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Netzentgelte Strom: Verdoppelte Netzentgelte bei Netzbetreiber zum Januar

• 22.12.23 Das Fiasko beim verfassungswidrigen Haushalt durch den Klima- und Transformationsfonds (KTF) schlägt immer grössere Wellen. So schafft es Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (53, Grüne), dass die Bürger und Unternehmen nun immer mehr belastet werden bis hin zu einer Überforderung. Daher spricht man schon öffentlich von einer Energiearmut. Teurer wird es dann auf jedenfall beim Strom ab dem 1.Januar, weil sich die Netzentgelte der Vier Netzbetreiber verdoppeln.

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Netzentgelte Strom: Verdoppelte Netzentgelte bei Netzbetreiber zum Januar

Derzeit steigt die Energiearmut laut einem Bericht des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen. Hinzu kommt nun noch, dass alle Stromkunden und insbesondere die Nutzer von Wärmepumpen und Klima-Splitgeräten ab dem 1.Januar mehr für den Strom bezahlen müssen. Als Grund wird der wegfallende Zuschuss aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds genannt, welcher als verfassungswidrig eingestuft wurde. Daher werden nun die vorläufigen Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2024 ab dem 1.Januar nach oben hin angepasst.

Netzentgelte Strom: Verdoppelte Netzentgelte bei Netzbetreiber zum Januar
Netzentgelte Strom: Verdoppelte Netzentgelte bei Netzbetreiber zum Januar
© PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber -50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW - haben nun gemeinsam die finalen bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte für das kommende Jahr veröffentlicht.

So werden nach der Pressemitteilung die finalen Übertragungsnetzentgelte im Jahr 2024 im Mittel 6,43 Cent pro Kilowattstunde (kWh) betragen. Im laufenden Jahr lagen sie aufgrund des für 2023 vom Bund gewährten Zuschusses bei 3,12 Cent/kWh.

So werden die Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2024 erneut über dem Niveau des Jahres 2022 liegen. Der Gesetzgeber hatte daher zur Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte 2024 einen Zuschuss von 5,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) beschlossen.

Aufgrund der geänderten haushaltsrechtlichen Lage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Energie- und Klimafonds wird die Regelung zur Gewährung eines weiteren Zuschusses zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten wieder aufgehoben. Infolgedessen werden die Netzentgelte für 2024 erhöht.

Dabei dient zur Berechnung die von der Bundesnetzagentur festgelegten Kostenbasis unter Berücksichtigung gesetzlicher und regulatorischer jährlicher Anpassungen sowie den voraussichtlichen Absatzmengen für das Jahr 2024.

E-Auto Förderstopp: Jeder Dritte will kein E-Auto mehr

Das Vertrauen in die Bundesregierung ist durch den Förderstopp bei den Elektroautos massiv gesunken. Dabei gibt es es kein Geld mehr aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Hier gibt es einen Fehlbetrag von 60 Milliarden Euro durch den Verfassungswidrigen Haushalt, verursacht durch die Ampelregierung bestehend aus SPD, Grüne und FDP. Nun will laut einer aktuellen Umfrage auch jeder Dritte kein E-Auto mehr kaufen.

So haben nun 30 Prozent der E-Auto Interessenten die Lust auf Elektromobilität verloren. Das zeigt eine veröffentlichte Blitzumfrage des Researchers puls unter 353 Auto-Interessenten.

E-Auto Förderstopp: Jeder Dritte will kein E-Auto mehr
E-Auto Förderstopp: Jeder Dritte will kein E-Auto mehr
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

So haben wohl viele potenzielle Käufer von E-Autos den Förderstopp durch Habeck als einen Schock empfunden. Seit dem letzten Sonntag, dem 18. Dezember, können keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Das Interesse sinkt nun massiv ab, wie die aktuelle Umfrage zeigt.

