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Cookie Banner Umfrage: Drei Viertel sind von Cookie-Bannern genervt

• 26.03.24 Gute fünf Jahre nach der Einführung der DSGVO sind die Internet-Nutzer durch die Cookie Banner reichlich genervt. So sind 76 Prozent der Internetnutzerinnen und -nutzer von solchen Cookie-Bannern und Tracking-Einstellungen genervt. Auch sagen Zwei Drittel (68 Prozent) sogar, dass sie sich damit nicht beschäftigen möchten, so dass Ergebnis einer Umfrage. Grundlage der Cookie Banner ist das DSGVO, welche vor rund 5 Jahren startete.

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Cookie Banner Umfrage: Drei Viertel sind von Cookie-Bannern genervt

Auch nutzen rund die Hälfte mit 51 Prozent der Internet-Nutzer manche Angebote nicht, weil sie zu viele Cookies verwenden, 58 Prozent löschen regelmäßig die Cookies in ihrem Browser.

Cookie Banner Umfrage: Drei Viertel sind von Cookie-Bannern genervt
Cookie Banner Umfrage: Drei Viertel sind von Cookie-Bannern
genervt © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Dabei sind 34 Prozent die Cookie- bzw. Tracking-Einstellungen wichtig, allerdings sagt ebenfalls rund ein Drittel: "Ich verstehe die Einstellungen nicht", so dass Ergebnis einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom.

So sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung: "Die gesetzlichen Vorgaben zwingen die Anbieter zu Hinweisen und Einstellmöglichkeiten, die offenbar so von der Mehrheit der Nutzerinnen und Nutzer gar nicht gewünscht sind. Politik, Wirtschaft und Wissenschaft sollten gemeinsam Lösungen entwickeln, damit die Menschen Webseiten schnell, einfach und komfortabel nach ihren Wünschen nutzen können".

Aktuell stimmen 24 Prozent der Internetnutzerinnern und -nutzer grundsätzlich allen Cookie- bzw. Tracking-Vorgaben zu, weil sie keine Lust haben, sich damit zu beschäftigen. 21 Prozent stimmen grundsätzlich allen zu, weil sie die dadurch verfügbaren Funktionen nutzen möchten.

Ein Fünftel (21 Prozent) gibt an, alles abzulehnen, was möglich ist. 33 Prozent wählen dagegen gezielt aus, welche Cookies bzw. welches Tracking sie gestatten.

"Viele Online-Dienste sind zur Finanzierung auf Werbung angewiesen. Ohne die entsprechenden Möglichkeiten würde die frei verfügbare Angebotsvielfalt im Internet deutlich zurückgehen", so Dehmel.

Grundlage der Cookie Banner

Die Grundlage für die Verwendung von Cookie-Bannern ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Laut Artikel 6 der DSGVO ist eine aktive Zustimmung der Nutzer erforderlich, wenn personenbezogene Daten gesammelt, gespeichert und an Dritte weitergegeben werden.

Cookie-Banner oder auch Cookie Layer sind Werkzeuge, die auf Webseiten und in Apps eingesetzt werden, um die Einwilligung von Nutzern zur Datenverarbeitung einzuholen1. Mit einem solchen Banner sollen Nutzer in der Lage sein, Cookies gezielt annehmen oder ablehnen zu können.

Wenn ein Cookie-Banner fehlt oder fehlerhaft ist, kann eine Abmahnung der zuständigen Datenschutzbehörde drohen. Bei Nichtkonformität mit der DSGVO können Sanktionen bis zu 20 Millionen Euro möglich sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass technisch notwendige Cookies von dieser Regelung ausgenommen sind. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht grundsätzlich eine Einwilligungspflicht vor, wenn Cookies technisch nicht notwendig sind.

Die Ausnahmen gelten für:

    • Technisch notwendige Cookies: Diese sind für den Betrieb einer Website zur Gewährleistung ihrer Funktionalitäten zwingend erforderlich.
    • Cookies, die ausschließlich der Übertragung von Nachrichten über ein öffentliches Telekommunikationsnetz dienen.
In diesen Fällen ist keine vorherige Zustimmung des Nutzers erforderlich. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass alle anderen Arten von Cookies, wie z.B. Tracking-Cookies oder Third-Party-Cookies, eine ausdrückliche, aktive Zustimmung des Nutzers erfordern.

