Deutschlandticket: Kleine Anfrage von CDU/CSU an die Bundesregierung
• 19.03.24. Bei der deutschen Bahn gibt es nicht nur reichlich Verspätungen und Zugausfälle, auch gibt es schon länger Kritik an der Monopolstellung beim Kartenverkauf. Dabei ist aber das Deutschlandticket ein Erfolgsmodell, auch wenn es nur als Abo erhältlich ist, so die Kritiker. So wurden seit der Einführung zum Mai 2023 74,6 Millionen Deutschlandtickets verkauft, insgesamt nutzen jeden Monat 11 Millionen Fahrgäste das Deutschlandticket.
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Digitale Bahncard: Vorwurf des trackingbasierten Marketings
Diese Angaben gehen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage von CDU/CSU hervor.
Deutschlandticket: Kleine Anfrage von CDU/CSU an die Bundesregierung --Screenshot: Deutschlandticket |
Auch hatten nach dem Stand der Marktforschung im Juli/August 2023 rund 42 Prozent der Käufer des 49-Euro-Tickets schon vorher ein ÖPNV-Abo. Dabei sind dann aber 47 Prozent Neuabonnenten, die zwar vorher auch Bus und Bahn genutzt haben, aber nun mit dem 49-Euro-Ticket erstmals ein Abo abgeschlossen haben und lediglich 8 Prozent der Käufer sind Neukun- den, die den ÖPNV vorher nicht genutzt haben.
Nur marginale Anzahl an Neukunden
Auch die mit der Einführung des Tickets verbundenen Erwartungen, dass mehr Menschen statt des eigenen PKWs künftig den ÖPNV nutzen würden, hat sich nach Ansicht der Fragesteller nicht erfüllt.Wissenschaftler der Technischen Universität (TU) München haben herausgefunden, dass bei Personen, welche das 49-Euro-Ticket abonniert haben, der Anteil der Nutzung des öffentlichen Verkehrs an ihrer Tagesmobilität nur marginal steigt, nämlich im Schnitt um 5 bis 7 Prozentpunkte.
So gibt es dann mit 0,5 bis 0,6 Millionen Tonnen CO2-Einsparung im Jahr auch relativ wenige Einsparungen. Dabei liegt die Gesamtemission bei knapp 148 Millionen Tonnen im Verkehrssektor im Jahr 2022. Somit ist die Wirkungskraft des 49-Euro-Tickets auch hinsichtlich des Klimaschutzes mit 0,4 Prozent Einsparung geringfügig.
Die Kosten des 49-Euro-Tickets werden im laufenden Jahr 2024 auf etwa 4,1 Mrd. Euro taxiert. Bislang teilt sich der Bund mit den Ländern die Kosten.
Digitale Bahncard: Vorwurf des trackingbasierten Marketings
Nun hat die dt.Bahn zuletzt mitgeteilt, dass es die digitale Bahncard nur in Verbindung mit einem Kundenkonto gibt. Daher gibt es die den Vorwurf des Vorwurf des trackingbasierten Marketings von seiten des Vereins digitalcourage, welche sich ausgiebig mit dem Datenschutz beschäftigt.So soll des bei der Deutschen Bahn die digitale Bahncard ab dem Juni 2024 nur noch "digital" in Verbindung mit einem Kundenkonto der dt.Bahn geben. Mit Hilfe der Bahncard kann man einen Rabatt bis zu 100 Prozent auf Reisen der ersten und zweiten Klasse bekommen.
Digitale Bahncard: Vorwurf des trackingbasierten Marketings -Screenshot: Deutsche Bahn AG |
So braucht man dann auch noch zum Vorzeigen im Zug die App der dt.Bahn oder aber einen Papierausdruck, der nur über ein Online-Kundenkonto zu bekommen ist. In der Vergangenheit gab es schon wegen dem Tracking der dt.Bahn App Kritik von den Datenschützern.
Daher gibt es nun auch Kritik vom Verein digitalcourage: "Wir halten das Umweltschutz-Argument der Bahn für ein löchriges Feigenblatt. Es gäbe viele Möglichkeiten für eine ressourcensparende Digitalisierung der Tickets, bei der Kund.innen trotzdem eine Wahl haben.".
