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Deutschlandticket: Boom im Nah- und Fernverkehr bei der deutschen Bahn hält an

• 02.08.23 Bei der deutschen Bahn gibt es einen weiteren Boom in den Nah- und Fernverkehrszügen. So ist die Nachfrage in den Zügen der Deutschen Bahn im ersten Halbjahr 2023 im zweistellig Bereich weiter gestiegen. Das Deutschlandticket hat diesen Trend bereits in den ersten zwei Verkaufsmonaten mit branchenweit rund elf Millionen Abonnenten im Regionalverkehr zusätzlich
Dr.Sim
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beflügelt. Kräftiger noch als die Fahrgastzahlen ist dabei im Vergleich zu den ersten sechs Monaten 2022 die Verkehrsleistung im Schienenpersonenverkehr in Deutschland gewachsen.

Deutschlandticket: Boom im Nah- und Fernverkehr bei der deutschen Bahn hält an

Der DB Fernverkehr erreichte bei der Verkehrsleistung sogar einen historischen Rekord. Dabei gab es erschwerte Rahmenbedingungen wie anhaltender Inflation und Preisrückgängen an den internationalen Frachtmärkten. Dabei betrug der Konzernumsatz im ersten Halbjahr 2023 rund 25 Milliarden Euro, im Vorjahreszeitraum waren es rund 28 Milliarden Euro.

Deutschlandticket: Boom im Nah- und Fernverkehr bei der deutschen Bahn hält an
Deutschlandticket: Boom im Nah- und Fernverkehr bei der
deutschen Bahn hält an --Screenshot Dt.Bahn

"Unser Nachfragepotenzial ist noch lange nicht ausgeschöpft", sagte DB-Vorstandsvorsitzender Dr. Richard Lutz in Berlin. Er unterstrich: "Der Rückenwind für die Eisenbahn zeigt: Es ist unerlässlich, auch in herausfordernden Zeiten konsequent weiter in mehr Verkehr auf der klimafreundlichen Schiene zu investieren. Gleichzeitig arbeiten wir entschlossen daran, unsere Wirtschaftlichkeit zu erhöhen.".

49 Euro Deutschland Ticket: Hälfte der Fahrgäste bevorzugt Nutzung per App

So gibt es rund einen Monat nach dem Start des 49 Euro Deutschland Ticket eine Nutzung oftmals fast ausschließlich in digitaler Form. Die Hälfte der Deutschen, die das als "49-Euro-Ticket" gekauft hat oder dies plant, bevorzugt eine App. Dieses sind die Ergebnisse einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom.

41 Prozent nehmen lieber eine Chipkarte, auf der das Ticket digital abgespeichert ist. Nur 5 Prozent setzen auf ein Ticket in Papierform.

"Das Papier-Ticket ist ein Auslaufmodell. Die Mehrheit der Deutschen will Bus und Bahn "digital only" nutzen. Das Deutschlandticket bietet jetzt die Chance zur Beschleunigung der digitalen Transformation des Verkehrs. Wir müssen grundsätzlich weg vom Papier und hin zu digitalen Tickets, die über alle Verkehrswege und Verkehrsmittel hinweg eingesetzt werden können", sagt Bitkom-Präsident Achim Berg.

Auch beim Kauf bevorzugt die breite Mehrheit eine digitale Lösung. Am beliebtesten sind die Apps der regionalen Verkehrsverbünde mit 32 Prozent, gefolgt von den Internetseiten der Deutschen Bahn beziehungsweise der Verkehrsverbünde mit 29 Prozent.

Die Deutsche-Bahn-App wird hingegen nur bei 9 Prozent der Nutzer genutzt. Auch unter der 10 Prozent Marke liegen die Apps "Dein Deutschlandticket" oder "Deutschlandticket App" mit 8 Prozent. Weniger als jede Fünfte setzt beim Kauf auf den klassischen Schalter, zum Beispiel in den Reisezentren der Bahn.

