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Strompreise Deutschland: Netzentgelte beim Strom steigen weiter rasant

• 09.11.23 Laut dem Statistischen Bundesamt sind die Preise für Gas und Strom im ersten Halbjahr 2023 nach oben geschossen. Dieses wird bei den Strompreise nun auch im Jahr 2024 so weiter gehen. Schuld daran, sind die mittlerweilen hohen Netzentgelte für die Stromkunden, welche auch noch ungleich in Deutschland behandelt werden. Wo viel Windenergie und Solarstrom erzeugt wird, dort gibt es saftige Steigerungen bei den Netzentgelten, wie zum Beispiel
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in Schleswig-Holstein. Die Versprechen vom Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (53, Grüne) für sinkende Strompreise für Wärmepumpen zu sorgen, sahen anders aus.

Strompreise Deutschland: Netzentgelte beim Strom steigen weiter rasant

Wer auf das Heizen mittels Strom aus den öffentlichen Leitungen angewiesen ist, wird in Zukunft noch mehr belastet. Die Ampelregierung unter dem Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (53, Grüne) hatte sinkende Strompreise versprochen. Die neuen Netzentgelte sollen aber nun im Jahr 2024 um zehn Prozent steigen. Sie machen dann schon 27 Prozent der Kosten beim Strom aus.

Habecks Energiepreisbremse --Habeck will eine Verlängerung bis Ostern 2024
Habecks Energiepreisbremse --Habeck will eine Verlängerung
bis Ostern 2024 © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

So müssen im kommenden Jahr rund 10 Prozent mehr für die Netzentgelte beim Strom bezahlt werden. Diese geht auf einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine kleine Anfrage der Unions-Bundestagsfraktion hervor. Diese liegt der "Rheinischen Post" vor.

Für typische Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3500 Kilowattstunden steigen die Netzentgelte 2024 voraussichtlich um 10,6 Prozent oder 1,03 Cent pro Kilowattstunde, heißt es in der Mitteilung.

"In der ausgewerteten Stichprobe zahlt ein Haushaltskunde mit 3500 Kilowattstunden Jahresverbrauch im Jahr 2023 ein durchschnittliches Netzentgelt in Höhe von 341 Euro netto, im Jahr 2024 in Höhe von 377 Euro netto", so das Ministerium.

So werden Stromkunden für die Netzdurchleitung demnach im kommenden Jahr 36 Euro mehr bezahlen als im Jahr2023. Die Netzentgelte machen damit bereits mehr als ein Viertel der gesamten Stromkosten aus.

Der weitere Anstieg der Entgelte belastet nicht nur private Haushalte, sondern auch zunehmend gewerbliche Kunden und die Industrie. Um die Kostendynamik zu bremsen, gibt es schon einen Zuschuss von 5,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds.

Dabei fallen nach Auskunft des Ministeriums im kommenden Jahr 27 Prozent der gesamten Netzentgelte auf die Stromkunden.

"Die Stromkosten steigen und steigen, doch die Ampel-Regierung findet keine Antwort. Weder kann sie sich auf eine grundlegende Entlastung für alle durch eine Senkung der Stromsteuer einigen, noch hat sie eine Lösung für Industrie und Mittelstand", kritisierte Unionsfraktionsvize Jens Spahn.

Statistik: Gas und Strom sind deutlich teurer geworden -Trotz Energiepreisbremse

Geplant ist nun auch die Verteuerung von Gas ab dem 1.Januar 2024 durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Ursprünglich sollte dieses erst im März 2024 geschehen. Kritiker reden schon von einer "Energiearmut" in Deutschland. So haben die privaten Haushalte in Deutschland im 1. Halbjahr 2023 im Durchschnitt 12,26 Cent je Kilowattstunde Erdgas gezahlt. Strom kostete die Verbraucherinnen und Verbraucher durchschnittlich 42,29 Cent je Kilowattstunde. So das Ergebnis des Statistischen Bundesamt (Destatis).