Die Begründung für das rein digitale Angebot sieht der Verein dann in den AGBs der dt.Bahn.
Hier heisst es dazu: "Warum die Bahn unbedingt möchte, dass
möglichst viele Menschen ein Online-Kundenkonto bei ihr haben, erklärt sie
praktischerweise selber in ihren AGBs unter der Überschrift 'Wozu dient das
Kundenkonto?'. Dort steht: 'Im Rahmen Ihres Kundenkontos tauschen wir
untereinander Informationen aus mit dem Zweck, unsere Angebote speziell auf
Sie zuschneiden zu können."
Daher gibt es von den Digital Experten den Vorwurf, dass es hier nicht um die
Plastikvermeidung bei den Karten geht, sondern um noch mehr trackingbasiertes Marketing.
So hatte letzte Woche, am 8. März 2024, das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, einen Antrag
auf Eilrechtsschutz der Deutsche Bahn AG (DB) gegen die Entscheidung des
Bundeskartellamtes im Missbrauchsverfahren gegen die DB in weiten Teilen abgelehnt.
Das Bundeskartellamt hatte am 26. Juni 2023 entschieden, dass die DB gegen das
Kartellrecht verstößt, da der Konzern seine Marktmacht gegenüber
Mobilitätsplattformen missbraucht. Das Amt hatte die DB verpflichtet,
bestimmte Verhaltensweisen und Vertragsklauseln zu ändern, mit denen
Mobilitätsplattformen als Online-Partner der DB nach den Feststellungen des Amtes behindert werden.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Mit der jetzigen
Eilentscheidung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Vollziehbarkeit
weiter Teile unserer Anordnungen gegen die Deutsche Bahn bestätigt. Insoweit
beabsichtigen wir, den Vollzug unserer Entscheidung auch weiterhin
durchzusetzen. Die Entscheidung gibt uns Rückenwind für das Verfahren in der
Hauptsache, das vor dem Oberlandesgericht fortgesetzt wird".
Weiterhin vollziehbar sind damit insbesondere folgende kartellrechtliche
Verpflichtungen, die das Amt der DB aufgegeben hat:
So hat nun ein Sprecher des Unternehmens gegenüber der Deutschen
Presse-Agentur gesagt, dass es im letzten Jahr 2023 insgesamt 5,6 Millionen
Anträge von Kundinnen und Kunden auf Erstattungen gab. Die Bahn habe knapp 133 Millionen Euro für Verspätungen und Zugausfälle ausgezahlt.
Ein Jahr zuvor waren es noch 92,7 Millionen Euro. Grund für diese Entwicklung
sind nach Angaben der Bahn neben den Warnstreiks der Lokführer eine gestiegene
Zahl an Reisenden, viele kurzfristige Baustellen sowie der Wintereinbruch im Dezember.
Neben den Warnstreiks nannte die Bahn zur Begründung eine im Vergleich zum
Vorjahr deutlich gestiegenen Zahl an Reisenden, eine Rekordzahl an
kurzfristigen Baustellen und die Wintereinbrüche im Dezember. Bei
Zugausfällen infolge von Streiks oder Warnstreiks können sich Fahrgäste den gesamten Ticketpreis zurückholen.
Die Regionalbahn im Land hat ein Pünktlichkeitsproblem. Seit vielen Monaten
sind beispielsweise gerade einmal 37 Prozent der Züge der Linie RE70 zwischen
Kiel und Hamburg pünktlich gewesen. Diese Kritik kommt vom Fahrgastverband PRO BAHN. Auch die Anbindung nach Flensburg (RE7) sei
schlecht. Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen verabredete
daher zuletzt bei einem Treffen mit dem Vorsitzenden der DB Regio Nord, Torsten Reh, Strafzahlungen wegen der anhaltend eingebrochenen Pünktlichkeitswerte.
