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Balkonkraftwerk Preissturz: Lebensmitteldiscounter mit 600-Watt-Balkonkraftwerk für unter 500 Euro

• 29.03.23 Nachdem nun von der Clearingstelle klargestellt worden ist, dass der Zählertausch auf Kosten des Netzbetreibers durchgeführt werden muss, bekommen die kleinen Balkonkraftwerke weiteren Zulauf. So fallen die Preise, auch beim Lebensmitteldiscounter netto. Dort gab es zuvor noch Preise von rund 700 Euro, nun sind es 499,99 Euro. Die Versandkosten liegen bei 2,95
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Euro. Also ein echter "Schnapper" für Sparfüchse, oftmals gibt es dann noch eine Förderung im jeweiligen Bundesland. Wir zeigen Ihnen wie immer alle Einzelheiten vom neuen Balkonkraftwerk Deal auf.

Balkonkraftwerk Preissturz: Lebensmitteldiscounter mit 600-Watt-Balkonkraftwerk für unter 500 Euro

In einem veröffentlichten Schreiben der Clearingstelle, wo es um die Kosten für den Zählerwechsel beim Einsatz eines Balkonkraftwerks mit einer Leistung bis zu 600 Watt geht, hat die Clearingstelle die Kostenübernahme des Zählerwechsels durch den Balkonkraftwerks-Betreiber abgelehnt.

Balkonkraftwerk Preissturz: Lebensmitteldiscounter mit 600-Watt-Balkonkraftwerk für unter 500 Euro
Balkonkraftwerk Preissturz: Lebensmitteldiscounter mit 600-Watt-Balkonkraftwerk
für unter 500 Euro -Screenshot: netto

Die Clearingstelle ist eine kostenlose Anlaufstelle für Strom- und Gaskunden beim Ärger mit dem Netz- oder Stromanbieter. In diesem Fall hat ein Anlagenbetreiber den Fall bei der Clearingstelle durchgeboxt, mit einem positiven Ausgang für sich.

Nun steht also der Einsatz kurz vorm Sommer eines Balkonkraftwerkes nichts mehr im Wege.

Passend dazu gibt es bei netto ein Balkonkraftwerk für unter 500 Euro.

Dabei hat der Wechselrichter eine Einspeiseleistung von 600 Watt und die Module eine Leistung von 820 Watt. Die monokristallinen Solar-Module sollen auch bei einer Teilverschattung effizient Strom produzieren. Beim Wechselrichter gibt es ein einfaches Plug & Play Systems und durch dem integrierten NA-Schutz gelingt die Einspeisung sicher über die Steckdose.

Dabei gibt es jeweils zwei 410 Watt Risen RSM40-8-410M Module. In der Summe könnten 820 Watt produziert werden. Aufgrund der Ausrichtungen und Sonnenstärke werden aber oftmals weniger Leistungen erzeugt, als die Module rein rechnerisch leisten können. Somit hat man hier dann sogar die entsprechende Leistungsreserve, um nahe an der Einspeiseleistung von 0,600 kWh zu kommen.

Der Wechselrichter ist ein Deye Mikro-Wechselrichter SUN600G3-EU-230, ferner gibt es ein Stromkabel mit Schuko-Stecker und einer Anleitung dazu.

Clearingstelle Balkonkraftwerk: Kostenloser Zählertausch und Einspeisevergütung

Photovoltaik bei Kleinanlagen mit einem Schukostecker sind gerade am boomen. Da auch immer mehr Städte und Länder einen Umweltzuschuss von bis zu 500 Euro -wie in Berlin- geben, ist die Nachfrage nach Photovoltaik derzeit auch sehr gross. So sollen auch rund 87 Prozent der nach Deutschland importierten Photovoltaikanlagen (PV) im Wert von 3,1 Mrd. Euro laut dem Statistischen Bundesamt aus China kommen.

