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Facebooks Datenschutz: EuGH stärkt europäische Datenschutzrechte

• 06.10.15 Ein Österreicher hat vor dem Europäischen Gerichtshof einen bedeutenden Sieg errungen. Die bisherige Datenschutzregelung "Safe Harbor", wonach US Firmen ohne Einschränkungen ihren Daten in den USA leiten können wurde vom EuGH annulliert. Damit wird dem europäischen Datenschutz mehr Gewicht verliehen.

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Beschwerde gegen Facebook

Der Beschwerdeführer Herr Schrems, ein österreichischer Staatsangehöriger, nutzt seit dem Jahr 2008 Facebook, und wie bei allen anderen in der Union wohnhaften Nutzern von Facebook werden die Daten von der irischen Tochtergesellschaft von Facebook ganz oder teilweise an Server, die sich in den Vereinigten Staaten befinden, übermittelt und dort verarbeitet.

Herr Schrems legte bei der irischen Datenschutzbehörde eine Beschwerde ein, weil er im Hinblick auf die von Herrn Edward Snowden enthüllten Tätigkeiten der Nachrichtendienste der Vereinigten Staaten, insbesondere der National Security Agency (NSA), der Ansicht war, dass das Recht und die Praxis der Vereinigten Staaten keinen ausreichenden Schutz der in dieses Land übermittelten Daten vor Überwachungstätigkeiten der dortigen Behörden böten.

Die irische Behörde wies die Beschwerde insbesondere mit der Begründung zurück, die Kommission habe in ihrer Entscheidung vom 26. Juli 2000 festgestellt, dass die Vereinigten Staaten im Rahmen der sogenannten "Safe Harbor" Regelung ein angemessenes Schutzniveau der übermittelten personenbezogenen Daten gewährleisteten.

Irische Datenschutzbehörde muß nun handeln

Dieses Urteil hat zur Folge, dass die irische Datenschutzbehörde die Beschwerde von Herrn Schrems mit aller gebotenen Sorgfalt prüfen und am Ende ihrer Untersuchung entscheiden muss, ob nach der Richtlinie die Übermittlung der Daten der europäischen Nutzer von Facebook in die Vereinigten Staaten auszusetzen ist, weil dieses Land kein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bietet.
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