"Damit rückt das Ziel des Verkaufs von 15 Mio. E-Autos bis 2030 in weite Ferne. Auf der anderen Seite lassen sich laut der Studie immerhin 39 Prozent von der Streichung der E-Auto-Förderung nicht abschrecken und zeigen weiterhin Interesse an einem Elektroauto. Von daher können wir wohl davon ausgehen, dass die kurzfristige Streichung der Umweltprämie den Hochlauf der Elektromobilität in Deutschland stark abbremsen, aber nicht abwürgen wird", so puls-Chef Konrad Weßner gegenüber pressetext.

Derzeit sollen aber die grossen aus der Branche, wie Mercedes und VW, die Prämie aus der eigenen Tasche bezahlen. Branchenkenner Weßner rät Händlern einen kundenorientierter Umgang mit den rund 60.000 Kunden, die sich im Vertrauen auf die bis dato zugesagte Prämie ein E-Auto bestellt haben.

Auch sei die Politik gefordert, künftig für verlässliche Rahmenbedingen vor allem dann zu sorgen, wenn es um größere Anschaffungen wie die eines E-Autos geht, so die weitere Kritik. Allerdings braucht es wohl dazu Neuwahlen, weil der Kanzler Scholz und HWirtschaftsminister Habeck in der Wählergunst immer weiter sinken.

E-Auto Förderstopp: Habeck stoppt sofort die Förderung

Die Versprechen vom Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (53, Grüne) waren gross beim Klimaausbau und der Klimaunterstützung, nun stürzt alles wie ein Kartenhaus zusammen. Die Elktro-Auto Förderungen gab es nun nur noch für Anträge, die bis spätestens dem gestrigen Sonntag eingegangen sind. Dabei musste das Fahrzeug aber auch schon zugelassen gewesen sein. Verkündet wurde dieses am letzten Samstag.

Also eine weitere Chaos Planung in einer Chaos Regierung, welche mit einem verfassungswidrigen Haushalt zu kämpfen hat.

Das Wirtschaftsministerium zieht damit Konsequenzen aus dem Milliarden-Loch im Haushalt und dem Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (53, Grüne). So können nun ab dem 17. Dezember keine neuen Anträge mehr für den sogenannten Umweltbonus gestellt werden, teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Bereits zugesagte Förderungen seien aber vom Ende der Förderung nicht betroffen und würden ausgezahlt.

Wer als potentieller E-Auto Käufer dann noch nicht regiert hatte, bleibt auf einen hohen Geldbetrag bis zu 4.500 Euro sitzen. Sicherlich eine schöne "Weihnachtsbescherung" vom Grünen Habeck und schlecht für das Klima aber Gut für die Ölindustrie.

Dabei werden nun nur noch vorliegende Anträge, die bis einschließlich dem 17. Dezember 2023 eingegangen sind, in der Reihenfolge ihres Eingangs weiterbearbeitet, so das Bundeswirtschaftsministerium.

So wurden die staatlichen Zuschüsse beim Erwerb klimafreundlicher E-Autos derzeit aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Haushalt hatte dem KT-Fonds 60 Milliarden Euro entzogen.

Bislang war der Umweltbonus-Programm bei den deutschen Autofahrern sehr beliebt. Zumal die E-Autos erheblich teurer als Benziner sind und aufgrund der Technik auch einen schnelleren Wertverlust haben.

Seit dem Jahr 2016 sollen rund zehn Milliarden Euro im Rahmen des Umweltbonus für rund 2,1 Millionen Elektrofahrzeuge ausgezahlt worden sein.

Schlechte Prognose für Auto Standort Deutschland

Dabei ist dieses dann auch ein Schlag in den Auto Standort Deutschland. Immerhin muss man nun mit drastisch weniger Verkäufen in Deutschland rechnen.

