Marketings von seiten des Vereins digitalcourage, welche sich ausgiebig mit dem Datenschutz beschäftigt.
So soll des bei der Deutschen Bahn die digitale Bahncard ab dem Juni 2024 nur
noch "digital" in Verbindung mit einem Kundenkonto der dt.Bahn geben. Mit
Hilfe der Bahncard kann man einen Rabatt bis zu 100 Prozent auf Reisen der ersten und zweiten Klasse bekommen.
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Digitale Bahncard: Vorwurf des trackingbasierten Marketings -Screenshot: Deutsche Bahn AG
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So braucht man dann auch noch zum Vorzeigen im Zug die App der dt.Bahn oder
aber einen Papierausdruck, der nur über ein Online-Kundenkonto zu bekommen
ist. In der Vergangenheit gab es schon wegen dem Tracking der dt.Bahn App Kritik von den Datenschützern.
Daher gibt es nun auch Kritik vom Verein digitalcourage: "Wir halten das
Umweltschutz-Argument der Bahn für ein löchriges Feigenblatt. Es gäbe viele
Möglichkeiten für eine ressourcensparende Digitalisierung der Tickets, bei der
Kund.innen trotzdem eine Wahl haben.".
Die Begründung für das rein digitale Angebot sieht der Verein dann in den AGBs der dt.Bahn.
Hier heisst es dazu: "Warum die Bahn unbedingt möchte, dass
möglichst viele Menschen ein Online-Kundenkonto bei ihr haben, erklärt sie
praktischerweise selber in ihren AGBs unter der Überschrift 'Wozu dient das
Kundenkonto?'. Dort steht: 'Im Rahmen Ihres Kundenkontos tauschen wir
untereinander Informationen aus mit dem Zweck, unsere Angebote speziell auf
Sie zuschneiden zu können."
Daher gibt es von den Digital Experten den Vorwurf, dass es hier nicht um die
Plastikvermeidung bei den Karten geht, sondern um noch mehr trackingbasiertes Marketing.
Bundeskartellamt Bahn: Missbrauch beim Kartenverkauf
So hat nun die Deutsche Bahn vor Gericht gegen das Bundeskartellamt verloren. Dabei geht es um den Missbrauch der eigenen Marktmacht.
Daher versuchte die Bahn gegen eine Entscheidung des Bundeskartellamtes vergeblich vor Gericht anzugehen.
So hatte letzte Woche, am 8. März 2024, das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, einen Antrag
auf Eilrechtsschutz der Deutsche Bahn AG (DB) gegen die Entscheidung des
Bundeskartellamtes im Missbrauchsverfahren gegen die DB in weiten Teilen abgelehnt.
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Bundeskartellamt Bahn: Missbrauch beim Kartenverkauf -Bild: Deutsche Bahn AG / Volker Emersleben
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Das Bundeskartellamt hatte am 26. Juni 2023 entschieden, dass die DB gegen das
Kartellrecht verstößt, da der Konzern seine Marktmacht gegenüber
Mobilitätsplattformen missbraucht. Das Amt hatte die DB verpflichtet,
bestimmte Verhaltensweisen und Vertragsklauseln zu ändern, mit denen
Mobilitätsplattformen als Online-Partner der DB nach den Feststellungen des Amtes behindert werden.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Mit der jetzigen
Eilentscheidung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Vollziehbarkeit
weiter Teile unserer Anordnungen gegen die Deutsche Bahn bestätigt. Insoweit
beabsichtigen wir, den Vollzug unserer Entscheidung auch weiterhin
durchzusetzen. Die Entscheidung gibt uns Rückenwind für das Verfahren in der
Hauptsache, das vor dem Oberlandesgericht fortgesetzt wird".
