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Verwaltungsgericht Köln: Gericht erklärt Regeln der 5G-Frequenzauktion für rechtswidrig

• 02.09.24 Das Verwaltungsgericht Köln hat am 26. August 2024 die Regeln der Bundesnetzagentur für die 5G-Frequenzauktion von 2019 für rechtswidrig erklärt. Die Mobilfunkanbieter Freenet und EWE Tel hatten geklagt und schwere Verfahrensfehler sowie politischen Einfluss durch das Verkehrsministerium unter Andreas Scheuer vorgeworfen.

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Verwaltungsgericht Köln: Gericht erklärt Regeln der 5G-Frequenzauktion für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Köln stellte fest, dass die Bundesnetzagentur bei der Festlegung der 5G Auktionsregeln unzulässigen politischen Druck ausgesetzt war. Dies betraf insbesondere die Verpflichtung der Netzbetreiber, ihre Kapazitäten an Diensteanbieter ohne eigene Infrastruktur zu vermieten.

Verwaltungsgericht Köln: Gericht erklärt Regeln der 5G-Frequenzauktion für rechtswidrig
Verwaltungsgericht Köln: Gericht erklärt Regeln
der 5G-Frequenzauktion für rechtswidrig -Bild: © tarifrechner.de

Dieses Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf die zukünftige Vergabe von Mobilfunkfrequenzen in Deutschland haben. Wir beleuchten daher die Hintergründe des Urteils, die Argumente der Kläger und die möglichen Konsequenzen für die Mobilfunkbranche.

Hintergrund der 5G-Frequenzauktion

Im Jahr 2019 führte die Bundesnetzagentur eine Auktion zur Vergabe von 5G-Frequenzen durch. Diese Frequenzen sind entscheidend für den Ausbau des schnellen mobilen Internets in Deutschland. Die Auktion brachte insgesamt 6,55 Milliarden Euro ein und wurde von den großen Mobilfunkanbietern wie Deutsche Telekom, Vodafone und Telefonica dominiert.

Die Klage

Die Mobilfunkanbieter Freenet und EWE Tel reichten Klage gegen die Bundesnetzagentur ein. Sie argumentierten, dass die Auktionsregeln unfair seien und dass die Bundesnetzagentur unter unzulässigem politischen Einfluss gestanden habe. Insbesondere kritisierten sie die Verpflichtung, dass Netzbetreiber ihre Kapazitäten an Diensteanbieter ohne eigene Infrastruktur vermieten müssen. Diese Regelung sollte den Wettbewerb fördern, wurde jedoch von den Klägern als unzulässige Bevorzugung bestimmter Marktteilnehmer angesehen.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln

Das Verwaltungsgericht Köln gab den Klägern in mehreren Punkten recht. Es stellte fest, dass die Bundesnetzagentur bei der Festlegung der Auktionsregeln unzulässigem politischen Druck ausgesetzt war. Dieser Druck kam insbesondere vom Verkehrsministerium unter der Leitung von Andreas Scheuer. Das Gericht kritisierte, dass die politischen Vorgaben die Neutralität und Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur beeinträchtigt hätten.

Konsequenzen des Urteils

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln könnte weitreichende Folgen für die Mobilfunkbranche haben. Zum einen könnte es zu einer Neuvergabe der 5G-Frequenzen kommen, was erhebliche Kosten und Verzögerungen für die Netzbetreiber bedeuten würde. Zum anderen könnte das Urteil die zukünftige Regulierung von Mobilfunkauktionen beeinflussen. Es ist wahrscheinlich, dass die Bundesnetzagentur ihre Verfahren und Regeln überarbeiten muss, um sicherzustellen, dass sie frei von politischem Einfluss sind.

Reaktionen aus der Branche

Die Reaktionen auf das Urteil sind gemischt. Während die Kläger Freenet und EWE Tel das Urteil begrüßen, zeigen sich die großen Netzbetreiber besorgt. Sie befürchten, dass eine Neuvergabe der Frequenzen zu erheblichen Kosten und Verzögerungen beim Ausbau des 5G-Netzes führen könnte.

Auch die Politik reagiert unterschiedlich. Während einige Politiker das Urteil als wichtigen Schritt zur Sicherung der Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur sehen, warnen andere vor den möglichen negativen Auswirkungen auf den 5G-Ausbau.

Zukünftige Entwicklungen

Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesnetzagentur und die betroffenen Mobilfunkanbieter auf das Urteil reagieren werden. Es ist möglich, dass die Bundesnetzagentur Berufung gegen das Urteil einlegt. Sollte das Urteil jedoch rechtskräftig werden, könnte es zu einer grundlegenden Überarbeitung der Auktionsregeln und möglicherweise zu einer Neuvergabe der 5G-Frequenzen kommen.

