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Balkonkraftwerk einfach: Bundesnetzagentur mit vereinfachter Anmeldung

• 28.03.24 Die Gesetzesnovelle für Balkonkraftwerke mit 800 Watt Leistung steht immer noch nicht, dafür werden ab dem 1.April weniger Daten bei der Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister (MaStR) verlangt. Auch die Nutzerführung im System wird modernisiert. Ansonsten bleibt es vorerst bei den 600 Watt Anlagen als Balkonkraftwerken.

Dr.Sim
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Balkonkraftwerk einfach: Bundesnetzagentur mit vereinfachter Anmeldung

Ab dem kommenden Montag, dem 1.April 2024, werden nur noch 5 Datensätze verlangt, bisher waren es 20. Dazu Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur: "Menschen sollen so leicht wie möglich bei der Energiewende mitmachen können. Balkonkraftwerke können nun schnell und unbürokratisch registriert werden. Künftig müssen Betreiber neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen.

Balkonkraftwerk einfach: Bundesnetzagentur mit vereinfachter Anmeldung
Balkonkraftwerk einfach: Bundesnetzagentur mit vereinfachter
Anmeldung -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Vorher waren es rund 20 Angaben. Diese Vereinfachungen sind eine erhebliche Entbürokratisierung bei der Registrierung".

1,6 Mio. neue Solaranlagen im Register

Allein im Jahr 2023 wurden 1,6 Millionen neue Stromerzeugungsanlagen errichtet und im MaStR registriert, davon 300.000 Balkonkraftwerke.

So will die Bundesnetzagentur eine vereinfachte und praxisgerechte Möglichkeit der Registrierung dieser Anlagen. Durch die Vereinfachung der Registrierung ebnet die Bundesnetzagentur den Weg für alle Anlagen, ein wirksamer Teil der Energiewende zu sein.

Weitere Entbürokratisierung

Der Deutsche Bundestag berät zurzeit über ein Gesetzespaket zur weiteren Beschleunigung des Solarzubaus. Darin wird voraussichtlich auch geregelt, dass insbesondere bei Balkonkraftwerken die im MaStR einzutragenden Daten weniger werden. Beispielsweise soll bei Balkonkraftwerken nicht mehr nach der Ausrichtung der Anlage gefragt werden.

Zudem ist in dem Gesetzespaket vorgesehen, dass Balkonkraftwerke grundsätzlich nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden müssen. Eine Registrierung im MaStR wird dann ausreichend sein.

Die Bundesnetzagentur informiert den zuständigen Netzbetreiber automatisch über das Balkonkraftwerk, das neu an sein Netz angeschlossen wurde.

800W Balkonkraftwerk Ade: Bundestag verschiebt Solarpaket für Balkonkraftwerke

Die Versprechen vom Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (53, Grüne) waren gross beim Klimaausbau und der Klimaunterstützung, nun stürzt alles wie ein Kartenhaus zusammen. Nachdem schon bekannt geworden ist, dass die Strompreise durch das Streichen von Subventionen bei den Netzentgelten zuletzt bb dem 1.Januar 2024 weiter steigen werden, trifft es nun die geplanten Änderungen bei den Balkonkraftwerken für den Monat Januar 2024. Immerhin freuten sich viele Mieter auf eine Leistung von 800 Watt statt nur 600 Watt und einer vereinfachten Anmeldung. Wann es weiter geht, weiss nun niemand in der Regierung.

Ein Balkonkraftwerk kostet der Bundesregierung nichts, allerdings wurde zuletzt ganz überraschend das geplante Solarpaket von der Bundesregierung auf ungewisse Zeit verschoben. Immerhin sucht man in der Bundesregierung aktuell nach Einsparungen, um einen verfassungsgemässen Haushalt hinzubekommen. Daher hagelt es reichlich Kritik. Und es gibt Spekulationen darüber, dass Balkonkaftwerksbetreiber möglicherweise Netzentgelte für den eigenen Strom zahlen müssten. So abwegig ist der Gedanke nicht, da die Bundesregierung dringend Geld für ihren Haushalt 2024 braucht.