Weiterhin vollziehbar sind damit insbesondere folgende kartellrechtliche
Verpflichtungen, die das Amt der DB aufgegeben hat:
• Die DB muss Werbeverbote aus Verträgen mit Mobilitätsplattformen
entfernen, damit diese auch unter Verwendung DB-spezifischer Begriffe von den
Möglichkeiten der Online- und App-Store-Werbung Gebrauch machen
können.
• Die DB muss das Verbot der Gewährung direkter und indirekter Rabatte sowie
das Verbot der Provisionsweitergabe aus allen Verträgen, die sie mit
Mobilitätsplattformen geschlossen hat, entfernen. Hierdurch wird eine
Ungleichbehandlung mit der DB selbst, die ihrerseits ihre eigenen Angebote mit
diesen Mitteln bewirbt, beendet. Einzelne gezielte Rabattaktionen, die der DB
zusätzliche Risiken im Hinblick auf die Steuerung der Auslastung ihrer Züge
auferlegen, sind davon ausgenommen.
• Die DB muss Mobilitätsplattformen gegen angemessenes Entgelt in Höhe der
für den Datenzugang bei ihr entstehenden Kosten fortlaufenden Zugang zu
Echtzeitdaten über Zugverspätungen und -ausfälle gewähren. Der Datenzugang
muss diskriminierungsfrei und mit dem Datenzugang der DB selbst vergleichbar
sein.
So ist nun das Oberlandesgericht Düsseldorf nach der Prüfung der Auffassung,
dass die Deutsche Bahn für die Buchungs- und Zahlungsabwicklung und die
Vermittlung von Fahrkarten durch die Plattformen kartellrechtlich zur Zahlung eines Entgelts bzw. einer Provision verpflichtet ist.
Deutsche Bahn: 133 Mio. Euro Strafzahlungen im Jahr 2023
Die Bahnkunden können reichlich über verspätete Züge und
verdreckte Toiletten berichten. Dabei betrifft dieses auch die 1.Klasse. Im
Norden Deutschland, in Schleswig Holstein, muss die Bahn nun alleine jeden
Monate 50.000 Euro Strafe für die verdreckten Toiletten zahlen neben 500.000
Euro bei verspäteten Zügen. Im letzten Jahr lagen die Strafzahlungen nun bei gigantischen 133 Mio. Euro für die
Deutsche Ekel-Bahn.
So hat nun ein Sprecher des Unternehmens gegenüber der Deutschen
Presse-Agentur gesagt, dass es im letzten Jahr 2023 insgesamt 5,6 Millionen
Anträge von Kundinnen und Kunden auf Erstattungen gab. Die Bahn habe knapp 133 Millionen Euro für Verspätungen und Zugausfälle ausgezahlt.
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Deutsche Bahn: 133 Mio. Euro Strafzahlungen im Jahr 2023 --Screenshot: Telekom
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Ein Jahr zuvor waren es noch 92,7 Millionen Euro. Grund für diese Entwicklung
sind nach Angaben der Bahn neben den Warnstreiks der Lokführer eine gestiegene
Zahl an Reisenden, viele kurzfristige Baustellen sowie der Wintereinbruch im Dezember.
Neben den Warnstreiks nannte die Bahn zur Begründung eine im Vergleich zum
Vorjahr deutlich gestiegenen Zahl an Reisenden, eine Rekordzahl an
kurzfristigen Baustellen und die Wintereinbrüche im Dezember. Bei
Zugausfällen infolge von Streiks oder Warnstreiks können sich Fahrgäste den gesamten Ticketpreis zurückholen.
Ekel Züge in Schleswig Holstein
Seit etlichen Monaten gibt es Kritik am Regionalverkehr der Bahn in
Schleswig-Holstein. Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen (CDU) erhöht nun den
Druck auf die Bahn und kündigt ab Januar monatliche Strafen für die Bahn in Höhe von 550.000 Euro an.
