AKTION 728
Anzeige

Bundesnetzagentur will faire Netzentgelte für Stromkunden

• 04.12.23 So will die Bundesnetzagentur nun gerechtere Netzentgelte. Immerhin zahlen Bürger in den Bundesländern mit viel Wind- und Solar-Strom hohe Netzentgelte aufgrund des Verursacherprinzips. Dabei entstehen für den Umbau der Netze erhebliche Kosten. Gleichzeitig versorgt der Strom nicht nur die Region, sondern ganz Deutschland. Die Netzentgelte in diesen Regionen sollen sinken, so der Plan der Bundesnetzagentur.

Dr.Sim
Anzeige

Bundesnetzagentur will faire Netzentgelte für Stromkunden

Durch die neuen Netzentgelte soll es laut der Bundesnetzagentur zu überschaubaren, zusätzlichen Kosten für alle Stromverbraucher in Deutschland kommen.

Bundesnetzagentur will faire Netzentgelte für Stromkunden
Bundesnetzagentur will faire Netzentgelte
für Stromkunden © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Aktuell wären 17 Netzbetreiber in Zuständigkeit der Bundesnetzagentur berechtigt, ihre Mehrkosten zu wälzen. Diese Netzbetreiber versorgen rund 10,5 Mio. Netznutzer.

Bei den betroffenen Netzbetreibern würden die Netzentgelte um bis zu 25 Prozent sinken. Sie lägen damit meist unter und nur zum Teil noch leicht über dem Bundesdurchschnitt. Ein durchschnittlicher Haushalt (3.500 kWh/a) in den betroffenen Netzgebieten spart dadurch bis zu 120 Euro im Jahr.

Die Entlastung beträgt bezogen auf das Jahr 2023 brutto rund 608 Mio. Euro. Entlastet werden vor allem Netzbetreiber in:

    • Brandenburg (217 Mio. Euro)
    • Schleswig-Holstein (184 Mio. Euro)
    • Sachsen-Anhalt (88 Mio. Euro)
    • Mecklenburg-Vorpommern (44 Mio. Euro)
    • Bayern (40 Mio. Euro)
    • Niedersachsen (26 Mio. Euro)
Geringere Entlastungen ergeben sich auch für einzelne Netzbetreiber in Baden-Württemberg, Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz. In den übrigen Bundesländern ergibt sich kein Wälzungsbetrag. Die begünstigten Netzbetreiber erhalten in einem dritten Schritt einen finanziellen Ausgleich für die Mehrbelastung.

Konkret beabsichtigt die Bundesnetzagentur, den Mechanismus der Umlage nach § 19 StromNEV zu nutzen. Die § 19-Umlage ist Bestandteil des Strompreises. Sie dient dazu, entgangene Erlöse eines Netzbetreibers auszugleichen, die entstehen, weil bestimmte Verbraucher ein reduziertes Netzentgelt zahlen.

Der deutlichen Entlastung der betroffenen Regionen stehen damit überschaubare zusätzliche Kosten für alle Stromverbraucher gegenüber. Die § 19-Umlage würde von 0,4 ct/kWh (für 2024) auf 0,64 ct/kWh steigen. Dies bedeutet für einen durchschnittlichen Haushalt (3.500 kWh/a) zusätzliche Kosten von 8,40 Euro pro Jahr.

Bundesnetzagentur Planwirtschaft: Strom darf bald gedrosselt werden

Für viele Verbraucher kommt nun eine schlechte Nachricht. So sollen in Zukunft die Wärmepumpen und Ladestationen gedrosselt werden können. Dafür muss dann der Hausbesitzer in einer kühlen Wohnung sitzen, im Sommer darf die Wärmepumpe auch das Haus nicht mehr richtig kühlen und der E-Auto Fahrer bekommt seinen Akku mitunter nicht mehr aufgeladen, um zur Arbeit zu fahren. Schuld an dieser Planwirtschaft ist das schlechte Stromnetz, welches nun laut der Bundesnetzagentur vor Überlastungen geschützt werden soll.