So hatte im Dezember 2023 der zuständige Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Bundestages in seiner Sitzung beschlossen, den im August vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf nur noch in sehr abgespeckter Version zur Abstimmung zu stellen. Nicht mehr enthalten sind sämtliche Passagen, die den Ausbau von Photovoltaikanlagen beschleunigen sollten.

Daher gab es im Dezember 2023 nur noch eine abgespeckten Vorschlag des Ausschusses enthält den Titel: "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Vermeidung kurzfristig auftretender wirtschaftlicher Härten für den Ausbau der erneuerbaren Energien.".

Dabei geht es nun nur noch um die Frist zur Ausstattung von Windenergieanlagen mit Systemen zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK). Diese wurde erneut um ein Jahr verlängert. Der Ausschuss empfiehlt, die übrigen Teile des ursprünglichen Gesetzentwurfs, in einem späteren Beschluss zu fassen.

Was schlecht für das Klima ist, ist nun leider auch Programm in der Ampelregierung unter der Mithilfe der Grünen geworden. Widerspruch gab es dabei sogar von der Grünen-Fraktion, welche mit der Abkopplung der Photovoltaik-Aspekte nicht zufrieden waren. Hier heisst es nun, dass das Verfahren weitergeführt wird, weil wichtige Dinge noch zu klären. Welche Dinge es sind, darüber gibt es bislang keine Auskunft.

Die FDP-Fraktion erklärt: "Zwar gebe es bei der Gesetzgebung zur Photovoltaik Verbesserungsbedarf, die Ausbauziele der Bundesregierung seien aber schon übertroffen worden. Es gebe keine Entscheidungslosigkeit der Bundesregierung. Der Teilbeschluss sei geboten.". Auch hier keine Begründung für den Verbesserungsbedarf.

Stärkere Regulierung bei den Balkonkraftwerken geplant?

Kritiker gehen davon aus, dass man die privaten Balkonkraftwerke stärker regulieren will, damit die Bürger nicht noch auch die erhöhten Netzentgelte einsparen können, sondern nur noch den reinen Strompreis.

Auch ist wieder die Einführung der Mehrwertsteuer bei den Solaranlagen denkbar. Immerhin sucht man derzeit in der Ampel-Regierung händeringend nach Geld. Derzeit sind Balkonkraftwerke mit 0 Prozent Mehrwertsteuer belastet.

Dieses wäre dann auch wieder eine verkappte Belastung der Bürger bei den Netzentgelten. Statt 0 Euro für den eigenen Strom, müssten die Anlagenbetreiber dann Netzentgelte bis zu 16 Cent Brutto für ihren eigenen Strom bezahlen. Diese Planungen gab es schon mal bei den ersten Photovoltaikanlagen beim selbstgenutzten Strom in den 90er Jahren, wurden aber damals verworfen. Immerhin nutzt man nicht das Strassennetz als Balkonkraftwerksbetreiber, dafür gibt es aber sowas wie eine Bereitstellungspflicht des Stroms vom Versorger, so die damaligen Begründungen, teilte der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, mit.

Die Unionsfraktion kritisierte die drastische Kürzung des Entwurfs. Es entstehe der Eindruck, dass die Ampelregierung nicht entscheidungsfähig sei.

Förderprogramm Photovoltaik Ade: Förderprogramm für Photovoltaik schon nach wenigen Stunden ausgeschöpft

Am letzten September startete das Förderprogramm der KfW Bank mit einem Zuschuss von 10.200 Euro, um das Elektroauto mit Solarstrom zu laden. Das Geld ist allerdings schon nach wenigen Stunden weg. So informierte die KfW Bank auf ihren Internet-Seiten, dass "Die Fördermittel sind ausgeschöpft - keine Antragstellung möglich". Damit hat Habeck mal wieder den Hauseigentümern einen Strich durch die Umweltfreundlichen Planungen gemacht.

Schon zuvor war Kritik an dem Förderprogramm laut geworden, weil nur Hausbesitzer an die Förderungen ran kommen. Jetzt kommen noch nicht mal die Hausbesitzer an die Förderungen. Das KfW Desaster hat dabei schon mit technischen Problemen in den Morgenstunden begonnen. Man war wohl überrascht worden, von dem Ansturm.

