Bundesnetzagentur besteht auf Endgerätefreiheit --Telco-Verbände sind dagegen
• 12.03.25 Die Endgerätefreiheit ist ein zentrales Thema in der deutschen Telekommunikationsbranche. Seit 2016 ist gesetzlich geregelt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Endgeräte wie Router oder Modems frei wählen können. Doch die Telco-Verbände Breko, Anga, Buglas und Vatm wollen diese Freiheit einschränken und weiterhin ein eigenes Glasfasermodem (ONT) bei Kunden installieren. Die Bundesnetzagentur hat dies untersagt, doch die Diskussion geht weiter.
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Bundesnetzagentur besteht auf Endgerätefreiheit --Telco-Verbände sind dagegen
Die Diskussion um die Endgerätefreiheit zeigt, wie wichtig dieses Thema für Verbraucher und die Telekommunikationsbranche ist. Während die Telco-Verbände argumentieren, dass ein eigenes Glasfasermodem (ONT) die Netzqualität verbessert, sehen Verbraucherschützer und die Bundesnetzagentur -wie im letzten Amtsblatt der BNetzA bestätigt- darin eine Einschränkung der Verbraucherrechte. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion entwickelt und ob die Endgerätefreiheit langfristig bestehen bleibt.
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Bundesnetzagentur besteht auf Endgerätefreiheit --Telco-Verbände sind dagegen -Screenshot: Verbraucherzentrale |
Was ist die Endgerätefreiheit?
Die Endgerätefreiheit erlaubt es Nutzerinnen und Nutzern, ihre eigenen Geräte wie Router oder Modems an ihrem Internetanschluss zu verwenden. Dies ist besonders wichtig, um den Wettbewerb zu fördern und den Verbrauchern die Wahl zu lassen, welche Geräte sie nutzen möchten. Seit 2016 ist diese Freiheit im Telekommunikationsgesetz (TKG) verankert.
Die Forderungen der Telco-Verbände
Die Telco-Verbände Breko, Anga, Buglas und Vatm argumentieren, dass die Installation eines eigenen Glasfasermodems (ONT) durch die Anbieter notwendig sei, um ein Höchstmaß an Ausfallsicherheit und schneller Entstörung zu gewährleisten. Sie betonen, dass dies im Interesse der Kunden sei und die Qualität der Glasfaseranschlüsse verbessern würde.
Die Rolle des ONT
Das Optical Network Termination (ONT) ist ein Gerät, das das Lichtsignal aus dem Glasfasernetz in ein elektrisches Signal umwandelt. Moderne Glasfaserrouter haben diese Funktion oft bereits integriert, was Platz und Energie spart. Dennoch möchten die Telco-Verbände weiterhin ein separates ONT installieren.
Die Entscheidung der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur hat im Januar 2025 entschieden, dass die Endgerätefreiheit auch für Glasfasernetze bestehen bleibt. Sie argumentiert, dass die freie Wahl der Endgeräte ein wichtiger Bestandteil der Netzneutralität ist und den Wettbewerb fördert. Die Behörde hat die Argumente der Telco-Verbände geprüft, konnte jedoch keine ausreichenden Beweise für die behaupteten technischen Probleme finden.
Widerspruch der Telco-Verbände
Trotz der Entscheidung der Bundesnetzagentur haben die Telco-Verbände Widerspruch eingelegt. Sie fordern, dass der Netzabschlusspunkt bei Glasfaseranschlüssen am ONT liegt, sodass Kunden ihre eigenen Geräte erst hinter diesem Modem anschließen können. Dies würde die Routerfreiheit faktisch einschränken.
Argumente der Telco-Verbände
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• Ausfallsicherheit: Die Anbieter argumentieren, dass ein eigenes ONT die Stabilität des Netzes erhöht.
• Schnelle Entstörung: Ein einheitliches Modem soll Wartungsarbeiten erleichtern.
• Kompatibilität: Sie befürchten, dass inkompatible Geräte das Netz stören könnten.
Kritik an den Forderungen
Die Forderungen der Telco-Verbände stoßen auf Kritik von Verbraucherschützern und Herstellern wie AVM, dem Hersteller der beliebten Fritzbox. Sie argumentieren, dass die freie Wahl der Endgeräte ein wichtiger Bestandteil der Verbraucherrechte ist und nicht eingeschränkt werden sollte.
Vorteile der Endgerätefreiheit
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• Wettbewerb: Verbraucher können aus einer Vielzahl von Geräten wählen.
• Kostenersparnis: Kunden müssen keine zusätzlichen Geräte mieten oder kaufen.
• Energieeffizienz: Moderne Router mit integriertem Modem sparen Strom.
