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Kündigungsbutton: Verbraucherzentrale kritisiert weiterhin schlechte Umsetzung beim Kündigungsbutton

• 05.07.23 Wer mal schnell seinen Laufzeitvertrag kündigen will, ist bei vielen Online-Tarifen und Angeboten immer noch auf die umständliche Zustellung einer schriftlichen Kündigung angewiesen. So zum Beispiel bei den vielen Strom- und Gaspreiserhöhungen in den letzten Monaten und Tagen, wo die Tarife auch Online verfügbar sind, wäre ein Kündigungsbutton hilfreich gewesen. Seit der letzten Datenerhebung vor 6 Monaten gibt es weiterhin Kritik von den Verbraucherschützern. So ist die "Umsetzung weiterhin mangelhaft".

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Kündigungsbutton: Verbraucherzentrale kritisiert weiterhin schlechte Umsetzung beim Kündigungsbutton

So stellten die Verbraucherschützer bei 72 Prozent der knapp 3.000 untersuchten Webseiten keine gesetzeskonforme Umsetzung des Kündigungsbutton im letzten Januar fest. Dabei sind die Anbieter verpflichtet, wenn sie kostenpflichtige Langzeitverträge anbieten, einen Kündigungsbutton einzurichten.

Kündigungsbutton: Verbraucherzentrale kritisiert weiterhin schlechte Umsetzung beim Kündigungsbutton
Kündigungsbutton: Verbraucherzentrale kritisiert weiterhin schlechte
Umsetzung beim Kündigungsbutton -Screenshot: Verbraucherzentrale.de

Die automatisierte Webseitenanalyse der Verbraucherschützer ergab nach einer Auswertung im Juni 2023, dass bei 42 Prozent der Online-Seiten eine gesetzeskonforme Umsetzung fest zustellen ist. Damit haben sich rund 30 Prozent der Anbieter verbessert.

Auf Seiten, die zwar einen Button enthalten, wichen Beschriftungen teilweise von der vorgegebenen Formulierung ab. Mitunter war der Button nur eingeschränkt sichtbar am Ende der Webseite platziert.

"Wir beobachten weiterhin, dass Anbieter das letztliche Kündigungsformular erst hinter dem Kunden-Login zur Verfügung stellen. Das ist nach Auffassung des vzbv jedoch nicht erlaubt. Für Verbraucher:innen gibt es also weiterhin erhebliche Hindernisse und Probleme, wenn sie online Laufzeitverträge kündigen möchten", so Verbraucherschützerin Ramona Pop.

"Verbraucher:innen müssen Verträge, die online angeboten werden, mit einem Klick kündigen können. Dass auch nach einem Jahr die Mehrheit der untersuchten Anbieter dieser Verpflichtung nicht nachkommt, ist inakzeptabel", so Ramona Pop weiter. Es gibt keine Entschuldigung dafür, wenn der Kündigungsbutton immer noch fehlt oder mangelhaft umgesetzt wurde.

Die erste Überprüfung der Webseiten fand am 2. November 2022 statt. Die Wiederholung der Überprüfung erfolgte am 28. Juni 2023.

Fehlerhafte Online-Seiten sind ein Ärgernis

In den eingereichten Meldungen beklagten Verbraucher mitunter, dass Kündigungsbutton zum Teil auf den Anbieterseiten fehlten oder nur schwer auffindbar waren.

In anderen Fällen konnte über den ausgewiesenen Kündigungsbutton das Vertragsverhältnis nicht beendet werden, sodass auch noch nach Vertragsende Geldbeträge weiter abgebucht wurden. Auch schilderten Kunden, dass sie keine Kündigungsbestätigung erhielten oder die Kündigung über den Button aufgrund eines technischen Fehlers erst gar nicht versendet werden konnten.

Verbraucherzentrale Niedersachsen: Viele Online-Anbieter haben noch keinen Kündigungsbutton --Auch Stromanbieter betroffen

Immerhin ist der Kündigungsbutton auf den Internet-Seiten mit Laufzeitverträgen seit dem 1. Juli 2022 verpflichtend. So haben die Verbraucherzentralen 840 Internet-Seiten überprüft.

