AKTION 736x414
Anzeige

Gericht: Oberverwaltungsgericht stoppt vorläufig Einbauverpflichtung für intelligente Stromzähler

• 10.03.21 Durch intelligente Stromzähler sollen die Kunden stets eine Übersicht ihres aktuellen Stromverbrauchs auch online abrufen können. Der Blick etwa auf das Smartphone hilft Verbrauchern, bewusster mit Energie umzugehen und Stromfresser im Haushalt zu identifizieren, so die Werbung. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Münster mit dem Eilbeschluss vom 4. März 2021 die
AKTION 500x500
Anzeige
Vollziehung einer Allgemeinverfügung des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit Sitz in Bonn ausgesetzt. Dabei geht es im wesentlichen darum, dass die Einbaussysteme gesetzliche Regelungen unterlaufen.

Gericht: Oberverwaltungsgericht stoppt vorläufig Einbauverpflichtung für intelligente Stromzähler

Mit dieser Allgemeinverfügung hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik(BSI) festgestellt, dass es technisch möglich ist, Messstellen für Stromverbrauch und -erzeugung mit intelligenten Messsystemen (Smart-Meter-Gateways) auszurüsten. Diese Feststellung beruht auf der Annahme, dass inzwischen auf dem Markt bestimmte, von verschiedenen Herstellern entwickelte intelligente Messsysteme verfügbar sind, die den gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Interoperabilität genügen.

Gericht: Oberverwaltungsgericht stoppt vorläufig Einbauverpflichtung für intelligente Stromzähler
Gericht: Oberverwaltungsgericht stoppt vorläufig Einbauverpflichtung für intelligente Stromzähler
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Die Feststellung der technischen Möglichkeit löste bundesweit zum einen für Messstellenbetreiber die Pflicht aus, ihre Messstellen innerhalb gewisser Zeiträume mit diesen intelligenten Messsystemen auszurüsten. Zum anderen bewirkte die Feststellung faktisch ein Verwendungsverbot für andere Messsysteme.

Nunmehr hat das Oberverwaltungsgericht Münster im einstweiligen Rechtsschutzverfahren auf die Beschwerde eines privaten Unternehmens aus Aachen, das auch andere Messsysteme vertreibt, die Vollziehung der Allgemeinverfügung ausgesetzt. Das hat zur Folge, dass nun vorläufig weiterhin andere Messsysteme eingebaut werden dürfen. Bereits - möglicherweise auch in Privathaushalten - verbaute intelligente Messsysteme müssen nicht ausgetauscht werden.

Zur Begründung hat der 21. Senat im Wesentlichen ausgeführt, dass die Allgemeinverfügung mit der Feststellung der technischen Möglichkeit der Ausrüstung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen sei voraussichtlich rechtswidrig.

Die am Markt verfügbaren intelligenten Messsysteme genügten nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie seien hinsichtlich der Erfüllung der im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und in Technischen Richtlinien normierten Interoperabilitätsanforderungen nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, zertifiziert. Diese Messsysteme könnten auch nicht zertifiziert werden, weil sie die Interoperabilitätsanforderungen nicht erfüllten.

Dass sie den Anforderungen der Anlage VII der Technischen Richtlinie TR-03109-1 des BSI genügten, reiche nicht. Die Anlage VII sei nicht formell ordnungsgemäß zustande gekommen, weil die vorgeschriebene Anhörung des Ausschusses für Gateway-Standardisierung nicht erfolgt sei. Die Anlage VII sei auch materiell rechtswidrig, weil sie hinsichtlich der Interoperabilitätsanforderungen hinter den gesetzlich normierten Mindestanforderungen zurückbleibe.

Bestimmte Funktionalitäten, die intelligente Messsysteme nach dem Messstellenbetriebsgesetz zwingend erfüllen müssten, sehe die Anlage VII nicht vor. Dies habe unter anderem zur Konsequenz, dass Betreiber von Stromerzeugungsanlagen, die nach dem Gesetz mit intelligenten Messsystemen auszurüsten seien, nicht ausgestattet werden könnten.

Die dem Bundesamt zustehende Kompetenz, Technische Richtlinien entsprechend dem technischen Fortschritt abzuändern, gehe nicht so weit, dadurch gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen zu unterschreiten. Seien die dortigen Mindestanforderungen nicht erfüllbar, müsse der Gesetzgeber tätig werden.

Der Beschluss des 21. Senats ist unanfechtbar. Das Hauptsacheverfahren (Klage gegen die Allgemeinverfügung) ist noch beim Verwaltungsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 9 K 3784/20 anhängig. Zudem sind beim 21. Senat noch etwa 50 gleich gelagerte Beschwerdeverfahren von Messstellenbetreibern (insbesondere Stadtwerken) anhängig, in denen der Senat in Kürze entscheiden wird.

Aktenzeichen: 21 B 1162/20 (I. Instanz: VG Köln 9 L 663/20).