Förderprogramm Photovoltaik Ade: Förderprogramm für Photovoltaik schon nach wenigen Stunden ausgeschöpft
Förderprogramm Photovoltaik Ade: Förderprogramm für Photovoltaik schon nach
wenigen Stunden ausgeschöpft -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

So heisst es nun bei der KfW Bank:
"Die Fördermittel sind ausgeschöpft - keine Antragstellung möglich" und weiter:
"Der Zuschuss wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Digitales und Ver­kehr (BMDV) gewährt. Aufgrund des enormen Interesses und der hohen Nachfrage sind die gewährten Haushaltsmittel in Höhe von 300 Millionen Euro für das Jahr 2023 bereits ausgeschöpft. Insgesamt wurden rund 33.000 Anträge positiv entschieden..

Dabei soll es im Jahr 2024 wieder eine weitere Bereitstellung von 200 Millionen Euro für neue Anträge geben. In der Summe sind es dann 500 Millionen Euro an Fördergelder. In diesem Jahr waren dann 300 Millionen Euro Fördergelder nach wenigen Stunden weg.

In dem KfW Förderprogramm 442 sind Zuschüsse von maximal 10.200 Euro zum Kauf und Anschluss einer Ladestation, einer Photovoltaikanlage und eines Solarstromspeichers vorgesehen.

Dabei durften aber nur Hausbesitzer von Wohngebäuden, die bereits ein Elektroauto besitzen, einen Antrag stellen. Die Höchstfördersumme gibt es nur, wenn der Akku des Autos auch zum Entladen freigegeben wird.

Mit dem Zuschuss "Solarstrom für Elektroautos" gibt es eine Förderung für den Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher. Ziel der Förderung ist es, dass die Bürger Ihr Elektroauto mit selbst erzeugtem klimafreundlichen Solarstrom aufladen können.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

    • der Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung
    • der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowatt-Peak (kWp) Spitzenleistung
    • der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowatt-Stunden (kWh) nutzbarer Speicherkapazität
    • der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
    • ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage
Ferner gibt es Voraussetzungen für die Förderung. So müssen die Ladestation, Photovoltaikanlage und der Solarstromspeicher fabrikneu sein. Die Antragssteller dürfen bis zum Zeitpunkt des Antrags noch keine dieser Komponenten Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher bestellt haben.

Ferner muss man ein Elektroauto besitzen, dass auf den Antragsteller oder eine in in dem Haushalt lebenden Person zugelassen ist. Oder man muss zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt haben. Falls Antragssteller das Elektroauto privat leasen, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Förder­Voraussetzungen.

Der Digitalminister Dr. Volker Wissingließen hat angesichts des Ansturms von einem "überwältigendem Zuspruch" gesprochen. Das Förderprogramm treffe "offensichtlich genau den Nerv der Bevölkerung".

Habecks Solarpaket I: Balkonkraftwerke und PV-Anlagen sollen vereinfacht werden

Durch den Boom bei den Balkonkraftwerken und PV-Anlagen gibt es laut dem statistischen Bundesamt einen starken Wachstumsmarkt. Allerdings gibt es viele Steine, welche die Netzbetreibern den Anlagenbetreibern in den Weg legen. Die Energie-Schlichtungsstelle des Bundes, die Clearingstelle, spricht sogar öffentlich von Missbrauch bei den Netzbetreibern gegenüber den PV-Anlagenbetreibern. Nun soll laut Habecks neuem Solarpaket Plan alles einfacher und auch schneller gehen. Immerhin werden noch GWh Strom aus Solaranlagen gebraucht.

So will nun der amtierende Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (53, Grüne) den Ausbau der Solarindustrie mit Milliarden fördern. Dabei soll es laut einem Bild-Bericht ein "Solarpaket I" noch vor der Sommerpause geben. Damit soll es viel einfacher werden, Solarstrom herzustellen und die Schikanen gegenüber den Privatpersonen sollen aufhören.

So soll laut einem entsprechenden Gesetzentwurf bald jedes zweite Solarpanel in den nächsten Jahren in Deutschland gebaut werden, welches auf den Dächern installiert werden soll. Die andere Hälfte ist auf Freiflächenanlagen geplant.

