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Datenschützer sehen Bewusstseinswandel beim digitalen Grundrechtsschutz

• 23.03.10 Nach der Niederlage der Regierung vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der unerlaubten Vorratsdatenspeicherung zieht das Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein für das vergangene Jahr ein Resümee. In ihrem neuen Tätigkeitsbericht verzeichnet die Behörde Licht und Schatten beim Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im
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vergangenen Jahr.

Schatten werfen die vielen inzwischen öffentlich bekannt werdenden Verstösse gegen den Datenschutz, das mangelnde Bewusstsein bei vielen Datenverarbeitern und in der Bevölkerung sowie teilweise absolut nicht akzeptable Anwendungen und Datennutzungen über das Internet, insbesondere bei aussereuropäischen Diensten.

Licht fällt auf ein zunehmendes Bewusstsein in der Politik, der Verwaltung und Teilen der Wirtschaft für den Datenschutz, auf eine rasante Entwicklung bei datenschutzfördernder Technik, auf einige positive höchstrichterliche Entscheidungen und auf in die richtige Richtung weisende politische Absichtserklärungen.

Während auf Landesebene nur geringe Anpassungen an die technischen und rechtlichen Entwicklungen nötig sind, besteht auf Bundesebene im Hinblick auf den Grundrechtsschutz in der Informationsgesellschaft ein gewaltiger Innovationsstau. Die Einsicht in die Notwendigkeit eines Umsteuerns ist der Koalitionsvereinbarung zu entnehmen. Diese enthält umfangreiche Kapitel zur Informations- und Mediengesellschaft generell sowie zum Datenschutz konkret.

Nach Nichtigkeitserklärung der nationalen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht am 2. März 2010 steht die nationale und europäische Politik in der Verantwortung einen angemessenen Interessenausgleichs zwischen Datenschutz Kriminalitätsbekämpfung im Internet zu schaffen.


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