klarmobil.de
Anzeige

BGH: Bei Umzug besteht kein Sonderkündigungsrecht beim DSL-Anschluss

• 12.11.10 Eine doch überraschende Entscheidung hat der Bundesgerichtshof bei dem Umzug eines DSL-Kunden gegenüber seines Providers getroffen. Dabei ging es um die strittige Frage, ob bei einem Umzug der Kunde ein Sonderkündigungsrecht hat.

AKTION 500x500
Anzeige
Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass der Inhaber eines DSL-Anschlusses den Vertrag mit seinem Telekommunikationsunternehmen vor Ablauf der vereinbarten Frist nicht kündigen kann, wenn er an einen Ort umzieht, an dem noch keine DSL-fähigen Leitungen verlegt sind.

In den meisten Fällen bieten die Provider auch an dem neuen Ort des Umzuges einen DSL-Anschluss an, so dass der alte Vertrag übernommen werden kann. Aber hier gab es keine Möglichkeit der Weiterführung eines Vertrages. Zumal war der strittige Vertrag auf die Dauer von zwei Jahren geschlossen. Aufgrund des neuen Urteils könnte dabei nun natürlich die Kooperation des DSL-Anbieters leiden.

Die Klage ist schon in den Vorinstanzen ohne Erfolg geblieben. Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil bestätigt. Der Kläger hatte keinen wichtigen Grund zur Kündigung gemäß § 626 Abs. 1 oder § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB. Ein solcher Grund besteht grundsätzlich nicht, wenn er aus Vorgängen hergeleitet wird, die dem Einfluß des anderen Vertragspartners entzogen sind und der Interessensphäre des Kündigenden entstammen.

Das Gericht entschied, das er Kunde, welcher einen längerfristigen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung abschließt, grundsätzlich das Risiko trägt. Entsprechend stellt ein Umzug, etwa aus beruflichen oder familiären Gründen, prinzipiell keinen wichtigen Grund für eine Kündigung dar. Hinzu trat im Streitfall, dass die vergleichsweise lange Laufzeit des DSL-Anschlussvertrags die wirtschaftliche "Gegenleistung" des Klägers für einen niedrigen monatlichen Grundpreis war und auch ein Vertragsschluss mit kürzerer Laufzeit oder monatlicher Kündbarkeit zu höheren Kosten möglich gewesen wäre.

Urteil vom 11. November 2010 III ZR 57/10


Verwandte Nachrichten:

Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten

klarmobil.de
Anzeige
     Preistipp:
  • 5GB Allnet-Flat
  • mtl. 4,99 € statt 8,99 €
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 5G O2 Netz
  • mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Preistipp O2-Netz:
  • 25 GB 5G Tarif
  • mtl. 9,99 € statt 17,99 €
  • mtl. Laufzeit
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 50 MBit/s
  • optional mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Besten 10 GB Tarife:
  • Spartarife ab 5,99 €
  • Sparwochen mit Rabatten,
  • Gutscheinen,
  • Anschlusspreisbefreiungen
  • Jetzt sparen und Vergleichen!

Kostenloser Newsletter:
Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort keine Schnäppchen und Aktionen mehr.
Ihre E-Mail-Adresse:
Datenschutzhinweise

Weitere Nachrichten:

Telefontarifrechner.de
 Datenschutzhinweise © Copyright 1998-2024 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH  Impressum 
Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
Cookie-Entscheidung widerrufen