In der Zeit vom 18. Juli bis 14. Oktober 2022 haben die Verbraucherzentralen 840 Internet-Seiten überprüft. Dabei haben nur 273 Internet-Seiten einen gesetzeskonformen Kündigungsbutton eingebaut. So sind 349 Internet-Seiten. Auch haben 65 Internet-Seiten einen versteckten Kündigungs-Button. Zum Beispiel verstecken viele Anbieter ihren Kündigungs-Button ganz unten, auf den Internet-Seiten, wie bei den Stadtwerken München.

Stadtwerken München mit schlechten Kündigungsbutton

Bei den Stadtwerken München hat sich in den letzten Monaten auch wenig getan, wenn man Kündigen will. Hier muss man weiterhin erst den Kommentare lesen: "Melden Sie sich nochmal bei uns". "Sie sind mit ihrem aktuellen Tarif nicht zufrieden, dann ist ein Tarifwechsel vielleicht die richtige Lösung". Nach weiterem runterscrollen, erscheint ein "Tarifberater", dann ein Hinweis "Oder ziehen Sie um". Dann viel Prosa für "Gute Gründe für die SWM".

Wer es bis dahin geschafft hat, kann den Button "Vertrag kündigen" ganz unten vorfinden. Aber formlose Kündigung geht hier gar nicht, man kommt nur weiter, wenn man Vertragsnummer und Zählernummer hat. Auch kann man dann keine fristlose Kündigung oder einen Kündigungstermin angeben. Dieses ist besonders ärgerlich, weil die Stadtwerke München ihren Strompreis von 28 Cent auf 66 Cent zum 1.1.2023 angehoben haben. Wer wollte da noch Stromkunde sein?

Bei Kündigungsbutton gibt es klare gesetzliche Vorgaben

Auch kann man die Verbraucherschützer Online über einen fehlenden Kündigungsbutton informieren.

Für den Kündigungsbutton gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Die Schaltfläche muss deutlich gestaltet sein und sie muss die Bezeichnung "Verträge hier kündigen" oder eine ähnliche Formulierung enthalten. Die Schaltfläche muss dann zu einer Bestätigungsseite führen, auf der Verbraucher Angaben zum Vertrag machen können, den sie kündigen möchten. Die Kündigung muss mittels einer eindeutig gekennzeichneten Bestätigungsschaltfläche, etwa mit dem Hinweis "Jetzt kündigen", abgeschlossen werden können.

Beide Schaltflächen, die zur Einleitung des Kündigungsvorgangs und die zur Abgabe der Kündigung, müssen ständig verfügbar und leicht zugänglich sein. Eine Anmeldung auf der Webseite darf dafür beispielsweise nicht erforderlich sein. Verbraucher müssen außerdem die Möglichkeit haben, die über die Webseite vorgenommene Kündigung abzuspeichern.

Verpflichtend ist der Kündigungsbutton für langfristige Verträge, die Sie online abschließen können. Dazu zählen beispielsweise Zeitschriftenabos, Verträge für Strom, Gas oder mit Fitnessstudios, aber auch Versicherungsverträge.

Mietverträge und Arbeitsverträge nur schriftlich kündigen

Manche Verträge können Sie ausschließlich schriftlich kündigen. So sieht es das Gesetz vor. Dazu zählen unter anderem Mietverträge und Arbeitsverträge. Für diese ist der Kündigungsbutton nicht verpflichtend.

Musterformular für fristlose Kündigung

Wer den gesetzlichen Vorgaben nicht entspricht, kann dann laut den Verbraucherschützern auch ausserordentlich kündigen. So kann man kündigen, wenn der Kündigungs-Button fehlt. Auch darf ein vorgeschaltetes Login nicht verlangt werden.

Das Musterformular ist online bei den Verbraucherschützern zu finden. Damit Ihnen in Zukunft keine aktuellen Nachrichten oder Spar-Angebote entgehen, können Sie sich auch bei unserem kostenlosen Newsletter anmelden. Einmal in der Woche bekommen Sie dann eine Übersicht an Aktionen und wichtigen Änderungen im Telefonmarkt. Noch schneller sind Sie via Twitter und Facebook informiert.


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