Die geplanten Strafzahlungen setzen sich laut Verkehrsministerium aus
folgenden Punkten zusammen: 500.000 Euro für das Fehlen von Fahrzeugen und
50.000 Euro aufgrund mangelnder Hygiene in den Zügen.
Das Geld werde monatlich vom Land einbehalten. Erst wenn die DB Regio die
vertraglich geforderte Platzkapazität auf den Linien RE7 und RE70 zuverlässig
erreicht und sich auch die Sauberkeit erkennbar verbessert hat, wird die Regelung wieder aufgehoben, sagte Madsen weiter.
Dazu Madsen in der Begründung: "Wir bezahlen sehr sehr viel Geld für eine
Schiene, die im katastrophalen Zustand ist. Wir bezahlen da mehr als 150
Millionen Euro im Jahr".
Und weiter in seiner Kritik: "Wenn Sie in einer Wohnung wohnen, wo es reinregnet, dann
würden Sie Ihre Miete auch kürzen und sagen: Das funktioniert so nicht.".
Auch die Kommunikation lasse zu wünschen übrig. Pendlerinnen und Pendler
müssten rechtzeitig wissen, welche Züge fahren und welche nicht.
Dazu verspricht Torsten Reh von der DB Regio Nord Vesserungen. Die Bahn werde
künftig zusätzliche Doppelstockzüge einsetzen, um die Ausfälle einiger
einstöckiger Fahrzeuge auszugleichen. Auch im Schienenersatzverkehr seien
Verbesserungen geplant, zum Beispiel das Anzeigen von Abfahrtzeiten und
verbesserte Wegeleitung.
NAH.SH-Chef Arne Beck betonte, wie wichtig Veränderungen bei der DB Regio
seien: "Wir werden in den kommenden Jahren vor allem durch Bauarbeiten
weiterhin viele Einschränkungen im Bahnverkehr haben. Jede Störungsquelle, die
wir ausschließen können, hilft uns.".
Im Rahmen eines Verbraucheraufrufs meldeten Nutzer verschiedene Probleme beim
Kauf des Deutschlandtickets den Verbraucherschützern. So gaben Kunden unter
anderem an, dass beim Versuch, das Deutschlandticket online zu kaufen,
teilweise mehrfach der Bestellprozess abbrach. Da sie keine Bestellbestätigung
erhalten hatten, wiederholten sie die Buchung. Als Folge wurden ihnen mitunter
mehrere Deutschlandtickets mit identischem Namen und Adresse in Rechnung gestellt.
Auch fordern die Kunden und die Verbraucherschützer weiterhin leicht
verständliche und vor allem funktionierende Bestell- und
Kündigungsprozesse. Zudem muss der Kundenservice verbessert werden.
"Fehlende Flexibilität bei Kauf und Kündigung, diskriminierende
Bonitätsprüfungen, Inkasso statt Kundenservice, technische Fehler - die Liste
von Hindernissen beim Deutschlandticket wird immer länger. Zusätzlich werden
Verbraucher verunsichert, weil Bund und Länder sich noch immer nicht auf eine
Fortsetzung des Angebots verständigen konnten", sagt die Vorständin der Verbraucherzentrale Bundesverband, Ramona Pop.
Ebenso kann die Kündigung des Deutschlandtickets Verbraucher vor
verschiedene Probleme stellen. So funktionierte der Kündigungsbutton nicht
immer. In anderen Fällen wurde die schriftliche Kündigung nicht
bestätigt. Doch auch bestätigte Kündigungen scheinen kein Garant, dass die
Abbuchungen aufhören.
So wurde beispielsweise berichtet, dass trotz Kündigung
und nicht mehr bestehendem Abo mehrere Monate lang der Betrag weiter abgebucht
wurde. Teilweise sahen sich Verbraucher gezwungen, ungerechtfertigte Abbuchungen der Unternehmen wieder rückgängig zu machen.
"Nach einem halben Jahr Deutschlandticket könnten die Nutzer
zu Recht erwarten, dass die IT-Systeme der Unternehmen zuverlässig
funktionieren und sie bei Problemen schnell und unkompliziert unterstützt
werden", so die Verbraucherschützer.
