Anzeige

Sammelklage gegen DAZN eröffnet - Verbraucherzentrale klagt wegen Preiserhöhungen

• 16.09.25 Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage gegen den Streaminganbieter DAZN eingereicht. Hintergrund sind mehrfache einseitige Preiserhöhungen in den Jahren 2021 und 2022, die nach Ansicht der Verbraucherschützer rechtswidrig waren. Bereits über 4.500 Verbraucher:innen haben sich der Klage angeschlossen, um mögliche Rückzahlungen zu erhalten.

Anzeige

Sammelklage gegen DAZN - Verbraucherzentrale klagt wegen Preiserhöhungen

Die Sammelklage gegen DAZN ist ein bedeutender Schritt im Verbraucherschutz und könnte weitreichende Folgen für die gesamte Streamingbranche haben. Betroffene sollten prüfen, ob sie sich der Klage anschließen können, um ihre Ansprüche zu sichern. Mit einer kostenlosen Teilnahme und der Unterstützung durch die Verbraucherzentrale haben sie die Möglichkeit, gegen unfaire Vertragspraktiken vorzugehen.

Sammelklage gegen DAZN: Verbraucherzentrale klagt wegen einseitiger Preiserhöhungen 2021 und 2022. Über 4.500 Betroffene haben sich bereits angeschlossen. Teilnahme kostenlos bis 25.09.2026.
Sammelklage gegen DAZN
- Verbraucherzentrale klagt wegen Preiserhöhungen -Bild: © Tarifrechner.de

Hintergrund der DAZN Sammelklage

Der Streamingdienst DAZN ist vor allem für seine umfangreiche Berichterstattung im Bereich Live-Sport bekannt. In den Jahren 2021 und 2022 nahm der Anbieter jedoch mehrfache Preisanpassungen vor - und das während laufender Verträge. Besonders umstritten war die Preiserhöhung Mitte 2022, bei der der Preis für das Monatsabo von 14,99 Euro auf 29,99 Euro stieg. Diese nahezu Verdopplung führte zu erheblichem Unmut unter den Kund:innen.

Reaktion der Verbraucherzentrale

Nach einem Aufruf im Januar 2023 meldeten sich mehr als 2.000 Betroffene bei der Verbraucherzentrale. Daraufhin reichte der vzbv eine Sammelklage ein. Ziel ist es, die Vertragsklauseln, die für die Preiserhöhungen genutzt wurden, für unwirksam erklären zu lassen. Sollte das Gericht dieser Auffassung folgen, könnten Betroffene einen Anspruch auf Rückzahlung haben.

Zitat aus dem Verfahren

Sebastian Reiling, Referent für Sammelklagen beim vzbv, erklärte: "Das Vorgehen von DAZN war ein klares Foulspiel an den Nutzerinnen und Nutzern. Wir wollen erreichen, dass Betroffene der Preissprünge Geld zurückbekommen."

Rechtliche Grundlage der Sammelklage

Die Sammelklage basiert auf dem Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage. Dieses ermöglicht es Verbraucherschutzverbänden, stellvertretend für eine Vielzahl von Betroffenen gegen Unternehmen vorzugehen. Im Fall von DAZN argumentiert der vzbv, dass die Preisänderungsklauseln in den Verträgen unangemessen benachteiligend seien und somit gegen geltendes Recht verstoßen.

Verfahrensstand

Die erste mündliche Verhandlung ist für den 4. September 2026 vor dem Oberlandesgericht Hamm angesetzt (Aktenzeichen: I-12 VKl 1/24). Bis mindestens 25. September 2026 können sich weitere Betroffene der Klage anschließen.

Teilnahme an der DAZN Sammelklage

Die Teilnahme an der Sammelklage ist kostenlos und erfolgt durch die Eintragung ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz. Die Verbraucherzentrale bietet hierfür einen Klage-Check an, der Schritt für Schritt erklärt, wie die Anmeldung funktioniert.

Voraussetzungen

    • Ein laufender oder ehemaliger DAZN-Vertrag mit Preiserhöhungen in 2021 oder 2022
    • Nachweis der Preisänderung (z. B. E-Mail, Rechnung)
    • Fristgerechte Anmeldung im Klageregister

Vorteile der Teilnahme

    • Sicherung möglicher Rückzahlungen
    • Keine Prozesskosten für Teilnehmende
    • Vermeidung der Verjährung von Ansprüchen

Auswirkungen auf den Streaming-Markt

Der Fall DAZN könnte Signalwirkung für andere Streaminganbieter haben. Sollten die Preiserhöhungen für unwirksam erklärt werden, müssten Unternehmen künftig transparenter und kundenfreundlicher agieren. Dies könnte langfristig zu stabileren Preisen und klareren Vertragsbedingungen führen.

Reaktionen der Kund:innen

Viele Abonnent:innen äußerten in sozialen Medien ihren Unmut über die Preisgestaltung von DAZN. Neben der Höhe der Preiserhöhungen kritisierten sie auch die kurze Vorlaufzeit und die fehlende Möglichkeit, den Vertrag ohne Nachteile zu kündigen.

Damit Ihnen in Zukunft keine aktuellen Nachrichten oder Spar-Angebote entgehen, können Sie sich auch bei unserem kostenlosen Newsletter anmelden. Einmal in der Woche bekommen Sie dann eine Übersicht an Aktionen und wichtigen Änderungen im Telefonmarkt. Noch schneller sind Sie via X (ehemals Twitter) und Facebook informiert.



Verwandte Nachrichten:

Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten

Anzeige
     Spartipp Handytarife:
  • 20 GB Allnet-Flat
  • mtl. 4,99 € statt 9,99 €
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 50 MBit/s High-Speed
  • 1&1 5G Netz
  • mtl. Laufzeit
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Preistipp 50 GB-Tarife:
  • 50 GB 5G Tarif
  • mtl. 8,99 € statt 14,99 €
  • mtl. Laufzeit
  • Handy- und SMS-Flatrate
  • 50 MBit/s High-Speed
  • Jetzt sparen und Wechseln!

     Besten 10 GB Tarife:
  • Spartarife ab 3,99 €
  • Sparwochen mit Rabatten,
  • Gutscheinen,
  • Anschlusspreisbefreiungen
  • Jetzt sparen und Vergleichen!

Kostenloser Newsletter:
Mit unserem kostenlosen Newsletter verpassen Sie ab sofort keine Schnäppchen und Aktionen mehr.
Ihre E-Mail-Adresse:
Datenschutzhinweise

Weitere Nachrichten:

Telefontarifrechner.de
 Datenschutzhinweise © Copyright 1998-2025 by DATA INFORM-Datenmanagementsysteme der Informatik GmbH  Impressum 
Damit wir unsere Webseiten für Sie optimieren und personalisieren können würden wir gerne Cookies verwenden. Zudem werden Cookies gebraucht, um Funktionen von Soziale Media Plattformen anbieten zu können, Zugriffe auf unsere Webseiten zu analysieren und Informationen zur Verwendung unserer Webseiten an unsere Partner in den Bereichen der sozialen Medien, Anzeigen und Analysen weiterzugeben. Sind Sie widerruflich mit der Nutzung von Cookies auf unseren Webseiten einverstanden?(mehr dazu)
Cookie-Entscheidung widerrufen