Schritt in der Regulierung des Mobilfunkmarktes

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zur 5G-Frequenzauktion von 2019 ist ein bedeutender Schritt in der Regulierung des Mobilfunkmarktes in Deutschland. Es zeigt die Notwendigkeit einer unabhängigen und neutralen Regulierung und könnte weitreichende Folgen für die zukünftige Vergabe von Mobilfunkfrequenzen haben.

Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Bundesnetzagentur und die Mobilfunkanbieter auf dieses wegweisende Urteil reagieren werden.

Bundesnetzagentur: Eigenmächtige Vergabe von Frequenzen an die Bundeswehr

Die Rundfunk- und Mobilfunk-Frequenzen sind in Deutschland ein hoheitliches Gut. Deswegen gibt es viele Kontrollstrukturen und auch aufwendige Vergabe Szenarien bei der Frequenzvergabe. Ganz anderes sah es wohl bei der Unterstützung für das Militär durch die Bundesnetzagentur aus. Daher gibt es scharfe Kritik von der Rundfunkkommission bei der eigenmächtigen Vergabe der Rundfunkfrequenzen durch die Bundesnetzagentur.

Die Situation um die eigenmächtige Vergabe von Frequenzen durch die Bundesnetzagentur an das Militär hat für einige Diskussionen gesorgt. Heike Raab, Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder, hat kritisiert, dass die Bundesnetzagentur Frequenzen im unteren TV-Bereich ohne Absprache der Bundeswehr zugeteilt hatte.

Bundesnetzagentur Desaster: Eigenmächtige Vergabe von Frequenzen an die Bundeswehr
Bundesnetzagentur Desaster: Eigenmächtige Vergabe von Frequenzen
an die Bundeswehr -Bild: © tarifrechner.de

Trotz einer eindeutigen Absprache bei einem Spitzengespräch der Staatssekretäre Mitte Juni, dass die Frage der militärischen Mitnutzung des TV-UHF-Bandes nicht entscheidungsreif sei, wurden Frequenzen testweise an die Bundeswehr übergeben.

Die Bundeswehr möchte im Frequenzbereich 470 bis 694 MHz (TV-UHF-Band) einen Anteil von 25 Prozent dauerhaft nutzen. Das NATO-Frequenzband bei 225 bis 400 MHz sei nicht mehr ausreichend. So hatte die Weltfunkkonferenz 2023 (WRC-23) entschieden, dass der Rundfunk im Frequenzbereich zwischen 470 und 694 MHz alleiniger Primärnutzer bleibt.

In Schreiben an Chefregulierer Klaus Müller kritisiert die Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder, Heike Raab (SPD), ein eigenmächtiges Vorpreschen der Regulierungsbehörde. Es gebe zudem Fehler beim gewählten Verfahren. "Das Telekommunikationsgesetz (TKG) erfordere es, die zuständige Landesbehörde an einer solchen Zuteilung zu beteiligen" so Heike Raab (SPD).

Die erteilten Versuchsfunkzuteilungen wurden als "rechtswidrig" bezeichnet, und es wird erwartet, dass sie nicht vollzogen werden.

Diese Vorgänge haben zu Irritationen bei den Staatssekretären und der Rundfunkkommission geführt, da die Frequenzen auch für DVB-T2 und Funkmikrofone genutzt werden und eine Beteiligung der zuständigen Landesbehörden erforderlich wäre.

Die Bundesnetzagentur hat Fehler eingeräumt und bedauert, dass sie aufgrund einer Fehlinterpretation der telekommunikationsrechtlichen Vorschriften gegenüber der Bundeswehr die entsprechenden Gestattungen bereits ausgesprochen hat.

Warum ist das TV-UHF-Band wichtig

Das TV-UHF-Band ist für die Bundeswehr aus mehreren Gründen wichtig:
    • Frequenzbedarf: Die Bundeswehr benötigt ein bedarfsgerechtes Frequenzspektrum von nicht weniger als fünf Funkkanälen mit einer Bandbreite von jeweils 8 MHz im Bereich von 470 bis 694 MHz1. Dieser Bereich wird als unvermeidbarer, dauerhafter Frequenzbedarf des Militärs angesehen.
    • NATO-Frequenzband: Das bisherige NATO-Frequenzband bei 225 bis 400 MHz wird als nicht mehr ausreichend betrachtet2. Die Bundeswehr möchte daher einen Anteil von 25 Prozent des TV-UHF-Bandes dauerhaft nutzen.
    • Kommunikation und Koordination: Das UHF-Band ist entscheidend für die Kommunikation und Koordination militärischer Operationen. Es ermöglicht eine zuverlässige Übertragung über größere Entfernungen und ist weniger anfällig für Interferenzen.
    • Technologische Anforderungen: Moderne militärische Ausrüstung und Operationen erfordern zunehmend breitere Frequenzbänder, um effektiv zu funktionieren. Das TV-UHF-Band bietet die notwendige Kapazität für diese Anforderungen.
Die Diskussion um die Nutzung des TV-UHF-Bandes durch die Bundeswehr ist jedoch komplex, da dieses Band auch für zivile Zwecke wie DVB-T2 und drahtlose Mikrofone genutzt wird. Eine Abstimmung zwischen den verschiedenen Nutzern und die Einhaltung internationaler Vereinbarungen sind daher von großer Bedeutung.

