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Bundesnetzagentur Chef bestätigt Stromverteuerung um 5,5 Milliarden Euro

• 02.01.24 Die CO2 Abgaben steigen ab dem 1.Januar auf 45 Prozent. Strom- und Gaskunden durften bislang aufgrund der Energiepreisbremsen weniger zahlen, dafür sprang der Staat ein. Diese gibt es ab dem 1.Januar 2024 nicht mehr. Auch gibt es keine Unterstützung mehr bei den Netzentgelten durch den Staat. Damit wird Strom teurer. Erstmals nennt der Bundesnetzagentur Chef Klaus Müller eine genaue Zahl.

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Bundesnetzagentur Chef bestätigt Stromverteuerung um 5,5 Milliarden Euro

Erstmals bestätigt ein Kopf der Energiebranche mit Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur, wie hoch der Schaden an die Verbraucher ist. So Klaus Müller: "Durch den Wegfall der geplanten Subvention von 5,5 Milliarden Euro wird ein durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt 120 Euro mehr Netzentgelt im Jahr zahlen.", sagte Müller gegenüber der "Rheinischen Post".

Bundesnetzagentur Chef bestätigt Stromverteuerung um 5,5 Milliarden Euro
Bundesnetzagentur Chef bestätigt Stromverteuerung
um 5,5 Milliarden Euro © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Auch rechnet der Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller weiter mit hohen Strompreisen für Verbraucher. "Die Großhandelspreise für Strom sind deutlich gefallen gegenüber 2022. Dennoch ist das Preisniveau höher als vor dem russischen Angriffskrieg. Daran wird sich so schnell nichts ändern". Und weiter: .

Auch verteidigt der Behördenchef die Sparbeschlüsse der Ampel-Koalition, die die Zuschüsse für Netzentgelte 2024 streicht: "Das war eine schwere Entscheidung für die Bundesregierung. Leider kann man kein Geld einsparen, ohne dass das Auswirkungen hat. Insofern kann ich die Entscheidung nachvollziehen.".

Das Gehalt bezieht der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, mit mindestens Stufe B11 der Besoldungsgruppe B. Auf der Stufe B11 gibt es mindestens monatliche 14.157,33 Euro monatliches Grundgehalt. Damit verdient der Präsident mehr als rund 99 Prozent der deutschen Stromkunden in Deutschland. Seine Stromrechnung wird ihn daher nicht gross schockieren.

Verbraucherschützer fordern Auszahlung von Klimageld, 139 Euro pro Kopf

Ferner steigt der CO2-Preis von 30 auf 45 Prozent. Eigentlich sollten die Mehreinnahmen durch die CO2 Abgaben durch das Klimageld an die Verbraucher zurückfliessen, eigentlich!.

Der Verbraucherschutzbund vzbv fordert Bundesregierung auf, die Milliarden-Einnahmen durch die CO2-Bepreisung vollständig an Privathaushalte zu erstatten. Immerhin geht es nun um 11,4 Milliarden Euro, welche durch die CO2-Bepreisung eingenommen wurde.

Verbraucherschützer fordern Auszahlung von Klimageld, 139 Euro pro Kopf
Verbraucherschützer fordern Auszahlung
von Klimageld, 139 Euro pro Kopf -Abbildung: (Pixabay.com-Lizenz)/ pixabay.com

Dieses Geld wurde in den Jahren 2021 bis 2023 eingenommen. Daher gibt es nun auch den Verdacht, die Einzahlung für den maroden Haushalt zu verwenden, da das Bundesverfassungsgericht den Wirtschafts- und Klima Fonds als Verfassungswidrig eingestuft hatte und somit rund 17 Milliarden Euro fehlen.

Während der CO2-Preis ab 2024 stärker steigen soll, lässt das von der Regierungskoalition versprochene Klimageld auf sich warten, so die Kritik der Verbraucherschützer.