In weiteren Berichten kritisieren Verbraucher auch den Abo-Zwang und dass die
Anbieter das Ticket teilweise nur digital für Smartphones anbieten. Zudem
führen Bonitätsprüfungen in Einzelfällen zu Problemen. So wurde einer Person
der wiederholte Kauf nach einem Monat Pause aufgrund mangelhafter Bonität
verwehrt, obwohl sie nach eigenen Angeben finanziell stabil aufgestellt
ist.
Der DB Fernverkehr erreichte bei der Verkehrsleistung sogar einen historischen
Rekord. Dabei gab es erschwerte Rahmenbedingungen wie anhaltender Inflation
und Preisrückgängen an den internationalen Frachtmärkten. Dabei betrug der
Konzernumsatz im ersten Halbjahr 2023 rund 25 Milliarden Euro, im Vorjahreszeitraum waren es rund 28 Milliarden Euro.
"Unser Nachfragepotenzial ist noch lange nicht ausgeschöpft", sagte
DB-Vorstandsvorsitzender Dr. Richard Lutz in Berlin. Er unterstrich: "Der Rückenwind für
die Eisenbahn zeigt: Es ist unerlässlich, auch in herausfordernden Zeiten
konsequent weiter in mehr Verkehr auf der klimafreundlichen Schiene zu
investieren. Gleichzeitig arbeiten wir entschlossen daran, unsere Wirtschaftlichkeit zu erhöhen.".
41 Prozent nehmen lieber eine Chipkarte, auf der das Ticket digital
abgespeichert ist. Nur 5 Prozent setzen auf ein Ticket in Papierform.
"Das Papier-Ticket ist ein Auslaufmodell. Die Mehrheit der Deutschen will
Bus und Bahn "digital only" nutzen. Das Deutschlandticket bietet jetzt die
Chance zur Beschleunigung der digitalen Transformation des Verkehrs. Wir
müssen grundsätzlich weg vom Papier und hin zu digitalen Tickets, die über
alle Verkehrswege und Verkehrsmittel hinweg eingesetzt werden können", sagt Bitkom-Präsident Achim Berg.
Auch beim Kauf bevorzugt die breite Mehrheit eine digitale Lösung. Am
beliebtesten sind die Apps der regionalen Verkehrsverbünde mit 32 Prozent,
gefolgt von den Internetseiten der Deutschen Bahn beziehungsweise der
Verkehrsverbünde mit 29 Prozent.
Die Deutsche-Bahn-App wird hingegen nur bei 9 Prozent der Nutzer genutzt. Auch
unter der 10 Prozent Marke liegen die Apps "Dein Deutschlandticket" oder
"Deutschlandticket App" mit 8 Prozent. Weniger als jede Fünfte setzt beim Kauf
auf den klassischen Schalter, zum Beispiel in den Reisezentren der Bahn.
Der Bitkom Präsident Berg dazu: "Papiertickets an Automaten oder Schaltern
sind nicht mehr zeitgemäß. Die Fahrgäste wollen beim Ticketkauf flexibel sein
und nutzen deshalb lieber digitale Vertriebskanäle. Das Smartphone wird dabei
zur Mobilitätszentrale, die auch zur Vernetzung des ÖPNV mit On-Demand und
Sharing-Angeboten genutzt werden kann. Für die wenigen Reisenden ohne Smartphone gibt es mit der Chipkarte eine Alternative.".
Genervte Bahnreisende und Bahn-Trolle, die Fahrgäste auf Twitter beleidigen und
Verleumden, wenn man die Bahn kritisiert. Dieses ist die Momentaufnahme der
letzten Monate, wenn man Bahnkunde ist.
So fordert die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Schutz für Bahnreisende
systematisch, weiter zu entwickeln. So gibt es derzeit nur punktuelle Veränderungen.
"Bahnreisenden wird derzeit viel zugemutet. Mit den ab Sommer 2023
geltenden EU-Bahngastrechten könnten weitere Zumutungen folgen", sagt
vzbv-Vorständin Ramona Pop. "Der aktuelle Vorschlag der zuständigen
Bundesjustiz- und Bundesverkehrsministerien zur nationalen Umsetzung
enttäuscht aus Sicht der Fahrgäste. Wird hier nicht nachgebessert, bleiben die
Bahngastrechte buchstäblich auf der Strecke.".