Fünf Jahre DSGVO: Unternehmen sind weiterhin verunsichert

Zuletzt gab es eine Anordnung des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber gegen die Facebook-Seiten der Bundesregierung. Dieser Streit besteht schon seit dem Jahr 2021. Aber auch die deutschen Unternehmen sind verunsichert. So wirft der Branchenverband dem Gesetz vor, dass in großen Teilen der deutschen Wirtschaft Innovationen behindert werden und als Hindernis für Wachstum und Wohlstand in der digitalen Welt wahrgenommen wird. Weiterhin werden auch bei den Krankenkassen, wie der hkk aus Bremen, Rechtsverstösse gegen die DSGVO bekannt.

62 Prozent der Betriebe zögern bei der Datennutzung, weil sie Angst haben, gegen den Datenschutz zu verstoßen. Fast ebenso viele mit 60 Prozent haben schon einmal Pläne für Innovationen gestoppt, weil datenschutzrechtliche Vorgaben oder Unsicherheiten sie dazu gezwungen haben. Dabei gibt jedes fünfte Unternehmen an, dass dies schon häufig der Fall war, bei 24 Prozent mehrfach und bei 14 Prozent bislang einmal.

Fünf Jahre DSGVO: Unternehmen sind weiterhin verunsichert --hkk verstösst auch im Jahr 2023 gegen DSGVO
Fünf Jahre DSGVO: Unternehmen sind weiterhin verunsichert
--hkk verstösst auch im Jahr 2023 gegen DSGVO -Abbildung: pixabay

"Ein einheitliches Datenschutzrecht für die ganze EU war und ist ein großartiges Projekt für die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für die EU als Wirtschaftsraum. Nach fünf Jahren Datenschutz-Grundverordnung muss man allerdings festhalten: Die DS-GVO hat ihr Versprechen, für europaweit einheitliche, verständliche und praxistaugliche Datenschutz-Regeln zu sorgen, nicht eingelöst." sagt Bitkom-Präsident Achim Berg.

Auch glauben 58 Prozent der Unternehmen, dass Deutschland Chancen für Wachstum und Wohlstand verschenkt, weil zu oft auf Datennutzung verzichtet wird. 63 Prozent sagen, dass durch strenge Regeln innovative datengetriebene Geschäftsmodelle in Deutschland erstickt oder aus dem Land vertrieben werden.

"Datenschutz ist in unserer digitalen Welt extrem wichtig", so Berg. "Das gelte zum Beispiel für länderübergreifende Kooperationsprojekte und die medizinische Forschung, aber auch für die Digitalisierung des Gesundheitswesens oder der Verwaltung.".

Stehen Krankenkassen mit dem DSGVO auf Kriegsfuß und begehen Abrechnungsbetrug?

Immerhin ermittelt zuletzt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gegen die hkk Krankenkasse. Das Verfahren aus dem Jahr 2021, welches der Redaktion vorliegt, ist noch nicht abgeschlossen. Weitere Verfahren werden wohl dieses Jahr hinzukommen.

Diese Krankenkasse rühmt sich öffentlich damit, die billigste Krankenkasse zu sein. Der Redaktion liegt die Bestätigung der Ermittlungen der Behörde vor. Dabei geht es um das Ausspionieren der Daten von Ehepartnern bei einer gemeinsamen Einkommenssteuererklärung. Immerhin unterliegen diese auch dem Steuergeheimnis. So müssen Selbstständige und freiwillig Versicherte einen Einkommensnachweis bei den Krankenkassen liefern. Oftmals macht dieses dann der Steuerberater, um die Angaben DSGVO Konform durchzuführen und auch, weil diese nur das zu versteuernde Einkommen als Beitragshöhe berechnen können. Laut SGB V §240 richtet sich die Beitragshöhe nach dem steuerlichen Gewinn. Der Spitzenverband der Krankenkassen bestätigt diese steuerliche Regelung im Schreiben vom 12.Juni 2019. Nur das Finanzamt und die Steuerberater können hier den korrekten steuerlichen Betrag berechnen.

