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Bundesnetzagentur: Gaspeicherfüllstand von 100,32 Prozent

• 18.11.23 Zur Zeit sind die Gasspeicher wohl übervoll. Immerhin gibt es einen neuen Rekordwert mit 100,32 Prozent bei den Gaspeicherfüllständen, obwohl gerade kräftig bei Temperaturen um die 0 Grad Marke in Deutschland geheizt wird. Dieses vermeldet die Bundesnetzagentur. Leider schiessen bei einigen Versorgen auch die Gaspreise wieder in die Höhe. So gibt es dann wieder Preissteigerungen von über 60 Prozent, obwohl die Gasspeicher mehr als voll sind und der Markt Energie damit im Überfluss hat.

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Bundesnetzagentur: Gaspeicherfüllstand von 100,32 Prozent

So wird laut der Bundesnetzagentur nur geringfügig eingespeichert. Der Gesamtspeicherstand in Deutschland liegt bei 100,32 Prozent. Das von den Speicheranlagenbetreibern ausgewiesene Arbeitsgasvolumen gibt die gesicherte Kapazität des Speichers an. Diese entspricht nicht immer den physikalischen Möglichkeiten, sodass einige Speicher mehr Gas einspeichern können. Deshalb kann auch bei einem Füllstand von 100 Prozent weiter eingespeichert werden.

Bundesnetzagentur: Gaspeicherfüllstand von 100,32 Prozent
Bundesnetzagentur: Gaspeicherfüllstand
von 100,32 Prozent -Bild: © pixabay.com

Der Gasverbrauch lag in der 45. Kalenderwoche 16,3 Prozent unter dem durchschnittlichen Verbrauch der Jahre 2018 bis 2021. Er ist gegenüber der Vorwoche um 18,7 Prozent gestiegen. Die Temperaturen waren 1,2 °C wärmer als in den Vorjahren.

Weiterhin ist laut der Bundesnetzagentu die Gasversorgung in Deutschland stabil. Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Die Bundesnetzagentur schätzt die Gefahr einer angespannten Gasversorgung in einem normal kalten Winter mittlerweile als gering ein.

Auch ist die Ausgangslage für den Winter 2023/24 deutlich besser als vor einem Jahr, jedoch spricht man weiterhin von Restrisiken: "Ein sehr kalter Winter würde den Gasverbrauch stark ansteigen lassen. Bei einem Stopp der verbleibenden russischen Gaslieferungen nach Südosteuropa müssten diese Staaten in einer Mangellage über Deutschland mitversorgt werden. Ein sparsamer Gasverbrauch bleibt daher wichtig.", so die Einschätzung der Behörde.

Die Gasflüsse nach Deutschland sind stabil und ausgeglichen. Um die Gasversorgung im Winter 2023/24 zu sichern, ist zum 1. Februar ein Speicherfüllstand von mindestens 40 Prozent gesetzlich vorgeschrieben.

Strompreise Deutschland: Netzentgelte beim Strom steigen weiter rasant

Laut dem Statistischen Bundesamt sind die Preise für Gas und Strom im ersten Halbjahr 2023 nach oben geschossen. Dieses wird bei den Strompreise nun auch im Jahr 2024 so weiter gehen. Schuld daran, sind die mittlerweilen hohen Netzentgelte für die Stromkunden, welche auch noch ungleich in Deutschland behandelt werden. Wo viel Windenergie und Solarstrom erzeugt wird, dort gibt es saftige Steigerungen bei den Netzentgelten, wie zum Beispiel in Schleswig-Holstein. Die Versprechen vom Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (53, Grüne) für sinkende Strompreise für Wärmepumpen zu sorgen, sahen anders aus.

Wer auf das Heizen mittels Strom aus den öffentlichen Leitungen angewiesen ist, wird in Zukunft noch mehr belastet. Die Ampelregierung unter dem Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (53, Grüne) hatte sinkende Strompreise versprochen. Die neuen Netzentgelte sollen aber nun im Jahr 2024 um zehn Prozent steigen. Sie machen dann schon 27 Prozent der Kosten beim Strom aus.

Habecks Energiepreisbremse --Habeck will eine Verlängerung bis Ostern 2024
Habecks Energiepreisbremse --Habeck will eine Verlängerung
bis Ostern 2024 © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

So müssen im kommenden Jahr rund 10 Prozent mehr für die Netzentgelte beim Strom bezahlt werden. Diese geht auf einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine kleine Anfrage der Unions-Bundestagsfraktion hervor. Diese liegt der "Rheinischen Post" vor.