So sagte die Mobilitätsexpertin des Bundesverbands, Marion Jungbluth: "Es muss jedoch sichergestellt werden, dass mindestens alle eine Prämie erhalten, die ihr E-Fahrzeug bereits im Vertrauen auf die Förderung bestellt haben." Daher sollte man das Kaufdatum zum entscheidenden Faktor machen. Bislang gilt das Zulassungsdatum. Dabei sollte nach den geltenden Förderrichtlinie der Umweltbonus im kommenden Jahr auslaufen. Es ist also davon auszugehen, dass viele Auto-Käufer zu Weihnachten nochmal reagiert haben und sich ein E-Auto bestellt haben. Wer nun keine Zulassung bekommen hatte, verliert richtig viel Geld.

Seit Anfang 2023 hatte der Umweltbonus 4500 Euro betragen bei einem Netto-Listenpreis des Auto-Basismodells von 40.000 Euro und 3000 Euro bei einem Netto-Listenpreis über 40.000 Euro bis 65.000 Euro.

Der Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer, sagte dem dem "Handelsblatt" gegenüber: "Wir kalkulieren mit 90.000 bis 200.000 Fahrzeugen weniger". Auch sagte der Branchenexperte Dudenhöffer gegenüber der "Rheinischen Post". Demnach verliere die deutsche Industrie entscheidende Vorteile, von denen vor allem China profitiere.

800W Balkonkraftwerk Ade: Bundestag verschiebt Solarpaket für Balkonkraftwerke

Nachdem schon bekannt geworden ist, dass die Strompreise durch das Streichen von Subventionen bei den Netzentgelten ab dem 1.Januar 2024 weiter steigen werden, trifft es nun die geplanten Änderungen bei den Balkonkraftwerken. Immerhin freuten sich viele Mieter auf eine Leistung von 800 Watt statt nur 600 Watt und einer vereinfachten Anmeldung. Wann es weiter geht, weiss nun niemand in der Regierung.

Ein Balkonkraftwerk kostet der Bundesregierung nichts, allerdings wurde nun ganz überraschend das geplante Solarpaket von der Bundesregierung auf ungewisse Zeit verschoben. Immerhin sucht man in der Bundesregierung aktuell nach Einsparungen, um einen verfassungsgemässen Haushalt hinzubekommen. Daher hagelt es reichlich Kritik. Und es gibt Spekulationen darüber, dass Balkonkaftwerksbetreiber möglicherweise Netzentgelte für den eigenen Strom zahlen müssten. So abwegig ist der Gedanke nicht, da die Bundesregierung dringend Geld für ihren Haushalt 2024 braucht.

Habecks Solarpaket I: Balkonkraftwerke und PV-Anlagen sollen vereinfacht werden
Habecks Solarpaket I: Balkonkraftwerke und PV-Anlagen
sollen vereinfacht werden -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

So hatte am letzten Mittwoch der zuständige Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Bundestages in seiner Sitzung beschlossen, den im August vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf nur noch in sehr abgespeckter Version am Freitag zur Abstimmung zu stellen. Nicht mehr enthalten sind sämtliche Passagen, die den Ausbau von Photovoltaikanlagen beschleunigen sollten.

Daher gibt es am heutigen Freitag nur noch eine abgespeckten Vorschlag des Ausschusses enthält den Titel: "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Vermeidung kurzfristig auftretender wirtschaftlicher Härten für den Ausbau der erneuerbaren Energien.".

Dabei geht es nun nur noch um die Frist zur Ausstattung von Windenergieanlagen mit Systemen zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK). Diese wurde erneut um ein Jahr verlängert. Der Ausschuss empfiehlt, die übrigen Teile des ursprünglichen Gesetzentwurfs, in einem späteren Beschluss zu fassen.

Was schlecht für das Klima ist, ist nun leider auch Programm in der Ampelregierung unter der Mithilfe der Grünen geworden. Widerspruch gab es dabei sogar von der Grünen-Fraktion, welche mit der Abkopplung der Photovoltaik-Aspekte nicht zufrieden waren. Hier heisst es nun, dass das Verfahren weitergeführt wird, weil wichtige Dinge noch zu klären. Welche Dinge es sind, darüber gibt es bislang keine Auskunft.

