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Energiepreisbremse Debakel: Verbraucherzentrale kritisiert Abzocke --Preisabschläge von 1.000 Euro

• 27.02.23 Die Verbraucher in Deutschland sind mit den hohen Strom- und Gaspreisen überfordert. Deshalb hatte zuletzt die Bundesregierung ein entsprechendes Massnahmenpaket umgesetzt, die Energiepreisbremse. Zuletzt wurde bekannt, dass einige Gas- und Stromanbieter die Energiepreisbremse zum 1.März nicht umsetzen werden können, nun gibt es
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erste Hinweise auf völlig überhöhte März-Abschläge aus den Verbraucherzentralen. Diese Abschläge sollen bei 1.000 Euro im Monat liegen. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), spricht von "Abzocke".

Energiepreisbremse Debakel: Verbraucherzentrale kritisiert Preisabschläge von 1.000 Euro

So haben nun die Verbraucherzentralen von völlig überhöhten März-Abschläge berichtet. In Einzelfällen sollen es sogar Abschläge von 1.000 Euro und mehr geben, Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) empfiehlt, sowohl die Informationsschreiben als auch die neuen Abschläge genau zu prüfen und ruft Verbraucher dazu auf, Probleme unter www.verbraucherzentrale.de zu melden.

Energiepreisbremse Debakel: Verbraucherzentrale kritisiert Abzocke --Preisabschläge von 1.000 Euro
Energiepreisbremse Debakel: Verbraucherzentrale kritisiert Abzocke
--Preisabschläge von 1.000 Euro -Bild: © pixabay.com

"Die Energiepreisbremsen sollen die Bürger:innen entlasten. Umso ärgerlicher, dass mancher Anbieter offensichtlich versucht, abzukassieren und völlig überhöhte Abschläge durchzudrücken. Der vzbv wird das prüfen und gegen Abzocke und etwaige rechtswidrige Praktiken vorgehen. Verbraucher:innen sollten wachsam sein und ihre Probleme über unseren Verbraucheraufruf online melden oder direkt Rat in den Verbraucherzentralen einholen", sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop.

So gelten die neuen Preisbremsen rückwirkend auch für Januar und Februar. Die Verbraucherschützer fordern die Versorger deshalb auf, "die Entlastungen fristgerecht bis Ende März an ihre Kundenzurückzuerstatten". Und weiter "Die Verbraucher:innen haben lange auf diese Entlastungen gewartet. Jetzt brauchen sie Transparenz und fristgerechte Erstattungen. Hier sind die Unternehmen in der Pflicht", so Ramona Pop.

Die Preisbremsen deckeln nur 80 Prozent des Verbrauchs bei Gas, Fernwärme und Strom im Vergleich mit dem Vorjahresverbrauch. So hilft Energiesparen auch Geld einzusparen.

Zuletzt hatte schon der Staat im Dezember den Gasabschlag für Gaskunden übernommen. Und ab dem Januar sollen die Verbraucher rückwirkend einen Kostendeckel bekommen. Nun können einige Energieversorger die Energiepreisbremsen nicht, wie von der Bundesregierung geplant, bis zum 1. März vollständig umsetzen. Daher gibt es Kritik von den Verbraucherschützern.

Energiepreisbremse Debakel: Einige Anbieter sind überfordert --Verbraucherzentrale fordert zügige Umsetzung

So hatte die Bundesregierung aus Rücksicht auf die Energielieferanten den Beginn der Entlastungen extra von Januar auf März geschoben. Wie es scheint, wollen nun einige Strom- und Gasanbieter die Umsetzung verzögern.

Energiepreisbremse Debakel: Einige Anbieter sind überfordert --Verbraucherzentrale fordert zügige Umsetzung
Energiepreisbremse Debakel: Einige Anbieter sind überfordert
--Verbraucherzentrale fordert zügige Umsetzung -Bild: © pixabay.com

Daher fordert Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschiedenes Handeln. "Das muss auch für die Energieversorger gelten, die alles dafür tun müssen, um die Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom fristgerecht umzusetzen.", so die Kritik.

Die Verbraucherzentrale fordert von den Versorgern zudem umfängliche Transparenz. Die Unternehmen müssen ihre Kunden deshalb bis zum 1. März über die aktuellen Preise für Gas, Wärme oder Strom, Referenzpreise, den bisherigen und neuen Abschlag, die Höhe des Entlastungskontingents und den individuellen Entlastungsbetrag vollständig informieren.

"Die Verunsicherung ist groß, die Verbraucher:innen müssen jetzt erfahren, mit welchen Kosten sie wirklich rechnen müssen.", so Ramona Pop.