Der Bitkom Präsident Berg dazu: "Papiertickets an Automaten oder Schaltern sind nicht mehr zeitgemäß. Die Fahrgäste wollen beim Ticketkauf flexibel sein und nutzen deshalb lieber digitale Vertriebskanäle. Das Smartphone wird dabei zur Mobilitätszentrale, die auch zur Vernetzung des ÖPNV mit On-Demand und Sharing-Angeboten genutzt werden kann. Für die wenigen Reisenden ohne Smartphone gibt es mit der Chipkarte eine Alternative.".

49 Euro Deutschland Ticket: Störungen am 1.Mai bei der Deutschen Bahn --Komplizierter Kauf

So ist es ab dem 1.Mai in Deutschland möglich, den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) für 49 Euro im Monat zu nutzen. Dieses Ticket wird oftmals aber nur als digitales Ticket angeboten. Daher war der Ansturm auf die Online-Plattform am gestrigen Tag entsprechend hoch und führte zu Störungen bei der Buchung. Die Verbraucherschützer kritisieren ferner, dass das Informationsangebot oftmals unzureichend ist und den Erwerb des Deutschlandtickets erschwert.

So ging dann am gestrigen 1.Mai der Server der deutschen Bahn in die Knie durch den Ansturm auf das Deutschlandticket. So war dann oftmals zu lesen: "Eine Buchung ist derzeit nicht möglich".

Und weiter heißt es dann "Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, im Moment greifen zu viele Nutzer gleichzeitig auf unser Buchungssystem zu. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.".

Betroffen von der Meldung waren dann auch Kunden, welche andere Fahrten buchen wollten. Auch bis in den Abendstunden hielten die Probleme am gestrigen Tag noch an. Leider gibt es die Probleme noch am heutigen Dienstag Vormittag.

Verbraucherfalle Online-Ticket

Viele Kunden stehen derzeit vor der Frage, ob sie ein Deutschlandticket kaufen. In einem Marktcheck hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geprüft, wie gut Verkehrsunternehmen und -verbünde auf ihren Internetseiten über das Deutschlandticket sowie die Bedingungen für den Neuerwerb und den Wechsel von bestehenden Nahverkehrs-Abos informieren. Die Ergebnisse zeigen, dass das Informationsangebot oftmals unzureichend ist und den Erwerb des Deutschlandtickets erschwert.

"Das Deutschlandticket soll den Nahverkehr einfacher machen und mehr Menschen in Bus und Bahn holen. Das wird aber nicht gelingen, wenn die Verkehrsunternehmen und -verbünde auf ihren Internetseiten wichtige Informationen für Kund:innen nur unzureichend oder gar nicht angeben. Neben einer Preisoffensive ist es auch Zeit für eine Transparenzoffensive beim Deutschlandticket. Die Anbieter müssen unbedingt nachbessern", sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv.

Der Marktcheck zeigt, dass bereits eine einfach verständliche Übersicht der Leistungsunterschiede von aktuellen Nahverkehrs-Abos und Deutschlandticket mehrheitlich fehlt. Hier gab es Probleme bei 10 von 15 untersuchten Anbietern.

Eine fundierte Entscheidung, welches Abo besser passt, wird so unnötig erschwert. Zudem müssen Bestandskunden prüfen, ob ihr Abo automatisch umgestellt wird oder sie selbst aktiv werden müssen.

Bei einem Großteil der betrachteten Internetseiten (11 von 15) fehlen zudem eindeutige Informationen darüber, wie mit bereits geleisteten Vorauszahlungen bestehender Abos beim Wechsel zum Deutschlandticket umgegangen wird.

Alarmierend sind die Ergebnisse, wenn es um den Erwerb des Deutschlandtickets an Schaltern oder Kundencentern geht. Einige Anbieter schließen diese Möglichkeit explizit aus, andere geben keine eindeutigen Informationen dazu. Fahrgäste, die das Deutschlandticket online nicht kaufen können oder wollen, haben in diesen Fällen das Nachsehen.