Die FDP-Fraktion erklärt: "Zwar gebe es bei der Gesetzgebung zur Photovoltaik Verbesserungsbedarf, die Ausbauziele der Bundesregierung seien aber schon übertroffen worden. Es gebe keine Entscheidungslosigkeit der Bundesregierung. Der Teilbeschluss sei geboten.". Auch hier keine Begründung für den Verbesserungsbedarf.

Stärkere Regulierung bei den Balkonkraftwerken geplant?

Kritiker gehen davon aus, dass man die privaten Balkonkraftwerke stärker regulieren will, damit die Bürger nicht noch auch die erhöhten Netzentgelte einsparen können, sondern nur noch den reinen Strompreis.

Auch ist wieder die Einführung der Mehrwertsteuer bei den Solaranlagen denkbar. Immerhin sucht man derzeit in der Ampel-Regierung händeringend nach Geld. Derzeit sind Balkonkraftwerke mit 0 Prozent Mehrwertsteuer belastet.

Dieses wäre dann auch wieder eine verkappte Belastung der Bürger bei den Netzentgelten. Statt 0 Euro für den eigenen Strom, müssten die Anlagenbetreiber dann Netzentgelte bis zu 16 Cent Brutto für ihren eigenen Strom bezahlen. Diese Planungen gab es schon mal bei den ersten Photovoltaikanlagen beim selbstgenutzten Strom in den 90er Jahren, wurden aber damals verworfen. Immerhin nutzt man nicht das Strassennetz als Balkonkraftwerksbetreiber, dafür gibt es aber sowas wie eine Bereitstellungspflicht des Stroms vom Versorger, so die damaligen Begründungen, teilte der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, mit.

Die Unionsfraktion kritisierte die drastische Kürzung des Entwurfs. Es entstehe der Eindruck, dass die Ampelregierung nicht entscheidungsfähig sei.

Förderprogramm Photovoltaik Ade: Förderprogramm für Photovoltaik schon nach wenigen Stunden ausgeschöpft

Am letzten September startete das Förderprogramm der KfW Bank mit einem Zuschuss von 10.200 Euro, um das Elektroauto mit Solarstrom zu laden. Das Geld ist allerdings schon nach wenigen Stunden weg. So informierte die KfW Bank auf ihren Internet-Seiten, dass "Die Fördermittel sind ausgeschöpft - keine Antragstellung möglich". Damit hat Habeck mal wieder den Hauseigentümern einen Strich durch die Umweltfreundlichen Planungen gemacht.

Schon zuvor war Kritik an dem Förderprogramm laut geworden, weil nur Hausbesitzer an die Förderungen ran kommen. Jetzt kommen noch nicht mal die Hausbesitzer an die Förderungen. Das KfW Desaster hat dabei schon mit technischen Problemen in den Morgenstunden begonnen. Man war wohl überrascht worden, von dem Ansturm.

Förderprogramm Photovoltaik Ade: Förderprogramm für Photovoltaik schon nach wenigen Stunden ausgeschöpft
Förderprogramm Photovoltaik Ade: Förderprogramm für Photovoltaik schon nach
wenigen Stunden ausgeschöpft -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

So heisst es nun bei der KfW Bank:
"Die Fördermittel sind ausgeschöpft - keine Antragstellung möglich" und weiter:
"Der Zuschuss wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Digitales und Ver­kehr (BMDV) gewährt. Aufgrund des enormen Interesses und der hohen Nachfrage sind die gewährten Haushaltsmittel in Höhe von 300 Millionen Euro für das Jahr 2023 bereits ausgeschöpft. Insgesamt wurden rund 33.000 Anträge positiv entschieden..