Die Errichtung von "Balkon-Kraftwerken" soll deutlich weniger bürokratisch werden. Immerhin liegen der Redaktion Berichte vor, wo Netzbetreiber von den Anlagen-Betreibern Geld für den Stromzähler fordern, einen Elektriker für den Wieland-Stecker und einen Verzicht der Einspeisevergütung. Daher spricht die Clearingstelle Energie öffentlich von Missbrauch.

Im Gegenzug sind nur und 200.000 Balkonkraftwerke beim Markstammregister der Bundesnetzagentur gemeldet, laut den Verkaufszahlen wurden aber in diesem und letzten Jahr über 1 Mio. Anlagen in Deutschland verkauft. Daher hat sich hier ein Grauer Markt entwickelt.

Daher soll zukünftig bei der Installation einer Balkon-Solaranlage nur noch die Meldung bei der Bundesnetzagentur erforderlich sein, die mitunter aufwendige und unnötige Meldung beim Netzbetreiber soll entfallen.

Habecks Solarpaket I: Balkonkraftwerke und PV-Anlagen sollen vereinfacht werden
Habecks Solarpaket I: Balkonkraftwerke und PV-Anlagen
sollen vereinfacht werden -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Auch soll der Zubau auf dem Dach durch neue Regeln vereinheitlicht und vereinfacht werden. Bereits errichtete oder konkret geplante Gebäude im Außenbereich werden für die Vergütung von Solar-Dachanlagen zugelassen.

Daher soll auch künftig jedes Gebäude und auch Gebäude außerhalb von Ortschaften Geld für Solarstrom vom Dach erhalten. Bislang ist auch hier Bürokartie angesagt.

Clearingstelle Balkonkraftwerke: Betreiber von PV-Kleinstanlagen haben einen Vergütungsanspruch nach EEG

So wollen wohl immer mehr Mieter direkt von der Energiewende profitieren und schaffen sich sogenannte Steckersolargeräte bzw. Balkonkraftwerke an. Oftmals werden aber die Betreiber der PV-Kleinstanlagen von den Netzbetreiber schikaniert und man fordert den Verzicht der Einspeisevergütung. Dazu stellen die Netzbetreiber den Betreibern entsprechende Verträge zu Verfügung, welche auch der Redaktion vorliegen. Auch wurde in der Vergangenheit der Zählerwechsel zu einem Smart Meter hin durch den Betrieb eines Balkonkraftwerks auch noch berechnet. Auch diese Rechnungen liegen der Redaktion vor.

Clearingstelle Balkonkraftwerke: Betreiber von PV-Kleinstanlagen haben einen Vergütungsanspruch nach EEG
Clearingstelle Balkonkraftwerke: Betreiber von PV-Kleinstanlagen
haben einen Vergütungsanspruch nach EEG -Screenshot

Dem Grunde nach besteht für Strom, der in Plug-in-Solaranlagen erzeugt und in das Netz für die allgemeine Versorgung eingespeist wird, ein Vergütungsanspruch nach dem EEG, teilt die Clearingstelle mit. Und weiter: "Der Vergütungsanspruch besteht auch für Anlagen unter 600 W, für die das vereinfachte Anmeldeverfahren gilt".

Darauf weisst die Clearingstelle für Energie hin. Explizit gibt es dazu online einen Katalog von Fragen, welcher viele Antworten beinhaltet.

Dabei geht es auch um Pflichtverstöße nach § 52 EEG 2017/2021 der Netzbetreiber, welche in der Vergangenheit immer wieder Druck auf die Betreiber der Anlagen gemacht haben. Auch ist keine Anmeldung nötig, eigentlich. Laut der Bundesnetzagentur soll man den Betrieb eines Balkonkraftwerkes nur dem Netzbetreiber mitteilen und einen Eintrag beim Marktstammregister der Bundesnetzagentur machen.

Die Clearingstelle spricht öffentlich von Missbrauch bei den Netzbetreibern gegenüber den PV-Anlagenbetreibern.