Somit können dann die Netzbetreiber die Nutzung neuer steuerbarer Geräte einschränken. Der reguläre Haushaltsstrom soll nicht betroffen sein. Dabei geht es um die neuen, steuerbaren Wärmepumpen und Ladestationen, welche zeitweise eingeschränkt werden können, wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht.

Bundesnetzagentur: Strom darf bald gedrosselt werden
Bundesnetzagentur: Strom darf bald
gedrosselt werden © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

"Dabei muss eine Mindestleistung immer zur Verfügung stehen, so dass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können", teilt die Bundesnetzagentur mit.

Die neuen Regelungen gelten dann schon ab dem 1. Januar 2024. Für Bestandsanlagen, für die eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber besteht, sieht die Bundesnetzagentur Übergangsregelungen vor. Bestandsanlagen ohne eine solche Vereinbarung bleiben dauerhaft ausgenommen. Nachtspeicherheizungen sollen dauerhaft nicht unter die neuen Regelungen fallen.

Auch für den Netzbetreiber gibt es Übergangsregelungen. Solange der Netzbetreiber noch nicht die notwendigen Vorbereitungen für die netzorientierte Steuerung getroffen hat, kann er maximal 24 Monate unter Beachtung einiger Rahmenbedingungen vorsorglich steuern.

Reduzierung des Entgelts

Wer sich auf diese Planwirtschaft einlässt, bekommt im Gegenzug den Strom vielleicht billiger. Im Gegenzug für die netzorientierte Steuerung sollen die Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ein reduziertes Netzentgelt zahlen. Im Norden Deutschlands liegen die Netzentgelte schon bei 16 Cent Brutto beim Kunden. Dieses ist die Strafe dafür, dass es im Norden viel Windenergie gibt. Ab dem Januar 2024 soll es noch teurer werden. Wie teuer, weiss der Finanzminister Lindner selbst nicht, da der Bundesverfassungsgericht den Wirtschafts- und Klima Fonds als Verfassungswidrig eingestuft hat, welcher bisher einen Teil der Netzentgelte für die Stromkunden bezahlte.

Angesichts der großen Unterschiede der Anschluss- und Verbrauchssituationen legt die Bundesnetzagentur verschiedene Module zur Entgeltreduzierung fest. Die Reduzierung besteht entweder aus einem netzbetreiberindividuellen pauschalen Betrag oder einer prozentualen Reduzierung des Arbeitspreises. Der Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtung kann auswählen.

Dafür gibt es einen relativen geringen Rabatt. Für die Variante eines pauschalen Rabatts auf das Netzentgelt gilt eine bundeseinheitliche Regelung zur Bestimmung des Rabatts je Netzbetreiber. Er kann je nach Netzgebiet zwischen 110 und 190 Euro (brutto) im Jahr betragen, so die Bundesnetzagentur. Wer sein E-Auto für die Arbeit braucht, wird sich sicherlich nicht auf die "Planwirtschaft Strom" bei der geringen Ersparnis einlassen.

Die Verteilnetzbetreiber dürfen dabei den Bezug für die Dauer der Überlastung auf bis zu 4,2 Kilowatt senken.

"Damit können Wärmepumpen weiter betrieben und E-Autos in aller Regel in zwei Stunden für 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden.", so die Bundesnetzagentur.

Dabei vergisst die Bundesnetzagentur, dass viele Wärmepumpen in die "Störung" gehen, so die Heizungsbauer und Experten, wenn die Leistung bei einem geringerem Bezug von Strom aus dem Netz nicht vorliegt. Beim E-Auto reichen sicherlich nicht 50 Kilometer für die Hin- und Rückfahrt bei der Arbeit. Die DDR lässt mit ihrer Planwirtschaft Grüssen.