Clearingstelle Balkonkraftwerk: Kostenloser Zählertausch und Einspeisevergütung nicht ausgeschlossen
Clearingstelle Balkonkraftwerk: Kostenloser Zählertausch und Einspeisevergütung
nicht ausgeschlossen -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Dabei wollen aber die Netzbetreiber oftmals, dass der Anlagenbetreiber für den Zählerwechsel aufkommt. Dieses verteuert unnötigerweise den Kauf eines Balkonkraftwerk (BKW) um oftmals mehr als 100 Euro. In der Vergangenheit hatten sich die Verbraucherschützer auf die Seite der Anlagenbetreiber gestellt, mit der Begründung, dass der Zählerwechsel in der Grundgebühr inkludiert ist. Auch sollten alte Stromzähler laut der Bundesnetzagentur die EEG Einspeisung nicht mehr verzögern.

In der Begründung der Clearingstelle wird dem Netzbetreiber bescheinigt, dass er "lediglich einen gesetzlichen Anspruch auf Erhebung eines Entgeltes maximal in Höhe der Preisobergrenze (POG) gemäß § 32 MsbG" hat. Und weiter: "Ein gesetzlicher Anspruch auf Erhebung einer Gebühr zusätzlich zum Entgelt nach POG, z. B. für den Zählertausch bzw. -ausbau, besteht damit nicht".

Auch sieht die Clearingstelle keinen Kostenbedarf bei mehr Leistung der PV-Anlage. Dazu stellt die Clearingstelle fest: "Dies gilt unabhängig von der jeweiligen installierten Leistung (Abschnitt 3.1 in der Begründung)".

Damit sind dann vielleicht auch sicherlich Rückforderungen aus der Vergangenheit möglich, so der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka. Bei Problemen kann dann jeder Stromkunde wiederum die Clearingstelle einschalten mit dem Bezug auf das Dokument mit dem Aktenzeichen 2022/15-IX vom 22.Februar 2023. Über eine erfolgreiche Rückforderung würde die Redaktion dann auch gerne berichten.

Einspeisevergütung beim BKW nicht ausgeschlossen

Auch gibt es keinen Hinweis von der Clearingstelle, dass es keine Einspeisevergütung beim BKW geben darf. Dieses war sicherlich auch nicht der Beschwerdegrund. Daher gibt es einen Hinweis beim setzen eines Einspeisezählers:

"Dafür spricht auch die Gesetzesbegründung zu § 2 Nr. 28 MsbG (Zählpunkt), die lautet: ...Nummer 28 führt den Begriff Zählpunkt ein. Verwendet wird eine Definition, die auf Einspeise- und Verbrauchssituationen genauso wie auf Konstellationen 'Unterzähler in Kundenanlagen' Anwendung finden kann.".

In der Vergangenheit sind immer wieder Formulare zur Anmeldung eines BKWs von den Netzbetreibern aufgetaucht, worin man den Verzicht auf "Einspeisevergütung" erklären soll.

Statistik Photovoltaik und Balkonkraftwerke: 87 Prozent der Solar Module kommen aus China

Dabei wurden auch Photovoltaikanlagen im Wert von rund 3,6 Milliarden Euro nach Deutschland importiert. Damit ist China der wichtigste Lieferanten von Solarzellen, Solarmodulen und kompletten Photovoltaik Anlagen im Jahr 2022.

Statistik Photovoltaik und Balkonkraftwerke: 87 Prozent der Solar Module kommen aus China
Statistik Photovoltaik und Balkonkraftwerke: 87 Prozent
der Solar Module kommen aus China -Bild: © Statistisches Bundesamt

Mit Abstand folgen die Niederlande mit 143 Millionen Euro oder 4 Prozent, danach folgt Taiwan mit 94 Millionen Euro und 3 Prozent.

Der Wert der Importe von Photovoltaikanlagen im Jahr 2022 war damit mehr als doppelt so hoch wie der Wert der Exporte dieser Waren aus Deutschland. Exportiert wurden im vergangenen Jahr Photovoltaikanlagen im Wert von gut 1,4 Milliarden Euro. Diese gingen zu einem großen Teil in europäische Staaten.

Die wichtigsten Abnehmer waren Österreich mit 206 Millionen Euro und 14 Prozent Anteil, die Niederlande mit 164 Millionen Euro und 11 Prozent Anteil und Italien mit 160 Millionen Euro und 11 Prozent.

