Gericht: GEMA hat kein Anrecht auf Eilbedürftigkeit gegen Youtube
• 30.08.10 Viele Musikvideos auf Youtube können in Deutschland leider nicht angeschaut werden, weil schon seit längerem ein Streit um Urheberrechtsabgaben zwischen der GEMA und Youtube seit dem letzten Jahr April läuft. Nun ist die GEMA beim Landgericht sogar vorgeprescht und wollte per Eilverfahren über eine gerichtliche Einstweilige Verfügung Unterlassung von Youtube fordern.
|
Seit dem April 2009 verhandelte die GEMA mit Youtube erfolglos über einen neuen Lizenzvertrag für Musiknutzungen in Deutschland. Nach Abbruch der Vertragsverhandlungen im Mai 2010, hat sich die GEMA gemeinsam mit sieben weiteren Musikautorengesellschaften zu einer Allianz zusammengeschlossen.
Im aktuellen Streit geht es um rund 600 Videos auf Youtube, welche laut der GEMA illegal genutzte Werke sind.
Verwandte Nachrichten: |
|
Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten |