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Bundeskartellamt: Apple hat marktübergreifende Bedeutung --Umsatz- und gewinnstärkste Unternehmen der Welt

• 05.04.23 Das Bundeskartellamt hat nun erstmalig die marktübergreifende Bedeutung festgestellt. Dabei gehört der Apple-Konzern mit weltweiten Umsatzerlösen von rund 400 Mrd. US-Dollar und einem Gewinn von fast 100 Mrd. US-Dollar im Geschäftsjahr 2022 zu den umsatz- und gewinnstärksten Unternehmen der Welt.

Dr.Sim
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Bundeskartellamt: Apple hat marktübergreifende Bedeutung --Umsatz- und gewinnstärkste Unternehmen der Welt

So besetzt Apple laut den Kartellwächtern die gesamte Wertschöpfungskette rund um hochwertige mobile digitale Endgeräte, teilweise einschließlich der eigenen Entwicklung von zentralen Komponenten, wie der Prozessoren.

Bundeskartellamt: Apple hat marktübergreifenden Bedeutung --Umsatz- und gewinnstärkste Unternehmen der Welt
Bundeskartellamt: Apple hat marktübergreifende Bedeutung
--Umsatz- und gewinnstärkste Unternehmen der Welt Bild: Apple.com

Zum anderen entwickelt Apple die Software für diese Geräte, auch deren mobile Betriebssysteme wie iOS selbst. Gleiches gilt für die Plattform für den mobilen Softwarevertrieb auf den Geräten, den App Store. Ergänzt wird Apples Angebot um eine Reihe weiterer Hardware-, Software- und Dienste-Produkte.

Dabei trägt Apples iPhone kontinuierlich zu mehr als 50 Prozent zum Umsatz des Technologiekonzerns bei. Apple verfügt über marktbeherrschende, mindestens jedoch marktstarke Stellungen auf allen vertikal verbundenen Stufen ausgehend von Smartphones, Tablets und Smartwatches über die proprietären Betriebssysteme bis hin zum Apple App Store als der sowohl für App-Herausgebende als auch für Nutzerinnen und Nutzer einzig verfügbaren digitalen Vertriebsplattform für Apps und andere Softwareprodukte auf Apple Geräten.

So stellen die Kartellwächter fest, dass die Nutzerinnnen und Nutzer langfristig an das komplexe Ökosystem angebunden werden. Damit einher geht eine ausgeprägte Regelsetzungsmacht gegenüber Dritten, allen voran den App-Entwicklenden. Apple kontrolliert den Zugang zu Apple-Kundinnen und -Kunden und gestaltet diesen Zugang nach seinen Regeln und zu seinen ökonomischen Rahmenbedingungen.

Diese herausragende Positionierung wird flankiert durch eine überragende Ressourcenausstattung. Apple kann nicht nur auf hohe Finanzmittel, sondern auch auf eine breite Nutzerbasis und einen starken Markenwert der Marke Apple zurückgreifen.

Behörde mit Verfahren gegen Microsoft --Mögliche marktübergreifende Bedeutung bei KI und Co.

So prüft das Bundeskartellamt im Rahmen eines Verfahrens gegen Microsoft, ob dem Unternehmen eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt. Als Grundlage des Verfahrens macht das Bundeskartellamt vom Recht der erweiterten Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne Anfang 2021 Gebrauch.

Danach kann die Behörde in einem zweistufigen Verfahren Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, bestimmte wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.

Bundeskartellamt: Behörde mit Verfahren gegen Microsoft --Mögliche marktübergreifende Bedeutung bei KI und Co.
Bundeskartellamt: Behörde mit Verfahren gegen Microsoft
--Mögliche marktübergreifende Bedeutung bei KI und Co. -Bild: © pixabay.com

Eingeleitet hat das Bundeskartellamt gegen Microsoft zunächst die erste Stufe, d.h. ein Verfahren zur Feststellung der marktübergreifenden Bedeutung. Ein Anhaltspunkt für eine solche Position kann das Vorliegen eines digitalen Ökosystems sein, das sich über verschiedene Märkte erstreckt. Damit verbundene Machtstellungen sind von anderen Unternehmen oft nur schwer angreifbar.

So Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, zu dem Verfahren: "Microsoft hat mit Windows und den Office-Produkten traditionell eine sehr starke Stellung bei Betriebssystemen und Büro-Software. Darauf aufbauend hat es sein Produktangebot sowohl für Unternehmenskunden als auch für Verbraucherinnen und Verbraucher ständig erweitert.".

