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Digitale Bahncard: Vorwurf des trackingbasierten Marketings

• 15.03.24. Bei der deutschen Bahn gibt es nicht nur reichlich Verspätungen und Zugausfälle, auch gibt es schon länger Kritik an der Monopolstellung beim Kartenverkauf. Nun hat die dt.Bahn ihren Kunden diese Woche mitgeteilt, dass es die digitale Bahncard nur in Verbindung mit einem Kundenkonto gibt. Daher gibt es die den Vorwurf des Vorwurf des trackingbasierten
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Marketings von seiten des Vereins digitalcourage, welche sich ausgiebig mit dem Datenschutz beschäftigt.

Digitale Bahncard: Vorwurf des trackingbasierten Marketings

So soll des bei der Deutschen Bahn die digitale Bahncard ab dem Juni 2024 nur noch "digital" in Verbindung mit einem Kundenkonto der dt.Bahn geben. Mit Hilfe der Bahncard kann man einen Rabatt bis zu 100 Prozent auf Reisen der ersten und zweiten Klasse bekommen.

Digitale Bahncard: Vorwurf des trackingbasierten Marketings
Digitale Bahncard: Vorwurf des trackingbasierten Marketings -Screenshot: Deutsche Bahn AG

So braucht man dann auch noch zum Vorzeigen im Zug die App der dt.Bahn oder aber einen Papierausdruck, der nur über ein Online-Kundenkonto zu bekommen ist. In der Vergangenheit gab es schon wegen dem Tracking der dt.Bahn App Kritik von den Datenschützern.

Daher gibt es nun auch Kritik vom Verein digitalcourage: "Wir halten das Umweltschutz-Argument der Bahn für ein löchriges Feigenblatt. Es gäbe viele Möglichkeiten für eine ressourcensparende Digitalisierung der Tickets, bei der Kund.innen trotzdem eine Wahl haben.".

Die Begründung für das rein digitale Angebot sieht der Verein dann in den AGBs der dt.Bahn. Hier heisst es dazu: "Warum die Bahn unbedingt möchte, dass möglichst viele Menschen ein Online-Kundenkonto bei ihr haben, erklärt sie praktischerweise selber in ihren AGBs unter der Überschrift 'Wozu dient das Kundenkonto?'. Dort steht: 'Im Rahmen Ihres Kundenkontos tauschen wir untereinander Informationen aus mit dem Zweck, unsere Angebote speziell auf Sie zuschneiden zu können."

Daher gibt es von den Digital Experten den Vorwurf, dass es hier nicht um die Plastikvermeidung bei den Karten geht, sondern um noch mehr trackingbasiertes Marketing.

Bundeskartellamt Bahn: Missbrauch beim Kartenverkauf

So hat nun die Deutsche Bahn vor Gericht gegen das Bundeskartellamt verloren. Dabei geht es um den Missbrauch der eigenen Marktmacht. Daher versuchte die Bahn gegen eine Entscheidung des Bundeskartellamtes vergeblich vor Gericht anzugehen.

So hatte letzte Woche, am 8. März 2024, das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, einen Antrag auf Eilrechtsschutz der Deutsche Bahn AG (DB) gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes im Missbrauchsverfahren gegen die DB in weiten Teilen abgelehnt.

Bundeskartellamt Bahn: Missbrauch beim Kartenverkauf
Bundeskartellamt Bahn: Missbrauch beim Kartenverkauf
-Bild: Deutsche Bahn AG / Volker Emersleben

Das Bundeskartellamt hatte am 26. Juni 2023 entschieden, dass die DB gegen das Kartellrecht verstößt, da der Konzern seine Marktmacht gegenüber Mobilitätsplattformen missbraucht. Das Amt hatte die DB verpflichtet, bestimmte Verhaltensweisen und Vertragsklauseln zu ändern, mit denen Mobilitätsplattformen als Online-Partner der DB nach den Feststellungen des Amtes behindert werden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Mit der jetzigen Eilentscheidung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Vollziehbarkeit weiter Teile unserer Anordnungen gegen die Deutsche Bahn bestätigt. Insoweit beabsichtigen wir, den Vollzug unserer Entscheidung auch weiterhin durchzusetzen. Die Entscheidung gibt uns Rückenwind für das Verfahren in der Hauptsache, das vor dem Oberlandesgericht fortgesetzt wird".