Dabei soll es im Jahr 2024 wieder eine weitere Bereitstellung von 200 Millionen Euro für neue Anträge geben. In der Summe sind es dann 500 Millionen Euro an Fördergelder. In diesem Jahr waren dann 300 Millionen Euro Fördergelder nach wenigen Stunden weg.

In dem KfW Förderprogramm 442 sind Zuschüsse von maximal 10.200 Euro zum Kauf und Anschluss einer Ladestation, einer Photovoltaikanlage und eines Solarstromspeichers vorgesehen.

Dabei durften aber nur Hausbesitzer von Wohngebäuden, die bereits ein Elektroauto besitzen, einen Antrag stellen. Die Höchstfördersumme gibt es nur, wenn der Akku des Autos auch zum Entladen freigegeben wird.

Mit dem Zuschuss "Solarstrom für Elektroautos" gibt es eine Förderung für den Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher. Ziel der Förderung ist es, dass die Bürger Ihr Elektroauto mit selbst erzeugtem klimafreundlichen Solarstrom aufladen können.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

    • der Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung
    • der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowatt-Peak (kWp) Spitzenleistung
    • der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowatt-Stunden (kWh) nutzbarer Speicherkapazität
    • der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
    • ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage
Ferner gibt es Voraussetzungen für die Förderung. So müssen die Ladestation, Photovoltaikanlage und der Solarstromspeicher fabrikneu sein. Die Antragssteller dürfen bis zum Zeitpunkt des Antrags noch keine dieser Komponenten Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher bestellt haben.

Ferner muss man ein Elektroauto besitzen, dass auf den Antragsteller oder eine in in dem Haushalt lebenden Person zugelassen ist. Oder man muss zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt haben. Falls Antragssteller das Elektroauto privat leasen, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Förder­Voraussetzungen.

Der Digitalminister Dr. Volker Wissingließen hat angesichts des Ansturms von einem "überwältigendem Zuspruch" gesprochen. Das Förderprogramm treffe "offensichtlich genau den Nerv der Bevölkerung".

Habecks Solarpaket I: Balkonkraftwerke und PV-Anlagen sollen vereinfacht werden

Durch den Boom bei den Balkonkraftwerken und PV-Anlagen gibt es laut dem statistischen Bundesamt einen starken Wachstumsmarkt. Allerdings gibt es viele Steine, welche die Netzbetreibern den Anlagenbetreibern in den Weg legen. Die Energie-Schlichtungsstelle des Bundes, die Clearingstelle, spricht sogar öffentlich von Missbrauch bei den Netzbetreibern gegenüber den PV-Anlagenbetreibern. Nun soll laut Habecks neuem Solarpaket Plan alles einfacher und auch schneller gehen. Immerhin werden noch GWh Strom aus Solaranlagen gebraucht.

So will nun der amtierende Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (53, Grüne) den Ausbau der Solarindustrie mit Milliarden fördern. Dabei soll es laut einem Bild-Bericht ein "Solarpaket I" noch vor der Sommerpause geben. Damit soll es viel einfacher werden, Solarstrom herzustellen und die Schikanen gegenüber den Privatpersonen sollen aufhören.

So soll laut einem entsprechenden Gesetzentwurf bald jedes zweite Solarpanel in den nächsten Jahren in Deutschland gebaut werden, welches auf den Dächern installiert werden soll. Die andere Hälfte ist auf Freiflächenanlagen geplant.

Die Errichtung von "Balkon-Kraftwerken" soll deutlich weniger bürokratisch werden. Immerhin liegen der Redaktion Berichte vor, wo Netzbetreiber von den Anlagen-Betreibern Geld für den Stromzähler fordern, einen Elektriker für den Wieland-Stecker und einen Verzicht der Einspeisevergütung. Daher spricht die Clearingstelle Energie öffentlich von Missbrauch.

Im Gegenzug sind nur und 200.000 Balkonkraftwerke beim Markstammregister der Bundesnetzagentur gemeldet, laut den Verkaufszahlen wurden aber in diesem und letzten Jahr über 1 Mio. Anlagen in Deutschland verkauft. Daher hat sich hier ein Grauer Markt entwickelt.