Statistik: Gas und Strom sind deutlich teurer geworden -Trotz Energiepreisbremse
Statistik: Gas und Strom sind deutlich teurer geworden
-Trotz Energiepreisbremse --Screenshot: Statistische Bundesamt

Ferner stiegen somit die Gaspreise gegenüber dem 2. Halbjahr 2022 um 31,3 Prozent, die Strompreise um 21,0 Prozent. Gegenüber dem 1. Halbjahr 2022 lagen die Gaspreise um 52,5 Prozent, die Strompreise um 26,2 % Prozent. In den Preisen sind die Preisbremsen für Strom und Erdgas aus dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung dann sogar schon berücksichtigt.

Bei den Erdgaskunden stiegen auch die Steuern, Abgaben und Umlagen sowie die Netzentgelte, welche zu den Preissteigerungen führten. So stiegen die Netzentgelte für alle privaten Haushalte im 1. Halbjahr 2023 gegenüber dem 2. Halbjahr 2022 um 38,7 Prozent, die Kosten für Energie und Vertrieb um 30,3 Prozent sowie Steuern, Abgaben und Umlagen um 28,6 Prozent. Private Haushalte mit einem Jahresverbrauch von 200 Gigajoule und mehr zahlten 40,8 Prozent mehr für Energie und Vertrieb, bei einem Jahresverbrauch von weniger als 20 Gigajoule musste 24,3 Prozent mehr gezahlt werden.

Die Strompreise für private Haushalte stiegen ebenfalls deutlich um 21,0 Prozent gegenüber dem 2. Halbjahr 2022. Hier waren vor allem die gestiegenen Preise für Energie und Vertrieb ausschlaggebend. Private Haushalte mussten im Durchschnitt 33,6 Prozent mehr für Energie und Vertrieb zahlen, Haushalte mit einem Jahresverbrauch von mehr als 15 000 Kilowattstunden zahlten 34,6 Prozent mehr, Haushalte mit weniger als 1 000 Kilowattstunden Jahresverbrauch zahlten 19,2 Prozent mehr.

Energiearmut steigt laut einem Bericht des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen

Laut einem Bericht des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen steigt auch die Energiearmut in Deutschland.

So kam es nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine zu einem massiven Anstieg der Energiepreise im Großhandel. Relativ zum Preisniveau der vorangegangenen Jahre hatten sich die Großhandelspreise nach dem Lieferstopp von russischem Erdgas im August 2022 etwa versiebenfacht und waren danach großen Schwankungen ausgesetzt. Seit dem vierten Quartal 2022 sind die Preise zwar kontinuierlich gesunken. Die Preise liegen aber nach wie vor etwa auf Höhe des zweifachen Werts des historischen Niveaus, so der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen.

So heisst es in dem Bericht weiter: "Nach der 10-Prozent-Regel der Energiekostenüberlastung ist damit der Anteil der von Energiekosten überlasteten Haushalte im Betrachtungszeitraum von 26 Prozent auf 43 Prozent angestiegen". In den Jahren 2016 bis 2020 lag dieser Wert bei 16 Prozent.

So droht nun eine weitere Kostenexplosion ab dem 1.Januar 2023. So hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Ursprünglich war eine Befristung bis Ende März 2024 geplant, nun drängt Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) darauf, die Absenkung schon zum 1. Januar zurückzunehmen und die Gaspreise mit 19 Prozent Mehrwertsteuer zu belasten.

Strom- und Gaswechselbereitschaft sinkt --Verbraucherzentrale stellt Treue bei Strom- und Gaskunden fest

In diesem Jahr ist es sehr turbulent bei den Energiepreisen zugegangen. Viele Strom- und Gasanbieter haben drastisch ihre Preise nach oben gesetzt, nur der Strom- und Gaspreisdeckel sorgt für etwas Beruhigung im Portemonnaie der Kunden. So haben immerhin laut einer forsa-Umfrage im Auftrag der Verbraucherschützer zwischen Januar und Mai 2023 eine Strompreiserhöhung erhalten. Dabei haben erstaunlicherweise über 80 Prozent der Haushalte weder den Strom- oder Gastarif gewechselt noch zukünftig einen Wechsel geplant.