Weiterhin vollziehbar sind damit insbesondere folgende kartellrechtliche Verpflichtungen, die das Amt der DB aufgegeben hat:

    • Die DB muss Werbeverbote aus Verträgen mit Mobilitätsplattformen entfernen, damit diese auch unter Verwendung DB-spezifischer Begriffe von den Möglichkeiten der Online- und App-Store-Werbung Gebrauch machen können.
    • Die DB muss das Verbot der Gewährung direkter und indirekter Rabatte sowie das Verbot der Provisionsweitergabe aus allen Verträgen, die sie mit Mobilitätsplattformen geschlossen hat, entfernen. Hierdurch wird eine Ungleichbehandlung mit der DB selbst, die ihrerseits ihre eigenen Angebote mit diesen Mitteln bewirbt, beendet. Einzelne gezielte Rabattaktionen, die der DB zusätzliche Risiken im Hinblick auf die Steuerung der Auslastung ihrer Züge auferlegen, sind davon ausgenommen.
    • Die DB muss Mobilitätsplattformen gegen angemessenes Entgelt in Höhe der für den Datenzugang bei ihr entstehenden Kosten fortlaufenden Zugang zu Echtzeitdaten über Zugverspätungen und -ausfälle gewähren. Der Datenzugang muss diskriminierungsfrei und mit dem Datenzugang der DB selbst vergleichbar sein.
So ist nun das Oberlandesgericht Düsseldorf nach der Prüfung der Auffassung, dass die Deutsche Bahn für die Buchungs- und Zahlungsabwicklung und die Vermittlung von Fahrkarten durch die Plattformen kartellrechtlich zur Zahlung eines Entgelts bzw. einer Provision verpflichtet ist.

Deutsche Bahn: 133 Mio. Euro Strafzahlungen im Jahr 2023

Die Bahnkunden können reichlich über verspätete Züge und verdreckte Toiletten berichten. Dabei betrifft dieses auch die 1.Klasse. Im Norden Deutschland, in Schleswig Holstein, muss die Bahn nun alleine jeden Monate 50.000 Euro Strafe für die verdreckten Toiletten zahlen neben 500.000 Euro bei verspäteten Zügen. Im letzten Jahr lagen die Strafzahlungen nun bei gigantischen 133 Mio. Euro für die Deutsche Ekel-Bahn.

So hat nun ein Sprecher des Unternehmens gegenüber der Deutschen Presse-Agentur gesagt, dass es im letzten Jahr 2023 insgesamt 5,6 Millionen Anträge von Kundinnen und Kunden auf Erstattungen gab. Die Bahn habe knapp 133 Millionen Euro für Verspätungen und Zugausfälle ausgezahlt.

Deutsche Bahn: 133 Mio. Euro Strafzahlungen im Jahr 2023
Deutsche Bahn: 133 Mio. Euro Strafzahlungen
im Jahr 2023 --Screenshot: Telekom

Ein Jahr zuvor waren es noch 92,7 Millionen Euro. Grund für diese Entwicklung sind nach Angaben der Bahn neben den Warnstreiks der Lokführer eine gestiegene Zahl an Reisenden, viele kurzfristige Baustellen sowie der Wintereinbruch im Dezember.

Neben den Warnstreiks nannte die Bahn zur Begründung eine im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegenen Zahl an Reisenden, eine Rekordzahl an kurzfristigen Baustellen und die Wintereinbrüche im Dezember. Bei Zugausfällen infolge von Streiks oder Warnstreiks können sich Fahrgäste den gesamten Ticketpreis zurückholen.