Daher soll zukünftig bei der Installation einer Balkon-Solaranlage nur noch die Meldung bei der Bundesnetzagentur erforderlich sein, die mitunter aufwendige und unnötige Meldung beim Netzbetreiber soll entfallen.

Habecks Solarpaket I: Balkonkraftwerke und PV-Anlagen sollen vereinfacht werden
Habecks Solarpaket I: Balkonkraftwerke und PV-Anlagen
sollen vereinfacht werden -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Auch soll der Zubau auf dem Dach durch neue Regeln vereinheitlicht und vereinfacht werden. Bereits errichtete oder konkret geplante Gebäude im Außenbereich werden für die Vergütung von Solar-Dachanlagen zugelassen.

Daher soll auch künftig jedes Gebäude und auch Gebäude außerhalb von Ortschaften Geld für Solarstrom vom Dach erhalten. Bislang ist auch hier Bürokartie angesagt.

Clearingstelle Balkonkraftwerke: Betreiber von PV-Kleinstanlagen haben einen Vergütungsanspruch nach EEG

So wollen wohl immer mehr Mieter direkt von der Energiewende profitieren und schaffen sich sogenannte Steckersolargeräte bzw. Balkonkraftwerke an. Oftmals werden aber die Betreiber der PV-Kleinstanlagen von den Netzbetreiber schikaniert und man fordert den Verzicht der Einspeisevergütung. Dazu stellen die Netzbetreiber den Betreibern entsprechende Verträge zu Verfügung, welche auch der Redaktion vorliegen. Auch wurde in der Vergangenheit der Zählerwechsel zu einem Smart Meter hin durch den Betrieb eines Balkonkraftwerks auch noch berechnet. Auch diese Rechnungen liegen der Redaktion vor.

Clearingstelle Balkonkraftwerke: Betreiber von PV-Kleinstanlagen haben einen Vergütungsanspruch nach EEG
Clearingstelle Balkonkraftwerke: Betreiber von PV-Kleinstanlagen
haben einen Vergütungsanspruch nach EEG -Screenshot

Dem Grunde nach besteht für Strom, der in Plug-in-Solaranlagen erzeugt und in das Netz für die allgemeine Versorgung eingespeist wird, ein Vergütungsanspruch nach dem EEG, teilt die Clearingstelle mit. Und weiter: "Der Vergütungsanspruch besteht auch für Anlagen unter 600 W, für die das vereinfachte Anmeldeverfahren gilt".

Darauf weisst die Clearingstelle für Energie hin. Explizit gibt es dazu online einen Katalog von Fragen, welcher viele Antworten beinhaltet.

Dabei geht es auch um Pflichtverstöße nach § 52 EEG 2017/2021 der Netzbetreiber, welche in der Vergangenheit immer wieder Druck auf die Betreiber der Anlagen gemacht haben. Auch ist keine Anmeldung nötig, eigentlich. Laut der Bundesnetzagentur soll man den Betrieb eines Balkonkraftwerkes nur dem Netzbetreiber mitteilen und einen Eintrag beim Marktstammregister der Bundesnetzagentur machen.

Die Clearingstelle spricht öffentlich von Missbrauch bei den Netzbetreibern gegenüber den PV-Anlagenbetreibern.

Der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck plant sogar noch vor der Sommerpause einen neues Gesetzesentwurf, bei dem man sich als Anlagenbetreiber nur noch beim Marktstammregister eintragen muss. Der Ärger durch die Netzbetreibern ist wohl der Bundesnetzbehörde zu viel geworden. Wer also keine Einspeisevergütung bekommt, darf sich an seinen Netzbetreiber mit dem Hinweis auf der Clearingstelle wenden. Derzeit gibt es für die Inbetriebnahme in diesem Jahr für Anlagen bis 10 kWp 8,2 Cent pro kWh. Ist die Anlage größer, erhält der Anlagenteil ab 10 kWp 7,1 Cent pro kWh. Die Verfahren bei der Clearingstelle sind für den Stromkunden selbst auch kostenlos. Dieses gilt für alle Themen rund um die Energie.