Die Regionalbahn im Land hat ein Pünktlichkeitsproblem. Seit vielen Monaten
sind beispielsweise gerade einmal 37 Prozent der Züge der Linie RE70 zwischen
Kiel und Hamburg pünktlich gewesen. Diese Kritik kommt vom Fahrgastverband PRO BAHN. Auch die Anbindung nach Flensburg (RE7) sei
schlecht. Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen verabredete
daher zuletzt bei einem Treffen mit dem Vorsitzenden der DB Regio Nord, Torsten Reh, Strafzahlungen wegen der anhaltend eingebrochenen Pünktlichkeitswerte.
Die geplanten Strafzahlungen setzen sich laut Verkehrsministerium aus
folgenden Punkten zusammen: 500.000 Euro für das Fehlen von Fahrzeugen und
50.000 Euro aufgrund mangelnder Hygiene in den Zügen.
Das Geld werde monatlich vom Land einbehalten. Erst wenn die DB Regio die
vertraglich geforderte Platzkapazität auf den Linien RE7 und RE70 zuverlässig
erreicht und sich auch die Sauberkeit erkennbar verbessert hat, wird die Regelung wieder aufgehoben, sagte Madsen weiter.
Dazu Madsen in der Begründung: "Wir bezahlen sehr sehr viel Geld für eine
Schiene, die im katastrophalen Zustand ist. Wir bezahlen da mehr als 150
Millionen Euro im Jahr".
Und weiter in seiner Kritik: "Wenn Sie in einer Wohnung wohnen, wo es reinregnet, dann
würden Sie Ihre Miete auch kürzen und sagen: Das funktioniert so nicht.".
Auch die Kommunikation lasse zu wünschen übrig. Pendlerinnen und Pendler
müssten rechtzeitig wissen, welche Züge fahren und welche nicht.
Dazu verspricht Torsten Reh von der DB Regio Nord Vesserungen. Die Bahn werde
künftig zusätzliche Doppelstockzüge einsetzen, um die Ausfälle einiger
einstöckiger Fahrzeuge auszugleichen. Auch im Schienenersatzverkehr seien
Verbesserungen geplant, zum Beispiel das Anzeigen von Abfahrtzeiten und
verbesserte Wegeleitung.
NAH.SH-Chef Arne Beck betonte, wie wichtig Veränderungen bei der DB Regio
seien: "Wir werden in den kommenden Jahren vor allem durch Bauarbeiten
weiterhin viele Einschränkungen im Bahnverkehr haben. Jede Störungsquelle, die
wir ausschließen können, hilft uns.".
Kritik an Deutschlandticket: Verbraucherschützer berichten von Problemen
Bei der deutschen Bahn gibt es einen weiteren Boom in den Nah- und
Fernverkehrszügen. Einhergehend gibt es dabei aber auch immer weitere
Kritik. So sollen laut den Verbraucherschützern der Kauf und die Kündigung
weiter Probleme bereiten. Auch gibt es Kritik an einen mangelhaften
Kundenservice. Dabei startet das Deutschlandticket schon vor rund einem halben
Jahr. Getan hat sich an den überfüllten Zügen dann auch sehr wenig.
Im Rahmen eines Verbraucheraufrufs meldeten Nutzer verschiedene Probleme beim
Kauf des Deutschlandtickets den Verbraucherschützern. So gaben Kunden unter
anderem an, dass beim Versuch, das Deutschlandticket online zu kaufen,
teilweise mehrfach der Bestellprozess abbrach. Da sie keine Bestellbestätigung
erhalten hatten, wiederholten sie die Buchung. Als Folge wurden ihnen mitunter
mehrere Deutschlandtickets mit identischem Namen und Adresse in Rechnung gestellt.
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Kritik an Deutschlandticket: Verbraucherschützer berichten von Problemen --Screenshot: Deutschlandticket
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Auch fordern die Kunden und die Verbraucherschützer weiterhin leicht
verständliche und vor allem funktionierende Bestell- und
Kündigungsprozesse. Zudem muss der Kundenservice verbessert werden.