Ekel Züge in Schleswig Holstein

Seit etlichen Monaten gibt es Kritik am Regionalverkehr der Bahn in Schleswig-Holstein. Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen (CDU) erhöht nun den Druck auf die Bahn und kündigt ab Januar monatliche Strafen für die Bahn in Höhe von 550.000 Euro an.

Die Regionalbahn im Land hat ein Pünktlichkeitsproblem. Seit vielen Monaten sind beispielsweise gerade einmal 37 Prozent der Züge der Linie RE70 zwischen Kiel und Hamburg pünktlich gewesen. Diese Kritik kommt vom Fahrgastverband PRO BAHN. Auch die Anbindung nach Flensburg (RE7) sei schlecht. Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen verabredete daher zuletzt bei einem Treffen mit dem Vorsitzenden der DB Regio Nord, Torsten Reh, Strafzahlungen wegen der anhaltend eingebrochenen Pünktlichkeitswerte.

Die geplanten Strafzahlungen setzen sich laut Verkehrsministerium aus folgenden Punkten zusammen: 500.000 Euro für das Fehlen von Fahrzeugen und 50.000 Euro aufgrund mangelnder Hygiene in den Zügen.

Das Geld werde monatlich vom Land einbehalten. Erst wenn die DB Regio die vertraglich geforderte Platzkapazität auf den Linien RE7 und RE70 zuverlässig erreicht und sich auch die Sauberkeit erkennbar verbessert hat, wird die Regelung wieder aufgehoben, sagte Madsen weiter.

Dazu Madsen in der Begründung: "Wir bezahlen sehr sehr viel Geld für eine Schiene, die im katastrophalen Zustand ist. Wir bezahlen da mehr als 150 Millionen Euro im Jahr".

Und weiter in seiner Kritik: "Wenn Sie in einer Wohnung wohnen, wo es reinregnet, dann würden Sie Ihre Miete auch kürzen und sagen: Das funktioniert so nicht.".

Auch die Kommunikation lasse zu wünschen übrig. Pendlerinnen und Pendler müssten rechtzeitig wissen, welche Züge fahren und welche nicht.

Dazu verspricht Torsten Reh von der DB Regio Nord Vesserungen. Die Bahn werde künftig zusätzliche Doppelstockzüge einsetzen, um die Ausfälle einiger einstöckiger Fahrzeuge auszugleichen. Auch im Schienenersatzverkehr seien Verbesserungen geplant, zum Beispiel das Anzeigen von Abfahrtzeiten und verbesserte Wegeleitung.

NAH.SH-Chef Arne Beck betonte, wie wichtig Veränderungen bei der DB Regio seien: "Wir werden in den kommenden Jahren vor allem durch Bauarbeiten weiterhin viele Einschränkungen im Bahnverkehr haben. Jede Störungsquelle, die wir ausschließen können, hilft uns.".

Kritik an Deutschlandticket: Verbraucherschützer berichten von Problemen

Bei der deutschen Bahn gibt es einen weiteren Boom in den Nah- und Fernverkehrszügen. Einhergehend gibt es dabei aber auch immer weitere Kritik. So sollen laut den Verbraucherschützern der Kauf und die Kündigung weiter Probleme bereiten. Auch gibt es Kritik an einen mangelhaften Kundenservice. Dabei startet das Deutschlandticket schon vor rund einem halben Jahr. Getan hat sich an den überfüllten Zügen dann auch sehr wenig.

Im Rahmen eines Verbraucheraufrufs meldeten Nutzer verschiedene Probleme beim Kauf des Deutschlandtickets den Verbraucherschützern. So gaben Kunden unter anderem an, dass beim Versuch, das Deutschlandticket online zu kaufen, teilweise mehrfach der Bestellprozess abbrach. Da sie keine Bestellbestätigung erhalten hatten, wiederholten sie die Buchung. Als Folge wurden ihnen mitunter mehrere Deutschlandtickets mit identischem Namen und Adresse in Rechnung gestellt.

