Dt.Telekom muss Telefonzugang weiterhin für Konkurrenz offen halten
• 27.06.07 Die Bundesnetzagentur hat heute der Deutschen Telekom AG (DT AG) mitgeteilt, dass sie ihren Wettbewerbern auch in den nächsten zwei Jahren den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sogenannte "letzte Meile", gewähren muss.
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Daher waren in der Regulierungsverfügung gegenüber dem Unternehmen angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um dem aus seiner beträchtlichen Marktmacht folgenden Marktversagen auf wirksame und verhältnismäßige Weise zu begegnen. Dementsprechend sind alle bisherigen, der DT AG bereits in der letzten Regulierungsverfügung vom April 2005 auferlegten Verpflichtungen, Wettbewerbsunternehmen den entbündelten Zugang zu ihren Teilnehmeranschlüssen zu nichtdiskriminierenden Bedingungen und zu vorab von der Bundesnetzagentur nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung genehmigten Entgelten zu gewähren, beibehalten worden.
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