Die Position der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur betont, dass die Endgerätefreiheit ein wichtiger Schritt für die Digitalisierung in Deutschland ist. Sie sieht keine ausreichenden Gründe, die Freiheit der Verbraucher einzuschränken, und verweist darauf, dass es in den letzten Jahren keine nennenswerten Sicherheitsprobleme durch die freie Wahl der Endgeräte gegeben hat.
Bundesregierung: Keine weiteren Maßnahmen gegen Glasfaser-Überbau
Die Bundesregierung hat entschieden, keine zusätzlichen Maßnahmen gegen den Überbau von Glasfaserleitungen durch die Deutsche Telekom zu ergreifen. Diese Entscheidung stößt auf Kritik von Wettbewerbern und der Monopolkommission, die staatliche Leitplanken fordern, um den Wettbewerb im Glasfasermarkt zu sichern. Wir zeigen Ihnen -wie immer- die Hintergründe und die Reaktionen auf diese Entscheidung auf.Die Entscheidung der Bundesregierung, keine weiteren Maßnahmen gegen den Überbau von Glasfaserleitungen durch die Deutsche Telekom zu ergreifen, bleibt umstritten. Während die Regierung auf bestehende Mechanismen setzt, fordern Wettbewerber und die Monopolkommission stärkere Eingriffe, um den Wettbewerb im Glasfasermarkt zu sichern.
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Bundesregierung: Keine weiteren Maßnahmen gegen Glasfaser-Überbau -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com |
Hintergrund: Was ist der Überbau von Glasfaserleitungen?
Der sogenannte Überbau von Glasfaserleitungen bezeichnet die Praxis, dass ein Netzbetreiber in einem Gebiet Glasfaserleitungen verlegt, in dem bereits ein anderer Anbieter aktiv ist. Kritiker werfen der Deutschen Telekom vor, durch diese Strategie gezielt Wettbewerber zu behindern. Besonders in lukrativen Kerngebieten soll die Telekom eigene Ausbauprojekte starten, um die Vermarktung der Glasfasernetze der Konkurrenz zu erschweren.
Die Position der Bundesregierung
In ihrer Stellungnahme zum jüngsten Bericht der Monopolkommission erklärt die Bundesregierung, dass sie keinen Bedarf an weiteren Maßnahmen gegen den Überbau von Glasfaserleitungen sieht. Der von der Kommission geforderte Erlass von Leitlinien durch die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt erscheine ihr "nicht zielführend". Stattdessen verweist die Regierung auf bestehende Mechanismen wie die Monitoringstelle der Bundesnetzagentur, die bereits 427 Einzelfälle untersucht hat.
Monitoringstelle und Clearingstelle
Die Monitoringstelle der Bundesnetzagentur analysiert, inwieweit der strategische Überbau von Glasfaserleitungen den Wettbewerb beeinträchtigt. Ergänzend hat das Bundesdigitalministerium beim Gigabitbüro des Bundes eine Clearingstelle eingerichtet, die auf Initiative betroffener Unternehmen und Kommunen tätig wird. Laut der Bundesregierung sind die bisherigen Befunde jedoch "kaum verallgemeinerbar".
Kritik von Wettbewerbern und der Monopolkommission
Die Entscheidung der Bundesregierung stößt auf scharfe Kritik von Wettbewerbern und Branchenverbänden wie Breko und VATM. Diese fordern wirksame Maßnahmen gegen den strategischen Überbau durch die Deutsche Telekom. Ihrer Ansicht nach gefährdet diese Praxis die Ziele der Bundesregierung für den flächendeckenden Glasfaserausbau bis 2030.
Forderungen der Monopolkommission
Die Monopolkommission hat in ihrem Bericht staatliche Leitplanken gegen den Überbau vorgeschlagen. Sie fordert unter anderem, dass die Bundesregierung ihre Anteile an der Deutschen Telekom veräußert, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Auf diesen Vorschlag geht die Regierung jedoch nicht ein.
Reaktionen der Deutschen Telekom
Die Deutsche Telekom weist die Vorwürfe zurück und betont, dass es sich um normalen Wettbewerb im Glasfasermarkt handelt. Das Unternehmen argumentiert, dass der Überbau notwendig sei, um den Ausbau in ländlichen Regionen voranzutreiben.
Auswirkungen auf den Glasfaserausbau
Die Entscheidung der Bundesregierung könnte weitreichende Auswirkungen auf den Glasfaserausbau in Deutschland haben. Während die Regierung auf bestehende Mechanismen setzt, befürchten Kritiker, dass der strategische Überbau die Planungssicherheit für Netzbetreiber und Investoren gefährdet. Dies könnte die Ziele der Bundesregierung für eine flächendeckende Glasfaserversorgung bis 2030 gefährden.