Kritik an Deutschlandticket: Verbraucherschützer berichten von Problemen
Kritik an Deutschlandticket: Verbraucherschützer
berichten von Problemen --Screenshot: Deutschlandticket

Auch fordern die Kunden und die Verbraucherschützer weiterhin leicht verständliche und vor allem funktionierende Bestell- und Kündigungsprozesse. Zudem muss der Kundenservice verbessert werden.

"Fehlende Flexibilität bei Kauf und Kündigung, diskriminierende Bonitätsprüfungen, Inkasso statt Kundenservice, technische Fehler - die Liste von Hindernissen beim Deutschlandticket wird immer länger. Zusätzlich werden Verbraucher verunsichert, weil Bund und Länder sich noch immer nicht auf eine Fortsetzung des Angebots verständigen konnten", sagt die Vorständin der Verbraucherzentrale Bundesverband, Ramona Pop.

Software-Probleme verursachten "Fahren ohne gültiges Ticket"

Außerdem gibt es immer noch Software-Probleme. Kunden beklagen zudem, dass nach Software-Updates das Ticket plötzlich aus der App verschwunden war und erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingestellt werden konnte. Teilweise fiel dies erst bei Fahrscheinkontrollen auf, was mitunter als Fahren ohne gültiges Ticket gewertet wurde.

Ebenso kann die Kündigung des Deutschlandtickets Verbraucher vor verschiedene Probleme stellen. So funktionierte der Kündigungsbutton nicht immer. In anderen Fällen wurde die schriftliche Kündigung nicht bestätigt. Doch auch bestätigte Kündigungen scheinen kein Garant, dass die Abbuchungen aufhören.

So wurde beispielsweise berichtet, dass trotz Kündigung und nicht mehr bestehendem Abo mehrere Monate lang der Betrag weiter abgebucht wurde. Teilweise sahen sich Verbraucher gezwungen, ungerechtfertigte Abbuchungen der Unternehmen wieder rückgängig zu machen.

Ärgernis Kundenservice

Berichtet wird von Telefon-Hotlines, die durchgängig nicht erreichbar sind. E-Mails mit konkreten Problemen werden mitunter nicht oder nur mit wenig hilfreichen Standardtexten beantwortet. In einem Fall meldete die betroffene Person, dass es dem beauftragten Inkassounternehmen früher gelang Kontakt aufzunehmen als dem Kundendienst.

"Nach einem halben Jahr Deutschlandticket könnten die Nutzer zu Recht erwarten, dass die IT-Systeme der Unternehmen zuverlässig funktionieren und sie bei Problemen schnell und unkompliziert unterstützt werden", so die Verbraucherschützer. In weiteren Berichten kritisieren Verbraucher auch den Abo-Zwang und dass die Anbieter das Ticket teilweise nur digital für Smartphones anbieten. Zudem führen Bonitätsprüfungen in Einzelfällen zu Problemen. So wurde einer Person der wiederholte Kauf nach einem Monat Pause aufgrund mangelhafter Bonität verwehrt, obwohl sie nach eigenen Angeben finanziell stabil aufgestellt ist.

Deutschlandticket: Boom im Nah- und Fernverkehr bei der deutschen Bahn hält an

So ist die Nachfrage in den Zügen der Deutschen Bahn im ersten Halbjahr 2023 im zweistellig Bereich weiter gestiegen. Das Deutschlandticket hat diesen Trend bereits in den ersten zwei Verkaufsmonaten mit branchenweit rund elf Millionen Abonnenten im Regionalverkehr zusätzlich beflügelt. Kräftiger noch als die Fahrgastzahlen ist dabei im Vergleich zu den ersten sechs Monaten 2022 die Verkehrsleistung im Schienenpersonenverkehr in Deutschland gewachsen.

