Bundesnetzagentur mit 50.000 Euro Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung
• 17.03.14 Die Bundesnetzagentur hat gegen ein Unternehmen in Nordrhein-Westfalen ein Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro verhangen. Das Unternehmen hat wiederholt gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung verstoßen. Der Bußgeldbescheid ist noch nicht rechtskräftig. Der Name des Unternehmens ist bislang noch nicht bekannt.
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Für die Ermittlung der verantwortlichen Personen und Unternehmen stehen der Bundesnetzagentur weitreichende Befugnisse zur Verfügung. Die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen ermöglicht es den ermittelnden Beamten, Beweise sicherzustellen oder zu beschlagnahmen.
Das NRW Unternehmen konnte aufgrund des sichergestellten Materials und den Aussagen von Zeugen nachgewiesen werden, dass unerlaubt gegenüber Verbrauchern telefonisch geworben wurde und dabei die Rufnummer des Anrufers unterdrückt wurde. Die Bundesnetzagentur stellte fest, dass das Unternehmen die Rufnummern der Verbraucher aus öffentlichen Telefonverzeichnissen erlangte und über keine Einwilligungserklärungen verfügte.
Erfolgt ein Werbeanruf ohne das Einverständnis des Verbrauchers, sollte der Verbraucher der Bundesnetzagentur vor allem folgende Daten mitteilen: Datum des Anrufs, Name des Anrufers, Grund des Anrufs und dessen Rufnummer falls vorhanden und Name des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt ist.
Weitere Hinweise, Formblatt zur Datenübermittlung und Infos erhalten unsere Leser bei der Bundesnetzagentur
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