Breitbandausbau in Zahlen
Die Bundesregierung verweist darauf, dass der Glasfaserausbau in Deutschland Fortschritte macht. Laut aktuellen Zahlen können 35,7 Prozent der Haushalte in Deutschland Glasfaseranschlüsse buchen, während es im Vorjahr noch 28,2 Prozent waren. Die Anzahl der Breitbandverträge mit Geschwindigkeiten von 100 Mbit/s und mehr ist auf 17,9 Millionen gestiegen.
Verwaltungsgericht Köln: Gericht erklärt Regeln der 5G-Frequenzauktion für rechtswidrig Das Verwaltungsgericht Köln stellte fest, dass die Bundesnetzagentur bei der Festlegung der 5G Auktionsregeln unzulässigen politischen Druck ausgesetzt war. Dies betraf insbesondere die Verpflichtung der Netzbetreiber, ihre Kapazitäten an Diensteanbieter ohne eigene Infrastruktur zu vermieten.
Dieses Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf die zukünftige Vergabe von Mobilfunkfrequenzen in Deutschland haben. Wir beleuchten daher die Hintergründe des Urteils, die Argumente der Kläger und die möglichen Konsequenzen für die Mobilfunkbranche.
Hintergrund der 5G-Frequenzauktion
Im Jahr 2019 führte die Bundesnetzagentur eine Auktion zur Vergabe von 5G-Frequenzen durch. Diese Frequenzen sind entscheidend für den Ausbau des schnellen mobilen Internets in Deutschland. Die Auktion brachte insgesamt 6,55 Milliarden Euro ein und wurde von den großen Mobilfunkanbietern wie Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica dominiert.
Die Klage
Die Mobilfunkanbieter Freenet und EWE Tel reichten Klage gegen die Bundesnetzagentur ein. Sie argumentierten, dass die Auktionsregeln unfair seien und dass die Bundesnetzagentur unter unzulässigem politischen Einfluss gestanden habe. Insbesondere kritisierten sie die Verpflichtung, dass Netzbetreiber ihre Kapazitäten an Diensteanbieter ohne eigene Infrastruktur vermieten müssen. Diese Regelung sollte den Wettbewerb fördern, wurde jedoch von den Klägern als unzulässige Bevorzugung bestimmter Marktteilnehmer angesehen.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln
Das Verwaltungsgericht Köln gab den Klägern in mehreren Punkten recht. Es stellte fest, dass die Bundesnetzagentur bei der Festlegung der Auktionsregeln unzulässigem politischen Druck ausgesetzt war. Dieser Druck kam insbesondere vom Verkehrsministerium unter der Leitung von Andreas Scheuer. Das Gericht kritisierte, dass die politischen Vorgaben die Neutralität und Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur beeinträchtigt hätten.
Konsequenzen des Urteils
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln könnte weitreichende Folgen für die Mobilfunkbranche haben. Zum einen könnte es zu einer Neuvergabe der 5G-Frequenzen kommen, was erhebliche Kosten und Verzögerungen für die Netzbetreiber bedeuten würde. Zum anderen könnte das Urteil die zukünftige Regulierung von Mobilfunkauktionen beeinflussen. Es ist wahrscheinlich, dass die Bundesnetzagentur ihre Verfahren und Regeln überarbeiten muss, um sicherzustellen, dass sie frei von politischem Einfluss sind.
Reaktionen aus der Branche
Die Reaktionen auf das Urteil sind gemischt. Während die Kläger Freenet und EWE Tel das Urteil begrüßen, zeigen sich die großen Netzbetreiber besorgt. Sie befürchten, dass eine Neuvergabe der Frequenzen zu erheblichen Kosten und Verzögerungen beim Ausbau des 5G-Netzes führen könnte.Auch die Politik reagiert unterschiedlich. Während einige Politiker das Urteil als wichtigen Schritt zur Sicherung der Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur sehen, warnen andere vor den möglichen negativen Auswirkungen auf den 5G-Ausbau.
Zukünftige Entwicklungen
Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesnetzagentur und die betroffenen Mobilfunkanbieter auf das Urteil reagieren werden. Es ist möglich, dass die Bundesnetzagentur Berufung gegen das Urteil einlegt. Sollte das Urteil jedoch rechtskräftig werden, könnte es zu einer grundlegenden Überarbeitung der Auktionsregeln und möglicherweise zu einer Neuvergabe der 5G-Frequenzen kommen.
Schritt in der Regulierung des Mobilfunkmarktes
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zur 5G-Frequenzauktion von 2019 ist ein bedeutender Schritt in der Regulierung des Mobilfunkmarktes in Deutschland. Es zeigt die Notwendigkeit einer unabhängigen und neutralen Regulierung und könnte weitreichende Folgen für die zukünftige Vergabe von Mobilfunkfrequenzen haben.Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Bundesnetzagentur und die Mobilfunkanbieter auf dieses wegweisende Urteil reagieren werden.
Generalstaatsanwalt Schleswig Holstein leitete Ermittlungen ein, Generalstaatsanwältin bestätigt Vorwurf
Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im Jahr 2022 abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen.Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schleswig hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.
So hatte zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig Holstein Ermittlungen eingeleitet. Auch hier wurden rechtswidrige Methoden durch Hausfriedensbruch, Nötigung etc. gegen die Redaktion Tarifrechner im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über den Glasfaserausbau im Kreis Plön begangen. Bislang gab es keine Konsequenzen für den ehemaligen Amtsvorsteher Volker Schütte-Felsche (CDU) und Amtsvorsteherin Ulrike Raabe (ehemals Mitglied der CDU Fraktion, nun parteilos) und weitere Amtsträger.
Zuletzt hatte die neue Generalstaatsanwältin aus Schleswig Holstein, Frau Schmücker-Borgwardt, die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Hausfriedensbruch vom Amt Selent/Schleswig durch die Billigung (§27 StGB, §140 StGB) im April 2024 bestätigt, allerdings auf die Verjährung hingewiesen. So hatte auch das Bauamt im Amt Selent/Schleswig die Trassenpläne laut der ehemaligen Landrätin der Landrätin aus Plön, Stephanie Ladwig, vorliegen. Das Bauamt hat dann laut dem Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, weggeschaut. Beide Schreiben -von der Generalstaatsanwältin und Ex-Landrätin Ladwig- liegen der Redaktion vor.
Eine Anklage wegen "Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit" etc. hat es daher bislang nie gegeben und wird es wohl auch aufgrund des Verdachts der "politisch motivierten Strafvereitelung" in Schleswig Holstein gegen die Pressefreiheit durch die Täuschung von Journalisten und damit der Öffentlichkeit durch Amtsträger nicht geben, so die weitere Kritik vom Chefredakteur, Dipl. Inform. Martin Kopka.
Auch die Tarifrechner-Redaktion, welche das Grundrecht auf Pressefreiheit ausübt, war von den Übergriffen im Rahmen des Hausfriedensbruch und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die versuchte Zerstörung von Gas-, Strom-, Wasser- und Telefonleitungen betroffen.
Und bei 41.000 Abofallenbetrügereien blieb die Bundesnetzagentur untätig, bis das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nachfragen bei der Bundesnetzagentur stellte.
Kreis Plön: Polizei ermittelt wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse
Die Polizei ermittelt nun gegen Personen im Kreis Plön,
welche auf dem Redaktionsgelände Selbstjustiz betrieben haben. Dabei geht es
um dem Straftatbestand des Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Vandalismus,
Diebstahl etc. Dabei liegt der Verdacht nahe, dass dabei
So hat nun die Gemeinde Lammershagen eine Strassenlaterne ohne eine Rechtsgrundlage auf
dem Redaktionsgelände aufgebaut und in Betrieb genommen. Im Frühjahr 2024 wurde die
Strassenlaterne schon demontiert, wohl aufgrund von staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen das Bauamt Selent. Kurz vor dem Aufbau und der
Inbetriebnahme der Strassenlaterne im Herbst 2024 gab es den Vandalismus mit
Hausfriedensbruch, um wohl erneut den rechtswidrigen Betrieb der
Strassenlaterne zu ermöglichen und nun um
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Kreis Plön: Polizei ermittelt wegen Selbstjustiz im Amt gegen Presse -Bild: © pixabay.com |
Auch zuvor gab es schon die verzweifelten Versuche durch das
Das entsprechende "Willkürverbot" ist dem Rechtsstaat-Prinzip im Kontext der "Gesetzmäßigkeit der Verwaltung" zuzuordnen (Art. 20 III GG). Es gehört nach Art. 79 Abs. 3 GG zu den unantastbaren Grundsätzen der verfassungsrechtlichen Ordnung und gilt für jede staatliche Gewalt. Art. 14 GG schützt Eigentum der Presse, Bürger und Unternehmen vor der staatlichen Willkür und bedarf der Aufhebung durch einen Richter mit der Möglichkeit des Widerspruchs, eigentlich normal in einem Rechtsstaat.
Die Grundstücksgrenze ist der Gemeinde, den Gemeindevertretern und dem Amt Selent bekannt, weil es vor 5 Jahren beim Glasfaserausbau den Straftatbestand des Hausfriedensbruch auf dem Redaktionsgelände gab. Dabei missachtete das Amt Selent und die Gemeinde Lammershagen die Grundstücksgrenzen und billigte damit die Zerstörung von öffentlichen Leitungen durch den Einsatz der Spülbohrung, bis hin zu Gasleitungen, die auf einer Länge von 160 Meter auf dem Grundstück liegen. Hier lag -wie in vielen Fällen- eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vor.Der Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, betrachtet dieses als eine politisch, motivierte Straftat durch Amtsträger und Billigung von Amtsträgern.
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