"Engpässe in der Schieneninfrastruktur werden auch in den kommenden Jahren
viel Geduld von den Fahrgästen abverlangen. Um diese nicht zu überstrapazieren
ist es wichtig, Bahnkund:innen bei Störungen angemessen zu entschädigen und
mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln die Weiterfahrt zu ermöglichen. Das
wäre auch im Interesse der Mobilitätswende", so Ramona Pop weiter.
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Bundeskartellamt Bahn: Missbrauch beim Kartenverkauf
So hat nun die Deutsche Bahn vor Gericht gegen das Bundeskartellamt verloren. Dabei geht es um den Missbrauch der eigenen Marktmacht.
Daher versuchte die Bahn gegen eine Entscheidung des Bundeskartellamtes vergeblich vor Gericht anzugehen.
Bundeskartellamt Bahn: Missbrauch beim Kartenverkauf
-Bild: Deutsche Bahn AG / Volker Emersleben
• Die DB muss Werbeverbote aus Verträgen mit Mobilitätsplattformen
entfernen, damit diese auch unter Verwendung DB-spezifischer Begriffe von den
Möglichkeiten der Online- und App-Store-Werbung Gebrauch machen
können.
So ist nun das Oberlandesgericht Düsseldorf nach der Prüfung der Auffassung,
dass die Deutsche Bahn für die Buchungs- und Zahlungsabwicklung und die
Vermittlung von Fahrkarten durch die Plattformen kartellrechtlich zur Zahlung eines Entgelts bzw. einer Provision verpflichtet ist.
• Die DB muss das Verbot der Gewährung direkter und indirekter Rabatte sowie
das Verbot der Provisionsweitergabe aus allen Verträgen, die sie mit
Mobilitätsplattformen geschlossen hat, entfernen. Hierdurch wird eine
Ungleichbehandlung mit der DB selbst, die ihrerseits ihre eigenen Angebote mit
diesen Mitteln bewirbt, beendet. Einzelne gezielte Rabattaktionen, die der DB
zusätzliche Risiken im Hinblick auf die Steuerung der Auslastung ihrer Züge
auferlegen, sind davon ausgenommen.
• Die DB muss Mobilitätsplattformen gegen angemessenes Entgelt in Höhe der
für den Datenzugang bei ihr entstehenden Kosten fortlaufenden Zugang zu
Echtzeitdaten über Zugverspätungen und -ausfälle gewähren. Der Datenzugang
muss diskriminierungsfrei und mit dem Datenzugang der DB selbst vergleichbar
sein.
Deutsche Bahn: 133 Mio. Euro Strafzahlungen im Jahr 2023
Die Bahnkunden können reichlich über verspätete Züge und
verdreckte Toiletten berichten. Dabei betrifft dieses auch die 1.Klasse. Im
Norden Deutschland, in Schleswig Holstein, muss die Bahn nun alleine jeden
Monate 50.000 Euro Strafe für die verdreckten Toiletten zahlen neben 500.000
Euro bei verspäteten Zügen. Im letzten Jahr lagen die Strafzahlungen nun bei gigantischen 133 Mio. Euro für die Deutsche Ekel-Bahn.