Zweitzähler notwendig

Bislang war beim verbilligten Netzbezug für die Wärmepumpe oder E-Auto ein zweiter Stromzähler nötig. Dieses kostet auch rund 150 Euro aufwärts im Jahr, so die Berichte der Stromkunden, um an diesem verbilligten Strom zu profitieren. Dieses Fakt des Zweitzählers mit den Kosten wird von der Bundesnetzagentur mit keinem Wort erwähnt.

Im Gegenteil, die Wärmepumpen- und E-Auto Fahrer Besitzer sind mehr aus sauer geworden, als auch hier die Strompreise wegen dem Russlandkrieg über die 40 Cent pro kWh schossen. Daher haben viele Wärmepumpenbesitzer den zweiten Stromzähler abbauen lassen, um dann schon mal rund 150 Euro Zählermiete im Jahr zu sparen.

Unterstützung für die Planwirtschaft kommt vom Branchenverband Bitkom

Wer die Planwirtschaft gerne hätte, ist zum Beispiel der Branchenverband Bitkom.:

"Mit der heutigen Entscheidung hat die Bundesnetzagentur einen guten Rahmen für die Steuerung von Ladeeinrichtungen für E-Autos und Wärmepumpen im Netznotfall geschaffen.", so der Branchenverband in einer Erklärung.

Und weiter: "Digitalisierung ist zentral für eine erfolgreiche Energiewende und die Netzstabilität. Wir begrüßen insbesondere, dass datengetriebene Modelle zur Netzzustandsermittlung genutzt werden können und die Betreiber Steuerungsbefehle technologieoffen umsetzen dürfen.", so der Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Strompreise Deutschland: Netzentgelte beim Strom steigen weiter rasant

Laut dem Statistischen Bundesamt sind die Preise für Gas und Strom im ersten Halbjahr 2023 nach oben geschossen. Dieses wird bei den Strompreise nun auch im Jahr 2024 so weiter gehen. Schuld daran, sind die mittlerweilen hohen Netzentgelte für die Stromkunden, welche auch noch ungleich in Deutschland behandelt werden. Wo viel Windenergie und Solarstrom erzeugt wird, dort gibt es saftige Steigerungen bei den Netzentgelten, wie zum Beispiel in Schleswig-Holstein. Die Versprechen vom Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (53, Grüne) für sinkende Strompreise für Wärmepumpen zu sorgen, sahen anders aus.

Wer auf das Heizen mittels Strom aus den öffentlichen Leitungen angewiesen ist, wird in Zukunft noch mehr belastet. Die Ampelregierung unter dem Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (53, Grüne) hatte sinkende Strompreise versprochen. Die neuen Netzentgelte sollen aber nun im Jahr 2024 um zehn Prozent steigen. Sie machen dann schon 27 Prozent der Kosten beim Strom aus.

So müssen im kommenden Jahr rund 10 Prozent mehr für die Netzentgelte beim Strom bezahlt werden. Diese geht auf einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine kleine Anfrage der Unions-Bundestagsfraktion hervor. Diese liegt der "Rheinischen Post" vor.

Für typische Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden steigen die Netzentgelte 2024 voraussichtlich um 10,6 Prozent oder 1,03 Cent pro Kilowattstunde, heißt es in der Mitteilung.

"In der ausgewerteten Stichprobe zahlt ein Haushaltskunde mit 3500 Kilowattstunden Jahresverbrauch im Jahr 2023 ein durchschnittliches Netzentgelt in Höhe von 341 Euro netto, im Jahr 2024 in Höhe von 377 Euro netto", so das Ministerium.

So werden Stromkunden für die Netzdurchleitung demnach im kommenden Jahr 36 Euro mehr bezahlen als im Jahr2023. Die Netzentgelte machen damit bereits mehr als ein Viertel der gesamten Stromkosten aus.

Der weitere Anstieg der Entgelte belastet nicht nur private Haushalte, sondern auch zunehmend gewerbliche Kunden und die Industrie. Um die Kostendynamik zu bremsen, gibt es schon einen Zuschuss von 5,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds.

Dabei fallen nach Auskunft des Ministeriums im kommenden Jahr 27 Prozent der gesamten Netzentgelte auf die Stromkunden.