Zur zeit sinken wieder die Arbeitspreise für Strom und Gas seit dem Jahresbeginn und liegen in den untersuchten Großstädten durch die Verbraucherschützer im Durchschnitt deutlich unter den Energiepreisbremsen.

"Verbraucher:innen sind ihrem Strom- und Gasanbieter mehrheitlich treu, obwohl Anbieter im Zuge der Energiekrise vielfach die Preise erhöht haben", sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv.

Die aktuelle zeigt, war zwischen dem Januar und dem Mai 2023 die Mehrheit der Haushalte von gestiegenen Stromkosten mit 57 Prozent betroffen. Dabei haben nur 42 Prozent der Haushalte, die Gas beziehen, erhielten eine Gaspreiserhöhung erhalten.

Dabei bleibt das Wechselverhalten von Verbrauchern sehr zurückhaltend. 83 Prozent der Haushalte haben zum Befragungszeitpunkt weder den Stromtarif gewechselt noch es in Zukunft geplant.

Bei Haushalten, die Gas beziehen, sind es 85 Prozent. Dabei spielt es keine erhebliche Rolle, ob diese Haushalte seit Januar 2023 von einer Preiserhöhung ihres Energieanbieters betroffen waren oder der Arbeitspreis zum Befragungszeitpunkt oberhalb des Preisdeckels lag.

Preisbremsen bis April 2024 verlängern

Um private Haushalte zu entlasten, hat die Bundesregierung im Januar 2023 Energiepreisbremsen eingeführt. Sie deckeln für einen Basisbedarf die Arbeitspreise der Stromlieferverträge für Privathaushalte bei 40 Cent/kWh und für Gaslieferverträge bei 12 Cent/kWh. Für Verbraucher mit teuren Tarifen haben die Energiepreisbremsen ihre Wirkung entfaltet. So soll jeder fünfte Haushalt zum Zeitpunkt der Befragung von den Preisbremsen auf Strom und Gas profitieren. Bei ihnen lag der Arbeitspreis oberhalb der Preisbremsen.

Derzeit gibt es innerhalb der Bundesregierung Überlegungen, die Energiepreisbremsen-Gesetze bis zum 30. April 2024 zu verlängern. Dies hatte die Regierung bereits bei Einführung der Preisbremsen in Aussicht gestellt.

"Private Haushalte wären so bei einem extremen Anstieg von Strom- und Gaspreisen auch im nächsten Winter geschützt", sagt Pop. Für Strom- und Gaskunden sei es aber auch jetzt sinnvoll, die Verträge zu prüfen, so Pop. "Wer einen neuen Vertrag für Strom oder Gas abschließt, kann derzeit stark von den gesunkenen Preisen profitieren und viel Geld sparen.".

Bundesnetzagentur plant Strompreisreform --Niedrige Gebühren für Regionen mit viel Windkraft

Die Bundesnetzagentur will eine Strompreisreform mit niedrigeren Gebühren für Regionen mit viel Windkraft. Daher stösst der Plan der Bundesnetzagentur auch bei den Bayern, hier in der Form vom Ministerpräsidenten Söder, auf lautem Widerstand. Weiterhin profitieren die Norddeutschen Stromkunden nicht am billigen Windstrom vor Ort, welcher dann bis nach Bayern geliefert wird, auf Kosten aller Stromkunden. Im Gegenteil, Söders Bürokratie bremst sogar die Windkraft in Bayern aus.

