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Fritzbox Hersteller AVM kritisiert Routerzwang durch Bundesnetzagentur

• 23.01.13 Wir vom Tarifrechner.de Netzwerk haben in der Vergangenheit auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, dass laut dem neuen Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen die Verbraucher einen DSL Router nach ihren Wünschen einsetzen können. Dazu muss der DSL Provider aber auch mitspielen und dem Kunden Benutzername und Passwort mitteilen, damit man zum Beispiel eine
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Fritzbox einsetzen kann. Hier haben wir dann auch Vodafone namentlich erwähnt, da Vodafone gerne auf seine Easybox besteht und Kunden in der Regel keine Zugangsdaten haben, um auf eine Fritz!Box umzustellen.

Auf jeden Fall haben sich die Verbraucher bei der Bundesnetzagentur beschwert. Dabei ist das Ergebnis der Beschwerde ist dann doch ziemlich überraschend. Die Beschwerden wurden durch die Bundesnetzagentur abgelehnt.

Die Bundesnetzagentur will bei einem Routerzwang nicht einschreiten. Auch sieht die Bundesnetzagentur keinen Verstoss gegen das Telekommunikationsgesetz bei der Weigerung der Herausgabe von Zugangsdaten und Passwörtern.

Die Fritzbox Hersteller AVM kritisiert das Verhalten einiger Provider und auch die Entscheidung durch die Bundesnetzagentur. Der Hersteller kritisiert, dass die Bundesnetzagentur den Providern es überlässt, was im Sinne des Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen ein Endgerät ist. Aus der Sicht vom Fritz!Box Hersteller AVM ergeben sich dadurch für Anwender und Markt erhebliche Nachteile, sowohl kurz- als auch langfristig. Kurzfristig verliert der Verbraucher die Möglichkeit, ein Endgerät nach seinen Ansprüchen auswählen zu können.

Als Beispiel führt AVM einen Vergleich mit einem Handy an. Es ist unvorstellbar, dass an einem Mobilanschluss nur ein vom Netzbetreiber vorgegebenes Handy funktioniert. Mit einer solchen Einschränkung wäre es kaum zur Entwicklung von Smartphones gekommen.

Nach Auffassung von AVM wurde im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen die Schnittstelle zwischen Netz und Endgerät so definiert, dass Kunden die freie Auswahl bei Endgeräten haben. Die Netzbetreiber müssen ihre Schnittstellen so offenzulegen, dass Hersteller im freien Wettbewerb entsprechende Geräte anbieten können.

Leider haben wir in der Vergangenheit immer wieder in der den letzten Monaten verbraucherfeindliche Entscheidungen von der Bundesnetzagentur gesehen. Eines der schlimmsten Abzocke mit Internet-by-Call Tarifen bei täglichen Tarifwechseln mit mehr als 100 Prozent und trotz Preisgarantie ist ein Grund einzuschreiten. Die Bundesnetzagentur duldet mittlerweile solche Praktiken. Hier ermittelt dann aber auch schon die Staatsanwaltschaft.

Der Routerzwang ist hier sogar offensichtlich, da die einzige Hardware zwischen Verbraucher und Provider eine DSL Box vom Anbieter ist. Damit ist formal die Definition des Endgerätes erledigt. Ein Begründung über die Auslegung durch die Bundesnetzagentur steht noch aus.


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