"Das Deutschlandticket muss einfach und flexibel für alle erwerbbar sein - und das auch ohne Smartphone oder Internet. Statt einem Ticket für alle haben Politik und Nahverkehrsbranche so hohe Hürden geschaffen, dass Verbraucher:innen Gefahr laufen, außen vor zu bleiben. Das von Anfang an favorisierte Onlineticket droht für viele Verbraucher:innen zum Problem zu werden und der Abozwang zum Bumerang. Niemand darf ausgeschlossen werden", so Ramona Pop.

Künstliche Intelligenz soll bei der Digitalen Instandhaltung helfen

Bei der digitalen Wartung in den Zügen der deutschen Bahn wird immer mehr automatisiert. Nun soll auch die KI dabei helfen. Der Hintergrund ist dabei der Fachkräftemangel in der IT-Branche. Es fehlen auch Fachkräfte bei der deutschen Banhn bei der Digitalisierung. Mit KI-gestützten Kameratoren, mobilen Robotern und digitalen Radsatzmessanlagen will man nun Abhilfe schaffen.

So sorgt man für eine effizientere Instandhaltung und stellt sicher, dass die Züge schneller wieder für die Fahrgäste zur Verfügung stehen. Schon heute können so pro S-Bahn-Werk täglich bis zu 20 Stunden an zeitaufwendigen Routinearbeiten entfallen, so die dt.Bahn.

Deutsche Bahn: Künstliche Intelligenz soll bei der Digitalen Instandhaltung helfen
Deutsche Bahn: Künstliche Intelligenz soll bei der
Digitalen Instandhaltung helfen -Bild: Deutsche Bahn AG

Das neue S-Bahn-Werk München-Steinhausen ist Pilotwerk für die digitale Instandhaltung bei DB Regio. Allein Münchens S-Bahn-Flotte wächst dieses Jahr um 16 auf 289 Fahrzeuge. Diese werden zusätzlich im DB-Regio-Werk in Steinhausen gewartet.

Die neuen, digitalen Tools greifen in drei Bereiche. Eine KI untersucht dabei Bilder, die bei Zugfahrten durch ein Kamerator aufgenommen werden, auf Schäden und Unregelmäßigkeiten am Zug, die Laser-Anlage misst die Profilwerte der Radsätze und der Roboter inspiziert die Züge von unten.

Die Mitarbeitenden im Werk wissen künftig dank der Auswertungen genau, wo sie Hand anlegen müssen und können sich gezielt den notwendigen Arbeiten zuwenden. Zeitfressende Routineaufgaben entfallen, etwa die Inspektion der Zugdächer. Die Sichtprüfung des gesamten Fahrzeugs dauert mit dem menschlichen Auge oft mehrere Stunden pro Zug, mit dem Kamerator ist sie in nur wenigen Minuten möglich.

DB führt digitale Tools in fünf weiteren Werken für den Regionalverkehr ein

Im Werk München-Steinhausen werden seit 2019 neue Tools für die Zukunft der Instandhaltung getestet und implementiert. In den nächsten Jahren setzt DB Regio die digitalen Tools an fünf weiteren ihrer Standorte ein, darunter zunächst die S-Bahn-Werke in Hamburg, Frankfurt und Stuttgart.

Der Standort in Steinhausen wird digitaler Vorreiter bleiben, denn hier und im Münchner Westen entstehen für die S-Bahn bald die modernsten Regio-Werke Deutschlands. Die Erfahrungen mit den digitalen Tools fließen von Anfang an in die Planungen ein.

Bundeskartellamt Bahn: Deutsche Bahn muss Wettbewerbsbeschränkungen abstellen

Letzten Monat traten die neuen Bahngastrechte in Kraft. Statt Verbesserungen gibt es wohl einige Nachteile, so die Verbraucherschützer. Dafür gibt es nun was auf die Mütze vom Bundeskartellamt wegen den Wettbewerbsbeschränkungen. Laut dem Bundeskartellamtes verstößt die Deutsche Bahn AG gegen das Kartellrecht, da der Konzern seine Marktmacht gegenüber Mobilitätsplattformen missbraucht. Das Bundeskartellamt hat der Deutschen Bahn (DB) aufgegeben, bestimmte Verhaltensweisen und Vertragsklauseln zu ändern.