Der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck plant sogar noch vor der Sommerpause einen neues Gesetzesentwurf, bei dem man sich als Anlagenbetreiber nur noch beim Marktstammregister eintragen muss. Der Ärger durch die Netzbetreibern ist wohl der Bundesnetzbehörde zu viel geworden. Wer also keine Einspeisevergütung bekommt, darf sich an seinen Netzbetreiber mit dem Hinweis auf der Clearingstelle wenden. Derzeit gibt es für die Inbetriebnahme in diesem Jahr für Anlagen bis 10 kWp 8,2 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh. Die Verfahren bei der Clearingstelle sind für den Stromkunden selbst auch kostenlos. Dieses gilt für alle Themen rund um die Energie.

Boom bei Balkonkraftwerken: Nachfrage bei Balkonkraftwerken stieg im letzten Jahr im dreistelligen Prozentbereich

Laut dem Bundesverband stieg hier die Nachfrage im letzten Jahr sogar im dreistelligen Prozentbereich. Im letzten Quartal gab es sogar im Heimsegment rund 159.000 neue PV-Systeme. Auch hier gab es ein dreistelliges Wachstum im Vergleich zum Vorjahr.

Dabei gab es mit den 159.000 PV-Systemen mehr als doppelt so viele Solarstromanlagen wie im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Hier gab es eine Steigerung von 146 Prozent. Die Anzahl der neu installierten Solarstromspeicher wird bereits Ende Juni die Zahl der im Gesamtjahr 2022 installierten Solarbatterien überschreiten, erwartet der Bundesverband.

Unterdessen wurde der Bundesnetzagentur über Pfingsten bereits die Inbetriebnahme der dreimillionsten Solarstromanlage gemeldet. Die jährliche Solarstromernte des hierzulande installierten PV-Kraftwerksbestands reicht aus, um mehr als zehn Prozent des heimischen Strombedarfs klimafreundlich zu decken.

Nach Beschlüssen der Ampelkoalition soll ihr Anteil bis zum Jahr 2030 auf über 25 Prozent steigen. Die Umsetzung einer im Mai von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck verabschiedeten PV-Strategie soll verbliebene Marktbarrieren beseitigen.

Rein rechnerisch lässt sich mit den in Deutschland inzwischen installierten schätzungsweise rund 800.000 solaren Heimspeichern der tägliche Stromverbrauch aller privaten Haushalte Münchens speichern.

Clearingstelle Balkonkraftwerk: Kostenloser Zählertausch und Einspeisevergütung

Photovoltaik bei Kleinanlagen mit einem Schukostecker sind gerade am boomen. Da auch immer mehr Städte und Länder einen Umweltzuschuss von bis zu 500 Euro -wie in Berlin- geben, ist die Nachfrage nach Photovoltaik derzeit auch sehr gross. So sollen auch rund 87 Prozent der nach Deutschland importierten Photovoltaikanlagen (PV) im Wert von 3,1 Mrd. Euro laut dem Statistischen Bundesamt aus China kommen.

Clearingstelle Balkonkraftwerk: Kostenloser Zählertausch und Einspeisevergütung nicht ausgeschlossen
Clearingstelle Balkonkraftwerk: Kostenloser Zählertausch und Einspeisevergütung
nicht ausgeschlossen -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Dabei wollen aber die Netzbetreiber oftmals, dass der Anlagenbetreiber für den Zählerwechsel aufkommt. Dieses verteuert unnötigerweise den Kauf eines Balkonkraftwerk (BKW) um oftmals mehr als 100 Euro. In der Vergangenheit hatten sich die Verbraucherschützer auf die Seite der Anlagenbetreiber gestellt, mit der Begründung, dass der Zählerwechsel in der Grundgebühr inkludiert ist. Auch sollten alte Stromzähler laut der Bundesnetzagentur die EEG Einspeisung nicht mehr verzögern.

In der Begründung der Clearingstelle wird dem Netzbetreiber bescheinigt, dass er "lediglich einen gesetzlichen Anspruch auf Erhebung eines Entgeltes maximal in Höhe der Preisobergrenze (POG) gemäß § 32 MsbG" hat. Und weiter: "Ein gesetzlicher Anspruch auf Erhebung einer Gebühr zusätzlich zum Entgelt nach POG, z. B. für den Zählertausch bzw. -ausbau, besteht damit nicht".

