Gericht: Verbraucherzentrale erzwingt kundenfreundliches Urteil gegen Tele2
• 16.04.07 Auf eine Klage der Verbraucherzentrale (vzbv) hin, kassierte das Landgericht Düsseldorf zwei intransparente, kundenunfreundliche Klauseln aus den Geschäftsbedingungen des Telekommunikationsanbieters Tele2.Gegenstand der gerichtlichen Verhandlung waren zwei Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
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Die Verbraucherzentrale sieht in diesen Klauseln eine gezielte Verunsicherung durch eine intransparente Verklauselierung und verunsichert die Kunden. Ferner verschafft Tele2 sich ein Hintertürchen, um wenig lukrative Kundenvertrag einseitig zu kündigen.
Die Richter gaben den Kritikpunkten der vzbv statt, und begründeten dies damit, dass es dem Kunden demnach "nicht erkennbar war, unter welchen Voraussetzungen der Kunde die Leistungen des Beklagten noch verkehrs- und marktüblich nutzt. Dadurch verstoße die Vertragsklausel gegen das Transparenzgebot.
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