Lauschangriff der USA auf Kanzlerin Merkels Handy
• 24.10.13 Die USA hat möglicherweise das Smartphone der Kanzlerin Merkel abgehört. Dieses geht aus den Snowden-Dokumenten hervor, die dem Nachrichtenmagazin "Spiegel" vorliegen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat diese Auffassung geteilt und unverzüglich die Kanzlerin und das Bundesamt informiert.
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Da nun die Bundesregierung Opfer der amerikanischen Lauschangriffe geworden ist, muss die Bundesregierung sich viele Fragen stellen lassen. Zum einen ist sicherlich der "lasche" Umgang der Bundesregierung mit den Snowden-Dokumenten ein erheblicher Kritikpunkt. Bislang waren die Bürger und die Unternehmen in Deutschland im Visier der NSA. Dieses hat bei der Bundesregierung nur zu einem erhobenen Zeigefinger gegenüber den USA geführt.
Das der Bundesregierung "nun der Arsch auf Grundeis" geht, merkt man an dem sofortigen Handeln der verantwortlichen. Angela Merkel hat mit den amerikanischen Präsidenten ein ausführliches Telefonat geführt. Über das Ergebnis des Telefonates gibt es noch keine Aussagen. Es ist nur die Rede von einem "ungewöhnlich scharfen Ton".
Auch hat der Außenminister Westerwelle den Botschafter der USA ins Auswärtige Amt eingeladen. "Dabei wird ihm die Position der Bundesregierung deutlich dargelegt werden", sagte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts.
Zuletzt ist laut den Unterlagen des ehemaligen Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden bekannt geworden, zu denen der NDR und die Süddeutsche Zeitung Zugang hatten, dass der britische Dienst wesentliche Teile des europäischen Internet-Verkehrs speichern und analysieren kann. Das betrifft in besonderem Umfang die Daten deutscher Internet-Nutzer. Hier hat der Dienst Zugriff auf zwei Transatlantik-Kabel sowie auf eine der wichtigsten Verbindungen nach Ostasien und das innereuropäische Kabel PEC.
Die Deutsche Telekom gehört ebenfalls zu den Betreibern der abgehörten Kabel. Die Telekom wies in der Stellungnahme darauf hin, dass die großen Unterseekabel von Firmen-Konsortien betrieben werden, die auf die jeweiligen Partner vor Ort angewiesen seien. Im konkreten Fall habe die Telekom bereits geprüft, ob es eine rechtliche Grundlage gibt, auf der man von anderen Anbietern Aufklärung über die Zusammenarbeit mit britischen Sicherheitsbehörden verlangen kann. Aufgrund des UK Official Secrets Act bestehe allerdings eine Verschwiegenheitsverpflichtung seitens der Unternehmen.
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