Hasskriminalität in sozialen Netzen: Versucht Bundesregierung Rechtsstaat auszuhebeln?
• 15.03.17 Der Kampf gegen die Hasskriminalität im Internet geht der Bundesregierung nicht schnell genug voran. Nun will die Bundesregierung ein mehr als zweifelhaftes Gesetz beschließen, dass den Rechtstaat und damit die Verfolgung durch einen Staatsanwalt und Richter ausschließt. Immerhin soll nun die Verfolgung von Tätern durch eine private Firma per Gesetz
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Neuer Gesetzentwurf gegen Hasskriminalität in sozialen Netzwerken
Die Bundesregierung versucht nun die Rechtsdurchsetzung im Internet bei der Hasskriminalität in sozialen Netzwerken zu verbessern. Allerdings muss man auch befürchten, dass damit die Kritik in den sozialen Medien von Facebook, Twitter und CO. auch sehr schnell wieder gelöscht wird.
Ein Fall für den EuGH in Luxemburg? --Abbildung: (Pixabay License)/ pixabay.com |
So gibt es bei den Juristen und Verbänden viele Zweifel an dem den neuen Gesetz. So kommt der Branchenverband Bitkom bei der Frage der Aufgabenverteilung zwischen Behörden und Gerichten einerseits und privatwirtschaftlichen Unternehmen andererseits zu anderen Ergebnissen. Auslegung und Durchsetzung geltenden Rechts sind in Deutschland grundsätzlich Aufgaben von Behörden und Gerichten.
Auch Unterstützt der Branchenverband die Betreiber sozialer Netzwerke bei der Rechtsdurchsetzung, indem sie beispielsweise Mechanismen zur Kennzeichnung und Meldung von Beiträgen zur Verfügung stellen und Behörden auf Aufforderung über die Urheber rechtswidriger Posts aufklären und diese Inhalte löschen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf entledigt sich das Bundesministerium aber seiner originären Pflicht und verlagert die entsprechenden staatlichen Aufgaben bei der Auslegung und Durchsetzung geltenden Rechts auf privatwirtschaftliche Unternehmen. Angesichts der vielen Unbestimmtheiten des Gesetzesvorschlags, unrealistisch kurzer Fristen und der hohen Bußgelder wird dies dazu führen, dass Plattformbetreiber Inhalte im Zweifelsfall eher löschen werden. Folge des Gesetzesentwurfes wäre eine Löschorgie, die auch viele nicht rechtswidrige Inhalte betreffen wird, so der Branchenverband weiter.
Bislang gibt es auch keinen Grund, warum bislang die Behörden auf die konsequente Durchsetzung geltenden Rechts verzichten. Vor allem setzt der Entwurf nicht an der Wurzel des Übels an. Und zwar bei jenen, die rechtswidrige Inhalte erstellen und auf sozialen Netzwerken veröffentlichen. Offenkundig gibt es bei vielen Internetnutzern kein ausreichend entwickeltes Unrechtsbewusstsein bei der Veröffentlichung von Hassbotschaften und anderen rechtswidrigen Inhalten in sozialen Netzwerken. Dieses Unrechtsbewusstsein und eine entsprechende Abschreckung lässt sich nur durch eine konsequente Strafverfolgung erzeugen.
Besonders kurz sind die Löschfristen für rechtswidrige Inhalte. Bei den offensichtlich rechtswidrigen Inhalten ist den Plattformbetreibern eine Frist von 24 Stunden für eine Löschung gesetzt. In diesem Zeitraum muss ein Inhalt eingeordnet und an allen Stellen gelöscht werden. Diese Frist wird auch angesichts der vielen von den Nutzern als bedenklich gemeldeten Inhalte in der Regel für eine substantielle juristische Bewertung nicht ausreichen. Ein Widerspruch des Artikelverfassers ist dann natürlich in der sehr kurzen Zeit zwecklos.
Auch macht das neue Gesetz keinerlei Aussagen dazu, auf welchem Weg ein fälschlicher Weise gelöschter Inhalt schnell und rechtssicher wieder eingestellt werden kann und wer für das fälschliche Löschen haftet.
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