"Fehlende Flexibilität bei Kauf und Kündigung, diskriminierende
Bonitätsprüfungen, Inkasso statt Kundenservice, technische Fehler - die Liste
von Hindernissen beim Deutschlandticket wird immer länger. Zusätzlich werden
Verbraucher verunsichert, weil Bund und Länder sich noch immer nicht auf eine
Fortsetzung des Angebots verständigen konnten", sagt die Vorständin der Verbraucherzentrale Bundesverband, Ramona Pop.
Software-Probleme verursachten "Fahren ohne gültiges Ticket"
Außerdem gibt es immer noch Software-Probleme. Kunden beklagen zudem, dass
nach Software-Updates das Ticket plötzlich aus der App verschwunden war und
erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingestellt werden konnte. Teilweise
fiel dies erst bei Fahrscheinkontrollen auf, was mitunter als Fahren ohne gültiges Ticket gewertet wurde.
Ebenso kann die Kündigung des Deutschlandtickets Verbraucher vor
verschiedene Probleme stellen. So funktionierte der Kündigungsbutton nicht
immer. In anderen Fällen wurde die schriftliche Kündigung nicht
bestätigt. Doch auch bestätigte Kündigungen scheinen kein Garant, dass die
Abbuchungen aufhören.
So wurde beispielsweise berichtet, dass trotz Kündigung
und nicht mehr bestehendem Abo mehrere Monate lang der Betrag weiter abgebucht
wurde. Teilweise sahen sich Verbraucher gezwungen, ungerechtfertigte Abbuchungen der Unternehmen wieder rückgängig zu machen.
Ärgernis Kundenservice
Berichtet wird von Telefon-Hotlines, die durchgängig nicht erreichbar
sind. E-Mails mit konkreten Problemen werden mitunter nicht oder nur mit wenig
hilfreichen Standardtexten beantwortet. In einem Fall meldete die betroffene
Person, dass es dem beauftragten Inkassounternehmen früher gelang Kontakt aufzunehmen als dem Kundendienst.
"Nach einem halben Jahr Deutschlandticket könnten die Nutzer
zu Recht erwarten, dass die IT-Systeme der Unternehmen zuverlässig
funktionieren und sie bei Problemen schnell und unkompliziert unterstützt
werden", so die Verbraucherschützer.
In weiteren Berichten kritisieren Verbraucher auch den Abo-Zwang und dass die
Anbieter das Ticket teilweise nur digital für Smartphones anbieten. Zudem
führen Bonitätsprüfungen in Einzelfällen zu Problemen. So wurde einer Person
der wiederholte Kauf nach einem Monat Pause aufgrund mangelhafter Bonität
verwehrt, obwohl sie nach eigenen Angeben finanziell stabil aufgestellt
ist.
Deutschlandticket: Boom im Nah- und Fernverkehr bei der deutschen Bahn hält an
So ist die Nachfrage in den Zügen der Deutschen Bahn
im ersten Halbjahr 2023 im zweistellig Bereich weiter gestiegen. Das
Deutschlandticket hat diesen Trend bereits in den ersten zwei Verkaufsmonaten
mit branchenweit rund elf Millionen Abonnenten im Regionalverkehr zusätzlich
beflügelt. Kräftiger noch als die Fahrgastzahlen ist dabei im Vergleich zu den ersten sechs Monaten 2022 die Verkehrsleistung im Schienenpersonenverkehr in Deutschland gewachsen.
Der DB Fernverkehr erreichte bei der Verkehrsleistung sogar einen historischen
Rekord. Dabei gab es erschwerte Rahmenbedingungen wie anhaltender Inflation
und Preisrückgängen an den internationalen Frachtmärkten. Dabei betrug der
Konzernumsatz im ersten Halbjahr 2023 rund 25 Milliarden Euro, im Vorjahreszeitraum waren es rund 28 Milliarden Euro.