Und weiter: "Viele Verbraucher:innen stehen aufgrund der hohen Energiepreise finanziell extrem unter Druck. Sie brauchen schnelle Hilfe. Der vzbv erwartet deshalb, dass die Versorger den Preisrabatt für Gas und Wärme - wie vereinbart - so schnell wie möglich rückwirkend für die ersten drei Monate des Jahres auszahlen.".

Dabei werden laut den Berechnungen der Verbraucherschützer bei einem Beispielhaushalt mit einem Gasverbrauch von 15.000 Kilowattstunden pro Jahr und einem Gaspreis von 22 Cent pro Kilowattstunde dieses eine Erstattung von 300 Euro. "Dieses Geld haben viele Haushalte gerade dringend nötig".

Die Verbraucherschützer begrüßen daher, dass der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) nicht davon ausgeht, dass es zu Zahlungsverzögerungen kommt.

Strompreisbremse und Gaspreisbremse: Neue Gaspreis- und Strompreisbremse kommen rückwirkend ab dem Januar

So zahlt man als Gaskunde aber auch erstmal wieder seinen Abschlag, auch als Stromkunde. Die kritisierte "Winterlücke" bei den Energiepreisbremsen will man dann rückwirkend erreichen.

So haben viele Stadtwerke, insbesondere die Stadtwerke München, ihre Strompreise für den Januar auf 66 Cent pro kWh hochgesetzt. Nun sollen aber auch Bürger und Unternehmen rückwirkend für Januar und Februar 2023 beim Strom und Gas entlastet werden. Ursprünglich war nur eine Entlastung ab dem März 2023 bis zum Frühjahr 2024 geplant. Die fehlende "Winterbrücke" wird nun nachgeholt. So soll laut dem neuen Gesetzentwurf der für den Monat März ermittelte Entlastungsbetrag auf die Monate Januar und Februar "gleichsam rückwirkend" erstreckt werden. Erfreulich ist für viele Stromkunden auch, dass dieses auch für die Strompreisbremse gelten soll.

Strompreisbremse und Gaspreisbremse: Neue Gaspreis- und Strompreisbremse kommen rückwirkend ab dem Januar
Strompreisbremse und Gaspreisbremse: Neue Gaspreis- und
Strompreisbremse kommen rückwirkend ab dem Januar

Zuletzt hatten in einem ersten Schritt der Bundestag und Bundesrat eine Dezember-Einmalzahlung beschlossen. Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten.

Auch gibt es eine Regelung für die Fernwärme. Hier soll der garantierte Bruttopreis bei 9,5 Cent liegen. Auch für die Industrie gibt es eine Gaspreisbremse ab dem Januar. Hier sollen die Grosskunden 7 Cent pro kWh netto für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge erhalten. Allerdings dürfen für die der Dauer der Stabilisierungsmaßnahme grundsätzlich keine Dividenden gezahlt werden, heißt es im Entwurf. Der weitaus größte Teil der Energiepreisbremsen soll über einen "Energieschirm mit einem Volumen bis zu 200 Milliarden Euro finanziert werden, der Bund macht dazu neue Schulden.

Gaspreispreisbremse und Strompreisdeckel: Bis 80 Prozent der Kosten werden gedeckelt

Wenn es um Gaspreispreis- und Strompreiserhöhungen in den letzten Monaten geht, dann sind sicherlich viele Verbraucher geschockt über die hohen Forderungen und Rechnungen. Nun soll es eine Gaspreispreisbremse und Strompreisdeckel mit einer Deckung von 80 Prozent geben. Damit ufern die Kosten für die Verbraucher nicht mehr aus.

So will die Bundesregierung nun erstmal die "Winterlücke" bis zur Wirkung der geplanten Gaspreisbremse überbrücken, und die Kosten für die Dezember Abschlagsrechnung bei Gas will der Staat übernehmen. Im nächsten Jahr sollen dann weitere Massnahmen greifen. Erfreulicherweise gilt das auch für Mieter, welche über die Nebenkostenabrechnung entlastet werden sollen.

Gaspreispreisbremse und Strompreisdeckel: Bis 80 Prozent der Kosten werden gedeckelt
Gaspreispreisbremse und Strompreisdeckel: Bis 80 Prozent
der Kosten werden gedeckelt -Bild: Twitter

Die Gaspreisbremse soll ab März greifen oder auch vielleicht ab Februar: "Es wird darüber hinaus eine rückwirkende Entlastung zum 1. Februar angestrebt", so die Bundesregierung. Die neuen Energiepreisbremsen sollten dann bis zum 30. April 2024 gelten. Für den Winter 2023/24 sollen Verbraucher möglicherweise die geldwerten Vorteile ab einem Einkommen von 75.000 Euro versteuern.

80 Prozent Regelung

So sollen Haushalte und kleinere Unternehmen bis 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten. Auch bei der Fernwärme gibt es mit einem garantierten Bruttopreis von 9,5 Cent einen Deckel.

