klarmobil.de
Anzeige

Faxwerbung und Werbeanrufe: Bundesnetzagentur geht wieder gegen Tausende Telefonnummern vor

• 05.11.21 Wenn es um den Datenschutz geht, dann sind die Bürger vermehrt verunsichert worden, immerhin gab es in den letzten Monaten auch diverse Datenskandale und Hackerangriffe. Dabei werden die Bürger auch immer mehr durch unerlaubte Werbeanrufe verärgert, wo Call Center auf fragwürdige Art und Weise an Telefonnummern kommen. Dabei hat die Bundesnetzagentur immer wieder ein Bußgelder gegen Call-Center wegen unerlaubter Telefonwerbung in der Vergangenheit erhoben. Auch auch Faxgeräte sind vor Betrügern nicht sicher.

Dr.Sim
Anzeige

Faxwerbung und Werbeanrufe: Bundesnetzagentur geht gegen Tausende Telefonnummern vor

Daher warnt die Bundesnetzagentur in ihrem neuesten Bericht vor Abzocke. Auch zahlt man unter Umständen drauf oder fängt sich schädliche Software ein.
Faxwerbung und Werbeanrufe: Bundesnetzagentur geht gegen Tausende Telefonnummern vor
Faxwerbung und Werbeanrufe: Bundesnetzagentur geht gegen Tausende Telefonnummern vor
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

So schlägt die Bundesnetzagentur laut einem Medienbericht von RP-Online erneut Alarm, und warnt vor betrügerischen Anrufen durch gefälschte Rufnummer, SMS mit der Aufforderung, einen Link zu klicken oder aber vor unerlaubten Werbeanrufen.

Dabei werden auch noch Faxgeräte genutzt, um verbotenerweise für Corona-Schnelltests oder Schutzmasken zu werben, heißt es in einem internen Teilbericht der Behörde zu den Beanstandungen im Bereich der Telekommunikation.

Dabei sind bei der Bundesnetzagentur in diesem Jahr über 35.000 Beschwerden eingegangen wegen "SMS-Phishing-Nachrichten". Darin werden Verbraucher unter Vorwänden -Klassiker ist der angebliche Versand eines Paketes oder Geschenks - aufgefordert, einen Internet-Link zu klicken, der dann aber zum Download von Schadsoftware führt.

"Betroffen waren Mobilfunkgeräte in sämtlichen deutschen Mobilfunknetzen", so die Bundesnetzagentur in dem unserer Redaktion vorliegenden Papier. In vielen Fällen habe die Schadsoftware zu Kosten geführt, zum Beispiel durch einen massenhaften Versand von SMS-Kurznachrichten. Die Behörde warnt, nicht auf solche Links zu klicken. In Gesprächen mit den Mobilfunkbetreibern habe man dafür sorgen können, dass betroffene Verbraucher von den entstandenen Kosten entweder ganz freigestellt wurden oder sie deutlich weniger zahlen mussten.

Auch werden oftmals Rufnummern manipuliert oder geklaut. Kriminelle geben sich dann als Polizisten, Staatsanwälte oder Bankangestellte aus und versuchten von ihren Opfern an Geld zu kommen. Auch über "Ping-Anrufe" aus dem Ausland will man Verbraucher zu Rückrufen auffordern. Dabei klingelt kurz das Handy, woraufhin man zurückruft und dann hohe Gebühren zahlen muss.

Daher wurden schon 700 Rufnummern abgeschaltet, über 8.500 mit einem sogenannten "Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot" belegt sowie zusätzlich gegen rund 4.000 Rufnummern Auszahlungsverbote verhängt.

Bundesnetzagentur: Regulierung Light für Glasfaseranschlüsse

Beim Glasfaserausbau in Deutschland tut sich was, auch die Telekom verbudelt immer mehr Glasfaser bis in die Häuser und Wohnungen. Die Bundesnetzagentur hat in Aussicht gestellt, die neuen Glasfasernetze nicht mit gleicher Intensität regulieren zu wollen, wie die aus dem ehemaligen Monopol erwachsenen Kupfernetze der Telekom. Der Entwurf der Regulierungsverfügung sieht eine "Regulierung light" für die neuen Gigabit-Netze vor. Immerhin, so besteht Aussicht auf alternative und günstige Angebote für die Verbraucher im Glasfaserwettbewerb.

Dabei hat die Bundesnetzagentur eine Entscheidungsentwurf für die Rahmenbedingungen veröffentlicht, zu denen Telekommunikationsunternehmen in den nächsten Jahren Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung der Telekom, der sog. "letzten Meile", erhalten können.