Die modernen Mobilitätsplattformen bieten ihren Kunden vergleichende Informationen für Reiserouten mit verschiedenen Verkehrsmitteln und verkehrsträgerübergreifend sowie die Buchung entsprechender Tickets und Fahrkarten an.

Bundeskartellamt Bahn: Deutsche Bahn muss Wettbewerbsbeschränkungen abstellen
Bundeskartellamt Bahn: Deutsche Bahn muss Wettbewerbsbeschränkungen
abstellen -Bild: Deutsche Bahn AG / Volker Emersleben

Hierfür spielen die Eisenbahn und die Verkehrsleistungen der DB eine wichtige Rolle. So vermitteln die Plattformen etwa die Kombination von Bahntickets mit Flügen, Carsharing, Fernbus oder Mietfahrrädern.

Dazu Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Der vom Netzbetrieb bis zum Fahrkartenvertrieb vertikal integrierte Staatskonzern Deutsche Bahn ist das in Deutschland mit weitem Abstand marktbeherrschende Verkehrsunternehmen im Schienenpersonenverkehr." Und weiter: "Die Dienstleistungen von Mobilitätsplattformen, Reisenden eine integrierte Routenplanung zu ermöglichen, sind ohne die Einbindung der Angebote und der Verkehrsdaten der Deutschen Bahn nicht denkbar. Daher unterfällt die Deutsche Bahn der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht und hat besondere Pflichten gegenüber anderen Unternehmen..

Konkret geht es um die Weitergabe von Daten, Werbeverbote, vertikale Preisvorgaben, weitreichende Rabattverbote und das Vorenthalten verschiedener Provisionen für die Drittplattformen. Ohne eine wirksame kartellrechtliche Durchsetzung können die Geschäftsmodelle von Mobilitätsplattformen nicht im Wettbewerb zur Deutschen Bahn funktionieren, so Mundt weiter.

Die DB ist einerseits das marktbeherrschende Schienenverkehrsunternehmen und andererseits selbst eine marktstarke Mobilitätsplattform mit ihrem Portal "bahn.de" und mit ihrer App "DB Navigator".

Nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes nutzt die DB ihre Schlüsselstellung auf den Verkehrs- und Infrastrukturmärkten, um den von dritten Mobilitätsplattformen ausgehenden Wettbewerb einzuschränken.

Wettbewerbswidrige Vertragsklauseln der DB sind aus Sicht des Amtes Werbeverbote, vertikale Preisvorgaben, weitreichende Rabattverbote sowie die Vorenthaltung einer Inkassoprovision.

Nach der zwischenzeitlichen Ankündigung der DB, Mobilitätsplattformen auch keine Provision für die Vermittlung von DB-Fahrkarten mehr zahlen zu wollen, stand im Verfahren zudem die Pflicht zur Zahlung einer solchen Provision nach kartellrechtlichen Entgeltmaßstäben in Rede.

Zum anderen verweigert die DB den Mobilitätsplattformen den fortlaufenden und diskriminierungsfreien Zugang zu allen von der DB kontrollierten Verkehrsdaten in Echtzeit, die für die Organisation und Buchung von Reisen mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln unerlässlich sind.

Dies betrifft Verspätungsdaten des Schienenpersonenverkehrs ebenso wie Zugausfälle oder ausgefallene bzw. zusätzliche Halte, die Gründe für Verspätungen oder Ausfälle, zusätzliche Fahrten oder Ersatzverkehre, aktuelle Gleisangaben oder Gleiswechsel und Daten zu Großstörungsereignissen.

