wurde die Strassenlaterne schon
demontiert, wohl aufgrund von staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen das
Bauamt Selent/Schlesen. Kurz vor dem Aufbau und der Inbetriebnahme der
Strassenlaterne im Herbst 2024 gab es den Vandalismus mit Hausfriedensbruch,
um wohl erneut den rechtswidrigen Betrieb der Strassenlaterne zu ermöglichen und nun um
Akteneinsicht bei der Kieler Staatsanwaltschaft
Daher hat die Tarifrechner Redaktion nun erstmal Akteneinsicht bei der Kieler Staatsanwaltschaft über ihre Anwaltskanzlei beantragt, damit wir exklusiv über Straftaten gegen die Pressefreiheit in Schleswig Holstein berichten können.Die Rechtsgrundlage für die Akteneinsicht von Opfern einer Straftat in Deutschland ist in § 406e der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.
Demnach können Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in die Akten nehmen, die dem Gericht vorliegen oder vorzulegen wären. Allerdings entscheidet über den Antrag auf Akteneinsicht die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. In der Regel darf dem allerdings nicht Widersprochen werden, insbesondere wenn es hier um das Presserecht innerhalb der EU geht.
Das Europäische Medienfreiheitsgesetz ist die wichtigste EU-weite Regelung zum Schutz der Pressefreiheit. Es wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen.
Auch zuvor gab es schon die verzweifelten Versuche durch das
Das entsprechende "Willkürverbot" ist dem Rechtsstaat-Prinzip im Kontext der "Gesetzmäßigkeit der Verwaltung" zuzuordnen (Art. 20 III GG). Es gehört nach Art. 79 Abs. 3 GG zu den unantastbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung und gilt für jede staatliche Gewalt. Art. 14 GG schützt Eigentum der Presse, Bürger und Unternehmen vor der staatlichen Willkür und bedarf der Aufhebung durch einen Richter mit der Möglichkeit des Widerspruchs, eigentlich normal in einem Rechtsstaat.
Die Grundstücksgrenze ist der Gemeinde, den Gemeindevertretern und dem Amt Selent bekannt, weil es im Jahr 2019 beim Glasfaserausbau den Straftatbestand des Hausfriedensbruch auf dem Redaktionsgelände gab. Dabei missachtete das Amt Selent und die Gemeinde Lammershagen die Grundstücksgrenzen und billigte damit die Zerstörung von öffentlichen Leitungen durch den Einsatz der Spülbohrung, bis hin zu Gasleitungen, die auf einer Länge von 160 Meter auf dem Grundstück liegen. Hier lag -wie in vielen Fällen- eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor. Auh hier sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schlesen hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.Der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, betrachtet dieses als eine politisch, motivierte Straftat durch Amtsträger und Billigung von Amtsträgern. So wurden nun zum Schutz von Journalisten das Europäische Medienfreiheitsgesetz zum Schutz der Pressefreiheit initiert. Das Gesetz wurde am 11. April 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und soll Journalistinnen und Journalisten vor politischer und wirtschaftlicher Einflussnahme schützen!.
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