Statistik Photovoltaik und Balkonkraftwerke: 87 Prozent der Solar Module kommen aus China
Produktionssteigerung um 44 Prozent gegenüber Vorjahreszeitraum -Bild: © Statistisches Bundesamt

Produktionssteigerung um 44 Prozent gegenüber Vorjahreszeitraum

In Deutschland ist insbesondere die Produktion von Solarmodulen für Photovoltaikanlagen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Solarmodule werden in Photovoltaikanlagen verbaut, die der Erzeugung von Strom aus Sonnenenergie dienen.

Der erzeugte Strom kann entweder direkt genutzt, gespeichert oder in das Stromnetz eingespeist werden. Hierzulande wurden von Januar bis September 2022 rund 2,9 Millionen Solarmodule zum Absatz im In- oder Ausland produziert.

Das waren 44 Prozent mehr als in den ersten drei Quartalen 2021 (2,0 Millionen Stück) und 75 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vor-Corona-Jahres 2019 (knapp 1,7 Millionen Stück), für das die Daten erstmals vorlagen.

Die Produktion von Solarkollektoren und auch deren Anstieg gegenüber den Vorjahren fiel dagegen deutlich geringer aus als bei Solarmodulen. Solarkollektoren sind Bestandteil von Solarthermieanlagen.

November 2022 4 Prozent mehr Photovoltaikanlagen

Dabei gab es dann auch eine starke Nachfrage im letzten November. Im November 2022 waren auf Dächern und Grundstücken knapp 2,5 Millionen Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt gut 63,7 Gigawatt installiert. Damit nahm die Zahl der Anlagen gegenüber November 2021 um 14 Prozent zu.

Die installierte Leistungen stiegen binnen Jahresfrist um 13 Prozent an. Im Januar 2018, als die Daten erstmalig erhoben wurden, waren es rund 1,7 Millionen Anlagen mit einer Nennleistung von knapp 42,3 Gigawatt gewesen. Seitdem stieg die Zahl der Anlagen um 47 Prozent, während die installierte Leistung um 51 Prozent zunahm.

Balkonkraftwerke: Verbraucherzentrale Bundesverband unterstützt Schukostecker beim Solarkraftwerk

Diese Vorschläge sollten nun Stück für Stück umgesetzt werden. Dabei sind, wie vom VDE aufgeführt, Anpassungen an verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Normen notwendig. Die Verbraucherschützer haben daher zuletzt in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende die Einführung einer übergangsweisen Nutzung von Steckersolargeräten ohne Zweirichtungszähler im Rahmen einer Bagatellgrenze gefordert.

Auch in der aktuell zur Prüfung und Stellungnahme vorgelegten VDE-Vornorm bedarf es aus Sicht der Verbraucherschützer Anpassungen, um Installation und Betrieb von Steckersolargeräten so einfach wie möglich auszulegen.

Anwendungsbereich auf 800 Watt anheben

Laut vorliegendem Entwurf soll die Produktnorm für Geräte mit einer maximalen Scheinleistung von 600 Voltampere gelten. Auf europäischer Ebene gilt im Rahmen der EU-Verordnung 2016/631 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger eine Bagatellgrenze von 800 Watt. Die deutschen Regelungen sollten daher laut den Verbraucherschützern an den europäischen Standard angepasst werden.

Balkonkraftwerke: Bundesnetzagentur Chef Klaus Müller will keinen Spezialstecker --Schuko-Stecker reicht

Zum 1.Januar haben über 600 Stromanbieter ihre Tarife teilweise drastisch erhöht. Dabei gibt es ab dem 1.Januar rückwirkend einen Strompreisdeckel von 40 Cent, genehmigt von der Bundesregierung. So werden nun viele Stromkunden aufgrund der hohen Stromkosten ab sofort auch teilweise Selbstversorger durch ein Balkonkraftwerk werden. Allerdings betont die Elektriker-Branche die Sicherheit und beruft sich auf eine VDE Norm für einen Wieland-Stecker statt einem Schuko-Stecker. Daher sollte der Zwist nicht auf Kosten der Kunden ausgetragen werden.