Bundesnetzagentur plant Strompreisreform --Niedrige Gebühren für Regionen mit viel Windkraft
Bundesnetzagentur plant Strompreisreform
--Niedrige Gebühren für Regionen mit viel Windkraft
-© PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Dabei geht es um einen Plan vom Präsidenten der Bundesnetzagentur: "Ich treffe keinen Energieminister in den Bundesländern, der dieses historisch gewachsene System noch gutheißt." Schließlich seien auch Regionen in Süddeutschland betroffen, in denen viele Windräder aufgestellt und ans Netz angeschlossen würden. Sein Eindruck sei, dass die Energieminister aller Bundesländer hinter seinen Reformplänen stünden. Und weiter: "Denn es liegt auf der Hand, dass wir den Erneuerbaren-Ausbau belohnen sollten. Ich kann den Frust vieler Bürger und Regionen darüber gut verstehen.".

Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums sagte dabei mit dem Blick auf die erneuerbaren Energien, es müsse das Ziel sein, die ausbaubedingten Netzkosten zwischen den Regionen fair zu gestalten. Dazu seien europäische Vorgaben zu beachten.

Derzeit werden Regionen, die besonders auf Windkraft setzten, finanziell besonders stark belastet, sagte der Präsident der Behörde, Klaus Müller, gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Derzeit werden die Kosten für den Ausbau der Netze auf die Verbraucher der Region umgelegt, dabei wird dann aber auch der Strom bis nach Bayern geliefert, ohne einen finanziellen Ausgleich. Daher sehen viele Stromkunden im Norden dieses als "Schmarotzertum" der Bayern in den sozialen Netzen an. Auch die Medien sprechen schon von Söders Schmarotzertum.

Dabei hat dieses CSU Schmarotzertum bei der Energiewende auch ein System. Ministerpräsident Markus Söder sprach sich gegen unterschiedliche Strompreiszonen aus. So sagte er gegenüber der "Süddeutschen Zeitung": "Strompreiszonen wären ein großer Fehler." Wer solchen Zonen "das Wort redet, legt die Axt an den Industriestandort Deutschland und gefährdet Süddeutschland als industrielles Herz der Republik". Es ist natürlich absehbar, dass Bayerns Wirtschaft mehr für den Strom zahlen muss. Bislang findet der Wohlstand bei der Energiewende in Bayern durch das Schmarotzen auf Kosten von Nordens Bürgern statt.

Dabei ist die Reform eigentlich nicht neu, nur ist bisher noch nichts geschehen. So hatten schon Mitte Juni mehrere Länder aus dem Norden und Osten wie Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein eine faire bundesweite Verteilung der durch den Erneuerbaren-Ausbau bedingten Netzausbaukosten gefordert.

So werden Stromverbraucherinnen und -verbraucher in Regionen, die den Ausbau von erneuerbaren Energien maßgeblich vorantrieben, überwiegend finanziell benachteiligt, heißt es in einer Erklärung zur Ministerpräsidentenkonferenz. Schon im Mai hatte Bayerns Ministerpräsident Söder sein Schmarotzertum als Methode veröffentlicht. So hatte Söder im Mai gesagt, es könne nicht sein, dass der Strom im Süden teurer und im Norden billiger sei.

Derzeit haben die Länder Niedersachsen, Brandenburg und Schleswig-Holstein mit die meisten Windrädern in Deutschland. Dabei spielt derzeit der Ausbau der Windkraft an Land eine wichtige Rolle in der Strategie der Bundesregierung, um Klimaschutzziele zu erreichen und fossile Energien wie Kohle und Gas zu ersetzen.

Habecks Energiepreisbremse läuft aus --Habeck will eine Verlängerung bis Ostern 2024

Dabei werden immer wieder die Energieanbieter von der Behörde überprüft. Nun plant der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (53, Grüne) eine Verlängerung der Gas- und Strompreisbremsen. Dabei liegen die Preise allerdings derzeit bei den Energiebörsen deutlich unter den Höchstkursen, welche beim vom Start des Russen-Krieges gegen die Ukraine nach oben schossen.