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Deutschlandticket: Boom im Nah- und Fernverkehr bei der deutschen Bahn hält an --Screenshot Dt.Bahn
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"Unser Nachfragepotenzial ist noch lange nicht ausgeschöpft", sagte
DB-Vorstandsvorsitzender Dr. Richard Lutz in Berlin. Er unterstrich: "Der Rückenwind für
die Eisenbahn zeigt: Es ist unerlässlich, auch in herausfordernden Zeiten
konsequent weiter in mehr Verkehr auf der klimafreundlichen Schiene zu
investieren. Gleichzeitig arbeiten wir entschlossen daran, unsere Wirtschaftlichkeit zu erhöhen.".
49 Euro Deutschland Ticket: Hälfte der Fahrgäste bevorzugt Nutzung per App
So gibt es rund einen Monat nach dem Start des 49 Euro
Deutschland Ticket eine Nutzung oftmals fast ausschließlich in digitaler
Form. Die Hälfte der Deutschen, die das als "49-Euro-Ticket" gekauft hat oder
dies plant, bevorzugt eine App. Dieses sind die Ergebnisse einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom.
41 Prozent nehmen lieber eine Chipkarte, auf der das Ticket digital
abgespeichert ist. Nur 5 Prozent setzen auf ein Ticket in Papierform.
"Das Papier-Ticket ist ein Auslaufmodell. Die Mehrheit der Deutschen will
Bus und Bahn "digital only" nutzen. Das Deutschlandticket bietet jetzt die
Chance zur Beschleunigung der digitalen Transformation des Verkehrs. Wir
müssen grundsätzlich weg vom Papier und hin zu digitalen Tickets, die über
alle Verkehrswege und Verkehrsmittel hinweg eingesetzt werden können", sagt Bitkom-Präsident Achim Berg.
Auch beim Kauf bevorzugt die breite Mehrheit eine digitale Lösung. Am
beliebtesten sind die Apps der regionalen Verkehrsverbünde mit 32 Prozent,
gefolgt von den Internetseiten der Deutschen Bahn beziehungsweise der
Verkehrsverbünde mit 29 Prozent.
Die Deutsche-Bahn-App wird hingegen nur bei 9 Prozent der Nutzer genutzt. Auch
unter der 10 Prozent Marke liegen die Apps "Dein Deutschlandticket" oder
"Deutschlandticket App" mit 8 Prozent. Weniger als jede Fünfte setzt beim Kauf
auf den klassischen Schalter, zum Beispiel in den Reisezentren der Bahn.
Der Bitkom Präsident Berg dazu: "Papiertickets an Automaten oder Schaltern
sind nicht mehr zeitgemäß. Die Fahrgäste wollen beim Ticketkauf flexibel sein
und nutzen deshalb lieber digitale Vertriebskanäle. Das Smartphone wird dabei
zur Mobilitätszentrale, die auch zur Vernetzung des ÖPNV mit On-Demand und
Sharing-Angeboten genutzt werden kann. Für die wenigen Reisenden ohne Smartphone gibt es mit der Chipkarte eine Alternative.".
Bundeskartellamt Bahn: Deutsche Bahn muss Wettbewerbsbeschränkungen abstellen
Letzten Monat traten die neuen Bahngastrechte in Kraft. Statt
Verbesserungen gibt es wohl einige Nachteile, so die
Verbraucherschützer. Dafür gibt es nun was auf die Mütze vom Bundeskartellamt
wegen den Wettbewerbsbeschränkungen. Laut dem Bundeskartellamtes verstößt die
Deutsche Bahn AG gegen das Kartellrecht, da der Konzern seine Marktmacht gegenüber Mobilitätsplattformen missbraucht. Das Bundeskartellamt hat der Deutschen Bahn (DB) aufgegeben, bestimmte Verhaltensweisen und Vertragsklauseln zu ändern.
