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Bundesregierung: Unerlaubte Telefonwerbung weiterhin auf dem Vormarsch

• 19.07.17 Die unerlaubte Telefonwerbung bei den Verbrauchern geht ungebremst weiter. Im Gegenteil, seit dem Jahresanfang haben sich schon so viele Telefonkunden bei der Bundesnetzagentur beschwert, wie fast im gesamten letzten Jahr. Dieses geht aus Schreiben der Bundesregierung an die Grünen-Fraktion hervor, wie die Rheinische Post berichtet.

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Unerlaubte Telefonwerbung weiterhin auf dem Vormarsch

Trotz der hohen Bussgelder durch die Bundesnetzagentur scheint es für die Firmen eine lukrative Einnahmequelle zu sein. Denn laut Antwortschreiben der Bundesregierung an die Grünen-Fraktion gibt es in diesem Jahr neue Rekordstände. Denn die Bundesregierung teilt der Grünen Fraktion mit, dass sich seit dem Jahresanfang schon so viele Telefonkunden beschwert haben, wie fast im gesamten letzten Jahr.

Bundesnetzagentur schreitet gegen Telefonwerbung ein -Bild: Bundesnetzagentur

Somit haben sich in diesem Jahr dann schon 26.080 Beschwerden bei der Bundesnetzagentur beschwert. Im Jahr 2016 zählte die Bundesnetzagentur insgesamt 29.298 Verbraucherbeschwerden bei der nervigen Telefonwerbung.

Werbeanrufe ohne Einwilligung sind teuer

Zuletzt hatte die unerlaubte Telefonwerbung mal wieder die Strom- und Gaskunden betroffen. Dabei hat es auch einen grossen aus der Branche mit E.ON Energie Deutschland GmbH getroffen, welche das Call-Center RegioCom Halle GmbH beauftragt hatten, so die Bundesnetzagentur. Dabei gab es nun Bussgelder in der Gesamthöhe von 100.000 Euro. Immerhin sind die unerlaubten Werbeanrufe für die Verbraucher mehr als ein Ärgernis.

Im aktuellen Fall hatte das Call-Center RegioCom Halle GmbH für die E.ON Energie Deutschland GmbH Verbraucher angerufen und diesen angeboten, ihren Stromanbieter zu wechseln. Viele Verbraucher hatten sich nach Erhalt solcher Anrufe mit Beschwerden an die Bundesnetzagentur gewandt.

Die Ermittlungen der Bundesnetzagentur ergaben, dass die Werbeanrufe ohne die erforderliche vorherige, wirksame Einwilligung der Verbraucher erfolgten. Die vorformulierten Einwilligungserklärungen waren rechtlich unwirksam. Eine Werbeeinwilligung ist nur dann wirksam, wenn Verbraucher auf den ersten Blick genau erkennen können, welche Unternehmen für welche Produkte bzw. Dienstleistungen werben wollen.

Auch hatten die Unternehmen die Kontaktdaten der Verbraucher bei Adresshändlern eingekauft. Angeblich hätten die Verbraucher auf Internetseiten der Adresshändler Brackmann Data & Communication Limited und der adpublisher AG an Gewinnspielen teilgenommen. Nach Ermittlungen der Bundesnetzagentur haben die betroffenen Verbraucher diese Internetseiten jedoch weder besucht noch im Rahmen eines Gewinnspiels ihre Einwilligung erteilt.

Weder die E.ON Energie Deutschland GmbH noch die RegioCom Halle GmbH hatten im Vorfeld der Telefonkampagne überprüft, ob die Verbraucher eine Werbeeinwilligung abgegeben haben und ob die auf den Gewinnspielseiten enthaltenen Einwilligungserklärungen den rechtlichen Anforderungen genügen. Insofern sind beide Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen.

Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn. Bundesnetzagentur geht weiter konsequent gegen unerlaubte Telefonwerbung vor.

Bisher hat die Bundesnetzagentur 2017 bereits Bußgelder in Höhe von 465.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt.

Wahllose Telefonwerbung für Hausnotrufe

Zuletzt hatte auch das Unternehmen DGS Deutsche Gesellschaft für Seniorenberatung mbH wahllos Verbraucher anrufen lassen, um über das Produkt Hausnotruf zu informieren. Im Verlauf des Telefongesprächs wurde insbesondere Senioren ein Vertreterbesuch zu diesem Thema angekündigt. Dadurch fühlten sich viele Angerufene überrumpelt. Es wurde ein Überraschungsmoment erzielt, das geeignet war, beim Angerufenen eine abgewogene Entscheidung zu verhindern.

Die Bundesnetzagentur hat nun ein Bußgeld von 200.000 Euro gegen ein Unternehmen verhängt.

"Wir ahnden unerlaubte Telefonwerbung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Gerade ältere Menschen laufen häufig Gefahr, Opfer von unlauteren Werbeversuchen zu werden. Hier schreiten wir konsequent ein.".

Auch Anrufe zum Zwecke der Vereinbarung eines Beratungstermins stellen Werbeanrufe dar. Dies gilt selbst dann, wenn über Produkte fremder Unternehmen beraten werden soll. Dem Unternehmen war nach den Ermittlungen der Bundesnetzagentur dabei zudem vollumfänglich bewußt, dass für die Werbeanrufe keine Einwilligungen der Verbraucher vorlagen.

Die Geldbuße ist noch nicht rechtskräftig über einen möglichen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Bonn.

900.000 Euro Bussgeld wegen unerlaubter Telefonwerbung im Jahr 2016

Im Jahr 2016 hat die Bundesnetzagentur Bußgelder in Höhe von rund 900.000 Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt.

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