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Bundesnetzagentur: 300.000 Euro Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung

• 02.08.17 Die unerlaubte Telefonwerbung bei den Verbrauchern geht ungebremst weiter. So hat die Bundesnetzagentur nun gegen die Energy2day GmbH das höchstmögliche Bußgeld von 300.000 Euro verhängt. Auslöser waren rechtswidrige Werbeanrufe für Energielieferverträge. Ferner hatten sich seit dem Jahresanfang schon so viele Telefonkunden bei der Bundesnetzagentur
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wegen unerlaubter Telefonwerbung beschwert, wie fast im gesamten letzten Jahr. Dieses geht aus Schreiben der Bundesregierung an die Grünen-Fraktion hervor, wie die Rheinische Post berichtet.

Bundesnetzagentur verhängt hohes Bußgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung

Bei der Bundesnetzagentur hatten sich rund 2.500 Verbraucher über Werbeanrufe der Energy2day GmbH beschwert. Zahlreiche Verbraucher berichteten, dass sich die Anrufer als ihr örtlicher Energieversorger ausgegeben oder behauptet haben, sie würden mit diesem zusammenarbeiten. Ziel war es, die Verbraucher zum Wechsel ihres Stromlieferanten zu bewegen.

Bundesnetzagentur schreitet gegen
Telefonwerbung ein -Bild: Bundesnetzagentur

"Nur ärgern und auflegen bringt nichts, Verbraucher sollten unerlaubte Werbeanrufe bei uns melden. Wenn wir detaillierte Schilderungen haben, können wir konsequent dagegen vorgehen"sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Wettbewerber im Energiemarkt sahen sich wegen dieses Vorgehens der Energy2day GmbH bereits zu umfangreichen zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten im gesamten Bundesgebiet gezwungen.

Die Energy2day GmbH hatte eine kaskadenartige Vertriebsstruktur aufgebaut und mit einer Vielzahl an Untervertriebspartnern u.a. auch im Ausland zusammengearbeitet, die als Subunternehmer Anrufe in Deutschland getätigt haben.

Höchstes je verhängtes Bußgeld von 300.000 Euro

Im aktuellen Verfahren wurde der gesetzlich vorgesehene Bußgeldrahmen von der Bundesnetzagentur erstmals voll ausgeschöpft. Das Unternehmen hat ausgesagt, kein Telefonmarketing gegenüber Verbrauchern mehr zu betreiben. Die Bundesnetzagentur wird dies beobachten.

Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.

Im Jahr 2017 hat die Bundesnetzagentur bereits Bußgelder in Höhe von über 800.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. Im Jahr 2016 waren es insgesamt 895.000 Euro, 2015 waren es rund 460.000 Euro.

Im ersten Halbjahr 2017 gingen bei der Bundesnetzagentur rund 26.000 schriftliche Beschwerden über unerlaubte Telefonwerbung ein. Im vergangenen Jahr waren es rund 29.000 Fälle. Ein Teil der Beschwerden 2017 dürfte auch auf umfangreiche Berichterstattung und intensivere Kommunikation der Bundesnetzagentur zurückzuführen sein.

Neue Rekordstände bei der Telefonwerbung

Trotz der hohen Bussgelder durch die Bundesnetzagentur scheint es für die Firmen eine lukrative Einnahmequelle zu sein. Denn laut Antwortschreiben der Bundesregierung an die Grünen-Fraktion gibt es in diesem Jahr neue Rekordstände. Denn die Bundesregierung teilt der Grünen Fraktion mit, dass sich seit dem Jahresanfang schon so viele Telefonkunden beschwert haben, wie fast im gesamten letzten Jahr.

Somit haben sich in diesem Jahr dann schon 26.080 Beschwerden bei der Bundesnetzagentur beschwert. Im Jahr 2016 zählte die Bundesnetzagentur insgesamt 29.298 Verbraucherbeschwerden bei der nervigen Telefonwerbung.

Werbeanrufe ohne Einwilligung sind teuer

Zuletzt hatte die unerlaubte Telefonwerbung mal wieder die Strom- und Gaskunden betroffen. Dabei hat es auch einen grossen aus der Branche mit E.ON Energie Deutschland GmbH getroffen, welche das Call-Center RegioCom Halle GmbH beauftragt hatten, so die Bundesnetzagentur. Dabei gab es nun Bussgelder in der Gesamthöhe von 100.000 Euro. Immerhin sind die unerlaubten Werbeanrufe für die Verbraucher mehr als ein Ärgernis.

Im aktuellen Fall hatte das Call-Center RegioCom Halle GmbH für die E.ON Energie Deutschland GmbH Verbraucher angerufen und diesen angeboten, ihren Stromanbieter zu wechseln. Viele Verbraucher hatten sich nach Erhalt solcher Anrufe mit Beschwerden an die Bundesnetzagentur gewandt.

Die Ermittlungen der Bundesnetzagentur ergaben, dass die Werbeanrufe ohne die erforderliche vorherige, wirksame Einwilligung der Verbraucher erfolgten. Die vorformulierten Einwilligungserklärungen waren rechtlich unwirksam. Eine Werbeeinwilligung ist nur dann wirksam, wenn Verbraucher auf den ersten Blick genau erkennen können, welche Unternehmen für welche Produkte bzw. Dienstleistungen werben wollen.

Auch hatten die Unternehmen die Kontaktdaten der Verbraucher bei Adresshändlern eingekauft. Angeblich hätten die Verbraucher auf Internetseiten der Adresshändler Brackmann Data & Communication Limited und der adpublisher AG an Gewinnspielen teilgenommen. Nach Ermittlungen der Bundesnetzagentur haben die betroffenen Verbraucher diese Internetseiten jedoch weder besucht noch im Rahmen eines Gewinnspiels ihre Einwilligung erteilt.

Weder die E.ON Energie Deutschland GmbH noch die RegioCom Halle GmbH hatten im Vorfeld der Telefonkampagne überprüft, ob die Verbraucher eine Werbeeinwilligung abgegeben haben und ob die auf den Gewinnspielseiten enthaltenen Einwilligungserklärungen den rechtlichen Anforderungen genügen. Insofern sind beide Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen.

Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn. Bundesnetzagentur geht weiter konsequent gegen unerlaubte Telefonwerbung vor.

Bisher hat die Bundesnetzagentur 2017 bereits Bußgelder in Höhe von 465.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt.

900.000 Euro Bussgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung im Jahr 2016

Im Jahr 2016 hat die Bundesnetzagentur Bußgelder in Höhe von rund 900.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt.

Wenn auch Sie sich gegen unerlaubter Telefonwerbung zur Wehr setzen wollen, können Sie sich bei der Bundesnetzagentur auch Online Beschwerden.

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