Der DB Fernverkehr erreichte bei der Verkehrsleistung sogar einen historischen Rekord. Dabei gab es erschwerte Rahmenbedingungen wie anhaltender Inflation und Preisrückgängen an den internationalen Frachtmärkten. Dabei betrug der Konzernumsatz im ersten Halbjahr 2023 rund 25 Milliarden Euro, im Vorjahreszeitraum waren es rund 28 Milliarden Euro.

Deutschlandticket: Boom im Nah- und Fernverkehr bei der deutschen Bahn hält an
Deutschlandticket: Boom im Nah- und Fernverkehr bei der
deutschen Bahn hält an --Screenshot Dt.Bahn

"Unser Nachfragepotenzial ist noch lange nicht ausgeschöpft", sagte DB-Vorstandsvorsitzender Dr. Richard Lutz in Berlin. Er unterstrich: "Der Rückenwind für die Eisenbahn zeigt: Es ist unerlässlich, auch in herausfordernden Zeiten konsequent weiter in mehr Verkehr auf der klimafreundlichen Schiene zu investieren. Gleichzeitig arbeiten wir entschlossen daran, unsere Wirtschaftlichkeit zu erhöhen.".

49 Euro Deutschland Ticket: Hälfte der Fahrgäste bevorzugt Nutzung per App

So gibt es rund einen Monat nach dem Start des 49 Euro Deutschland Ticket eine Nutzung oftmals fast ausschließlich in digitaler Form. Die Hälfte der Deutschen, die das als "49-Euro-Ticket" gekauft hat oder dies plant, bevorzugt eine App. Dieses sind die Ergebnisse einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom.

41 Prozent nehmen lieber eine Chipkarte, auf der das Ticket digital abgespeichert ist. Nur 5 Prozent setzen auf ein Ticket in Papierform.

"Das Papier-Ticket ist ein Auslaufmodell. Die Mehrheit der Deutschen will Bus und Bahn "digital only" nutzen. Das Deutschlandticket bietet jetzt die Chance zur Beschleunigung der digitalen Transformation des Verkehrs. Wir müssen grundsätzlich weg vom Papier und hin zu digitalen Tickets, die über alle Verkehrswege und Verkehrsmittel hinweg eingesetzt werden können", sagt Bitkom-Präsident Achim Berg.

Auch beim Kauf bevorzugt die breite Mehrheit eine digitale Lösung. Am beliebtesten sind die Apps der regionalen Verkehrsverbünde mit 32 Prozent, gefolgt von den Internetseiten der Deutschen Bahn beziehungsweise der Verkehrsverbünde mit 29 Prozent.

Die Deutsche-Bahn-App wird hingegen nur bei 9 Prozent der Nutzer genutzt. Auch unter der 10 Prozent Marke liegen die Apps "Dein Deutschlandticket" oder "Deutschlandticket App" mit 8 Prozent. Weniger als jede Fünfte setzt beim Kauf auf den klassischen Schalter, zum Beispiel in den Reisezentren der Bahn.

Der Bitkom Präsident Berg dazu: "Papiertickets an Automaten oder Schaltern sind nicht mehr zeitgemäß. Die Fahrgäste wollen beim Ticketkauf flexibel sein und nutzen deshalb lieber digitale Vertriebskanäle. Das Smartphone wird dabei zur Mobilitätszentrale, die auch zur Vernetzung des ÖPNV mit On-Demand und Sharing-Angeboten genutzt werden kann. Für die wenigen Reisenden ohne Smartphone gibt es mit der Chipkarte eine Alternative.".

Bundeskartellamt Bahn: Deutsche Bahn muss Wettbewerbsbeschränkungen abstellen

Letzten Monat traten die neuen Bahngastrechte in Kraft. Statt Verbesserungen gibt es wohl einige Nachteile, so die Verbraucherschützer. Dafür gibt es nun was auf die Mütze vom Bundeskartellamt wegen den Wettbewerbsbeschränkungen. Laut dem Bundeskartellamtes verstößt die Deutsche Bahn AG gegen das Kartellrecht, da der Konzern seine Marktmacht gegenüber Mobilitätsplattformen missbraucht. Das Bundeskartellamt hat der Deutschen Bahn (DB) aufgegeben, bestimmte Verhaltensweisen und Vertragsklauseln zu ändern.