Nach Berechnungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) könnten die Bürger aktuell eine Klimageld-Einmalzahlung von 139 Euro pro Person erhalten. Dadurch würde die Bundesregierung die Mehreinnahmen aus der CO2-Bepreisung (11,4 Milliarden Euro) wieder vollständig an die Bevölkerung auszahlen, wie es der vzbv fordert.

"Der CO2-Preis schafft einen Anreiz für klimaverträgliches Verhalten", sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. "Die Einnahmen aus dem CO2-Preis muss die Bundesregierung aber über ein Klimageld an alle Verbraucher:innen zurückerstatten. Sonst ist die CO2-Abgabe neben den hohen Energiepreisen eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Menschen.".

So haben im Jahr 2021 durch die CO2-Bepreisung nach Berechnungen der Verbraucherschützer private Haushalte drei viertel der Summer bezahlt. Etwa ein Viertel des Beitrags kommt von den Unternehmen, die diese Beträge aber letztlich über ihre Produktpreise indirekt an die privaten Verbraucher weitergeben.

Würde die Bundesregierung die eingenommenen 11,4 Milliarden Euro als Klimageld vollständig an die Bürger:innen zurückerstatten, ergibt das bei 82 Millionen Menschen in Deutschland eine Auszahlungssumme von 139 Euro pro Person oder 556 Euro für eine vierköpfige Familie, so die Berechnungen.

Bundesnetzagentur: Strom darf bald gedrosselt werden

Für viele Verbraucher kommt nun eine schlechte Nachricht. So sollen in Zukunft die Wärmepumpen und Ladestationen gedrosselt werden können. Dafür muss dann der Hausbesitzer in einer kühlen Wohnung sitzen, im Sommer darf die Wärmepumpe auch das Haus nicht mehr richtig kühlen und der E-Auto Fahrer bekommt seinen Akku mitunter nicht mehr aufgeladen, um zur Arbeit zu fahren. Schuld an dieser Planwirtschaft ist das schlechte Stromnetz, welches nun laut der Bundesnetzagentur vor Überlastungen geschützt werden soll.

Somit können dann die Netzbetreiber die Nutzung neuer steuerbarer Geräte einschränken. Der reguläre Haushaltsstrom soll nicht betroffen sein. Dabei geht es um die neuen, steuerbaren Wärmepumpen und Ladestationen, welche zeitweise eingeschränkt werden können, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht.

Bundesnetzagentur: Strom darf bald gedrosselt werden
Bundesnetzagentur: Strom darf bald
gedrosselt werden © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

"Dabei muss eine Mindestleistung immer zur Verfügung stehen, so dass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können", teilt die Bundesnetzagentur mit.

Die neuen Regelungen gelten dann schon ab dem 1. Januar 2024. Für Bestandsanlagen, für die eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber besteht, sieht die Bundesnetzagentur Übergangsregelungen vor. Bestandsanlagen ohne eine solche Vereinbarung bleiben dauerhaft ausgenommen. Nachtspeicherheizungen sollen dauerhaft nicht unter die neuen Regelungen fallen.

Auch für den Netzbetreiber gibt es Übergangsregelungen. Solange der Netzbetreiber noch nicht die notwendigen Vorbereitungen für die netzorientierte Steuerung getroffen hat, kann er maximal 24 Monate unter Beachtung einiger Rahmenbedingungen vorsorglich steuern.

Reduzierung des Entgelts

Wer sich auf diese Planwirtschaft einlässt, bekommt im Gegenzug den Strom vielleicht billiger. Im Gegenzug für die netzorientierte Steuerung sollen die Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ein reduziertes Netzentgelt zahlen. Im Norden Deutschlands liegen die Netzentgelte schon bei 16 Cent Brutto beim Kunden. Dieses ist die Strafe dafür, dass es im Norden viel Windenergie gibt. Ab dem Januar 2024 soll es noch teurer werden. Wie teuer, weiss der Finanzminister Lindner selbst nicht, da das Bundesverfassungsgericht den Wirtschafts- und Klima Fonds als Verfassungswidrig eingestuft hat, welcher bisher einen Teil der Netzentgelte für die Stromkunden bezahlte.