Dabei wird der Vorjahresverbrauch als Jahresverbrauchsprognose gelten, die der Abschlagszahlung für den September zugrunde gelegt wurde. Derzeit liegen die Gaspreise laut den verschiedenen Preisverbrauchsportalen im Durchschnitt nach dem Auslaufen der Altverträge bei über 20 Cent pro kWh.

Erfreulicherweise soll die monatliche Entlastung durch die Preisbremse nicht zurückgezahlt werden müssen, auch wenn die tatsächliche Verbrauchsmenge deutlich unter den 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs liegt. So kann man Geld einbehalten.

Bundesnetzagentur: Alte Stromzähler sollen die EEG Einspeisung nicht mehr verzögern

Besonders beliebt sind die 600 Watt Balkonanlagen, welche aber auch entsprechende Stromzähler im Verteilerschrank brauchen. Daher kommen die Messstellenbetreiber mit dem Umbau selten hinterher und der überschüssige Photovoltaik Strom kann nicht eingespeist werden, ohne das die Anlagenbesitzer Probleme mit dem Netzbetreiber bekommen.

Was im europäischen Ausland schon teilweise gilt, könnte bald auch in Deutschland legal werden. Immerhin dürfen dort die Zähler auch bei einer EEG Einspeisung rückwärts laufen, in Deutschland ist dieses nicht erlaubt. So haben daher viele Photovoltaik Besitzer über die Langsamkeit beim Zählerwechsel geklagt. Immerhin entgeht dem Netzbetreiber die Durchleitungsgebühr für den selbst genutzten Strom und der Stromanbieter verdient weniger. Daher gab es auch entsprechende Vorwürfe der Stromkunden, dass hier vielleicht mit Vorsatz verzögert wurde.

Bundesnetzagentur: Alte Stromzähler sollen die EEG Einspeisung nicht mehr verzögern
Bundesnetzagentur: Alte Stromzähler sollen die EEG Einspeisung
nicht mehr verzögern -Bild: © pixabay.com

Mit dem neuen Positionspapier der Bundesnetzagentur mit dem Umgang mit der verzögerten Bereitstellung von Messeinrichtungen im Zuge der Inbetriebnahme von Erneuerbare-Energien-Anlagen kommt Bewegung in den EEG Ausbau.

"Wir müssen sicherstellen, dass bereits fertiggestellte Erneuerbare-Energien-Anlagen auch tatsächlich und schnell die erzeugte Energie ins Netz einspeisen können und dürfen. Fehlende Zähler dürfen nicht der Grund für Verspätungen bei der Einspeisung von Strom sein. Hier sind pragmatische Lösungsansätze gefragt. Die zügige Einspeisung liegt im Interesse der Anlagenbetreiber und der Energiewende insgesamt", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Damit neu errichtete Erneuerbare-Energien-Anlagen Strommengen einspeisen können, bedarf es unter anderem des Einbaus der hierfür erforderlichen Messtechnik durch den zuständigen Messstellenbetreiber. Ohne diese Messtechnik ist eine ordnungsgemäße Energiemengenerfassung nicht möglich und eine Einspeisung infolge dessen nicht statthaft.

Gegenwärtig erreichen die Bundesnetzagentur vermehrt Beschwerden, dass sich der Einbau der Messeinrichtungen teilweise um mehrere Monate verzögere oder Messstellenbetreiber auf entsprechende Anfragen überhaupt nicht reagieren würden. Durch diese an sich erzeugungsbereiten Anlagen kann dann keine Einspeisung erfolgen.

Unter Berücksichtigung der angespannten Energieversorgungssituation, nimmt die Bundesnetzagentur über das Positionspapier verschiedene Klarstellungen vor und gibt einen Impuls für pragmatische Lösungen. So wird etwa klargestellt, dass der Messstellenbetreiber verpflichtet ist, notfalls auch andere als die sonst üblichen Messgerätetypen einzubauen. Stellt der Messstellenbetreiber innerhalb eines Monats keinen Zähler bereit, besteht nach dem Positionspapier ein Recht des Kunden auf Ersatzvornahme. Auf diesem Wege wird eine schnelle Ermöglichung der Einspeisung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen gewährleistet.

Verbraucher können ihre Erlebnisse online schildern

Aber auch andere Energieanbieter fallen durch fragwürdige Preiserhöhungen auf. Betroffene können nun im Rahmen einer Umfrage auf musterfeststellungsklagen.de Erfahrungen mit ihren Versorgern schildern. Nach Auswertung der Beschwerden können sich daraus weitere Klagen ergeben.

In den kommenden Wochen wird das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eröffnet. Dann können sich Betroffene eintragen und am Verfahren kostenlos teilnehmen. Wir werden daher weiter darüber berichten.

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