Die modernen Mobilitätsplattformen bieten ihren Kunden vergleichende Informationen für Reiserouten mit verschiedenen Verkehrsmitteln und verkehrsträgerübergreifend sowie die Buchung entsprechender Tickets und Fahrkarten an.

Hierfür spielen die Eisenbahn und die Verkehrsleistungen der DB eine wichtige Rolle. So vermitteln die Plattformen etwa die Kombination von Bahntickets mit Flügen, Carsharing, Fernbus oder Mietfahrrädern.

Dazu Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Der vom Netzbetrieb bis zum Fahrkartenvertrieb vertikal integrierte Staatskonzern Deutsche Bahn ist das in Deutschland mit weitem Abstand marktbeherrschende Verkehrsunternehmen im Schienenpersonenverkehr." Und weiter: "Die Dienstleistungen von Mobilitätsplattformen, Reisenden eine integrierte Routenplanung zu ermöglichen, sind ohne die Einbindung der Angebote und der Verkehrsdaten der Deutschen Bahn nicht denkbar. Daher unterfällt die Deutsche Bahn der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht und hat besondere Pflichten gegenüber anderen Unternehmen..

Konkret geht es um die Weitergabe von Daten, Werbeverbote, vertikale Preisvorgaben, weitreichende Rabattverbote und das Vorenthalten verschiedener Provisionen für die Drittplattformen. Ohne eine wirksame kartellrechtliche Durchsetzung können die Geschäftsmodelle von Mobilitätsplattformen nicht im Wettbewerb zur Deutschen Bahn funktionieren, so Mundt weiter.

Die DB ist einerseits das marktbeherrschende Schienenverkehrsunternehmen und andererseits selbst eine marktstarke Mobilitätsplattform mit ihrem Portal "bahn.de" und mit ihrer App "DB Navigator".

Nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes nutzt die DB ihre Schlüsselstellung auf den Verkehrs- und Infrastrukturmärkten, um den von dritten Mobilitätsplattformen ausgehenden Wettbewerb einzuschränken.

Wettbewerbswidrige Vertragsklauseln der DB sind aus Sicht des Amtes Werbeverbote, vertikale Preisvorgaben, weitreichende Rabattverbote sowie die Vorenthaltung einer Inkassoprovision.

Nach der zwischenzeitlichen Ankündigung der DB, Mobilitätsplattformen auch keine Provision für die Vermittlung von DB-Fahrkarten mehr zahlen zu wollen, stand im Verfahren zudem die Pflicht zur Zahlung einer solchen Provision nach kartellrechtlichen Entgeltmaßstäben in Rede.

Zum anderen verweigert die DB den Mobilitätsplattformen den fortlaufenden und diskriminierungsfreien Zugang zu allen von der DB kontrollierten Verkehrsdaten in Echtzeit, die für die Organisation und Buchung von Reisen mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln unerlässlich sind.

Dies betrifft Verspätungsdaten des Schienenpersonenverkehrs ebenso wie Zugausfälle oder ausgefallene bzw. zusätzliche Halte, die Gründe für Verspätungen oder Ausfälle, zusätzliche Fahrten oder Ersatzverkehre, aktuelle Gleisangaben oder Gleiswechsel und Daten zu Großstörungsereignissen.