Angesichts der großen Unterschiede der Anschluss- und Verbrauchssituationen legt die Bundesnetzagentur verschiedene Module zur Entgeltreduzierung fest. Die Reduzierung besteht entweder aus einem netzbetreiberindividuellen pauschalen Betrag oder einer prozentualen Reduzierung des Arbeitspreises. Der Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtung kann auswählen.

Dafür gibt es einen relativen geringen Rabatt. Für die Variante eines pauschalen Rabatts auf das Netzentgelt gilt eine bundeseinheitliche Regelung zur Bestimmung des Rabatts je Netzbetreiber. Er kann je nach Netzgebiet zwischen 110 und 190 Euro (brutto) im Jahr betragen, so die Bundesnetzagentur. Wer sein E-Auto für die Arbeit braucht, wird sich sicherlich nicht auf die "Planwirtschaft Strom" bei der geringen Ersparnis einlassen.

Die Verteilnetzbetreiber dürfen dabei den Bezug für die Dauer der Überlastung auf bis zu 4,2 Kilowatt senken.

"Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden.", so die Bundesnetzagentur.

Dabei vergisst die Bundesnetzagentur, dass viele Wärmepumpen in die "Störung" gehen, so die Heizungsbauer und Experten, wenn die Leistung bei einem geringerem Bezug von Strom aus dem Netz nicht vorliegt. Beim E-Auto reichen sicherlich nicht 50 Kilometer für die Hin- und Rückfahrt bei der Arbeit. Die DDR lässt mit ihrer Planwirtschaft Grüssen.

Zweitzähler notwendig

Bislang war beim verbilligten Netzbezug für die Wärmepumpe oder E-Auto ein zweiter Stromzähler nötig. Dieses kostet auch rund 150 Euro aufwärts im Jahr, so die Berichte der Stromkunden, um an diesem verbilligten Strom zu profitieren. Dieses Fakt des Zweitzählers mit den Kosten wird von der Bundesnetzagentur mit keinem Wort erwähnt.

Im Gegenteil, die Wärmepumpen- und E-Auto Fahrer Besitzer sind mehr aus sauer geworden, als auch hier die Strompreise wegen dem Russlandkrieg über die 40 Cent pro kWh schossen. Daher haben viele Wärmepumpenbesitzer den zweiten Stromzähler abbauen lassen, um dann schon mal rund 150 Euro Zählermiete im Jahr zu sparen.

Unterstützung für die Planwirtschaft kommt vom Branchenverband Bitkom

Wer die Planwirtschaft gerne hätte, ist zum Beispiel der Branchenverband Bitkom.:

"Mit der heutigen Entscheidung hat die Bundesnetzagentur einen guten Rahmen für die Steuerung von Ladeeinrichtungen für E-Autos und Wärmepumpen im Netznotfall geschaffen.", so der Branchenverband in einer Erklärung.

Und weiter: "Digitalisierung ist zentral für eine erfolgreiche Energiewende und die Netzstabilität. Wir begrüßen insbesondere, dass datengetriebene Modelle zur Netzzustandsermittlung genutzt werden können und die Betreiber Steuerungsbefehle technologieoffen umsetzen dürfen.", so der Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Strompreise Deutschland: Netzentgelte beim Strom steigen weiter rasant

Laut dem Statistischen Bundesamt sind die Preise für Gas und Strom im ersten Halbjahr 2023 nach oben geschossen. Dieses wird bei den Strompreise nun auch im Jahr 2024 so weiter gehen. Schuld daran, sind die mittlerweilen hohen Netzentgelte für die Stromkunden, welche auch noch ungleich in Deutschland behandelt werden. Wo viel Windenergie und Solarstrom erzeugt wird, dort gibt es saftige Steigerungen bei den Netzentgelten, wie zum Beispiel in Schleswig-Holstein. Die Versprechen vom Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (53, Grüne) für sinkende Strompreise für Wärmepumpen zu sorgen, sahen anders aus.

