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Forderungen nach neuem Abmahnrecht werden laut

• 15.04.10 Die Abmahnanwälte grassen das Internet ab, um Rechtsverstösse bei den Online-Shops abzumahnen. Dabei wird rein rechtlich nur nach formalen Fehlern gesucht, um dann eine kostenpflichtige Abmahnung zustellen zu können. Dies alles zum Argernis der Anbieter, da das Gross der Anbieter gegenüber den Kunden fair handelt.

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Der Brachenverband Bitkom fordert, das geltende Abmahn-Recht im Internet zu überprüfen. Dem Missbrauch von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen muss Einhalt geboten werden, sagte Bitkom-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer in Berlin. Viele Online-Händler können die unüberschaubaren Informationspflichten für Verbraucher auch bei gutem Willen kaum einhalten, wird vom Branschenverband kritisiert.

Die angebliche Verletzung solcher Pflichten ist der Hauptgrund für Abmahnungen. Dabei sollten die Anwaltsgebühren für eine erste Abmahnung gedeckelt werden, um missbräuchliche Abmahnungen unattraktiver zu machen. Nur so lasse sich verhindern, dass Anwälte systematisch abkassieren und sich Anbieter untereinander immer stärker mit juristischen Mitteln bekämpfen. Der Sachverständigenrat zum Wettbewerbsrecht im Bundesjustizministerium hat sich bereits mit dem Thema beschäftigt.

Häufig werden Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht. Sie besagt, innerhalb welcher Zeit ein Online-Kunde die Ware zurückgeben darf. Der Branchenverband empfiehlt Anbietern, ein vom Bundesjustizministerium herausgegebenes Muster für die Widerrufserklärung zu nutzen. Es steht im Internet kostenfrei zur Verfügung.

Bei einer Umfrage des Online-Marktplatzes eBay hatten vor kurzem sechs von zehn Händlern angegeben, dass sie in den vergangenen drei Jahren abgemahnt wurden.


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