Bundesnetzagentur: Regulierung Light für Glasfaseranschlüsse
Bundesnetzagentur: Regulierung Light für Glasfaseranschlüsse -Bild: Telekom

"Die Bundesnetzagentur stellt Weichen für einen beschleunigten Glasfaserausbau in Deutschland", kündigt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, anlässlich des Starts der Konsultation zur künftigen Regulierung an. "Der Zugang zum Glasfasernetz der Deutschen Telekom wird - anders als beim Kupfernetz - nicht Ex ante reguliert. Dies ist ein großer Schritt und für die Telekom das Signal, zügig ihr Glasfasernetz auszubauen. Im Gegenzug muss sie Wettbewerbern die Nutzung ihres Glasfasernetzes zu gleichen Bedingungen anbieten wie ihrem eigenen Vertrieb. Nur für den Fall eines wettbewerbsfeindlichen Missbrauchs behält sich die Bundesnetzagentur ein Eingriffsrecht vor.".

Daher erwartet die Bundesnetzagentur, dass die Telekom und deren Wettbewerber das neue Marktregime nutzen, um ihre Investitionen in Glasfaser erheblich zu steigern.

Dabei sollen die neuen Glasfasernetze nicht mit gleicher Intensität reguliert werden, wie die aus dem ehemaligen Monopol erwachsenen Kupfernetze der Telekom. Daher kommt hier nun der Begriff "Regulierung light" ins Spiel.

Die Entgelte, die andere Telekommunikationsanbieter der noch marktbeherrschenden Telekom für die Nutzung der Glasfaser-Netze zahlen, sollen bei Auffälligkeiten überprüft werden. Von einer Ex ante-Kontrolle kann abgesehen werden.

Der diskriminierungsfreie Zugang zu den Glasfasernetzen der Telekom soll durch eine Gleichbehandlungsverpflichtung nach dem EoI-Prinzip (Equivalence of Input) abgesichert werden. Der neue Ansatz sieht im Kern vor, dass andere Unternehmen den Zugang unter den gleichen System- und Prozessbedingungen erhalten können, wie sie auch der Telekom selbst zur Verfügung stehen.

Damit der Glasfaserausbau in größtmöglichem Umfang gefördert wird, sieht der geplante Regulierungsrahmen auch einen erweiterten Leerrohrzugang vor. Hierdurch werden der Netzausbau beschleunigt und unnötige Tiefbaukosten eingespart. Die Entgelte für den Leerrohrzugang sollen wie bislang der Genehmigung unterliegen.

Regulierung der Kupfernetze bleibt

Die Regulierung der Kupfernetze soll im Wesentlichen beibehalten werden. Neu in diesem Zusammenhang ist die Verpflichtung der Telekom, eine mit dem Rückbau von Kupferinfrastruktur verbundene Migration auf Glasfasernetze rechtzeitig anzuzeigen und Migrationspläne vorzulegen.

Dabei macht auch die Bundesnetzagentur der Telekom keine Vorgaben, ob und wann sie Teile ihres Kupfernetzes abschalten muss. "Die Migration ist ein komplexer unternehmerischer Prozess, in den die Behörde nicht staatlich planend und anordnend eingreifen darf", so die Sicht der Behörde.

Die Bundesnetzagentur macht ihre Regulierungsvorschläge bereits im Vorgriff auf das am 1. Dezember 2021 in Kraft tretende Telekommunikationsmodernisierungsgesetz bekannt und will die neuen Instrumente im Sinne einer bestmöglichen Förderung des Glasfaserausbaus unmittelbar zur Anwendung bringen.

Preisnachlässe beim schlechten Internet- und Telefon-Anschluss ab Dezember

In den Zeiten des Homeoffice ist und war der Internet-Anschluss für viele Arbeitnehmer ein Arbeitsmittel, welches oftmals zu Störungen neigt. Dabei geht es auch um viel Geld für die Arbeitgeber. Aber langsame Leitungen können oftmals auch einen Vertragsmangel für den Verbraucher und die Verbraucherinnen darstellen. Bislang gab es dazu aufwendige Regelungen, nun will die Bundesnetzagentur die eigene Kontroll- und Speed App einsetzen, damit Verbraucher weniger zahlen müssen.

So hat zuletzt die Bundesnetzagentur einen Entwurf einer Allgemeinverfügung zu den neuen Minderungsregelungen für Festnetz-Breitbandanschlüsse zur Konsultation gestellt.