    • Die Mobilitätsplattformen können zukünftig ohne vertragliche Beschränkungen seitens der DB auch unter Verwendung DB-spezifischer Begriffe von den Möglichkeiten der Online- und App-Store-Werbung Gebrauch machen.
    • Online-Partner der DB können zukünftig beim Verkauf von Bahn-Tickets eigene Rabattaktionen, Bonuspunkt- oder Cashback-Programme einsetzen. Hierdurch wird eine Ungleichbehandlung mit der DB selbst, die ihrerseits ihre eigenen Angebote mit diesen Mitteln bewirbt, beendet. Einzelne gezielte Rabattaktionen, die der DB zusätzliche Risiken im Hinblick auf die Steuerung der Auslastung ihrer Züge auferlegen, sind davon ausgenommen.
    • Die DB hat Mobilitätsdienstleistern, die für sie beim Fahrkartenvertrieb die Buchungs- und Zahlungsabwicklung übernehmen, zukünftig ein an kartellrechtlichen Mindeststandards orientiertes Leistungsentgelt zu zahlen. Das Gleiche gilt für die Vermittlungsprovision selbst. Die genaue Höhe der Provisionen bleibt den Verhandlungen zwischen der DB und ihren Vertragspartnern vorbehalten; sie war nicht Gegenstand des Verfahrens.
    • Die Regelungen in der neuen EU-Fahrgastrechteverordnung zur Bereitstellung von Prognosedaten werden ergänzt, die Umsetzung insbesondere der kommerziellen und technischen Konditionen durch Vorgaben näher geregelt und ein Zugang auch für Drittdaten eröffnet. Der Datenzugang Dritter muss diskriminierungsfrei und mit dem Datenzugang der DB selbst vergleichbar sein.

Neue Bahngastrechte: Verbraucherzentrale kritisiert neue Regelung zum Nachteil der Bahnkunden

So gibt es etwa seltener Geld zurück bei Zugverspätungen, lautet die Kritik. Ob Kunden bei Zugverspätungen Ihr Geld zurückerhalten, hängt nun vom Grund der Verspätung ab. Bei Fällen höherer Gewalt muss die Bahn nicht mehr entschädigen.

So fallen nun die Fälle höherer Gewalt unter den Problemen, bei denen die Bahn nicht mehr zahlen muss. Allerdings ist diese Formulierung pauschal und wird sicherlich oftmals auch unter fragwürdigen Bedingungen eingesetzt.

Neue Bahngastrechte: Verbraucherzentrale kritisiert neue Regelung zum Nachteil der Bahnkunden
Neue Bahngastrechte: Verbraucherzentrale kritisiert
neue Regelung zum Nachteil der Bahnkunden --Screenshot: Telekom

Zu den neuen Fällen zählen zum Beispiel extreme Wettereignisse, ein Unfall im Gleis oder sabotierte Kabel. Wer die Bahn nutzt, weiss über Probleme mit spielenden Kindern und umgestürzten Bäumen ein Lied zu singen. Auch diese Fälle könnten nun auf der Liste landen, bei denen die Bahn nicht mehr Entschädigen muss.

Bei Verspätungen wegen Streiks erhalten weiterhin eine Entschädigung. Auch wurde die Beschwerde-Frist von zwölf auf drei Monate verkürzt.

Grundsätzlich gilt weiterhin, wenn der Zug mit mindestens 60 Minuten Verzögerung am Zielort antrifft, erhalten Kunden eine Erstattung in Höhe von 25 Prozent des Fahrpreises. Dabei muss die Bahn muss für die Verspätung verantwortlich sein und der zu erstattende Betrag muss über 4 Euro liegen.

Bei einer Verspätung von mindestens 120 Minuten werden dem Kunden 50 Prozent des Fahrpreises erstattet. Nutzt man eine Zeitkarte des Fernverkehrs, erhalten Kunden eine pauschale Entschädigungen. In der 2. Klasse sind dies 5 Euro, in der 1. Klasse 7,50 Euro. Maximal erhalten Inhaber einer Zeitkarte 25 Prozent des Zeitkartenwertes als Entschädigung.

Besitzen Kunden eine Bahncard 100, bekommen diese für jede Verspätung von mindestens 60 Minuten 10 Euro in der 2. Klasse und 15 Euro in der 1. Klasse pauschal erstattet. Auch wird maximal 25 Prozent der BahnCard-Kosten erstattet.

