Funklöcher Mobilfunk: Aktualisierte Funklochkarte der Bundesnetzagentur
• 24.10.24 Die Bundesnetzagentur hat nun eine aktualisierte Funklochkarte veröffentlicht, die detaillierte Informationen über die Mobilfunkabdeckung in Deutschland bietet. Diese Karte zeigt deutlich, in welchen Regionen es noch Funklöcher gibt und ermöglicht
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Funklöcher Mobilfunk: Aktualisierte Funklochkarte der Bundesnetzagentur
Die neue Version der Funklochkarte bietet mehr Details und kann bis auf Rasterzellen von 100 Metern vergrößert werden. Nutzer haben die Möglichkeit, die Ergebnisse nach spezifischen Technologien, Netzbetreibern oder Zeiträumen zu filtern.
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Funklöcher Mobilfunk: Aktualisierte Funklochkarte der Bundesnetzagentur -Bild: © tarifrechner.de |
Zusammenarbeit mit Nutzern
Die Daten, die in die Karte einfließen, stammen von den Nutzern der Breitbandmessung/Funkloch-App. Diese Nutzer haben ihre Mobilfunkverbindungen getestet und protokolliert. Insgesamt wurden etwa 250 Millionen Messpunkte von rund 300.000 Nutzern eingebracht.
Bedeutung der Funklochkarte
Die Funklochkarte ist ein wichtiges Instrument zur Überwachung und Verbesserung der Mobilfunkabdeckung in Deutschland. Durch die Daten können Problembereiche identifiziert und gezielt Maßnahmen zur Verbesserung der Netzabdeckung ergriffen werden.
Wie man die Funklochkarte nutzt
Nutzer können die Karte auf der Website der Bundesnetzagentur einsehen. Sie bietet eine intuitive Benutzeroberfläche und verschiedene Filteroptionen, um die gewünschten Informationen zu finden. Durch die Nutzung der App können Nutzer auch selbst zur Verbesserung der Datenlage beitragen.
Zukunft der Mobilfunkabdeckung
Die kontinuierliche Aktualisierung der Funklochkarte ist ein Schritt in Richtung einer besseren Mobilfunkabdeckung in Deutschland. Mit den neuen Daten können Netzbetreiber und politische Entscheidungsträger gezielt an der Beseitigung von Funklöchern arbeiten.
Frequenz-Urteil: BNetzA hat freenet wohl massiv bedroht
Das Verwaltungsgericht Köln hat am 26. August 2024 die Regeln der Bundesnetzagentur für die 5G-Frequenzauktion von 2019 für rechtswidrig erklärt. Laut einem Medienbericht erhebt nun freenet erhebliche Vorwürfe gegen die Bundesnetzagentur. Die Mobilfunkanbieter Freenet und EWE Tel hatten geklagt und schwere Verfahrensfehler sowie politischen Einfluss durch das Verkehrsministerium unter Andreas Scheuer vorgeworfen.Nach dem spektakulären Urteil zur 5G-Frequenzvergabe kommt wohl die zwielichtige Rolle der Bundesnetzagentur immer mehr ans Licht. Rickmann von Platen berichtet in der Wirtschaftswoche (Pay-Wall) , freenet sei vom BNetzA-Vizepräsidenten regelrecht bedroht worden.
Nach 5G-Frequenzauktions Urteil Freenet kritisiert Bundesnetzagentur -Bild: © tarifrechner.de |
Das Urteil des VG Köln
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zur Unrechtmäßigkeit der 5G-Frequenzvergabe vor fünf Jahren hat wie eine Bombe eingeschlagen. Offenbar kommt dadurch nun zu Tage, was hinter den Kulissen abgelaufen ist und welche zwielichtige Rolle die Bundesnetzagentur und die Bundesregierung in dem ganzen Vergabeprozess gespielt haben. Ein Vorwurf: Die BNetzA könnte der "Erfüllungsgehilfe der Politik" gewesen sein.
freenet als Kläger
freenet als einer der Kläger im Prozess hat offenbar bis jetzt alles richtig gemacht und ist zweigleisig gefahren. Auf der einen Seite hat freenet zusammen mit EWE TEL gegen die damaligen Vergabebedingungen (insbesondere die fehlende Diensteanbieterverpflichtung) geklagt. Andererseits ist freenet unabhängig davon von sich aus auf die drei großen Netzbetreiber zugegangen und hat mit allen einen Vertrag über einen Zugang zum 5G-Netz ausgehandelt.Trotzdem wird nun nach und nach klar, was sich rund um die 5G-Frequenzvergabe hinter den Kulissen abgespielt haben muss. Rickmann von Platen, der als Vorstandsmitglied bei freenet unter anderem für die Beziehungen zu den Netzbetreibern zuständig ist, hat nun der Wirtschaftswoche ein aufschlussreiches Interview gegeben.