Laut dem letzten hkk Geschäftsbericht gab es einen Umsatz von rund 1,7 Milliarden Euro. Da das Bußgeld sich am Umsatz orientiert, könnte das Bussgeld hier dann auch schnell rekordverdächtig nach oben schießen. Auch im Jahr 2023 werden bislang keine Fragen von der hkk zu dem Datenschutz von den Mitarbeitern beantwortet. Im Gegenteil, auch im Jahr 2023 werden rechtswidrige Methoden von der hkk gegen Selbstständige und dem Datenschutz angewandt.

Auch liegt hier der Verdacht nahe, dass man Aufgrund der Zuzahlungshöhe im Wettbewerb mit den anderen Krankenkassen liegt, und rechtswidrige Praktiken bei den Einnahmeüberprüfungen der Mitglieder forciert, um zusätzliche Einnahmen wettbewerbswidrig zu generieren. Die hkk hat immerhin ein Prüfungsmonopol bei ihren Versicherten und verstösst damit gegen das "Neutralitätsprinzip". Auch weigerte sich die hkk ein rechtskräftiges Urteil für ihre gängige Praxis der "Falschabrechnung bei den Selbstständigen" bei einer Nachfrage vorzulegen. Dem Bremer Oberstaatsanwalt Hartmann sind die korrupten Praktiken und Zustände bei der hkk bekannt. Die Redaktion hatte schon im Jahr 2021 die Staatsanwaltschaft über mögliche strafbare Handlung bzgl. Abrechnungsbetrug bei den Selbstständigen durch die hkk informiert.

Auch musste in diesem Jahr das Bundesamt für Soziale Sicherung gegen die hkk einschreiten, weil man unter "Vorspielung falscher Tatsachen" einen Einkommenssteuerbescheid einer Pflichtversicherten einforderte. Das Schreiben liegt der Redaktion vor. Auch hier liegt ein gravierender Verstoss gegen die DSGVO vor.

Da es sich dann auch noch um Redakteure handelt, gegen welche die hkk rechtswidrige Handlungen begeht, liegt auch ein Verstoss gegen das Presserecht unter Missachtung des journalistischen Quellenschutzes vor.

Aber bei weiteren Körperschaften öffentlichen Rechts gibt es immer wieder Verstöße. So gab es schon ein Bußgeld in der Höhe von 1,2 Millionen Euro durch den baden-württembergischen Datenschutzbeauftragte gegen die AOK in dem Bundesland. Dabei hatte die AOK Krankenkasse Daten ohne Einwilligung zu Werbezwecken verwendet. Dieses hohe Bußgeld gilt wohl schon als das dritthöchste Bußgeld.

DSGVO Bussgelder: Modehändler H+M akzeptiert Bussgeld von 35,5 Mio. Euro

Die Anfrage hat ein Mitglied von FragdenStaat an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gerichtet. Dabei geht es um die Herausgabe des Bußgeldbescheids vom 30.9.2020, den der HmbBfDI gegen die H&M Hennes & Mauritz Online Shop A.B. & Co. KG erlassen hatte.

Eigentlich sollte der Bußgeldbescheid 3 Wochen nach dem 1.2.2021 dem Mitglied zugestellt werden. Nun hat das Unternehmen H&M Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Hamburg gegen den Bescheid des HmbBfDI erhoben. Daher kann der Bußgeldbescheid an FragdenStaat noch nicht zugestellt werden.

Das höchste Bußgeld mit 35,3 Millionen Euro wurde vom Hamburger Datenschutzbeauftragten gegen den Modehändler H&M erlassen und nun auch akzeptiert. Nur die Herausgabe des Bußgeldbescheides wird nun verweigert. Daher erging zuvor eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz an die Datenschutzbehörde zwecks Herausgabe des Bußgeldbescheides.