Das TV-UHF-Band zwischen 470 und 694 MHz wird von verschiedenen Nutzern geteilt. So gibt es den Terrestrischen Rundfunk. Dieser Bereich ist primär dem Antennenfernsehen DVB-T2 zugeordnet. Dann gibt es Programme Making and Special Events (PMSE). Zu den Nutzern gehören auch die Kulturfrequenzen oder PMSE der Veranstaltungstechnik mit drahtlosen Mikrofonen und In-Ear-Monitoren.

Dann gibt es noch die bekannten Rundfunk- und Kulturfrequenzen. Das Band wird auch für drahtlose Produktionsmittel wie Funkmikrofone genutzt, weshalb man von "Rundfunk- und Kulturfrequenzen" spricht.

Die Weltfunkkonferenz 2023 (WRC-23) hatte entschieden, dass der Rundfunk im Frequenzbereich zwischen 470 und 694 MHz alleiniger Primärnutzer bleibt. Die drahtlosen Mikrofone verfügen über eine eigene sekundäre Frequenzzuweisung in nunmehr 88 Ländern.

Mobilfunkzuweisungen erfolgten für einzelne Staaten lediglich in Fußnoten zum Haupttext. Diese Zuweisungen sind wichtig, um die Interessen und Bedürfnisse aller Nutzer zu berücksichtigen und eine effiziente und störungsfreie Nutzung des Frequenzbandes zu gewährleisten.

Generalstaatsanwalt Schleswig Holstein leitete Ermittlungen ein, Generalstaatsanwältin bestätigt Vorwurf

Immerhin wurde der letzte Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, im letzten Jahr abgesetzt, nach dem dieser 76 zerstörte Gasleitungen beim Glasfaserausbau ignorierte, und kein Baustopp trotz Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Kreis Plön machte. Dabei wurden zerstörte Gasleitungen immer an die Bundesnetzagentur gemeldet, so die Netz AG. Die Bundesnetzagentur und der Zweckverband Breitbandversorgerung Plön mit seinen Ämtern haben daher erhebliche rechtswidrige Handlungen begangen.

Immerhin sorgen die Baugenehmigungen bzw. Ausgrabegenehmigungen für Sicherheit, da diese nach TKG §68 erteilt werden. Hier sieht das TKG §68 Absatz 2 die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Das Amt Selent/Schleswig hat diese Ausgrabegenehmigungen erteilt. Das Schriftstück liegt der Redaktion vor.

So hatte zuletzt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Schleswig Holstein Ermittlungen eingeleitet. Auch hier wurden rechtswidrige Methoden durch Hausfriedensbruch, Nötigung etc. gegen die Redaktion Tarifrechner im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung über den Glasfaserausbau im Kreis Plön begangen. Bislang gab es keine Konsequenzen für den ehemaligen Amtsvorsteher Volker Schütte-Felsche (CDU) und Amtsvorsteherin Ulrike Raabe (ehemals Mitglied der CDU Fraktion, nun parteilos) und weitere Amtsträger.

Zuletzt hatte die neue Generalstaatsanwältin aus Schleswig Holstein, Frau Schmücker-Borgwardt, die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Hausfriedensbruch vom Amt Selent/Schleswig durch die Billigung (§27 StGB, §140 StGB) im April 2024 bestätigt, allerdings auf die Verjährung hingewiesen. So hatte auch das Bauamt im Amt Selent/Schleswig die Trassenpläne laut der ehemaligen Landrätin der Landrätin aus Plön, Stephanie Ladwig, vorliegen. Das Bauamt hat dann laut dem Chefredakteur vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner und Informatiker, Dipl. Inform. Martin Kopka, weggeschaut. Beide Schreiben -von der Generalstaatsanwältin und Ex-Landrätin Ladwig- liegen der Redaktion vor.

Eine Anklage wegen "Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit" etc. hat es daher bislang nie gegeben und wird es wohl auch aufgrund des Verdachts der "politisch motivierten Strafvereitelung" in Schleswig Holstein gegen die Pressefreiheit durch die Täuschung von Journalisten und damit der Öffentlichkeit durch Amtsträger nicht geben, so die weitere Kritik vom Chefredakteur.

Auch die Tarifrechner-Redaktion, welche das Grundrecht auf Pressefreiheit ausübt, war von den Übergriffen im Rahmen des Hausfriedensbruch und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die versuchte Zerstörung von Gas-, Strom-, Wasser- und Telefonleitungen betroffen.

Und bei 41.000 Abofallenbetrügereien blieb die Bundesnetzagentur untätig, bis das Redaktionsnetzwerk Tarifrechner nachfragen bei der Bundesnetzagentur stellte.

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