GEZ mahnt unliebsame Internet-Autoren ab
• 24.08.07 Das Internet ist mitunter eine herrliche Fundgrube von Meinungsäußerung und Tipps. Insbesonders darf auch über alles in der Welt diskutiert und geschrieben werden. Als rechtliche Grundlage für die Meinungsäußerungen in Deutschland, Europa und den freien Ländern dieser Welt, dienen immer die verfassungsrechtlichen Zusicherungen der Meinungsfreiheit in
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Die GEZ ist nun durch eine Abmahnung bzgl. freier Berichterstattung bei Autoren negativ aufgefallen.
Per Definition ist die GEZ ein Dienstleistungszentrum, das die neun, in der Arbeitsgemeinschaft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten sowie das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR) gemeinsam für die Abwicklung des Rundfunkgebühreneinzugs in Form einer öffentlich-rechtlichen, nicht rechtsfähigen Verwaltungsgemeinschaft betreiben. Grundlage ist die Verwaltungsvereinbarung "Gebühreneinzugszentrale", die diese Anstalten miteinander geschlossen haben. Die GEZ ist mit dieser Definition ein Teil der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
Die Gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat nun die Wissensplattform akademie.de über die Rechtsabteilung der GEZ abgemahnt. Bei der Abmahnung werden die bekannten und im Sprachgebrauch häufig verwendeten Begriffe wie "GEZ-Gebühren", "PC-Gebühr", "Gebührenfahnder", "GEZ-Anmeldung" oder "GEZ-Abmeldung" abgemahnt.
Die abgemahnten Begriffe findet man aber sogar auf den Internet Seiten der GEZ zum Zeitpunkt der Artikellegung über Google wieder, wie hier zum Beispiel "GEZ Gebühren" (site:www.gez.de "gez gebühren").
Auch haben wir schon Pressemitteilungen im Rahmen der "Gebühr für internet-fähige PCs" vom Schleswig Holsteinischen Ministerpräsident und sogar von den den Länderchefs bekommen, wo der abgemahnte Begriff "GEZ Gebühren" bzw. "GEZ Gebühr" drin erscheint.
Vielleicht versucht eine Behörde aber auch nur hier eine Exklusivität der abgemahnten Begriffe herbeizuführen, fernab jedes Markengesetzes, fernab jeder freien Meinungsäußerung, fernab jeder rechtsstaatlichen Grundlage.
Über eine "strafbewehrte Unterlassungserklärung" soll nun das Online-Portal akademie.de für jede erneute öffentliche Verwendung eines Verbotsworts an die GEZ 5.100 Euro bezahlen.
Die kostenlosen Tipps und Musterbriefe bei akademie.de, die bei der GEZ-Abmeldung oder der Klärung der PC-Gebührenpflicht helfen sollten, sind wohl auf argen Unmut bei den Gebühren Fahndern gestoßen. Immerhin hatte die GEZ schon über einen erheblichen Schwund von Vollzahlern, hin zu Geringzahlern, geklagt, welche nur einen PC statt Fernseher angemeldet haben. Diese Nutzer leben wohl schon den IP-TV Genuss für eine geringere GEZ Gebühr aus.
Ferner dürfte nun natürlich auch die Frage zu klären sein, wie es kommt, das die GEZ eine Unterlassungserklärung von akademie.de fordert, obwohl sie per Definition nicht rechtsfähig ist.
Weitere Infos erhalten Sie direkt bei akademie.de im Internet
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