Bundesnetzagentur: Prüfung von Preisnächlässen beim schlechten Internet- und Telefon-Anschluss
Bundesnetzagentur: Prüfung von Preisnachlässen beim schlechten
Internet- und Telefon-Anschluss -Screenshot: Bundesnetzagentur

Dabei werden im Telekommunikationsgesetz Verbraucherrechte verankert, welche den Verbrauchern das Recht einräumen, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.

Diese Möglichkeiten bestehen im Falle von erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter angegebenen Leistung. Der Verbraucher hat den Nachweis durch den von der Bundesnetzagentur bereitgestellten Überwachungsmechanismus zu erbringen. Die neuen Rechte treten in diesem Jahr am 1. Dezember 2021 in Kraft.

"Unsere geplanten Vorgaben sollen Verbrauchern helfen, ihre neuen Rechte geltend zu machen. Zudem schaffen wir Sicherheit für die Anbieter", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur bei der Präsentation des Entwurfs.

In der Allgemeinverfügung geht es um die Konkretisierung der unbestimmten Begriffe einer "erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit" bei Festnetz-Breitbandanschlüssen im Down- und Upload. Darüber hinaus stellt die Bundesnetzagentur eine Handreichung bezüglich eines Überwachungsmechanismus zum Nachweis der Minderleistung zur Konsultation. Der Entwurf beschreibt die wesentlichen Voraussetzungen des Nachweisverfahrens.

Die neuen Regelungen im Telekommunikationsgesetz greifen die Vorgaben aus der sogenannten europäischen Netzneutralitätsverordnung auf. Bereits im Jahr 2017 hat die Bundesnetzagentur in einer Mitteilung eine Konkretisierung gemäß der Netzneutralitätsverordnung vorgenommen. Zudem hat die Bundesnetzagentur Vorgaben zum Nachweisverfahren mittels Breitbandmessung-Desktop-App gemacht.

Bundesnetzagentur Jahresbericht: Mehr Telefonminuten in der Corona Pandemie

Beim neuesten Jahresbericht sind die Anzahl der Telefonminuten seit der Corona Pandemie gestiegen. Damit wird erstmal ein Rückwärtstrend gestoppt. Bislang war die abgewickelten Gesprächsvolumen bis zum Jahr 2019 rückläufig. Im Pandemie-Jahr 2020 wurde mit insgesamt etwa 104 Mrd. Gesprächsminuten wieder ein höheres Gesprächsvolumen über Festnetze geführt. Über die Mobilfunknetze im Inland wurden rund 155 Mrd. abgehende Gesprächsminuten geführt.

Die Wachstumsrate der Mobiltelefonie beträgt im Jahr 2020 22 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Aber auch bei der Internet-Nutzung gab es die zu erwartende Steigerung.

Durch das Corona-Pandemie veränderte Nutzungsverhalten der Verbraucher sorgte dafür, dass das festnetzbasierte Datenvolumen im Jahr 2020 deutlich auf etwa 76 Mrd. GB stieg. Im Jahr 2019 waren 60 Mrd. GB an Datenvolumen. Das entspricht einem durchschnittlichen monatlichen Datenverbrauch von etwa 175 GB pro Nutzer.

3,1 GB Datenvolumen bei der mobilen Nutzung

Ein Jahr zuvor waren es noch 142 GB pro Nutzer. Das mobile Datenvolumen steigt weiter steil an. Es lag Ende 2020 bei knapp 4 Mrd. GB, im Jahr 2019 waren 2,8 Mrd GB. Das entspricht einem monatlich genutzten Datenvolumen von knapp 3,1 GB je aktiv genutzter SIM-Karte.

Auf dem Breitbandmarkt wurden im Jahr 2020 weiter verstärkt Anschlüsse mit hohen nominellen Bandbreiten nachgefragt. Bei rund 11,6 Mio. von 36,1 Mio. Anschlüssen lag Ende 2020 die vermarktete Bandbreite bei mindestens 100 Mbit/s. Davon lag bei 1 Mio. Anschlüssen die vermarktete Bandbreite bei 1 Gbit/s und mehr, zuvor waren es 0,2 Mio Anschlüsse.

Noch 2,3 Mio. Breitbandkunden nutzten Ende 2020 Anschlüsse mit einer nominellen Datenrate von weniger als 10 Mbit/s. Im Jahr 2019 waren 2,9 Mio.

Die Investitionen in Sachanlagen auf dem Telekommunikationsmarkt steigen seit Jahren kontinuierlich an. Im Jahr 2020 übertrafen Sie mit 10,5 Mrd. Euro den Wert des Vorjahres um 0,7 Mrd. Euro. Dieses ist eine Steigerung von sieben Prozent.