Für typische Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden steigen die Netzentgelte 2024 voraussichtlich um 10,6 Prozent oder 1,03 Cent pro Kilowattstunde, heißt es in der Mitteilung.

"In der ausgewerteten Stichprobe zahlt ein Haushaltskunde mit 3500 Kilowattstunden Jahresverbrauch im Jahr 2023 ein durchschnittliches Netzentgelt in Höhe von 341 Euro netto, im Jahr 2024 in Höhe von 377 Euro netto", so das Ministerium.

So werden Stromkunden für die Netzdurchleitung demnach im kommenden Jahr 36 Euro mehr bezahlen als im Jahr2023. Die Netzentgelte machen damit bereits mehr als ein Viertel der gesamten Stromkosten aus.

Der weitere Anstieg der Entgelte belastet nicht nur private Haushalte, sondern auch zunehmend gewerbliche Kunden und die Industrie. Um die Kostendynamik zu bremsen, gibt es schon einen Zuschuss von 5,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds.

Dabei fallen nach Auskunft des Ministeriums im kommenden Jahr 27 Prozent der gesamten Netzentgelte auf die Stromkunden.

"Die Stromkosten steigen und steigen, doch die Ampel-Regierung findet keine Antwort. Weder kann sie sich auf eine grundlegende Entlastung für alle durch eine Senkung der Stromsteuer einigen, noch hat sie eine Lösung für Industrie und Mittelstand", kritisierte Unionsfraktionsvize Jens Spahn.

Statistik: Gas und Strom sind deutlich teurer geworden -Trotz Energiepreisbremse

Geplant ist nun auch die Verteuerung von Gas ab dem 1.Januar 2024 durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Ursprünglich sollte dieses erst im März 2024 geschehen. Kritiker reden schon von einer "Energiearmut" in Deutschland. So haben die privaten Haushalte in Deutschland im 1. Halbjahr 2023 im Durchschnitt 12,26 Cent je Kilowattstunde Erdgas gezahlt. Strom kostete die Verbraucherinnen und Verbraucher durchschnittlich 42,29 Cent je Kilowattstunde. So das Ergebnis des Statistischen Bundesamt (Destatis).

Statistik: Gas und Strom sind deutlich teurer geworden -Trotz Energiepreisbremse
Statistik: Gas und Strom sind deutlich teurer geworden
-Trotz Energiepreisbremse --Screenshot: Statistische Bundesamt

Ferner stiegen somit die Gaspreise gegenüber dem 2. Halbjahr 2022 um 31,3 Prozent, die Strompreise um 21,0 Prozent. Gegenüber dem 1. Halbjahr 2022 lagen die Gaspreise um 52,5 Prozent, die Strompreise um 26,2 % Prozent. In den Preisen sind die Preisbremsen für Strom und Erdgas aus dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung dann sogar schon berücksichtigt.

Bei den Erdgaskunden stiegen auch die Steuern, Abgaben und Umlagen sowie die Netzentgelte, welche zu den Preissteigerungen führten. So stiegen die Netzentgelte für alle privaten Haushalte im 1. Halbjahr 2023 gegenüber dem 2. Halbjahr 2022 um 38,7 Prozent, die Kosten für Energie und Vertrieb um 30,3 Prozent sowie Steuern, Abgaben und Umlagen um 28,6 Prozent. Private Haushalte mit einem Jahresverbrauch von 200 Gigajoule und mehr zahlten 40,8 Prozent mehr für Energie und Vertrieb, bei einem Jahresverbrauch von weniger als 20 Gigajoule musste 24,3 Prozent mehr gezahlt werden.

Die Strompreise für private Haushalte stiegen ebenfalls deutlich um 21,0 Prozent gegenüber dem 2. Halbjahr 2022. Hier waren vor allem die gestiegenen Preise für Energie und Vertrieb ausschlaggebend. Private Haushalte mussten im Durchschnitt 33,6 Prozent mehr für Energie und Vertrieb zahlen, Haushalte mit einem Jahresverbrauch von mehr als 15 000 Kilowattstunden zahlten 34,6 Prozent mehr, Haushalte mit weniger als 1 000 Kilowattstunden Jahresverbrauch zahlten 19,2 Prozent mehr.