Deutsche Bahn: 133 Mio. Euro Strafzahlungen
im Jahr 2023 --Screenshot: Telekom
Ekel Züge in Schleswig Holstein
Seit etlichen Monaten gibt es Kritik am Regionalverkehr der Bahn in
Schleswig-Holstein. Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen (CDU) erhöht nun den
Druck auf die Bahn und kündigt ab Januar monatliche Strafen für die Bahn in Höhe von 550.000 Euro an.Kritik an Deutschlandticket: Verbraucherschützer berichten von Problemen
Bei der deutschen Bahn gibt es einen weiteren Boom in den Nah- und
Fernverkehrszügen. Einhergehend gibt es dabei aber auch immer weitere
Kritik. So sollen laut den Verbraucherschützern der Kauf und die Kündigung
weiter Probleme bereiten. Auch gibt es Kritik an einen mangelhaften
Kundenservice. Dabei startet das Deutschlandticket schon vor rund einem halben
Jahr. Getan hat sich an den überfüllten Zügen dann auch sehr wenig.Software-Probleme verursachten "Fahren ohne gültiges Ticket"
Außerdem gibt es immer noch Software-Probleme. Kunden beklagen zudem, dass
nach Software-Updates das Ticket plötzlich aus der App verschwunden war und
erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingestellt werden konnte. Teilweise
fiel dies erst bei Fahrscheinkontrollen auf, was mitunter als Fahren ohne gültiges Ticket gewertet wurde.Ärgernis Kundenservice
Berichtet wird von Telefon-Hotlines, die durchgängig nicht erreichbar
sind. E-Mails mit konkreten Problemen werden mitunter nicht oder nur mit wenig
hilfreichen Standardtexten beantwortet. In einem Fall meldete die betroffene
Person, dass es dem beauftragten Inkassounternehmen früher gelang Kontakt aufzunehmen als dem Kundendienst.Deutschlandticket: Boom im Nah- und Fernverkehr bei der deutschen Bahn hält an
So ist die Nachfrage in den Zügen der Deutschen Bahn
im ersten Halbjahr 2023 im zweistellig Bereich weiter gestiegen. Das
Deutschlandticket hat diesen Trend bereits in den ersten zwei Verkaufsmonaten
mit branchenweit rund elf Millionen Abonnenten im Regionalverkehr zusätzlich
beflügelt. Kräftiger noch als die Fahrgastzahlen ist dabei im Vergleich zu den ersten sechs Monaten 2022 die Verkehrsleistung im Schienenpersonenverkehr in Deutschland gewachsen.
Deutschlandticket: Boom im Nah- und Fernverkehr bei der
deutschen Bahn hält an --Screenshot Dt.Bahn
49 Euro Deutschland Ticket: Hälfte der Fahrgäste bevorzugt Nutzung per App
So gibt es rund einen Monat nach dem Start des 49 Euro
Deutschland Ticket eine Nutzung oftmals fast ausschließlich in digitaler
Form. Die Hälfte der Deutschen, die das als "49-Euro-Ticket" gekauft hat oder
dies plant, bevorzugt eine App. Dieses sind die Ergebnisse einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom.EU-Bahngastrechte: Bundesregierung schlampt bei Verbraucherschutz --Verbraucherzentrale fordert Nachbesserungen
Die Deutsche Bahn hat in Deutschland eine marktbeherrschende
Stellung. Wenn es um Pünktlichkeit geht, dann sieht es aber schlecht
aus. Immerhin hat die Bahn laut den Juristen einen Beförderungsvertrag mit den
Kunden abgeschlossen und dabei verbindliche Zeiten bei Abfahrt und Ankunft
beim Kauf eines Tickets bestätigt. Auch sieht die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in den aktuellen Gesetzesentwürfen zur nationalen Umsetzung der EU-Bahngastrechteverordnung die Interessen der Fahrgäste nur unzureichend berücksichtigt.Grundlegende Weiterentwicklung der Fahrgastrechte notwendig
Der bestehende Spielraum, den die Mitgliedsländer bei der Umsetzung
europäischer Vorgaben haben, sollte genutzt werden, so die Forderungen der Verbraucherschützer.
Aus Sicht des vzbv sollte eine Entschädigung bereits ab 30 Minuten Zugverspätung in Form eines
10-Euro-Reisegutscheins eingeführt werden. Dies setzt einen starken Anreiz für
die Bahnunternehmen, pünktlicher zu sein und trägt erheblich zur
Kundenzufriedenheit bei. Mit der geforderten Einführung einer bundesweiten Mobilitätsgarantie, die auch die Nutzung von alternativen Verkehrsmitteln wie Sharing- und on-demand-Diensten ermöglicht, erhalten Bahnkunden die Sicherheit, stets ihr Ziel zu erreichen.
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