Die modernen Mobilitätsplattformen bieten ihren Kunden vergleichende
Informationen für Reiserouten mit verschiedenen Verkehrsmitteln und
verkehrsträgerübergreifend sowie die Buchung entsprechender Tickets und Fahrkarten an.
Hierfür spielen die Eisenbahn und die Verkehrsleistungen der DB eine wichtige
Rolle. So vermitteln die Plattformen etwa die Kombination von Bahntickets mit
Flügen, Carsharing, Fernbus oder Mietfahrrädern.
Dazu Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Der vom Netzbetrieb
bis zum Fahrkartenvertrieb vertikal integrierte Staatskonzern Deutsche Bahn
ist das in Deutschland mit weitem Abstand marktbeherrschende
Verkehrsunternehmen im Schienenpersonenverkehr."
Und weiter: "Die Dienstleistungen von
Mobilitätsplattformen, Reisenden eine integrierte Routenplanung zu
ermöglichen, sind ohne die Einbindung der Angebote und der Verkehrsdaten der
Deutschen Bahn nicht denkbar. Daher unterfällt die Deutsche Bahn der
kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht und hat besondere Pflichten gegenüber
anderen Unternehmen..
Konkret geht es um die Weitergabe von Daten, Werbeverbote, vertikale
Preisvorgaben, weitreichende Rabattverbote und das Vorenthalten verschiedener
Provisionen für die Drittplattformen. Ohne eine wirksame kartellrechtliche
Durchsetzung können die Geschäftsmodelle von Mobilitätsplattformen nicht im
Wettbewerb zur Deutschen Bahn funktionieren, so Mundt weiter.
Die DB ist einerseits das marktbeherrschende Schienenverkehrsunternehmen und
andererseits selbst eine marktstarke Mobilitätsplattform mit ihrem Portal
"bahn.de" und mit ihrer App "DB Navigator".
Nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes nutzt die DB ihre
Schlüsselstellung auf den Verkehrs- und Infrastrukturmärkten, um den von
dritten Mobilitätsplattformen ausgehenden Wettbewerb
einzuschränken.
Wettbewerbswidrige Vertragsklauseln der DB sind aus Sicht des Amtes
Werbeverbote, vertikale Preisvorgaben, weitreichende Rabattverbote sowie die
Vorenthaltung einer Inkassoprovision.
Nach der zwischenzeitlichen Ankündigung der DB, Mobilitätsplattformen auch keine Provision für die
Vermittlung von DB-Fahrkarten mehr zahlen zu wollen, stand im Verfahren zudem
die Pflicht zur Zahlung einer solchen Provision nach kartellrechtlichen Entgeltmaßstäben in Rede.
Zum anderen verweigert die DB den Mobilitätsplattformen den fortlaufenden und
diskriminierungsfreien Zugang zu allen von der DB kontrollierten Verkehrsdaten
in Echtzeit, die für die Organisation und Buchung von Reisen mit
unterschiedlichen Verkehrsmitteln unerlässlich sind.
Dies betrifft Verspätungsdaten des Schienenpersonenverkehrs ebenso wie Zugausfälle
oder ausgefallene bzw. zusätzliche Halte, die Gründe für Verspätungen oder
Ausfälle, zusätzliche Fahrten oder Ersatzverkehre, aktuelle Gleisangaben oder
Gleiswechsel und Daten zu Großstörungsereignissen.
• Die Mobilitätsplattformen können zukünftig ohne vertragliche Beschränkungen seitens der DB auch unter Verwendung DB-spezifischer Begriffe von den Möglichkeiten der Online- und App-Store-Werbung Gebrauch machen.
• Online-Partner der DB können zukünftig beim Verkauf von Bahn-Tickets eigene Rabattaktionen, Bonuspunkt- oder Cashback-Programme einsetzen. Hierdurch wird eine Ungleichbehandlung mit der DB selbst, die ihrerseits ihre eigenen Angebote mit diesen Mitteln bewirbt, beendet. Einzelne gezielte Rabattaktionen, die der DB zusätzliche Risiken im Hinblick auf die Steuerung der Auslastung ihrer Züge auferlegen, sind davon ausgenommen.