Energiearmut steigt laut einem Bericht des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen

Laut einem Bericht des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen steigt auch die Energiearmut in Deutschland.

So kam es nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine zu einem massiven Anstieg der Energiepreise im Großhandel. Relativ zum Preisniveau der vorangegangenen Jahre hatten sich die Großhandelspreise nach dem Lieferstopp von russischem Erdgas im August 2022 etwa versiebenfacht und waren danach großen Schwankungen ausgesetzt. Seit dem vierten Quartal 2022 sind die Preise zwar kontinuierlich gesunken. Die Preise liegen aber nach wie vor etwa auf Höhe des zweifachen Werts des historischen Niveaus, so der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen.

So heisst es in dem Bericht weiter: "Nach der 10-Prozent-Regel der Energiekostenüberlastung ist damit der Anteil der von Energiekosten überlasteten Haushalte im Betrachtungszeitraum von 26 Prozent auf 43 Prozent angestiegen". In den Jahren 2016 bis 2020 lag dieser Wert bei 16 Prozent.

So droht nun eine weitere Kostenexplosion ab dem 1.Januar 2023. So hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Ursprünglich war eine Befristung bis Ende März 2024 geplant, nun drängt Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) darauf, die Absenkung schon zum 1. Januar zurückzunehmen und die Gaspreise mit 19 Prozent Mehrwertsteuer zu belasten.

Strom- und Gaswechselbereitschaft sinkt --Verbraucherzentrale stellt Treue bei Strom- und Gaskunden fest

In diesem Jahr ist es sehr turbulent bei den Energiepreisen zugegangen. Viele Strom- und Gasanbieter haben drastisch ihre Preise nach oben gesetzt, nur der Strom- und Gaspreisdeckel sorgt für etwas Beruhigung im Portemonnaie der Kunden. So haben immerhin laut einer forsa-Umfrage im Auftrag der Verbraucherschützer zwischen Januar und Mai 2023 eine Strompreiserhöhung erhalten. Dabei haben erstaunlicherweise über 80 Prozent der Haushalte weder den Strom- oder Gastarif gewechselt noch zukünftig einen Wechsel geplant.

Zur zeit sinken wieder die Arbeitspreise für Strom und Gas seit dem Jahresbeginn und liegen in den untersuchten Großstädten durch die Verbraucherschützer im Durchschnitt deutlich unter den Energiepreisbremsen.

"Verbraucher:innen sind ihrem Strom- und Gasanbieter mehrheitlich treu, obwohl Anbieter im Zuge der Energiekrise vielfach die Preise erhöht haben", sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv.

Die aktuelle zeigt, war zwischen dem Januar und dem Mai 2023 die Mehrheit der Haushalte von gestiegenen Stromkosten mit 57 Prozent betroffen. Dabei haben nur 42 Prozent der Haushalte, die Gas beziehen, erhielten eine Gaspreiserhöhung erhalten.

Dabei bleibt das Wechselverhalten von Verbrauchern sehr zurückhaltend. 83 Prozent der Haushalte haben zum Befragungszeitpunkt weder den Stromtarif gewechselt noch es in Zukunft geplant.

Bei Haushalten, die Gas beziehen, sind es 85 Prozent. Dabei spielt es keine erhebliche Rolle, ob diese Haushalte seit Januar 2023 von einer Preiserhöhung ihres Energieanbieters betroffen waren oder der Arbeitspreis zum Befragungszeitpunkt oberhalb des Preisdeckels lag.

Preisbremsen bis April 2024 verlängern

Um private Haushalte zu entlasten, hat die Bundesregierung im Januar 2023 Energiepreisbremsen eingeführt. Sie deckeln für einen Basisbedarf die Arbeitspreise der Stromlieferverträge für Privathaushalte bei 40 Cent/kWh und für Gaslieferverträge bei 12 Cent/kWh. Für Verbraucher mit teuren Tarifen haben die Energiepreisbremsen ihre Wirkung entfaltet. So soll jeder fünfte Haushalt zum Zeitpunkt der Befragung von den Preisbremsen auf Strom und Gas profitieren. Bei ihnen lag der Arbeitspreis oberhalb der Preisbremsen.

Derzeit gibt es innerhalb der Bundesregierung Überlegungen, die Energiepreisbremsen-Gesetze bis zum 30. April 2024 zu verlängern. Dies hatte die Regierung bereits bei Einführung der Preisbremsen in Aussicht gestellt.

