Bundesnetzagentur senkt Durchleitungsgebühren --Billigere Call-by-Call Gespräche möglich
• 13.04.06 Die Bundesnetzagentur hat heute neue Zusammenschaltungsentgelte im Telekommunikationsmarkt festgelegt. Dabei wurden die zuletzt genehmigten Entgelte im Schnitt um 10 Prozent gesenkt.Durch die Senkung der Interconnection-Gebühren besteht nun die Möglichkeit,
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"Diese Entscheidung schafft Planungssicherheit für alle Marktteilnehmer und entspricht den Kostenentwicklungen in den Telekommunikationsnetzen. Sie orientiert sich dabei an einem Effizienzgewinn, der erzielt wurde und auch in Zukunft gesteigert werden kann. Die Absenkung ist angemessen und berücksichtigt die Konsistenz zu anderen Vorleistungsprodukten und erhält auch die Anreize für Investitionen in die Netzinfrastruktur" sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Der von der Deutschen Telekom AG (DT AG) beantragten deutlichen Verringerung der Spreizung zwischen den Entgelten für die Tarifzone I (local) und der Tarifzone II (single transit) wurde nicht entsprochen.
Die Ermittlung der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung erfolgte für Leistungen, die auf dem gesamten Verbindungsnetz beruhen, erstmalig vorrangig auf Basis von Kostenunterlagen. Darüber hinaus wurden Erkenntnisse aus einem internationalen Tarifvergleich ("erweiterter EU-Vergleich") und aus einem von der Kostenrechnung der Antragstellerin unabhängigen Modell (Gutachten des WIK-Consult) in die Entscheidungsfindung einbezogen.
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