Auch sieht die Clearingstelle keinen Kostenbedarf bei mehr Leistung der PV-Anlage. Dazu stellt die Clearingstelle fest: "Dies gilt unabhängig von der jeweiligen installierten Leistung (Abschnitt 3.1 in der Begründung)".

Damit sind dann vielleicht auch sicherlich Rückforderungen aus der Vergangenheit möglich, so der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka. Bei Problemen kann dann jeder Stromkunde wiederum die Clearingstelle einschalten mit dem Bezug auf das Dokument mit dem Aktenzeichen 2022/15-IX vom 22.Februar 2023. Über eine erfolgreiche Rückforderung würde die Redaktion dann auch gerne berichten.

Balkonkraftwerke: Bundesnetzagentur Chef Klaus Müller will keinen Spezialstecker --Schuko-Stecker reicht

Zum 1.Januar haben über 600 Stromanbieter ihre Tarife teilweise drastisch erhöht. Dabei gibt es ab dem 1.Januar rückwirkend einen Strompreisdeckel von 40 Cent, genehmigt von der Bundesregierung. So werden nun viele Stromkunden aufgrund der hohen Stromkosten ab sofort auch teilweise Selbstversorger durch ein Balkonkraftwerk werden. Allerdings betont die Elektriker-Branche die Sicherheit und beruft sich auf eine VDE Norm für einen Wieland-Stecker statt einem Schuko-Stecker. Daher sollte der Zwist nicht auf Kosten der Kunden ausgetragen werden.

Die meisten Kunden werden bei einem Balkonkraftwerk den normalen Schuko-Stecker nutzen. Immerhin soll der Wieland-Stecker durch eine Elektro-Fachkraft eingebaut werden, was dann schon mal schnell mehr als über 150 Euro kostet. Bei Preisen bis zu 1000 Euro im letzten Jahr für ein Balkonkraftwerk mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 600 Watt sinkt dadurch schnell die Wirtschaftlichkeit.

Allerdings gibt es zum Jahreswechsel wieder reichlich Wechselrichter und ab dem 1.Januar entfallen die 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Balkonkraftwerke und Photovoltaikanlagen, so dass es schon Preise unter der 600 Euro Marke für ein Balkonkraftwerk gibt. Ferner gibt es Förderungen ab dem 1.Januar, so zum Beispiel in Schleswig Holstein mit 200 Euro für ein Balkonkraftwerk.

So sparen Stromkunden 600 kWh Strom im Jahr, oder rund 50 Cent oder mehr pro kWh des Stromanbieters. Da man hiermit locker 20 Prozent Strom einspart, welchen man nicht bezahlen muss und unter der 80 Prozent Regelung beim Strompreisdeckel landet, welcher 40 Cent pro kWh beträgt. Also liegt im ersten Jahr die Ersparnis bei rund 500 Euro (200 Euro Förderung plus 300 Euro Stromkosten), dann jeweils ab dem zweiten Jahr bei rund 300 Euro pro Jahr. Nach zwei Jahren hat man mehr gespart, als an Kosten für das Balkonkraftwerk gehabt hat.

Auch die Energieberater und die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie halten den Wieland-Stecker und die damit verbundenen Kosten für überflüssigen Aufwand. Die Elektriker-Branche besteht auf die Sicherheit mit der VDE Norm. Eine Überprüfung der Balkonkraftwerke findet dabei nicht durch den Netzbetreiber mangels Befugnisse statt. Der Netzbetreiber darf nur bis zum Stromzähler die Leitungen überprüfen und ist für den Stromzähler verantwortlich.

Auch müssen Balkonkraftwerke nur formlos beim Netzbetreiber und beim Marktstammregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Immerhin ist es weiterhin laut der Verbraucherzentrale strittig, ob es sich bei Stecker-Solargeräten überhaupt um "Anlagen" handelt, zumindest wenn diese Systeme nicht fest angeschlossen, sondern wie Haushaltsgeräte über einen Stecker mit dem Stromkreis verbunden sind. Aber weiterhin fordert die Bundesnetzagentur eine Anmeldung im Marktstammdatenregister.