Die meisten Kunden werden bei einem Balkonkraftwerk den normalen Schuko-Stecker nutzen. Immerhin soll der Wieland-Stecker durch eine Elektro-Fachkraft eingebaut werden, was dann schon mal schnell mehr als über 150 Euro kostet. Bei Preisen bis zu 1000 Euro im letzten Jahr für ein Balkonkraftwerk mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 600 Watt sinkt dadurch schnell die Wirtschaftlichkeit.

Allerdings gibt es zum Jahreswechsel wieder reichlich Wechselrichter und ab dem 1.Januar entfallen die 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Balkonkraftwerke und Photovoltaikanlagen, so dass es schon Preise unter der 600 Euro Marke für ein Balkonkraftwerk gibt. Ferner gibt es Förderungen ab dem 1.Januar, so zum Beispiel in Schleswig Holstein mit 200 Euro für ein Balkonkraftwerk.

So sparen Stromkunden 600 kWh Strom im Jahr, oder rund 50 Cent oder mehr pro kWh des Stromanbieters. Da man hiermit locker 20 Prozent Strom einspart, welchen man nicht bezahlen muss und unter der 80 Prozent Regelung beim Strompreisdeckel landet, welcher 40 Cent pro kWh beträgt. Also liegt im ersten Jahr die Ersparnis bei rund 500 Euro (200 Euro Förderung plus 300 Euro Stromkosten), dann jeweils ab dem zweiten Jahr bei rund 300 Euro pro Jahr. Nach zwei Jahren hat man mehr gespart, als an Kosten für das Balkonkraftwerk gehabt hat.

Auch die Energieberater und die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie halten den Wieland-Stecker und die damit verbundenen Kosten für überflüssigen Aufwand. Die Elektriker-Branche besteht auf die Sicherheit mit der VDE Norm. Eine Überprüfung der Balkonkraftwerke findet dabei nicht durch den Netzbetreiber mangels Befugnisse statt. Der Netzbetreiber darf nur bis zum Stromzähler die Leitungen überprüfen und ist für den Stromzähler verantwortlich.

Auch müssen Balkonkraftwerke nur formlos beim Netzbetreiber und beim Marktstammregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Immerhin ist es weiterhin laut der Verbraucherzentrale strittig, ob es sich bei Stecker-Solargeräten überhaupt um "Anlagen" handelt, zumindest wenn diese Systeme nicht fest angeschlossen, sondern wie Haushaltsgeräte über einen Stecker mit dem Stromkreis verbunden sind. Aber weiterhin fordert die Bundesnetzagentur eine Anmeldung im Marktstammdatenregister.

Kontrollen und ausgefüllte Formulare sieht die Bundesnetzagentur und damit der Gesetzgeber nicht vor. Kosten für einen Zählerwechsel dürfen laut der Verbraucherzentrale nicht auf den Stromkunden umgewälzt werden, da der Stromkunde schon eine monatliche Grundgebühr für den Stromzähler zahlt. So schreibt das Messstellenbetriebsgesetz laut den Verbraucherschützern vor, dass die Kosten für den Ein- und Ausbau von Zählern im jährlichen Messpreis bereits enthalten sein müssen. Viele Netzbetreiber erklären sich schon bei der Anmeldung eines Stecker-Solargeräts bereit, auf eine Rechnung für den Zähler zu verzichten. Daher sollten zusätzliche Kosten nicht auf dem Stromkunden umgewälzt werden.

Klaus Müller, der Chef der Bundesnetzagentur, mit Stellungnahme

Nun hat Klaus Müller, der Chef der Bundesnetzagentur, jetzt Stellung zu den Wieland Steckern bezogen. So hatte in einer Mailing-Aktion von "MachDeinenStrom" die Bürger an die Netzagentur geschrieben und um Positionierung gebeten.

Dabei gab es kurz vor Weihnachten die erste Antwort. So teilte er die Bewertung, dass ein normaler Schuko-Stecker reiche. Ferner will sich Müller nun auch an den Verband der Elektrotechnik (VDE) wenden, welche zuständig für die Anschlussnorm ist. Er würde es begrüßen, wenn bei der Überarbeitung der Produktnorm der Schuko-Stecker "für akzeptabel" erklärt würde. Im übrigen gibt es im europäischen Ausland nicht diese "Wieland" Regelung. In den Niederlanden und Rumänien dürfen die Stromzähler auch Rückwärts laufen.