Wer auf das Heizen mittels Strom aus den öffentlichen Leitungen angewiesen ist, wird in Zukunft noch mehr belastet. Die Ampelregierung unter dem Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (53, Grüne) hatte sinkende Strompreise versprochen. Die neuen Netzentgelte sollen aber nun im Jahr 2024 um zehn Prozent steigen. Sie machen dann schon 27 Prozent der Kosten beim Strom aus.

So müssen im kommenden Jahr rund 10 Prozent mehr für die Netzentgelte beim Strom bezahlt werden. Diese geht auf einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine kleine Anfrage der Unions-Bundestagsfraktion hervor. Diese liegt der "Rheinischen Post" vor.

Für typische Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden steigen die Netzentgelte 2024 voraussichtlich um 10,6 Prozent oder 1,03 Cent pro Kilowattstunde, heißt es in der Mitteilung.

"In der ausgewerteten Stichprobe zahlt ein Haushaltskunde mit 3500 Kilowattstunden Jahresverbrauch im Jahr 2023 ein durchschnittliches Netzentgelt in Höhe von 341 Euro netto, im Jahr 2024 in Höhe von 377 Euro netto", so das Ministerium.

So werden Stromkunden für die Netzdurchleitung demnach im kommenden Jahr 36 Euro mehr bezahlen als im Jahr2023. Die Netzentgelte machen damit bereits mehr als ein Viertel der gesamten Stromkosten aus.

Der weitere Anstieg der Entgelte belastet nicht nur private Haushalte, sondern auch zunehmend gewerbliche Kunden und die Industrie. Um die Kostendynamik zu bremsen, gibt es schon einen Zuschuss von 5,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds.

Dabei fallen nach Auskunft des Ministeriums im kommenden Jahr 27 Prozent der gesamten Netzentgelte auf die Stromkunden.

"Die Stromkosten steigen und steigen, doch die Ampel-Regierung findet keine Antwort. Weder kann sie sich auf eine grundlegende Entlastung für alle durch eine Senkung der Stromsteuer einigen, noch hat sie eine Lösung für Industrie und Mittelstand", kritisierte Unionsfraktionsvize Jens Spahn.

Statistik: Gas und Strom sind deutlich teurer geworden -Trotz Energiepreisbremse

Geplant ist nun auch die Verteuerung von Gas ab dem 1.Januar 2024 durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Ursprünglich sollte dieses erst im März 2024 geschehen. Kritiker reden schon von einer "Energiearmut" in Deutschland. So haben die privaten Haushalte in Deutschland im 1. Halbjahr 2023 im Durchschnitt 12,26 Cent je Kilowattstunde Erdgas gezahlt. Strom kostete die Verbraucherinnen und Verbraucher durchschnittlich 42,29 Cent je Kilowattstunde. So das Ergebnis des Statistischen Bundesamt (Destatis).

Statistik: Gas und Strom sind deutlich teurer geworden -Trotz Energiepreisbremse
Statistik: Gas und Strom sind deutlich teurer geworden
-Trotz Energiepreisbremse --Screenshot: Statistische Bundesamt

Ferner stiegen somit die Gaspreise gegenüber dem 2. Halbjahr 2022 um 31,3 Prozent, die Strompreise um 21,0 Prozent. Gegenüber dem 1. Halbjahr 2022 lagen die Gaspreise um 52,5 Prozent, die Strompreise um 26,2 % Prozent. In den Preisen sind die Preisbremsen für Strom und Erdgas aus dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung dann sogar schon berücksichtigt.