So sieht die Behörde in jüngerer Zeit eine stark gewachsene Bedeutung der Cloud-Dienste Azure und OneDrive, die vielfach mit anderen Microsoft-Anwendungen verbunden sind, sowie den durchschlagenden Erfolg von Teams.

Darüber hinaus ist Microsoft in weiteren Bereichen wie dem Gaming durch die Xbox, Karrierenetzwerken mit dem Dienst LinkedIn oder der Internet-Suche mit der Suchmaschine Bing tätig und machte zuletzt mit der Integration von KI-Anwendungen auf sich aufmerksam.

So gibt es laut der Ausichtsbehörde zu prüfen, ob Microsoft eine überragende marktübergreifende Bedeutung zukommt. Eine solche Feststellung würde es uns erlauben, etwaige wettbewerbsgefährdende Verhaltensweisen frühzeitig aufzugreifen und zu untersagen.

Zuletzt hatte das Bundeskartellamt eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb bereits in Bezug auf die Unternehmen Alphabet/Google und Meta rechtskräftig.

Dabei hatte Amazon die Verfügung, mit der das Bundeskartellamt eine entsprechende Feststellung getroffen hat, angefochten. Das Beschwerdeverfahren ist vor dem Bundesgerichtshof anhängig. Die Prüfung, ob dem Apple-Konzern eine solche Stellung zukommt, ist weit fortgeschritten.

Behörde mit Verfahren gegen Paypal --Mögliche Behinderung von Wettbewerbern

Zuletzt hatte das Bundeskartellamt bekannt gegeben, dass es ein Verfahren gegen PayPal wegen möglicher Behinderung von Wettbewerbern und Beschränkung des Preiswettbewerbs eingeleitet hat. Dabei geht es in dem Verfahren um die Nutzungsbedingungen von PayPal für Deutschland und den "Regeln zu Aufschlägen" und zur "Darstellung von PayPal". Zuletzt gab es auch bei Paypal einen Credential Stuffing-Angriff in der Zeit zwischen dem 6. und 8. Dezember 2022. Nun informiert Paypal einen Monat später die betroffenden Kunden.

So dürfen laut der Bundesbehörde Händlerinnen und Händler ihre Waren und Dienstleistungen nicht zu niedrigeren Preisen anbieten, wenn die Kundinnen und Kunden für die Bezahlung eine günstigere Zahlungsmethode als PayPal wählen. Ferner dürfen die Verkäuferinnen und Verkäufer keine Präferenz für andere Zahlungsmethoden als PayPal zum Ausdruck bringen, oder z.B. deren Nutzung für die Kundinnen und Kunden komfortabler gestalten.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes dazu: "Diese Klauseln könnten den Wettbewerb beschränken und einen Verstoß gegen das Missbrauchsverbot darstellen. Wir werden jetzt prüfen, welche Marktmacht PayPal zukommt und in wie weit Online-Händler darauf angewiesen sind, PayPal als Zahlungsmethode anzubieten.".

So könnten Händler daran gehindert werden, die unterschiedlich hohen Kosten der verschiedenen Zahlungsmethoden über entsprechende Aufschläge oder Rabatte zu berücksichtigen. Auch könnten sich andere und neue Zahlungsmethoden im Preis- und Qualitätswettbewerb schlechter behaupten oder gar nicht erst auf den Markt kommen.

Und Mundt weiter: "Marktmächtige Zahlungsdienste könnten so weiteren Spielraum für die eigene Preissetzung erlangen. Leidtragende wären dann insbesondere auch die Verbraucherinnen und Verbraucher, die diese höheren Kosten am Ende indirekt über die Produktpreise zahlen." Üblicherweise legen Händler diese Entgelte auf die Produktpreise um, sodass letztlich die Verbraucherinnen und Verbraucher die Kosten der Zahlungsdienste tragen. Dabei werden diese Kosten - anders als z.B. Versandkosten - zumeist nicht separat ausgewiesen.

Nach Marktstudien ist PayPal in Deutschland nicht nur der führende Anbieter für Online-Zahlungen, sondern auch einer der teuersten Online-Zahlungsdienste. PayPals Standardgebühr beträgt in Deutschland gemäß PayPals Preisliste derzeit 2,49 - 2,99 Prozent des Zahlungsbetrages zzgl. 34-39 Cent pro Zahlung.

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