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Bundesrat will Datenschutz bei Google Street View verbessern

• 12.07.10 Google ist bei den Datenschützern in Deutschland mit seiner fotografischen Erfassung von Gebäuden und Strassen auf erheblichen Widerstand gestossen. Daher möchten nun die Bundesländer den Datenschutz im Zusammenhang mit der fotografischen oder filmischen Aufzeichnung von Straßenzügen durch Google Street View ausweiten.

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Da hierbei vielfach auch Angaben über einzelne natürliche Personen erfasst würden, seien die geltenden Rechtsvorschriften zum wirksamen Schutz der Betroffenen nicht ausreichend. Aus Sicht des Bundesrates bedarf es daher besonderer datenschutzrechtlicher Regelungen. Aus diesem Grund hat er heute einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der Rahmenbedingungen für die Zulässigkeit der Erhebung solcher Daten vorsieht.

Der Entwurf begründet die Verpflichtung der verantwortlichen Stelle, Personen und amtliche Kennzeichen von Fahrzeugen vor ihrer Veröffentlichung unkenntlich zu machen. Eigentümer, Mieter, Fahrzeughalter und sonstige Betroffene sollen das Recht erhalten, der Nutzung ihrer Daten widersprechen zu können, die in diesem Fall zu löschen oder zu anonymisieren wären.

Um den Betroffenen die Wahrnehmung ihrer Rechte zu erleichtern, sehen die Länder eine Verpflichtung der verantwortlichen Stelle vor, die geplante Erfassung entsprechender Geodaten spätestens eine Woche vor Beginn der Aufzeichnung im Internet und örtlichen Tageszeitungen bekanntzugeben.

Der Beschluss des Bundesrates wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese hat den Gesetzentwurf innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag zu übermitteln, wobei sie ihre Auffassung darlegen soll.


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