Bei den Erdgaskunden stiegen auch die Steuern, Abgaben und Umlagen sowie die Netzentgelte, welche zu den Preissteigerungen führten. So stiegen die Netzentgelte für alle privaten Haushalte im 1. Halbjahr 2023 gegenüber dem 2. Halbjahr 2022 um 38,7 Prozent, die Kosten für Energie und Vertrieb um 30,3 Prozent sowie Steuern, Abgaben und Umlagen um 28,6 Prozent. Private Haushalte mit einem Jahresverbrauch von 200 Gigajoule und mehr zahlten 40,8 Prozent mehr für Energie und Vertrieb, bei einem Jahresverbrauch von weniger als 20 Gigajoule musste 24,3 Prozent mehr gezahlt werden.

Die Strompreise für private Haushalte stiegen ebenfalls deutlich um 21,0 Prozent gegenüber dem 2. Halbjahr 2022. Hier waren vor allem die gestiegenen Preise für Energie und Vertrieb ausschlaggebend. Private Haushalte mussten im Durchschnitt 33,6 Prozent mehr für Energie und Vertrieb zahlen, Haushalte mit einem Jahresverbrauch von mehr als 15 000 Kilowattstunden zahlten 34,6 Prozent mehr, Haushalte mit weniger als 1 000 Kilowattstunden Jahresverbrauch zahlten 19,2 Prozent mehr.

Energiearmut steigt laut einem Bericht des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen

Laut einem Bericht des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen steigt auch die Energiearmut in Deutschland.

So kam es nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine zu einem massiven Anstieg der Energiepreise im Großhandel. Relativ zum Preisniveau der vorangegangenen Jahre hatten sich die Großhandelspreise nach dem Lieferstopp von russischem Erdgas im August 2022 etwa versiebenfacht und waren danach großen Schwankungen ausgesetzt. Seit dem vierten Quartal 2022 sind die Preise zwar kontinuierlich gesunken. Die Preise liegen aber nach wie vor etwa auf Höhe des zweifachen Werts des historischen Niveaus, so der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen.

So heisst es in dem Bericht weiter: "Nach der 10-Prozent-Regel der Energiekostenüberlastung ist damit der Anteil der von Energiekosten überlasteten Haushalte im Betrachtungszeitraum von 26 Prozent auf 43 Prozent angestiegen". In den Jahren 2016 bis 2020 lag dieser Wert bei 16 Prozent.

So droht nun eine weitere Kostenexplosion ab dem 1.Januar 2023. So hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Ursprünglich war eine Befristung bis Ende März 2024 geplant, nun drängt Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) darauf, die Absenkung schon zum 1. Januar zurückzunehmen und die Gaspreise mit 19 Prozent Mehrwertsteuer zu belasten.

Strom- und Gaswechselbereitschaft sinkt --Verbraucherzentrale stellt Treue bei Strom- und Gaskunden fest

In diesem Jahr ist es sehr turbulent bei den Energiepreisen zugegangen. Viele Strom- und Gasanbieter haben drastisch ihre Preise nach oben gesetzt, nur der Strom- und Gaspreisdeckel sorgt für etwas Beruhigung im Portemonnaie der Kunden. So haben immerhin laut einer forsa-Umfrage im Auftrag der Verbraucherschützer zwischen Januar und Mai 2023 eine Strompreiserhöhung erhalten. Dabei haben erstaunlicherweise über 80 Prozent der Haushalte weder den Strom- oder Gastarif gewechselt noch zukünftig einen Wechsel geplant.

Zur zeit sinken wieder die Arbeitspreise für Strom und Gas seit dem Jahresbeginn und liegen in den untersuchten Großstädten durch die Verbraucherschützer im Durchschnitt deutlich unter den Energiepreisbremsen.

"Verbraucher:innen sind ihrem Strom- und Gasanbieter mehrheitlich treu, obwohl Anbieter im Zuge der Energiekrise vielfach die Preise erhöht haben", sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv.

Die aktuelle zeigt, war zwischen dem Januar und dem Mai 2023 die Mehrheit der Haushalte von gestiegenen Stromkosten mit 57 Prozent betroffen. Dabei haben nur 42 Prozent der Haushalte, die Gas beziehen, erhielten eine Gaspreiserhöhung erhalten.

