Auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme fällt das Ergebnis ernüchternd aus:
In die Scoring-Systeme fließen Daten ein, die dort nichts zu suchen haben. Was
haben z.B. Ihr Geschlecht, Ihr Familienstand, Ihr Alter, die Zahl Ihrer
Kinder, Ihre Wohndauer, Ihr Haushaltstyp, Ihr Kfz mit der Wahrscheinlichkeit
zu tun, dass Sie vielleicht einen Kredit zukünftig nicht mehr tilgen könnten?
"Scoring-Systeme schematisieren und diskriminieren in aller Regel", so
Dr. Johann Bizer, stellvertretender Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für
Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD): "Die Reduktion des Verbrauchers auf eine
Nummer lässt außer Acht, dass die bloße statistische Ähnlichkeit mit einer
anderen Person keinen tauglichen Hinweis auf seine zukünftige
Zahlungsfähigkeit geben kann. In aller Regel sind es dann doch unvorhersehbare
individuelle Lebensumstände wie Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Krankheit,
die die wirtschaftliche Situation der Verbraucher beeinträchtigen, aber nicht
das "Schema F" eines Rechenprogramms".
Die Untersuchung des ULD hat ergeben, dass die Praxis des Scoring häufig gegen
das Datenschutzrecht verstößt. Die Verbraucher werden nicht ausreichend über
die Bedeutung des Scoring und seine Zusammensetzung informiert, die
einschlägigen Rechtsgrundlagen werden nicht beachtet und Kreditanträge werden
allein aufgrund eines negativen Scoring-Wertes automatisiert abgelehnt, ohne
dass eine individuelle Prüfung erfolgt.
Diese gravierenden Defizite lassen sich zum Schutz der Verbraucher nur
abstellen, wenn das "massives Vollzugsdefizit im Datenschutz" abgebaut wird,
so Johann Bizer. "Wenn die Kreditinstitute wollten, dann könnten sie mit
einfachen Maßnahmen beispielsweise für mehr Transparenz gegenüber ihren Kunden
sorgen".
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