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Bundesnetzagentur genehmigt neue Netzdurchleitungsgebühren --Call-by-Call wird teurer

• 28.11.08 Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Telekom AG heute neue Zusammenschaltungsentgelte, sogenannte Netzdurchleitungsgebühren, ab dem 1. Dezember 2008 genehmigt. Dabei wurden die zuletzt vor zweieinhalb Jahren genehmigten Entgelte im Schnitt um 4,4 Prozent angehoben. Die Telekom hatte eine Anhebung um durchschnittlich zehn Prozent beantragt.

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Durch die Verteuerung bei den Netzdurchleitungsentgelte verteuern sich auch insgesamt die Call-by-Call und Preselection Tarife bei den Mitkonkurrenten der Dt.Telekom. Denn die Call-by-Call Betreiber müssen das Leitungsnetz der Telekom für die Call-by-Call Vermittlung mitnutzen.

In der Tarifzone I, der Verbindungsübergabe auf der untersten Netzebene, werden an Werktagen von 9 Uhr bis 18 Uhr (Haupttarif) 0,54 Cent/Minute in Rechnung gestellt - bisher 0,52 Cent/Minute, in der übrigen Zeit sind es nun 0,38 Cent/Minuten, bisher waren 0,36 Cent/Minute.

Falls die Verbindungen auf einer höheren Netzebene übergeben werden und daher auch mehr Netzelemente der Telekom genutzt werden, erhöhen sich die Entgelte in der Haupt- und Nebenzeit um jeweils 0,01 Cent/Minute auf künftig 0,89 Cent/Minute bzw. 0,60 Cent/Minute.

Die Entgelte der Tarifzone III betragen jetzt in der Hauptzeit 1,34 Cent/Minute, bisher 1,36 Cent/Minute, in der Nebenzeit bleibt es wie bisher bei 0,89 Cent/Minute.

Die Preisanhebung begründet sich im Wesentlichen durch die deutlich zurückgehenden Verkehrsmengen im klassischen Telefonnetz, z. B. wegen der wachsenden Bedeutung der Telefonie über das Internet und die Mobilfunksubstitution, die zu höheren Kosten je Minute führen.

Die Bundesnetzagentur bezeichnet die neue Preisanhebung als moderat und für die Wettbewerber verkraftbar. Die neuen Entgelte wurden für einen Zeitraum von gut zweieinhalb Jahren bis zum 30. Juni 2011 genehmigt.


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