So will der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die die Strom- und Gaspreisbremsen bis Ostern 2024 verlängern. So wird bei der Fernwärme, beim Strom- und beim Gas der Preis für einen Großteil des Verbrauchs der Privathaushalte gedeckelt. Dabei sind aber die Versorger wieder mit ihren Preisen deutlich runter gegangen. Damit gibt es die Möglichkeit für die Kunden wieder Verträge mit Tarifen unterhalb der Obergrenzen der Preisbremsen zu erhalten. Diese liegen für Strom bei 40 Cent je Kilowattstunde und für Gas bei zwölf Cent je Kilowattstunde und bei der Fernwärme bei 9,5 Cent je Kilowattstunde.

Habecks Energiepreisbremse --Habeck will eine Verlängerung bis Ostern 2024
Habecks Energiepreisbremse --Habeck will eine Verlängerung
bis Ostern 2024 © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

So sagt Habeck bei der "Augsburger Allgemeinen": "Die Preisbremsen wirken wie eine Versicherung gegen steigende Preise". Nach jetzigem Stand würden die Energiepreisbremsen zum Jahresende auslaufen. "Ich werbe aber dafür, dass wir sie nochmals verlängern, und zwar bis Ende des Winters. Genauer gesagt, bis Ostern", sagte bei der Zeitung Habeck weiter. Auch werde darüber bereits mit der EU-Kommission geredet.

Dieser Schritt wäre aus Habecks Sicht angesichts gesunkener Einkaufspreise nun eine Vorsichtsmaßnahme. "Wenn die Preise fallen und unter dem Deckel von 40 Cent bei Strom oder zwölf Cent bei Gas für private Verbraucher liegen, dann braucht man die Bremsen nicht", so Habecks Begründung.

Dabei sind für die Preisbremsen 200 Milliarden Euro bereitgestellt worden, um den Energiepreisschock abzufangen. Laut Habeck musste man bislang nur rund 18 Milliarden Euro ausgegeben.

Energiepreisbremse: Bundeskartellamt leitet zweistellige Missbrauchsverfahren gegen Stromversorger ein

Namentlich nennen will man diese Firmen bislang aber von seiten des Bundeskartellamtes nicht. So hat nun das Bundeskartellamt erneut Prüfverfahren auf der Grundlage der Energiepreisbremsen-Gesetze eingeleitet. Die nun eröffneten Verfahren betreffen Energieversorger, die für die Belieferung mit Strom Vorauszahlungen nach den Preisbremsen-Gesetzen beantragt haben.

Die Missbrauchsverbote der Preisbremsen-Gesetze verbieten eine Preisgestaltung gegenüber den Kundinnen und Kunden, die zur Erlangung ungerechtfertigter staatlicher Entlastungsbeträge führt. Entsprechende Prüfverfahren führt das Bundeskartellamt bereits gegen Erdgas-Lieferanten und Wärme-Lieferanten durch.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die dritte Tranche der Prüfverfahren betrifft eine zweistellige Zahl von Stromversorgern, die Vorauszahlungsanträge nach den Preisbremsen-Gesetzen gestellt haben. Es handelt sich um Vertriebsgesellschaften großer Energiekonzerne ebenso wie Stadtwerke, Regionalversorger und auch kleinere Discounter sowie Anbieter mit Schwerpunkt erneuerbare Energien.".

Diese Anbieter repräsentieren rund 20 Prozent der von den Versorgern insgesamt beantragten Entlastungssummen für die Belieferung von Privathaushalten und Kleingewerbe. Zusätzlich werden auch einige Versorger geprüft, die für die Belieferung von Großabnehmern mit Verbräuchen über 30.000 kWh/Jahr Entlastungsbeträge geltend gemacht haben.

Den eingeleiteten Strom-Verfahren vorausgegangen ist eine Analyse sämtlicher Antrags- und Meldedaten der Monate Januar 2023 bis Mai 2023 durch das Bundeskartellamt. Die Daten wurden von Seiten der vier Strom-Übertragungsnetzbetreiber übermittelt, welche für den Staat die Abwicklung übernommen haben.