• Die DB hat Mobilitätsdienstleistern, die für sie beim Fahrkartenvertrieb die Buchungs- und Zahlungsabwicklung übernehmen, zukünftig ein an kartellrechtlichen Mindeststandards orientiertes Leistungsentgelt zu zahlen. Das Gleiche gilt für die Vermittlungsprovision selbst. Die genaue Höhe der Provisionen bleibt den Verhandlungen zwischen der DB und ihren Vertragspartnern vorbehalten; sie war nicht Gegenstand des Verfahrens.
• Die Regelungen in der neuen EU-Fahrgastrechteverordnung zur Bereitstellung von Prognosedaten werden ergänzt, die Umsetzung insbesondere der kommerziellen und technischen Konditionen durch Vorgaben näher geregelt und ein Zugang auch für Drittdaten eröffnet. Der Datenzugang Dritter muss diskriminierungsfrei und mit dem Datenzugang der DB selbst vergleichbar sein.
Neue Bahngastrechte: Verbraucherzentrale kritisiert neue Regelung zum Nachteil der Bahnkunden
So gibt es etwa seltener Geld zurück bei Zugverspätungen, lautet die Kritik. Ob
Kunden bei Zugverspätungen Ihr Geld zurückerhalten, hängt nun vom Grund der
Verspätung ab. Bei Fällen höherer Gewalt muss die Bahn nicht mehr entschädigen.
So fallen nun die Fälle höherer Gewalt unter den Problemen, bei denen die Bahn
nicht mehr zahlen muss. Allerdings ist diese Formulierung pauschal und wird
sicherlich oftmals auch unter fragwürdigen Bedingungen eingesetzt.
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Neue Bahngastrechte: Verbraucherzentrale kritisiert neue Regelung zum Nachteil der Bahnkunden --Screenshot: Telekom
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Zu den neuen Fällen zählen zum Beispiel extreme Wettereignisse, ein Unfall im
Gleis oder sabotierte Kabel. Wer die Bahn nutzt, weiss über Probleme mit
spielenden Kindern und umgestürzten Bäumen ein Lied zu singen. Auch diese
Fälle könnten nun auf der Liste landen, bei denen die Bahn nicht mehr Entschädigen muss.
Bei Verspätungen wegen Streiks erhalten weiterhin eine Entschädigung. Auch
wurde die Beschwerde-Frist von zwölf auf drei Monate verkürzt.
Grundsätzlich gilt weiterhin, wenn der Zug mit mindestens 60 Minuten
Verzögerung am Zielort antrifft, erhalten Kunden eine Erstattung in Höhe von
25 Prozent des Fahrpreises. Dabei muss die Bahn muss für die Verspätung
verantwortlich sein und der zu erstattende Betrag muss über 4 Euro liegen.
Bei einer Verspätung von mindestens 120 Minuten werden dem Kunden 50 Prozent
des Fahrpreises erstattet. Nutzt man eine Zeitkarte des Fernverkehrs,
erhalten Kunden eine pauschale Entschädigungen. In der 2. Klasse sind dies 5
Euro, in der 1. Klasse 7,50 Euro. Maximal erhalten Inhaber einer Zeitkarte 25
Prozent des Zeitkartenwertes als Entschädigung.
Besitzen Kunden eine Bahncard 100, bekommen diese für jede Verspätung von
mindestens 60 Minuten 10 Euro in der 2. Klasse und 15 Euro in der 1. Klasse
pauschal erstattet. Auch wird maximal 25 Prozent der BahnCard-Kosten erstattet.