"Die Stromkosten steigen und steigen, doch die Ampel-Regierung findet keine Antwort. Weder kann sie sich auf eine grundlegende Entlastung für alle durch eine Senkung der Stromsteuer einigen, noch hat sie eine Lösung für Industrie und Mittelstand", kritisierte Unionsfraktionsvize Jens Spahn.

Statistik: Gas und Strom sind deutlich teurer geworden -Trotz Energiepreisbremse

Geplant ist nun auch die Verteuerung von Gas ab dem 1.Januar 2024 durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Ursprünglich sollte dieses erst im März 2024 geschehen. Kritiker reden schon von einer "Energiearmut" in Deutschland. So haben die privaten Haushalte in Deutschland im 1. Halbjahr 2023 im Durchschnitt 12,26 Cent je Kilowattstunde Erdgas gezahlt. Strom kostete die Verbraucherinnen und Verbraucher durchschnittlich 42,29 Cent je Kilowattstunde. So das Ergebnis des Statistischen Bundesamt (Destatis).

Statistik: Gas und Strom sind deutlich teurer geworden -Trotz Energiepreisbremse
Statistik: Gas und Strom sind deutlich teurer geworden
-Trotz Energiepreisbremse --Screenshot: Statistische Bundesamt

Ferner stiegen somit die Gaspreise gegenüber dem 2. Halbjahr 2022 um 31,3 Prozent, die Strompreise um 21,0 Prozent. Gegenüber dem 1. Halbjahr 2022 lagen die Gaspreise um 52,5 Prozent, die Strompreise um 26,2 % Prozent. In den Preisen sind die Preisbremsen für Strom und Erdgas aus dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung dann sogar schon berücksichtigt.

Bei den Erdgaskunden stiegen auch die Steuern, Abgaben und Umlagen sowie die Netzentgelte, welche zu den Preissteigerungen führten. So stiegen die Netzentgelte für alle privaten Haushalte im 1. Halbjahr 2023 gegenüber dem 2. Halbjahr 2022 um 38,7 Prozent, die Kosten für Energie und Vertrieb um 30,3 Prozent sowie Steuern, Abgaben und Umlagen um 28,6 Prozent. Private Haushalte mit einem Jahresverbrauch von 200 Gigajoule und mehr zahlten 40,8 Prozent mehr für Energie und Vertrieb, bei einem Jahresverbrauch von weniger als 20 Gigajoule musste 24,3 Prozent mehr gezahlt werden.

Die Strompreise für private Haushalte stiegen ebenfalls deutlich um 21,0 Prozent gegenüber dem 2. Halbjahr 2022. Hier waren vor allem die gestiegenen Preise für Energie und Vertrieb ausschlaggebend. Private Haushalte mussten im Durchschnitt 33,6 Prozent mehr für Energie und Vertrieb zahlen, Haushalte mit einem Jahresverbrauch von mehr als 15 000 Kilowattstunden zahlten 34,6 Prozent mehr, Haushalte mit weniger als 1 000 Kilowattstunden Jahresverbrauch zahlten 19,2 Prozent mehr.

Energiearmut steigt laut einem Bericht des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen

Laut einem Bericht des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen steigt auch die Energiearmut in Deutschland.

So kam es nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine zu einem massiven Anstieg der Energiepreise im Großhandel. Relativ zum Preisniveau der vorangegangenen Jahre hatten sich die Großhandelspreise nach dem Lieferstopp von russischem Erdgas im August 2022 etwa versiebenfacht und waren danach großen Schwankungen ausgesetzt. Seit dem vierten Quartal 2022 sind die Preise zwar kontinuierlich gesunken. Die Preise liegen aber nach wie vor etwa auf Höhe des zweifachen Werts des historischen Niveaus, so der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen.

So heisst es in dem Bericht weiter: "Nach der 10-Prozent-Regel der Energiekostenüberlastung ist damit der Anteil der von Energiekosten überlasteten Haushalte im Betrachtungszeitraum von 26 Prozent auf 43 Prozent angestiegen". In den Jahren 2016 bis 2020 lag dieser Wert bei 16 Prozent.