Bundesnetzagentur: Alte Stromzähler sollen die EEG Einspeisung nicht mehr verzögern

Besonders beliebt sind die 600 Watt Balkonanlagen, welche aber auch entsprechende Stromzähler im Verteilerschrank brauchen. Daher kommen die Messstellenbetreiber mit dem Umbau selten hinterher und der überschüssige Photovoltaik Strom kann nicht eingespeist werden, ohne das die Anlagenbesitzer Probleme mit dem Netzbetreiber bekommen.

Was im europäischen Ausland schon teilweise gilt, könnte bald auch in Deutschland legal werden. Immerhin dürfen dort die Zähler auch bei einer EEG Einspeisung rückwärts laufen, in Deutschland ist dieses nicht erlaubt. So haben daher viele Photovoltaik Besitzer über die Langsamkeit beim Zählerwechsel geklagt. Immerhin entgeht dem Netzbetreiber die Durchleitungsgebühr für den selbst genutzten Strom und der Stromanbieter verdient weniger. Daher gab es auch entsprechende Vorwürfe der Stromkunden, dass hier vielleicht mit Vorsatz verzögert wurde.

Bundesnetzagentur: Alte Stromzähler sollen die EEG Einspeisung nicht mehr verzögern
Bundesnetzagentur: Alte Stromzähler sollen die EEG Einspeisung
nicht mehr verzögern -Bild: © pixabay.com

Mit dem neuen Positionspapier der Bundesnetzagentur mit dem Umgang mit der verzögerten Bereitstellung von Messeinrichtungen im Zuge der Inbetriebnahme von Erneuerbare-Energien-Anlagen kommt Bewegung in den EEG Ausbau.

"Wir müssen sicherstellen, dass bereits fertiggestellte Erneuerbare-Energien-Anlagen auch tatsächlich und schnell die erzeugte Energie ins Netz einspeisen können und dürfen. Fehlende Zähler dürfen nicht der Grund für Verspätungen bei der Einspeisung von Strom sein. Hier sind pragmatische Lösungsansätze gefragt. Die zügige Einspeisung liegt im Interesse der Anlagenbetreiber und der Energiewende insgesamt", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Damit neu errichtete Erneuerbare-Energien-Anlagen Strommengen einspeisen können, bedarf es unter anderem des Einbaus der hierfür erforderlichen Messtechnik durch den zuständigen Messstellenbetreiber. Ohne diese Messtechnik ist eine ordnungsgemäße Energiemengenerfassung nicht möglich und eine Einspeisung infolge dessen nicht statthaft.

Gegenwärtig erreichen die Bundesnetzagentur vermehrt Beschwerden, dass sich der Einbau der Messeinrichtungen teilweise um mehrere Monate verzögere oder Messstellenbetreiber auf entsprechende Anfragen überhaupt nicht reagieren würden. Durch diese an sich erzeugungsbereiten Anlagen kann dann keine Einspeisung erfolgen.

Unter Berücksichtigung der angespannten Energieversorgungssituation, nimmt die Bundesnetzagentur über das Positionspapier verschiedene Klarstellungen vor und gibt einen Impuls für pragmatische Lösungen. So wird etwa klargestellt, dass der Messstellenbetreiber verpflichtet ist, notfalls auch andere als die sonst üblichen Messgerätetypen einzubauen. Stellt der Messstellenbetreiber innerhalb eines Monats keinen Zähler bereit, besteht nach dem Positionspapier ein Recht des Kunden auf Ersatzvornahme. Auf diesem Wege wird eine schnelle Ermöglichung der Einspeisung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen gewährleistet.

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