Gerichtsurteil: Tarifumstellungen ohne Einverständnis rechtswidrig
• 30.11.06 Im Rahmen einer Klage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die dt.Telekom, wurde nun vom Landgericht Bonn beschlossen, dass die Tarifumstellung ohne Einverständnis des Kunden rechtswidrig ist.Die Verbraucherschützer hatten Klage eingereicht, nachdem sich monatelang und
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Genau dieser Umstellung ohne Einverständnis des Verbrauchers schiebt das Anerkenntnisurteil vom 20.11.2006 (Az.: 1 O 521/05) nun einen Riegel vor.
Sogar während des seit dem vergangenen Herbst laufenden Verfahrens haben sich immer wieder Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Brandenburg über Vertragsbestätigungen beschwert, obwohl sie sich nie mit einer Tarifumstellung einverstanden erklärt hätten.
Verbraucher, die jetzt noch eine Vertragsbestätigung für eine unerwünschte Tarifumstellung erhalten, sollten sich deshalb an eine Beratungsstelle wenden oder dies per Fax unter 0331 298 71 77 oder E-Mail an info@vzb.de mitteilen. Eine Fortsetzung der untersagten aggressiven Werbung könnte dann mit einem Ordnungsgeld geahndet werden.
Individuellen Rat erhalten Betroffene in den Verbraucherberatungsstellen. Terminvereinbarung unter 01805 / 00 40 49 jeden Mo-Fr von 9-16 Uhr (12 Ct/min aus dem Festnetz der Deutschen Telekom) sowie am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 jeden Mo-Fr von 9-18 Uhr (1 Euro/Min aus dem dem dt. Festnetz der Deutschen Telekom).
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