"Private Haushalte wären so bei einem extremen Anstieg von Strom- und Gaspreisen auch im nächsten Winter geschützt", sagt Pop. Für Strom- und Gaskunden sei es aber auch jetzt sinnvoll, die Verträge zu prüfen, so Pop. "Wer einen neuen Vertrag für Strom oder Gas abschließt, kann derzeit stark von den gesunkenen Preisen profitieren und viel Geld sparen.".

Bundeskartellamt gegen Fernwärmeanbieter --Preisanpassungsklauseln im Visier

So prüft das Bundeskartellamt insbesondere die konkrete Anwendung von sogenannten Preisanpassungsklauseln. Diese Klauseln verwenden Fernwärmeversorger bei der Anpassung ihrer Preise, um sowohl die allgemeine Marktentwicklung als auch die Kosten für diejenige Energie, die konkret bei der eigenen Wärmeerzeugung eingesetzt wird, abzubilden.

Bundeskartellamt gegen Fernwärmeanbieter --Preisanpassungsklauseln im Visier
Bundeskartellamt gegen Fernwärmeanbieter
--Preisanpassungsklauseln im Visier -Bild: © pixabay.com

Die Preisanpassungsklauseln werden in der Regel in Verbindung mit öffentlich verfügbaren Preisindizes für die jeweilige Energieform verwendet. Bei der eingesetzten Energie kann es sich zum Beispiel um Gas oder Kohle aber auch um Holz, Müll, erneuerbare Energien oder Abwärme handeln.

Die Verfahren des Bundeskartellamtes greifen insbesondere Fälle auf, in denen der Verdacht besteht, dass durch die Auswahl der Preisindizes die tatsächliche Entwicklung der Kosten nicht angemessen abgebildet, sondern deutlich überzeichnet wird.

Einzelne Klauseln knüpfen beispielsweise ausschließlich an einen Erdgas-Index an, während der Versorger tatsächlich zu einem substantiellen Anteil andere Energien, wie zum Beispiel erneuerbare Energien, bei der Wärmeerzeugung einsetzt.

Außerdem wird dem Verdacht nachgegangen, ob und inwieweit durch eine zu geringe Gewichtung der allgemeinen Preisentwicklung im Wärmebereich die jeweils konkret verwendete Preisanpassungsklausel im Ergebnis ebenfalls überschießende Preissteigerungen zur Folge hatte.

Immerhin müssen bei der Preisanpassungsklausel die Versorger die rechtlichen Vorgaben der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme beachten, so die Feststellung der Kartellwächtger.

Ein Verstoß gegen diese Vorgaben kann auch missbräuchlich im Sinne des Kartellrechts sein. Fernwärmeversorger sind typischerweise innerhalb ihres Fernwärmenetzes marktbeherrschend, da Endverbraucher keine Wechselmöglichkeiten mehr haben, sobald sie sich einmal für das Heizsystem Fernwärme entschieden haben. Die Versorgungsunternehmen unterliegen daher auch dem kartellrechtlichen Missbrauchsverbot.

Neun Fernwärmenetze betroffen

Die jetzt eingeleiteten Ermittlungen gegen sechs Unternehmen betreffen insgesamt neun Fernwärmenetze in vier verschiedenen Bundesländern. In der Regel sind für die Anwendung der Missbrauchsvorschriften im Fernwärmebereich die Landeskartellbehörden zuständig, da die betroffenen Netze jeweils innerhalb eines konkreten Bundeslands liegen.

Aufgrund der grundsätzlichen und bundesländerübergreifenden Bedeutung der relevanten Fragestellungen haben die betroffenen Landeskartellbehörden jedoch auf Antrag des Bundeskartellamtes ihre Zuständigkeit an das Bundeskartellamt abgegeben.

So nennt das Bundeskartellamt weiterhin keine Namen. Zuletzt verstoss das Bundeskartellamt schon gegen das Transparenzgebot und die Bundesbehörde verschwieg involvierte Namen der Energiefirmen, trotz Presseanfragen. Damit Ihnen in Zukunft keine aktuellen Nachrichten oder Spar-Angebote entgehen, können Sie sich auch bei unserem kostenlosen Newsletter anmelden. Einmal in der Woche bekommen Sie dann eine Übersicht an Aktionen und wichtigen Änderungen im Telefonmarkt. Noch schneller sind Sie via Twitter und Facebook informiert.


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