Dabei bleibt das Wechselverhalten von Verbrauchern sehr zurückhaltend. 83 Prozent der Haushalte haben zum Befragungszeitpunkt weder den Stromtarif gewechselt noch es in Zukunft geplant.

Bei Haushalten, die Gas beziehen, sind es 85 Prozent. Dabei spielt es keine erhebliche Rolle, ob diese Haushalte seit Januar 2023 von einer Preiserhöhung ihres Energieanbieters betroffen waren oder der Arbeitspreis zum Befragungszeitpunkt oberhalb des Preisdeckels lag.

Missbrauchsaufsicht über Energiepreisbremsen: 57 Versorger im Prüfverfahren

Dabei liegt aber auch der Verdacht nahe, dass die Versorger zu ihrem Vorteil die Energiepreisbremsen missbrauchten und überhöhte Gas- und Stromtarife ausgewiesen haben. Im Rahmen der Missbrauchsaufsicht bei den Energiepreisbremsen hat das Bundeskartellamt bislang Prüfverfahren gegen insgesamt 57 Versorger eingeleitet.

Dabei geht es bei den 57 Versorger aus den drei Energiebereichen Gas (23 Verfahren), Wärme (17 Verfahren) und Strom (17 Verfahren).

Missbrauchsaufsicht über Energiepreisbremsen: 57 Versorger im Prüfverfahren
Missbrauchsaufsicht über Energiepreisbremsen: 57 Versorger im Prüfverfahren
© PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Die Preisbremsen-Gesetze verbieten eine missbräuchliche Ausnutzung dieser Entlastungsregeln. Damit soll insbesondere verhindert werden, dass Energieversorger ihre Arbeitspreise erhöhen, um ihrerseits eine höhere staatliche Ausgleichzahlung zu erhalten. Dabei wird geschaut, ob es überhaupt eine sachliche Begründung für die Preiserhöhung durch gestiegene Kosten gibt.

Verstöße können mit Bußgeldern sanktioniert werden und unrechtmäßig erlangte Ausgleichzahlungen müssen erstattet werden. Für die Durchsetzung dieser Vorschriften ist das Bundeskartellamt zuständig.

Die bisher eingeleiteten Prüfverfahren beziehen sich auf Anträge der Versorgungsunternehmen, die in den Bereichen Gas und Wärme in den ersten beiden Quartalen sowie beim Strom zwischen Januar und Mai gestellt wurden.

Anträge, die in den Folgezeiträumen gestellt wurden und werden, werden fortlaufend ausgewertet, so dass das Bundeskartellamt noch weitere Verfahren eröffnen könnte.

Bislang hat das Bundeskartellamt in den Bereichen Gasversorgung und Wärme für die ersten beiden Quartale jeweils ca. 900 bzw. 1.500 Anträge ausgewertet.

Bei Strom sind in Bezug auf das ganze Jahr 2023 ca. 33.000 Meldungen ausgewertet worden, wobei sich die hohe Zahl auch daraus ergibt, dass die Lieferanten monatlich und nach Übertragungsnetzbetreibern getrennt melden müssen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Aus der großen Masse von Anträgen der Lieferanten greifen wir auffällige Sachverhalte heraus. Wichtigste Kriterien sind für uns Ausreißer beim Arbeitspreis oder eine Kombination aus einem hohen Arbeitspreis und einem großen beantragten Entlastungsvolumen.".

Laut dem Kartellamt werden damit rund zwei Milliarden Euro erfasst. Gemessen an allen im bisherigen Prüfzeitraum beantragten Entlastungsbeträgen sind das bei Gas und Wärme gut 15 Prozent und bei Strom in Bezug auf private Verbraucher und kleine Unternehmen ca. 20 Prozent.

Die Unternehmen müssen dabei die Preissetzung, also ihre Erlös- und Kostensituation, darlegen. Passt das nicht zusammen, spricht das Bundeskartellamt zunächst eine Warnung aus.

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