    • Die Mobilitätsplattformen können zukünftig ohne vertragliche Beschränkungen seitens der DB auch unter Verwendung DB-spezifischer Begriffe von den Möglichkeiten der Online- und App-Store-Werbung Gebrauch machen.
    • Online-Partner der DB können zukünftig beim Verkauf von Bahn-Tickets eigene Rabattaktionen, Bonuspunkt- oder Cashback-Programme einsetzen. Hierdurch wird eine Ungleichbehandlung mit der DB selbst, die ihrerseits ihre eigenen Angebote mit diesen Mitteln bewirbt, beendet. Einzelne gezielte Rabattaktionen, die der DB zusätzliche Risiken im Hinblick auf die Steuerung der Auslastung ihrer Züge auferlegen, sind davon ausgenommen.
    • Die DB hat Mobilitätsdienstleistern, die für sie beim Fahrkartenvertrieb die Buchungs- und Zahlungsabwicklung übernehmen, zukünftig ein an kartellrechtlichen Mindeststandards orientiertes Leistungsentgelt zu zahlen. Das Gleiche gilt für die Vermittlungsprovision selbst. Die genaue Höhe der Provisionen bleibt den Verhandlungen zwischen der DB und ihren Vertragspartnern vorbehalten; sie war nicht Gegenstand des Verfahrens.
    • Die Regelungen in der neuen EU-Fahrgastrechteverordnung zur Bereitstellung von Prognosedaten werden ergänzt, die Umsetzung insbesondere der kommerziellen und technischen Konditionen durch Vorgaben näher geregelt und ein Zugang auch für Drittdaten eröffnet. Der Datenzugang Dritter muss diskriminierungsfrei und mit dem Datenzugang der DB selbst vergleichbar sein.

Neue Bahngastrechte: Verbraucherzentrale kritisiert neue Regelung zum Nachteil der Bahnkunden

So gibt es etwa seltener Geld zurück bei Zugverspätungen, lautet die Kritik. Ob Kunden bei Zugverspätungen Ihr Geld zurückerhalten, hängt nun vom Grund der Verspätung ab. Bei Fällen höherer Gewalt muss die Bahn nicht mehr entschädigen.

So fallen nun die Fälle höherer Gewalt unter den Problemen, bei denen die Bahn nicht mehr zahlen muss. Allerdings ist diese Formulierung pauschal und wird sicherlich oftmals auch unter fragwürdigen Bedingungen eingesetzt.

Neue Bahngastrechte: Verbraucherzentrale kritisiert neue Regelung zum Nachteil der Bahnkunden
Neue Bahngastrechte: Verbraucherzentrale kritisiert
neue Regelung zum Nachteil der Bahnkunden --Screenshot: Telekom

Zu den neuen Fällen zählen zum Beispiel extreme Wettereignisse, ein Unfall im Gleis oder sabotierte Kabel. Wer die Bahn nutzt, weiss über Probleme mit spielenden Kindern und umgestürzten Bäumen ein Lied zu singen. Auch diese Fälle könnten nun auf der Liste landen, bei denen die Bahn nicht mehr Entschädigen muss.

Bei Verspätungen wegen Streiks erhalten weiterhin eine Entschädigung. Auch wurde die Beschwerde-Frist von zwölf auf drei Monate verkürzt.

Grundsätzlich gilt weiterhin, wenn der Zug mit mindestens 60 Minuten Verzögerung am Zielort antrifft, erhalten Kunden eine Erstattung in Höhe von 25 Prozent des Fahrpreises. Dabei muss die Bahn muss für die Verspätung verantwortlich sein und der zu erstattende Betrag muss über 4 Euro liegen.

Bei einer Verspätung von mindestens 120 Minuten werden dem Kunden 50 Prozent des Fahrpreises erstattet. Nutzt man eine Zeitkarte des Fernverkehrs, erhalten Kunden eine pauschale Entschädigungen. In der 2. Klasse sind dies 5 Euro, in der 1. Klasse 7,50 Euro. Maximal erhalten Inhaber einer Zeitkarte 25 Prozent des Zeitkartenwertes als Entschädigung.

Besitzen Kunden eine Bahncard 100, bekommen diese für jede Verspätung von mindestens 60 Minuten 10 Euro in der 2. Klasse und 15 Euro in der 1. Klasse pauschal erstattet. Auch wird maximal 25 Prozent der BahnCard-Kosten erstattet.