So droht nun eine weitere Kostenexplosion ab dem 1.Januar 2023. So hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Ursprünglich war eine Befristung bis Ende März 2024 geplant, nun drängt Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) darauf, die Absenkung schon zum 1. Januar zurückzunehmen und die Gaspreise mit 19 Prozent Mehrwertsteuer zu belasten.

Strom- und Gaswechselbereitschaft sinkt --Verbraucherzentrale stellt Treue bei Strom- und Gaskunden fest

In diesem Jahr ist es sehr turbulent bei den Energiepreisen zugegangen. Viele Strom- und Gasanbieter haben drastisch ihre Preise nach oben gesetzt, nur der Strom- und Gaspreisdeckel sorgt für etwas Beruhigung im Portemonnaie der Kunden. So haben immerhin laut einer forsa-Umfrage im Auftrag der Verbraucherschützer zwischen Januar und Mai 2023 eine Strompreiserhöhung erhalten. Dabei haben erstaunlicherweise über 80 Prozent der Haushalte weder den Strom- oder Gastarif gewechselt noch zukünftig einen Wechsel geplant.

Zur zeit sinken wieder die Arbeitspreise für Strom und Gas seit dem Jahresbeginn und liegen in den untersuchten Großstädten durch die Verbraucherschützer im Durchschnitt deutlich unter den Energiepreisbremsen.

"Verbraucher:innen sind ihrem Strom- und Gasanbieter mehrheitlich treu, obwohl Anbieter im Zuge der Energiekrise vielfach die Preise erhöht haben", sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv.

Die aktuelle zeigt, war zwischen dem Januar und dem Mai 2023 die Mehrheit der Haushalte von gestiegenen Stromkosten mit 57 Prozent betroffen. Dabei haben nur 42 Prozent der Haushalte, die Gas beziehen, erhielten eine Gaspreiserhöhung erhalten.

Dabei bleibt das Wechselverhalten von Verbrauchern sehr zurückhaltend. 83 Prozent der Haushalte haben zum Befragungszeitpunkt weder den Stromtarif gewechselt noch es in Zukunft geplant.

Bei Haushalten, die Gas beziehen, sind es 85 Prozent. Dabei spielt es keine erhebliche Rolle, ob diese Haushalte seit Januar 2023 von einer Preiserhöhung ihres Energieanbieters betroffen waren oder der Arbeitspreis zum Befragungszeitpunkt oberhalb des Preisdeckels lag.

Damit Ihnen in Zukunft keine aktuellen Nachrichten oder Spar-Angebote entgehen, können Sie sich auch bei unserem kostenlosen Newsletter anmelden. Einmal in der Woche bekommen Sie dann eine Übersicht an Aktionen und wichtigen Änderungen im Telefonmarkt. Noch schneller sind Sie via Twitter und Facebook informiert.


Verwandte Nachrichten:

Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten

AKTION 728
Anzeige
     Preistipp:
  • 5GB Allnet-Flat
  • mtl. 4,99 € statt 8,99 €
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 5G O2 Netz
  • mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Preistipp O2-Netz:
  • 25 GB 5G Tarif
  • mtl. 9,99 € statt 17,99 €
  • mtl. Laufzeit
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 50 MBit/s
  • optional mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Besten 10 GB Tarife:
  • Spartarife ab 5,99 €
  • Sparwochen mit Rabatten,
  • Gutscheinen,
  • Anschlusspreisbefreiungen
  • Jetzt sparen und Vergleichen!

Kostenloser Newsletter:
Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort keine Schnäppchen und Aktionen mehr.
Ihre E-Mail-Adresse:
Datenschutzhinweise

Weitere Nachrichten:

Telefontarifrechner.de
 Datenschutzhinweise © Copyright 1998-2024 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH  Impressum 
Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
Cookie-Entscheidung widerrufen