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Gericht: Vorratsdatenspeicherung ohne Kostenerstattung ist nicht zumutbar

• 22.10.08 Die kommende Vorratsdatenspeicherung sorgt bei Technologie Unternehmen für hohe Kosten bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelung, da Kosten für die Speicherung und Archivierung, sowie Personalkosten entstehen. Und wenn es ums Geld geht, geht es auch oft vor Gericht.

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Das Verwaltungsgericht Berlin nun hat ein Telekommunikationsanbieter bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung befreit. Der Grund ist, dass das klagende Unternehmen sonst auf seinen Kosten auch dann sitzen bleiben würde, wenn das Bundesverfassungsgericht die Kostenregelung später für nichtig erklärt.

Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden, ob die Verpflichtung auf eigene Kosten Überwachungstechnik anzuschaffen und zu betreiben, überhaupt angemessen ist. Die Klägerin soll laut Gesetz speichern, obwohl sie angesichts ihres Kundenkreises kaum mit Anfragen von Strafverfolgungsbehörden rechnen kann.

"Die Vorratsdatenspeicherung ist ein kostspieliger Irrweg, dessen möglicher Nutzen in keinem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand steht, zumal Terroristen und Schwerkriminelle, gegen die sich die Maßnahme in erster Linie wenden soll, die Speicherung umgehen können." so Oliver Süme, Vorstand Recht und Regulierung von eco-Verband. Der Verbandschätzt, dass die Vorratsdatenspeicherung allein im Internetbereich Kosten für die Anschaffung Hard- und Software von mindestens 322 Mio. Euro verursacht.


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