Billige Strompreise durch einzigartigen Strompreisvergleich

Wir haben auch einen einzigartigen Stromtarife Vergleich entwickelt, mit dessen Hilfe gleich mehrere Stromtarife-Portale abgefragt werden. Dadurch haben Sie als Nutzer die Gewissheit, dass Ihnen kein billiges Strom-Angebot entgeht. Sie bekommen damit den garantierten Billigstrom-Tarif durch unsere modernste Strompreise-Vergleichstechnologie. Die besten Stromtarife des Stromvergleichs werden gleich in der Vergleichsliste angezeigt. Zusätzlich werden auch weitere billige Stromtarife von den Stromanbietern angezeigt.

Damit Ihnen in Zukunft keine aktuelle News oder Spar-Angebot entgeht, können Sie sich auch bei unserem kostenlosen Newsletter anmelden. Einmal in der Woche bekommen Sie dann eine Übersicht an Aktionen und wichtigen Änderungen im Telefonmarkt. Noch schneller sind Sie aber via Twitter und Facebook informiert.


Verwandte Nachrichten:
  • 03.04.24 So hat nun das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) dem Serverdienstleister Ionos den Zuschlag für den Aufbau einer On-Premise-Enterprise-Cloud erteilt. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Das ITZBund ist ...
  • 28.03.24 Die Gesetzesnovelle für Balkonkraftwerke mit 800 Watt Leistung steht immer noch nicht, dafür werden ab dem 1.April weniger Daten bei der Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister (MaStR) verlangt. Auch die ...
  • 22.01.24 Das rechte milde Wetter und der sparsame Umgang mit Gas sorgen weiterhin für einen gut gefüllten Gasspeicher. So lag am 17.Januar der Gasspeicher bei rund 83 Prozent. Einher damit steigen die Gaspreise auch nicht mehr. Sondern es ist eher eine Beruhigung am Markt festzustellen. Allerdings liegen die Gaspreise noch immer bei dem doppelten, wie sie vor dem Ukraine-Krieg waren. ...
  • 28.12.23 Das rechte milde Wetter und der sparsame Umgang mit Gas sorgen weiterhin für einen gut gefüllten Gasspeicher. So lag am 26.Dezember der Gasspeicher bei 90,67 Prozent. So voll war der Gasspeicher noch nie zu ...
  • 22.12.23 Das Fiasko beim verfassungswidrigen Haushalt durch den Klima- und Transformationsfonds (KTF) schlägt immer grössere Wellen. So schafft es Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (53, Grüne), dass die Bürger und Unternehmen nun immer mehr belastet werden bis hin zu einer Überforderung. Daher spricht man schon öffentlich von einer Energiearmut. Teurer wird es dann auf jedenfall ...
  • 20.12.23 Das Vertrauen in die Bundesregierung ist durch den Förderstopp bei den Elektroautos massiv gesunken. Dabei gibt es es kein Geld mehr aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Hier gibt es einen Fehlbetrag von 60 Milliarden Euro durch den Verfassungswidrigen Haushalt, verursacht durch die Ampelregierung bestehend aus SPD, Grüne und FDP. Nun will laut einer aktuellen Umfrage ...
  • 18.12.23 Die Versprechen vom Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (53, Grüne) waren gross beim Klimaausbau und der Klimaunterstützung, nun stürzt alles wie ein Kartenhaus zusammen. Die Elktro-Auto Förderungen gab es nun nur noch für ...
  • 15.12.23 Die Versprechen vom Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (53, Grüne) waren gross beim Klimaausbau und der Klimaunterstützung, nun stürzt alles wie ein Kartenhaus zusammen. Nachdem schon bekannt geworden ist, dass die Strompreise durch das Streichen von ...
  • 14.12.23 Strom- und Gaskunden durften bislang aufgrund der Energiepreisbremsen weniger zahlen, dafür sprang der Staat ein. Diese gibt es ab dem 1.Januar 2024 nicht mehr. Ferner steigt der CO2-Preis von 30 auf 45 ...

Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten

AKTION 736x414
Anzeige
     Preistipp:
  • 5GB Allnet-Flat
  • mtl. 4,99 € statt 8,99 €
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 5G O2 Netz
  • mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Preistipp O2-Netz:
  • 25 GB 5G Tarif
  • mtl. 9,99 € statt 19,99 €
  • mtl. Laufzeit
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 50 MBit/s
  • optional mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Besten 10 GB Tarife:
  • Spartarife ab 7,99 €
  • Sparwochen mit Rabatten,
  • Gutscheinen,
  • Anschlusspreisbefreiungen
  • Jetzt sparen und Vergleichen!

Kostenloser Newsletter:
Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort keine Schnäppchen und Aktionen mehr.
Ihre E-Mail-Adresse:
Datenschutzhinweise

Weitere Nachrichten:

Telefontarifrechner.de
 Datenschutzhinweise © Copyright 1998-2024 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH  Impressum 
Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
Cookie-Entscheidung widerrufen