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Bundesnetzagentur klärte im Jahr 2020 rund 3.500 Funkstörungen auf

• 06.01.21 Wenn es um das schnelle Surfen im Internet geht, werden immer mehr die Mobilfunknetze genutzt. Um so ärgerlicher ist es dann, wenn man dann eine Funkstörung in der Nähe hat, die einem das Surf-Vergnügen im LTE Netz verhagelt. Hier kann man Funkstörungen an die Bundesnetzagentur melden. So gab es in den vergangenen Jahren neben der Funkstörungsbearbeitung für sicherheitsrelevante Funkdienste im industriellen Bereich immer wieder
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Störungen von Störungen im Mobilfunk, WLAN und DSL-Anschlüssen. So gab es im Jahr 2020 trotz Corona-Pandemie über 3.500 Funkstörungen und elektromagnetische Unverträglichkeiten vor Ort ermittelt. So kann man Funkstörungen an die Bundesnetzagentur direkt an 04821 895555 oder per E-Mail funkstoerung@bnetza.de melden.

Bundesnetzagentur klärte im Jahr 2020 rund 3.500 Funkstörungen auf

Dabei betraf jede vierte Störung einen sicherheits- oder systemrelevanten Funkdienst, beispielsweise von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, den Flugfunk und öffentliche Mobilfunknetze. Allein für den Mobilfunk wurden rund 460 Störungen bearbeitet.

Bundesnetzagentur klärte im Jahr 2019 fast 4.000 Funkstörungen auf
Bundesnetzagentur klärte im Jahr 2019 fast 4.000 Funkstörungen auf
Abbildung: (CC0-Lizenz)/ pixabay.com

"Wir gewährleisten eine störungsfreie Kommunikation für systemrelevante Funk- und Telekommunikationsdienste auch während des Lockdowns", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Auch die Erreichbarkeit der Störungsannahme und die bundesweite Einsatzbereitschaft des Prüf- und Messdienstes war rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche gewährleistet.

Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur

Der Prüf- und Messdienst ist immer dann gefragt, wenn Beeinträchtigungen von Funk- und Telekommunikationsdiensten keine betrieblichen Ursachen haben, sondern durch ungewollte oder unzulässige Funkaussendungen oder andere elektromagnetische Effekte verursacht werden.

Des Weiteren sucht der Prüf- und Messdienst nach Frequenznutzungen ohne Frequenzzuteilung und stellt bei Großveranstaltungen sicher, dass Frequenzen störungsfrei für die unterschiedlichsten Funkanwendungen genutzt werden können.

Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur ist an 19 Standorten im Bundesgebiet mit Messfahrzeugen vertreten, um flächendeckend Aufgaben wahrzunehmen. Darüber hinaus werden ein akkreditiertes Messlabor für die Marktüberwachung und eine Satellitenmessstelle betrieben.

Im Jahr 2019 waren es fast 4.000 Funkstörungen

Auch ein Jahr zuvor ab es reichlich Messungen durch die Bundesnetzagentur. So stehen an 19 Standorten im gesamten Bundesgebiet die Messfahrzeuge. Damit kann bei Bedarf eine flächendeckende Überwachungen durchgeführt werden. Darüber hinaus werden ein akkreditiertes Messlabor für die Marktüberwachung und eine Satellitenmessstelle betrieben.

"Wir stellen sicher, dass in Deutschland Frequenzen effizient und störungsfrei nutzbar sind. Viele Technologien, die Frequenzen nutzen, sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Das Störungsaufkommen liegt trotz steigender Frequenznutzungen auf einem erfreulich niedrigen Niveau", sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur.

Funkstörungen per 04821 895555 oder per E-Mail funkstoerung@bnetza.de melden

So können Verbraucher und Unternehmen, die eine Funkstörung melden wollen, können sich an die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur wenden. Diese ist rund um die Uhr unter 04821 895555 oder per E-Mail funkstoerung@bnetza.de erreichbar. Hier wird geklärt, ob die gemeldete Störung in die gesetzliche Zuständigkeit der Bundesnetzagentur fällt. Sollte die Störung betrieblicher Natur sein, wird der Anfragende informiert, an wen er sich wenden sollte. Dieser Service und die Störungsbearbeitung durch den Prüf- und Messdienst vor Ort sind für den Störungsmeldenden gebührenfrei. Auch die Verursacher von Störungen müssen keine Gebühren befürchten, soweit die Störungen unverschuldet verursacht wurden.

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