Der Ausbau der Glasfaserinfrastruktur geht weiter voran. Die Zahl der mit FTTB/FTTH versorgten bzw. unmittelbar erreichbaren Kunden ist 2020 auf 6,6 Mio. gestiegen (2019: 5,3 Mio.). Zum Jahresende 2020 waren rund 1,9 Mio. aktive FTTB/FTTH-Anschlüsse geschaltet (2019: 1,5 Mio.).

Auch der Ausbau der Mobilfunknetze macht Fortschritte. Die Anzahl der Funk-Basisstationen ist zum Jahresende 2020 um 18 Prozent auf 224.554 Anschlüsse gestiegen. Die Zahl der in Betrieb befindlichen LTE-Basisstationen betrug 75.901. Auf UMTS entfielen 56.934 und auf GSM 72.209 Stationen. Die Zahl der 5G-Basisstationen betrug 19.510 (2019: 139).

Bundesnetzagentur Fünfter Jahresbericht: Nur 24 Prozent der Anschlüsse entsprechen Vertragsspeed

Der neue Jahresbericht der Bundesnetzagentur umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020. Insgesamt wurden für stationäre Breitbandanschlüsse 949.414 und für mobile Breitbandanschlüsse 448.058 valide Messungen berücksichtigt.

Bundesnetzagentur Fünfter Jahresbericht: Nur 24 Prozent der Anschlüsse entsprechen Vertragsspeed
Bundesnetzagentur Fünfter Jahresbericht: Nur 24 Prozent der Anschlüsse
entsprechen Vertrags-Sypeed -Bild: Vodafone

Nur bei 24,0 Prozent der Nutzer wurde der volle vertragliche Speed erreicht. Ein Jahr zuvor, im vierten Jahresbericht 2018/2019 waren dieses 16,4 Prozent.

Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erhielten im aktuellen Berichtszeitraum im Download 73,6 Prozent der Nutzer bei stationären Breitbandanschlüssen mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate. Also liegen bei fast drei viertel aller Verträge vertragswidrige Konditionen zu Lasten der Verbraucher vor.

"Gegenüber den Vorjahren ist die Entwicklung positiv. Zwar erreichen Kunden nach wie vor oft nicht die Geschwindigkeit, die vertraglich in Aussicht gestellt wurde, aber es lassen sich insbesondere bei stationären Breitbandanschlüssen leichte Verbesserungen feststellen," sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Ergebnisse fielen zwischen den einzelnen Bandbreiteklassen und Anbietern wieder unterschiedlich aus. Die meisten Kunden waren mit der Leistung des Anbieters zufrieden. Dabei ist der Anteil zufriedener Kunden mit 60,7 Prozent weiterhin leicht rückläufig, ein Jahr zuvor waren es 61,4 Prozent.

Ergebnisse im Mobilfunk 2019/2020

Im aktuellen Berichtszeitraum lag das Niveau bei mobilen Breitbandanschlüssen deutlich unter dem von stationären Anschlüssen. Über alle Bandbreitenklassen und Anbieter hinweg erhielten im Download 17,4 Prozent der Nutzer (2018/2019: 14,9 mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate. Nur bei 2,1 Prozent der Nutzer wurde diese voll erreicht oder überschritten.

In höheren Bandbreiteklassen wurden niedrigere Prozentwerte in Bezug auf das Erreichen der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate festgestellt. Auch im Mobilfunk zeigen sich wie im stationären Bereich hinsichtlich der Anbieter Unterschiede.

Die Endkunden bewerteten die Anbieter überwiegend mit Noten von 1 bis 3 Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist der Anteil nahezu unverändert.

Da der in der Breitbandmessung ermittelte Verhältniswert immer noch auf einem geringen Niveau lag, liegt weiterhin der Schluss nahe, dass die Nutzer bei mobilen Breitbandanschlüssen eher die Mobilität und die zur Verfügung stehende Performance bewerten als das Erreichen der in Aussicht gestellten Datenübertragungsrate.

Mehr Festnetz-, weniger Mobilfunk-Messungen in diesem Jahresbericht

Parallel zum ersten Corona-Lockdown lässt sich ein deutlicher Anstieg der Messungen für stationäre Breitbandanschlüsse feststellen. Im Mobilfunk fällt auf, dass die Zahl der mobilen Messungen in den drei von der Corona-Pandemie betroffenen Quartalen im Jahr 2020 im Vergleich zu den Vorjahresquartalen zurückgegangen ist. Eine durch die Pandemie bedingte Veränderung der Datenübertragungsraten im Download und Upload sowie für die gemessene Laufzeit konnte in der Quartalsdarstellung sowohl mit Blick auf stationäre als auch mobile Breitbandanschlüsse nicht beobachtet werden.