Laut dem Tweet hat H&M das Bussgeld akzeptiert, will aber nur die Herausgabe des Bußgeldbescheides an FragdenStaat verhindern. In der Regel kann man nicht pauschal etwas verbieten, sondern es könnten dann nur einzelne Stellen im Bußgeldbescheid geschwärzt werden, wenn H&M hier zum Beispiel Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aufführt, so der Chefredakteur Dipl. Inform. Martin Kopka vom Redaktionsnetzwerk Tarifrechner.

35.258 Mio Euro Bussgeld gegen H&M

Bisher musste der schwedische Bekleidungshändler Hennes & Mauritz (H&M) eine Rekordstrafe in der Höhe von 35.258 Mio Euro zahlen. Dabei wurden Mitarbeiter in einem Servicecenter in Nürnberg Mitarbeiter massiv ausgespäht. Der Bußgeldbescheid erging durch den Hamburgischen Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar. Dabei gibt es auch den Vorwurf den Beschäftigtendatenschutz am Standort Nürnberg schwer missachtet zu haben.

Der bisherige Bußgeldrekord bei den Aufsichtsbehörden lag bisher bei 14,5 Millionen Euro, mit denen die Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk gegen die Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen vorging.

Streit mit Datenschutzbeauftragen Ulrich Kleber: Bundesregierung klagt wegen DSGVO-Verbot ihrer Facebook-Seiten

So will der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber, dass die Facebook-Präsenz der Bundesregierung aus Datenschutzgründen still gelegt wird. Gegen die letzte Frist klagt nun die Bundesregierung.

Dabei geht es um den Datenschutz bei Facebook und darum, ob die Behörden ihre Bürgerinnen und Bürger datenschutzkonform auf Facebook ansprechen können. So hatte immer wieder der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber Zweifel an Facebooks-Datenschutz gehabt. Ein entsprechendes Schreiben hat die Datenschutzbehörde im Februar Woche versendet. Das Bundespresseamt hat ab Erhalt des Bescheids vier Wochen Zeit diesen umzusetzen.

Auf eine letzte Frist der Kontrollinstanz reagiert das Bundespresseamt nun mit einer Klage. So muss nun das Verwaltungsgericht Köln im Streit entscheiden.

Streit mit Datenschutzbeauftragen Ulrich Kleber: Bundesregierung klagt wegen DSGVO-Verbot ihrer Facebook-Seiten
Streit mit Datenschutzbeauftragen Ulrich Kleber: Bundesregierung klagt wegen DSGVO-Verbot
ihrer Facebook-Seiten -Abbildung: pixabay

"So muss das Bundespresseamt als Verantwortlicher nachweisen können, dass die Grundsätze des Datenschutzrechts eingehalten werden. Einen solchen Nachweis konnte das BPA im Verfahren nicht zur aufsichtsbehördlichen Überzeugung erbringen", die Argumentation der Behörde.

Dabei ist dieser Schritt schon ungewöhnlich, da man gegen seine eigene Datenschutzbehörde rechtliche Schritte vor einem Verwaltungsgericht einleitet. Das Bundespresseamt begründete den Schritt damit, dass man "..in einer Art Musterverfahren Rechtsklarheit für den Betrieb von Facebook-Seiten" schaffen wolle, sagte eine Regierungssprecherin der Nachrichtenagentur AFP.

Dabei ist das Amt der Auffassung, dass für die von dem Beauftragten angesprochenen Datenschutzfragen allein Facebook als Plattform zuständig sei und nicht die Regierung als Inhaberin der Seite.

Als Argument von der Bundesregierung wird angeführt, dass Facebook ein wichtiger Kanal ist, um Bürgerinnen und Bürger zu erreichen.

Der Datenschutzbeauftrage Ulrich Kleber ist der Ansicht, dass der Betrieb einer Fanpage auf Facebook wegen der "umfassenden Verarbeitung personenbezogener Daten" nicht datenschutzkonform möglich. Diese Kritik gab es in der Vergangenheit immer wieder. Dabei verweist Kelber auf eine Untersuchung seiner Behörde sowie auf ein Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz (DSK).

So stellte Kelber im Februar 2023 fest: "Alle Behörden stehen in der Verantwortung, sich vorbildlich an Recht und Gesetz zu halten".

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