Sollte der Zug ganz ausfallen, kann man mit einem anderen Zug weiterfahren, sofern sich die Ankunftsverspätung am Zielbahnhof dadurch verringert. Inhaber eines Nahverkehrstickets dürfen einen höherwertigen Zug wählen. Die Ticketaufschläge müssen diese zunächst zahlen und können sich diesen Betrag jedoch nachträglich zurückerstatten lassen. Für Besitzer des Deutschlandtickets gilt das seit dem 7. Juni 2023 nicht mehr. Sie dürfen nur mit einem Nahverkehrszug weiterfahren.

In bestimmten Fällen werden bei Verspätung und Ausfall des Zuges auch Hotel- und Taxikosten übernommen.

Doch nicht nur bei Ausfall können Reisende mit einem anderen Zug weiterfahren, so die Verbraucherschützer. Wenn Bahnreisende schon vor Fahrtantritt erfahren, dass der Zug über 60 Minuten Verspätung hat, können sie von der Reise zurücktreten, den Fahrpreis zurückverlangen oder einen anderen Zug wählen.

EU-Bahngastrechte: Bundesregierung schlampt bei Verbraucherschutz --Verbraucherzentrale fordert Nachbesserungen

Die Deutsche Bahn hat in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung. Wenn es um Pünktlichkeit geht, dann sieht es aber schlecht aus. Immerhin hat die Bahn laut den Juristen einen Beförderungsvertrag mit den Kunden abgeschlossen und dabei verbindliche Zeiten bei Abfahrt und Ankunft beim Kauf eines Tickets bestätigt. Auch sieht die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in den aktuellen Gesetzesentwürfen zur nationalen Umsetzung der EU-Bahngastrechteverordnung die Interessen der Fahrgäste nur unzureichend berücksichtigt.

Genervte Bahnreisende und Bahn-Trolle, die Fahrgäste auf Twitter beleidigen und Verleumden, wenn man die Bahn kritisiert. Dieses ist die Momentaufnahme der letzten Monate, wenn man Bahnkunde ist.

So fordert die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Schutz für Bahnreisende systematisch, weiter zu entwickeln. So gibt es derzeit nur punktuelle Veränderungen.

"Bahnreisenden wird derzeit viel zugemutet. Mit den ab Sommer 2023 geltenden EU-Bahngastrechten könnten weitere Zumutungen folgen", sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop. "Der aktuelle Vorschlag der zuständigen Bundesjustiz- und Bundesverkehrsministerien zur nationalen Umsetzung enttäuscht aus Sicht der Fahrgäste. Wird hier nicht nachgebessert, bleiben die Bahngastrechte buchstäblich auf der Strecke.".

Grundlegende Weiterentwicklung der Fahrgastrechte notwendig

Der bestehende Spielraum, den die Mitgliedsländer bei der Umsetzung europäischer Vorgaben haben, sollte genutzt werden, so die Forderungen der Verbraucherschützer. Aus Sicht des vzbv sollte eine Entschädigung bereits ab 30 Minuten Zugverspätung in Form eines 10-Euro-Reisegutscheins eingeführt werden. Dies setzt einen starken Anreiz für die Bahnunternehmen, pünktlicher zu sein und trägt erheblich zur Kundenzufriedenheit bei. Mit der geforderten Einführung einer bundesweiten Mobilitätsgarantie, die auch die Nutzung von alternativen Verkehrsmitteln wie Sharing- und on-demand-Diensten ermöglicht, erhalten Bahnkunden die Sicherheit, stets ihr Ziel zu erreichen.

"Engpässe in der Schieneninfrastruktur werden auch in den kommenden Jahren viel Geduld von den Fahrgästen abverlangen. Um diese nicht zu überstrapazieren ist es wichtig, Bahnkund:innen bei Störungen angemessen zu entschädigen und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln die Weiterfahrt zu ermöglichen. Das wäre auch im Interesse der Mobilitätswende", so Ramona Pop weiter.

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