freenet prangert die damaligen Bedingungen an
Rickmann von Platen erhebt in dem Interview schwere Vorwürfe gegen die Bundesnetzagentur und fordert einen radikalen Wandel der Behörde. Gegenüber dem Blatt spricht der freenet-Manager ganz offen von "unzulässigen Deals zwischen Bundesnetzagentur, Bundesregierung und Netzbetreibern". Zum Mobilfunkgipfel 2018 beim damaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sei freenet offenbar bewusst nicht eingeladen worden.Bereits damals vermutete freenet, dass ein Deal ausgehandelt werden sollte, bei dem Wettbewerber wie freenet "nicht erwünscht waren". Wie erst durch das Interview bekannt wurde, beantragte freenet damals Akteneinsicht und stellte einen Informationsfreiheitsantrag beim Verkehrsministerium. Um Recht zu bekommen, habe freenet sich durch zwei Instanzen klagen müssen.
Drohungen gegen freenet
Ein ehemaliger Vizepräsident der Bundesnetzagentur soll freenet damals sehr lautstark gedroht haben: Falls freenet die positiv ausgegangene Klage nicht fallen lassen würde, hätte freenet "nie wieder etwas Gutes von der Bundesnetzagentur zu erwarten".
Ausbauzusagen gegen Schutz vor Wettbewerb
Auch innerhalb der Bundesnetzagentur muss es damals ersten Beamten gedämmert haben, wie stark die Einflussnahme der Politik war. Ein Beamter der Bundesnetzagentur muss einmal sichtlich verstört aus einem Meeting gekommen sein und über den "Ausbaupopulismus" seitens der Politik geschimpft haben. Er sei ganz erschüttert von dem gewesen, was die damalige Leitung der Bundesnetzagentur mit sich machen ließ.Der Deal bestand offenbar in genau dem, was später Teil der Auktionsbedingungen wurde: Die Netzbetreiber machen Ausbauzusagen, im Gegenzug gibt es einen Schutz vor Wettbewerbern wie freenet und damit eben keine Diensteanbieterverpflichtung. Und das muss den Beamten der Bundesnetzagentur so schockiert haben - weil nämlich die Förderung des Wettbewerbs zu den expliziten Aufgaben der BNetzA gehört.
Fragen zur Rolle der BNetzA
Damit stellt sich die Frage, ob die Bundesnetzagentur einem derartigen - auf Druck der Politik zustande gekommenen - Deal überhaupt zustimmen durfte, wenn sie damit gegen eine ihrer Kernaufgaben verstößt. Rickmann von Platen nennt solche Deals gegenüber dem Blatt als Grund dafür, "dass Deutschland für Unternehmen und Verbraucher noch immer ein sehr teures Mobilfunkland ist".
Freenet eSIM --eSIM nun in allen drei Mobilfunknetzen -Bild: © tarifrechner.de |
Verwaltungsgericht Köln: Gericht erklärt Regeln der 5G-Frequenzauktion für rechtswidrig Das Verwaltungsgericht Köln stellte fest, dass die Bundesnetzagentur bei der Festlegung der 5G Auktionsregeln unzulässigen politischen Druck ausgesetzt war. Dies betraf insbesondere die Verpflichtung der Netzbetreiber, ihre Kapazitäten an Diensteanbieter ohne eigene Infrastruktur zu vermieten.
Dieses Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf die zukünftige Vergabe von Mobilfunkfrequenzen in Deutschland haben. Wir beleuchten daher die Hintergründe des Urteils, die Argumente der Kläger und die möglichen Konsequenzen für die Mobilfunkbranche.
Hintergrund der 5G-Frequenzauktion
Im Jahr 2019 führte die Bundesnetzagentur eine Auktion zur Vergabe von 5G-Frequenzen durch. Diese Frequenzen sind entscheidend für den Ausbau des schnellen mobilen Internets in Deutschland. Die Auktion brachte insgesamt 6,55 Milliarden Euro ein und wurde von den großen Mobilfunkanbietern wie Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica dominiert.
Die Klage
Die Mobilfunkanbieter Freenet und EWE Tel reichten Klage gegen die Bundesnetzagentur ein. Sie argumentierten, dass die Auktionsregeln unfair seien und dass die Bundesnetzagentur unter unzulässigem politischen Einfluss gestanden habe. Insbesondere kritisierten sie die Verpflichtung, dass Netzbetreiber ihre Kapazitäten an Diensteanbieter ohne eigene Infrastruktur vermieten müssen. Diese Regelung sollte den Wettbewerb fördern, wurde jedoch von den Klägern als unzulässige Bevorzugung bestimmter Marktteilnehmer angesehen.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln
Das Verwaltungsgericht Köln gab den Klägern in mehreren Punkten recht. Es stellte fest, dass die Bundesnetzagentur bei der Festlegung der Auktionsregeln unzulässigem politischen Druck ausgesetzt war. Dieser Druck kam insbesondere vom Verkehrsministerium unter der Leitung von Andreas Scheuer. Das Gericht kritisierte, dass die politischen Vorgaben die Neutralität und Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur beeinträchtigt hätten.