Kontrollen und ausgefüllte Formulare sieht die Bundesnetzagentur und damit der Gesetzgeber nicht vor. Kosten für einen Zählerwechsel dürfen laut der Verbraucherzentrale nicht auf den Stromkunden umgewälzt werden, da der Stromkunde schon eine monatliche Grundgebühr für den Stromzähler zahlt. So schreibt das Messstellenbetriebsgesetz laut den Verbraucherschützern vor, dass die Kosten für den Ein- und Ausbau von Zählern im jährlichen Messpreis bereits enthalten sein müssen. Viele Netzbetreiber erklären sich schon bei der Anmeldung eines Stecker-Solargeräts bereit, auf eine Rechnung für den Zähler zu verzichten. Daher sollten zusätzliche Kosten nicht auf dem Stromkunden umgewälzt werden.

Bundesnetzagentur: Alte Stromzähler sollen die EEG Einspeisung nicht mehr verzögern

Besonders beliebt sind die 600 Watt Balkonanlagen, welche aber auch entsprechende Stromzähler im Verteilerschrank brauchen. Daher kommen die Messstellenbetreiber mit dem Umbau selten hinterher und der überschüssige Photovoltaik Strom kann nicht eingespeist werden, ohne das die Anlagenbesitzer Probleme mit dem Netzbetreiber bekommen.

Was im europäischen Ausland schon teilweise gilt, könnte bald auch in Deutschland legal werden. Immerhin dürfen dort die Zähler auch bei einer EEG Einspeisung rückwärts laufen, in Deutschland ist dieses nicht erlaubt. So haben daher viele Photovoltaik Besitzer über die Langsamkeit beim Zählerwechsel geklagt. Immerhin entgeht dem Netzbetreiber die Durchleitungsgebühr für den selbst genutzten Strom und der Stromanbieter verdient weniger. Daher gab es auch entsprechende Vorwürfe der Stromkunden, dass hier vielleicht mit Vorsatz verzögert wurde.

Bundesnetzagentur: Alte Stromzähler sollen die EEG Einspeisung nicht mehr verzögern
Bundesnetzagentur: Alte Stromzähler sollen die EEG Einspeisung
nicht mehr verzögern -Bild: © pixabay.com

Mit dem neuen Positionspapier der Bundesnetzagentur mit dem Umgang mit der verzögerten Bereitstellung von Messeinrichtungen im Zuge der Inbetriebnahme von Erneuerbare-Energien-Anlagen kommt Bewegung in den EEG Ausbau.

"Wir müssen sicherstellen, dass bereits fertiggestellte Erneuerbare-Energien-Anlagen auch tatsächlich und schnell die erzeugte Energie ins Netz einspeisen können und dürfen. Fehlende Zähler dürfen nicht der Grund für Verspätungen bei der Einspeisung von Strom sein. Hier sind pragmatische Lösungsansätze gefragt. Die zügige Einspeisung liegt im Interesse der Anlagenbetreiber und der Energiewende insgesamt", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Damit neu errichtete Erneuerbare-Energien-Anlagen Strommengen einspeisen können, bedarf es unter anderem des Einbaus der hierfür erforderlichen Messtechnik durch den zuständigen Messstellenbetreiber. Ohne diese Messtechnik ist eine ordnungsgemäße Energiemengenerfassung nicht möglich und eine Einspeisung infolge dessen nicht statthaft.

Gegenwärtig erreichen die Bundesnetzagentur vermehrt Beschwerden, dass sich der Einbau der Messeinrichtungen teilweise um mehrere Monate verzögere oder Messstellenbetreiber auf entsprechende Anfragen überhaupt nicht reagieren würden. Durch diese an sich erzeugungsbereiten Anlagen kann dann keine Einspeisung erfolgen.

Unter Berücksichtigung der angespannten Energieversorgungssituation, nimmt die Bundesnetzagentur über das Positionspapier verschiedene Klarstellungen vor und gibt einen Impuls für pragmatische Lösungen. So wird etwa klargestellt, dass der Messstellenbetreiber verpflichtet ist, notfalls auch andere als die sonst üblichen Messgerätetypen einzubauen. Stellt der Messstellenbetreiber innerhalb eines Monats keinen Zähler bereit, besteht nach dem Positionspapier ein Recht des Kunden auf Ersatzvornahme. Auf diesem Wege wird eine schnelle Ermöglichung der Einspeisung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen gewährleistet.

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