Die Ergebnisse der Breitbandmessung hängen davon ab, welchen Tarif der Nutzer mit dem Anbieter vereinbart hat. Insofern können auf der Grundlage der Breitbandmessung keine Aussagen zur Versorgungssituation oder Verfügbarkeit von breitbandigen Internetzugangsdiensten getroffen werden. Es wird lediglich geprüft, ob die Anbieter ihren Kunden die vertraglich zugesicherte Bandbreite liefern.

Bundesnetzagentur mit www.breitbandmessung.de -Bild: Bundesnetzagentur

Beirat der Bundesnetzagentur spricht offen von Betrug beim Breitbandausbau

Wenn es um das schnelle Surfen im Internet geht, geben die Provider immer den maximalen Highspeed an. Allerdings wird der maximale Speed nicht immer bei den Nutzern im Festnetz erreicht, so die Bundesnetzagentur bei ihrem nun vierten Breitbandbericht. Nun machte sich auch ein Mitglied des Beirats der Bundesnetzagentur öffentlich Luft und spricht von Betrug an den Kunden. So werden laut Ralph Lenkert, Mitglied des Beirates der Bundesnetzagentur, Kunden werden mit falschen Angaben zu verfügbaren Übertragungsraten betrogen.

Die Mobilfunkkonzerne hätten die Auflagen aus der Auktion der LTE-Frequenzen (4G-Standard) von 2015 bis Ende 2019 erfüllen müssen, so Lange.

"Die Verschleppungstaktik der Mobilfunknetzbetreiber ist unverantwortlich. Wer behauptet, er habe alle seine Hausaufgaben richtig gemacht und gleichzeitig eine Fristverlängerung von einem Jahr verlangt, kann auf kein Verständnis hoffen", sagte Lange.

Laut dem aktuellen vierten Jahresbericht der Bundesnetzagentur beim Breitbandausbau haben beim Festnetz nur 16 Prozent der Anschlüsse die angebotene Übertragungsrate erreicht und bei 30 Prozent nicht einmal die Hälfte.

Im Mobilfunknetz haben nur 1,5 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer vertragsgemäße Datenraten und nur 16 Prozent wenigstens die Hälfte des Angebotes erhalten. Dieses ist laut Ralph Lenkert, Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur, ein Betrug, der beendet werden muss und für den Telekommunikationsanbieter spürbare Bußgelder verdient haben.

"Der verherrlichte Wettbewerb bei Datenkommunikation führt weiter zu abgehängten Regionen. Kunden werden mit falschen Angaben zu verfügbaren Übertragungsraten betrogen. Ein falscher Anbieter, ein falsches Netz bedeuten für die Kunden gerade heute, in Zeiten der Kontaktbeschränkungen für Infektionsschutz, dass Kontakte zu Familie und Freunden sowie die Arbeitsfähigkeit erschwert bis unmöglich werden", erklärt Ralph Lenkert, Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur, anlässlich der Veröffentlichung der Ergebnisse der Breitbandmessung durch Bundesnetzagentur.

Damit Ihnen in Zukunft keine aktuellen Nachrichten oder Spar-Angebote entgehen, können Sie sich auch bei unserem kostenlosen Newsletter anmelden. Einmal in der Woche bekommen Sie dann eine Übersicht an Aktionen und wichtigen Änderungen im Telefonmarkt. Noch schneller sind Sie via Twitter und Facebook informiert.


Verwandte Nachrichten:

Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten

AKTION 736x414
Anzeige
     Preistipp:
  • 5GB Allnet-Flat
  • mtl. 4,99 € statt 8,99 €
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 5G O2 Netz
  • mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Preistipp O2-Netz:
  • 25 GB 5G Tarif
  • mtl. 9,99 € statt 19,99 €
  • mtl. Laufzeit
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 50 MBit/s
  • optional mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Besten 10 GB Tarife:
  • Spartarife ab 6,99 €
  • Sparwochen mit Rabatten,
  • Gutscheinen,
  • Anschlusspreisbefreiungen
  • Jetzt sparen und Vergleichen!

Kostenloser Newsletter:
Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort keine Schnäppchen und Aktionen mehr.
Ihre E-Mail-Adresse:
Datenschutzhinweise

Weitere Nachrichten:

Telefontarifrechner.de
 Datenschutzhinweise © Copyright 1998-2024 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH  Impressum 
Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
Cookie-Entscheidung widerrufen