Aus diesen rund 12.000 Anträgen ergeben sich insbesondere Preisstellung, Liefermengen, Entlastungssummen und Kundenzahlen. Die als auffällig identifizierten Versorger werden nun insbesondere zu ihren Preisen und Kosten sowie zu deren Entwicklung im Zeitverlauf befragt.

Sollten Verstöße festgestellt werden, so müssen unrechtmäßig erlangte Ausgleichzahlungen an die Strom-Übertragungsnetzbetreiber zurückgezahlt werden. Auch die Verhängung von Geldbußen ist möglich.

Nach dem Strom-Preisbremsegesetz können neben Versorgern auch selbst beschaffende Verbraucher, sog. sonstige Letztverbraucher wie vor allem Industriekunden, Entlastungsbeträge geltend machen. Diese Vorgänge können ebenfalls vom Bundeskartellamt auf Auffälligkeiten geprüft werden. Bislang hat nur eine sehr kleine Zahl von ca. 50 solcher Industriekunden von dieser Entlastungsmöglichkeit Gebrauch gemacht. Das Bundeskartellamt hat unter Prioritätsgesichtspunkten zunächst nur Verfahren gegen Versorger eingeleitet.

Energiepreisbremse: Bundeskartellamt leitet erste Missbrauchsverfahren bei Energiepreisbremsen ein

Die Verfahren betreffen Unternehmen, die für die Belieferung mit Gas Erstattungsanträge nach den Preisbremsen-Gesetzen gestellt haben.

Energiepreisbremse: Bundeskartellamt leitet erste Missbrauchsverfahren bei Energiepreisbremsen ein
Energiepreisbremse: Bundeskartellamt leitet erste Missbrauchsverfahren
bei Energiepreisbremsen ein -Bild: © pixabay.com

Die Missbrauchsverbote der Preisbremsen-Gesetze verbieten eine Preisgestaltung gegenüber den Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern, die zur Erlangung ungerechtfertigter staatlicher Entlastungsbeträge führt. Anfang des Jahres hat eine neue Abteilung des Bundeskartellamtes die Missbrauchsaufsicht über die Preisbremsen übernommen.

So teilt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes mit: "Der Staat stellt mit den Energiepreisbremsen riesige Finanzmittel zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Industrie zur Verfügung. Wir haben hierbei die Aufgabe, den Staat vor Ausbeutung zu schützen. Die ersten eingeleiteten Prüfverfahren betreffen eine zweistellige Zahl von Gasversorgern, die möglicherweise überhöhte Erstattungsanträge nach den Preisbremse-Gesetzen gestellt haben.".

Dabei will die Behörde Anhaltspunkte dafür haben, dass die zugrundeliegenden Preise gegenüber den Endkunden sachlich nicht gerechtfertigt sein könnten und sind dabei, Licht ins Dunkel bringen.

Weitere Verfahrenseinleitungen, bezogen auf die Bereiche Fernwärme und Strom, stehen bevor laut Mundt bevor.

Dabei soll es allerdings keinen Generalverdacht geben. Allerdings wilkl die Behörde "...werden wir künftig alle Antragsdaten zu den Ausgleichszahlungen der antragstellenden Unternehmen einer regelmäßigen systematischen Untersuchung, d.h. einem Screening unterziehen.".

Im Rahmen der Prüfverfahren wird das Bundeskartellamt zunächst die als auffällig identifizierten Unternehmen systematisch und datengestützt befragen. Im Fokus steht aktuell eine zweistellige Anzahl auffälliger Unternehmen aus dem Gasbereich. Weitere Verfahrenseinleitungen bei Fernwärme und Strom stehen bevor.

Sollten dabei Verstöße festgestellt werden, so müssen unrechtmäßig erlangte Ausgleichzahlungen an die Bundesrepublik Deutschland bzw. die Strom-Übertragungsnetzbetreiber zurückgezahlt werden. Auch die Verhängung von Geldbußen ist möglich.

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