Sollte der Zug ganz ausfallen, kann man mit einem anderen Zug weiterfahren,
sofern sich die Ankunftsverspätung am Zielbahnhof dadurch verringert. Inhaber
eines Nahverkehrstickets dürfen einen höherwertigen Zug wählen. Die
Ticketaufschläge müssen diese zunächst zahlen und können sich diesen Betrag
jedoch nachträglich zurückerstatten lassen. Für Besitzer des
Deutschlandtickets gilt das seit dem 7. Juni 2023 nicht mehr. Sie dürfen nur mit einem Nahverkehrszug weiterfahren.
In bestimmten Fällen werden bei Verspätung und Ausfall des Zuges auch Hotel-
und Taxikosten übernommen.
Doch nicht nur bei Ausfall können Reisende mit einem anderen Zug weiterfahren, so die Verbraucherschützer.
Wenn Bahnreisende schon vor Fahrtantritt erfahren, dass der Zug über 60
Minuten Verspätung hat, können sie von der Reise zurücktreten, den Fahrpreis zurückverlangen oder einen anderen Zug wählen.
EU-Bahngastrechte: Bundesregierung schlampt bei Verbraucherschutz --Verbraucherzentrale fordert Nachbesserungen
Die Deutsche Bahn hat in Deutschland eine marktbeherrschende
Stellung. Wenn es um Pünktlichkeit geht, dann sieht es aber schlecht
aus. Immerhin hat die Bahn laut den Juristen einen Beförderungsvertrag mit den
Kunden abgeschlossen und dabei verbindliche Zeiten bei Abfahrt und Ankunft
beim Kauf eines Tickets bestätigt. Auch sieht die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in den aktuellen Gesetzesentwürfen zur nationalen Umsetzung der EU-Bahngastrechteverordnung die Interessen der Fahrgäste nur unzureichend berücksichtigt.
Genervte Bahnreisende und Bahn-Trolle, die Fahrgäste auf Twitter beleidigen und
Verleumden, wenn man die Bahn kritisiert. Dieses ist die Momentaufnahme der
letzten Monate, wenn man Bahnkunde ist.
So fordert die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Schutz für Bahnreisende
systematisch, weiter zu entwickeln. So gibt es derzeit nur punktuelle Veränderungen.
"Bahnreisenden wird derzeit viel zugemutet. Mit den ab Sommer 2023
geltenden EU-Bahngastrechten könnten weitere Zumutungen folgen", sagt
vzbv-Vorständin Ramona Pop. "Der aktuelle Vorschlag der zuständigen
Bundesjustiz- und Bundesverkehrsministerien zur nationalen Umsetzung
enttäuscht aus Sicht der Fahrgäste. Wird hier nicht nachgebessert, bleiben die
Bahngastrechte buchstäblich auf der Strecke.".
Grundlegende Weiterentwicklung der Fahrgastrechte notwendig
Der bestehende Spielraum, den die Mitgliedsländer bei der Umsetzung
europäischer Vorgaben haben, sollte genutzt werden, so die Forderungen der Verbraucherschützer.
Aus Sicht des vzbv sollte eine Entschädigung bereits ab 30 Minuten Zugverspätung in Form eines
10-Euro-Reisegutscheins eingeführt werden. Dies setzt einen starken Anreiz für
die Bahnunternehmen, pünktlicher zu sein und trägt erheblich zur
Kundenzufriedenheit bei. Mit der geforderten Einführung einer bundesweiten Mobilitätsgarantie, die auch die Nutzung von alternativen Verkehrsmitteln wie Sharing- und on-demand-Diensten ermöglicht, erhalten Bahnkunden die Sicherheit, stets ihr Ziel zu erreichen.
"Engpässe in der Schieneninfrastruktur werden auch in den kommenden Jahren
viel Geduld von den Fahrgästen abverlangen. Um diese nicht zu überstrapazieren
ist es wichtig, Bahnkund:innen bei Störungen angemessen zu entschädigen und
mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln die Weiterfahrt zu ermöglichen. Das
wäre auch im Interesse der Mobilitätswende", so Ramona Pop weiter.
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