Konsequenzen des Urteils
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln könnte weitreichende Folgen für die Mobilfunkbranche haben. Zum einen könnte es zu einer Neuvergabe der 5G-Frequenzen kommen, was erhebliche Kosten und Verzögerungen für die Netzbetreiber bedeuten würde. Zum anderen könnte das Urteil die zukünftige Regulierung von Mobilfunkauktionen beeinflussen. Es ist wahrscheinlich, dass die Bundesnetzagentur ihre Verfahren und Regeln überarbeiten muss, um sicherzustellen, dass sie frei von politischem Einfluss sind.
Reaktionen aus der Branche
Die Reaktionen auf das Urteil sind gemischt. Während die Kläger Freenet und EWE Tel das Urteil begrüßen, zeigen sich die großen Netzbetreiber besorgt. Sie befürchten, dass eine Neuvergabe der Frequenzen zu erheblichen Kosten und Verzögerungen beim Ausbau des 5G-Netzes führen könnte.Auch die Politik reagiert unterschiedlich. Während einige Politiker das Urteil als wichtigen Schritt zur Sicherung der Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur sehen, warnen andere vor den möglichen negativen Auswirkungen auf den 5G-Ausbau.
Zukünftige Entwicklungen
Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesnetzagentur und die betroffenen Mobilfunkanbieter auf das Urteil reagieren werden. Es ist möglich, dass die Bundesnetzagentur Berufung gegen das Urteil einlegt. Sollte das Urteil jedoch rechtskräftig werden, könnte es zu einer grundlegenden Überarbeitung der Auktionsregeln und möglicherweise zu einer Neuvergabe der 5G-Frequenzen kommen.
Schritt in der Regulierung des Mobilfunkmarktes
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zur 5G-Frequenzauktion von 2019 ist ein bedeutender Schritt in der Regulierung des Mobilfunkmarktes in Deutschland. Es zeigt die Notwendigkeit einer unabhängigen und neutralen Regulierung und könnte weitreichende Folgen für die zukünftige Vergabe von Mobilfunkfrequenzen haben.Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Bundesnetzagentur und die Mobilfunkanbieter auf dieses wegweisende Urteil reagieren werden.
Generalstaatsanwalt Schleswig Holstein leitete Ermittlungen ein, Generalstaatsanwältin bestätigt Vorwurf
Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im Jahr 2022 abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen.Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schleswig hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.
So hatte zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig Holstein Ermittlungen eingeleitet. Auch hier wurden rechtswidrige Methoden durch Hausfriedensbruch, Nötigung etc. gegen die Redaktion Tarifrechner im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über den Glasfaserausbau im Kreis Plön begangen. Bislang gab es keine Konsequenzen für den ehemaligen Amtsvorsteher Volker Schütte-Felsche (CDU) und Amtsvorsteherin Ulrike Raabe (ehemals Mitglied der CDU Fraktion, nun parteilos) und weitere Amtsträger.
Zuletzt hatte die neue Generalstaatsanwältin aus Schleswig Holstein, Frau Schmücker-Borgwardt, die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Hausfriedensbruch vom Amt Selent/Schleswig durch die Billigung (§27 StGB, §140 StGB) im April 2024 bestätigt, allerdings auf die Verjährung hingewiesen. So hatte auch das Bauamt im Amt Selent/Schleswig die Trassenpläne laut der ehemaligen Landrätin der Landrätin aus Plön, Stephanie Ladwig, vorliegen. Das Bauamt hat dann laut dem Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, weggeschaut. Beide Schreiben -von der Generalstaatsanwältin und Ex-Landrätin Ladwig- liegen der Redaktion vor.
Eine Anklage wegen "Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit" etc. hat es daher bislang nie gegeben und wird es wohl auch aufgrund des Verdachts der "politisch motivierten Strafvereitelung" in Schleswig Holstein gegen die Pressefreiheit durch die Täuschung von Journalisten und damit der Öffentlichkeit durch Amtsträger nicht geben, so die weitere Kritik vom Chefredakteur.
Auch die Tarifrechner-Redaktion, welche das Grundrecht auf Pressefreiheit ausübt, war von den Übergriffen im Rahmen des Hausfriedensbruch und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die versuchte Zerstörung von Gas-, Strom-, Wasser- und Telefonleitungen betroffen.
Und bei 41.000 Abofallenbetrügereien blieb die Bundesnetzagentur untätig, bis das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nachfragen bei der Bundesnetzagentur stellte.
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