Sollte der Zug ganz ausfallen, kann man mit einem anderen Zug weiterfahren, sofern sich die Ankunftsverspätung am Zielbahnhof dadurch verringert. Inhaber eines Nahverkehrstickets dürfen einen höherwertigen Zug wählen. Die Ticketaufschläge müssen diese zunächst zahlen und können sich diesen Betrag jedoch nachträglich zurückerstatten lassen. Für Besitzer des Deutschlandtickets gilt das seit dem 7. Juni 2023 nicht mehr. Sie dürfen nur mit einem Nahverkehrszug weiterfahren.

In bestimmten Fällen werden bei Verspätung und Ausfall des Zuges auch Hotel- und Taxikosten übernommen.

Doch nicht nur bei Ausfall können Reisende mit einem anderen Zug weiterfahren, so die Verbraucherschützer. Wenn Bahnreisende schon vor Fahrtantritt erfahren, dass der Zug über 60 Minuten Verspätung hat, können sie von der Reise zurücktreten, den Fahrpreis zurückverlangen oder einen anderen Zug wählen.

EU-Bahngastrechte: Bundesregierung schlampt bei Verbraucherschutz --Verbraucherzentrale fordert Nachbesserungen

Die Deutsche Bahn hat in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung. Wenn es um Pünktlichkeit geht, dann sieht es aber schlecht aus. Immerhin hat die Bahn laut den Juristen einen Beförderungsvertrag mit den Kunden abgeschlossen und dabei verbindliche Zeiten bei Abfahrt und Ankunft beim Kauf eines Tickets bestätigt. Auch sieht die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in den aktuellen Gesetzesentwürfen zur nationalen Umsetzung der EU-Bahngastrechteverordnung die Interessen der Fahrgäste nur unzureichend berücksichtigt.

Genervte Bahnreisende und Bahn-Trolle, die Fahrgäste auf Twitter beleidigen und Verleumden, wenn man die Bahn kritisiert. Dieses ist die Momentaufnahme der letzten Monate, wenn man Bahnkunde ist.

So fordert die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Schutz für Bahnreisende systematisch, weiter zu entwickeln. So gibt es derzeit nur punktuelle Veränderungen.

"Bahnreisenden wird derzeit viel zugemutet. Mit den ab Sommer 2023 geltenden EU-Bahngastrechten könnten weitere Zumutungen folgen", sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop. "Der aktuelle Vorschlag der zuständigen Bundesjustiz- und Bundesverkehrsministerien zur nationalen Umsetzung enttäuscht aus Sicht der Fahrgäste. Wird hier nicht nachgebessert, bleiben die Bahngastrechte buchstäblich auf der Strecke.".

Grundlegende Weiterentwicklung der Fahrgastrechte notwendig

Der bestehende Spielraum, den die Mitgliedsländer bei der Umsetzung europäischer Vorgaben haben, sollte genutzt werden, so die Forderungen der Verbraucherschützer. Aus Sicht des vzbv sollte eine Entschädigung bereits ab 30 Minuten Zugverspätung in Form eines 10-Euro-Reisegutscheins eingeführt werden. Dies setzt einen starken Anreiz für die Bahnunternehmen, pünktlicher zu sein und trägt erheblich zur Kundenzufriedenheit bei. Mit der geforderten Einführung einer bundesweiten Mobilitätsgarantie, die auch die Nutzung von alternativen Verkehrsmitteln wie Sharing- und on-demand-Diensten ermöglicht, erhalten Bahnkunden die Sicherheit, stets ihr Ziel zu erreichen.

"Engpässe in der Schieneninfrastruktur werden auch in den kommenden Jahren viel Geduld von den Fahrgästen abverlangen. Um diese nicht zu überstrapazieren ist es wichtig, Bahnkund:innen bei Störungen angemessen zu entschädigen und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln die Weiterfahrt zu ermöglichen. Das wäre auch im Interesse der Mobilitätswende", so Ramona Pop weiter.

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