Ferner teilt Klaus Müller mit: "Für eine Mitmach-Energiewende sind die Mini-Module unverzichtbar und definitiv ein positiver optischer Reiz in vielen Fassadenbildern". Und weiter: "Private Haushalte sollten ohne Verunsicherungen und erhöhte Kosten ihr Balkonkraftwerk anschließen.".

Bundesnetzagentur: Alte Stromzähler sollen die EEG Einspeisung nicht mehr verzögern

Besonders beliebt sind die 600 Watt Balkonanlagen, welche aber auch entsprechende Stromzähler im Verteilerschrank brauchen. Daher kommen die Messstellenbetreiber mit dem Umbau selten hinterher und der überschüssige Photovoltaik Strom kann nicht eingespeist werden, ohne das die Anlagenbesitzer Probleme mit dem Netzbetreiber bekommen.

Was im europäischen Ausland schon teilweise gilt, könnte bald auch in Deutschland legal werden. Immerhin dürfen dort die Zähler auch bei einer EEG Einspeisung rückwärts laufen, in Deutschland ist dieses nicht erlaubt. So haben daher viele Photovoltaik Besitzer über die Langsamkeit beim Zählerwechsel geklagt. Immerhin entgeht dem Netzbetreiber die Durchleitungsgebühr für den selbst genutzten Strom und der Stromanbieter verdient weniger. Daher gab es auch entsprechende Vorwürfe der Stromkunden, dass hier vielleicht mit Vorsatz verzögert wurde.

Bundesnetzagentur: Alte Stromzähler sollen die EEG Einspeisung nicht mehr verzögern
Bundesnetzagentur: Alte Stromzähler sollen die EEG Einspeisung
nicht mehr verzögern -Bild: © pixabay.com

Mit dem neuen Positionspapier der Bundesnetzagentur mit dem Umgang mit der verzögerten Bereitstellung von Messeinrichtungen im Zuge der Inbetriebnahme von Erneuerbare-Energien-Anlagen kommt Bewegung in den EEG Ausbau.

"Wir müssen sicherstellen, dass bereits fertiggestellte Erneuerbare-Energien-Anlagen auch tatsächlich und schnell die erzeugte Energie ins Netz einspeisen können und dürfen. Fehlende Zähler dürfen nicht der Grund für Verspätungen bei der Einspeisung von Strom sein. Hier sind pragmatische Lösungsansätze gefragt. Die zügige Einspeisung liegt im Interesse der Anlagenbetreiber und der Energiewende insgesamt", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Damit neu errichtete Erneuerbare-Energien-Anlagen Strommengen einspeisen können, bedarf es unter anderem des Einbaus der hierfür erforderlichen Messtechnik durch den zuständigen Messstellenbetreiber. Ohne diese Messtechnik ist eine ordnungsgemäße Energiemengenerfassung nicht möglich und eine Einspeisung infolge dessen nicht statthaft.

Gegenwärtig erreichen die Bundesnetzagentur vermehrt Beschwerden, dass sich der Einbau der Messeinrichtungen teilweise um mehrere Monate verzögere oder Messstellenbetreiber auf entsprechende Anfragen überhaupt nicht reagieren würden. Durch diese an sich erzeugungsbereiten Anlagen kann dann keine Einspeisung erfolgen.

Unter Berücksichtigung der angespannten Energieversorgungssituation, nimmt die Bundesnetzagentur über das Positionspapier verschiedene Klarstellungen vor und gibt einen Impuls für pragmatische Lösungen. So wird etwa klargestellt, dass der Messstellenbetreiber verpflichtet ist, notfalls auch andere als die sonst üblichen Messgerätetypen einzubauen. Stellt der Messstellenbetreiber innerhalb eines Monats keinen Zähler bereit, besteht nach dem Positionspapier ein Recht des Kunden auf Ersatzvornahme. Auf diesem Wege wird eine schnelle Ermöglichung der Einspeisung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen gewährleistet.

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