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Nach DSGVO 9,55 Mio Hammer 1&1 Bussgeld Bescheid --Gericht reduziert Bußgeld um 90 Prozent

• 11.11.20 Im Verfahren um den Bußgeldbescheid des Bundesdatenschutzbeauftragten gegen die 1&1 Telecom GmbH hat das Landgericht Bonn heute, am 11.November 2020, zugunsten von 1&1 entschieden. Die Richter erklärten das ursprünglich verhängte DSGVO Bußgeld in Höhe von 9,55 Mio. Euro für unverhältnismäßig und reduzierten es auf 0,9 Mio. Euro.

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Nach DSGVO 9,55 Mio. Hammer 1&1 Bussgeld Bescheid --Gericht reduziert Bußgeld um 90 Prozent

Nach dem letzten DSGVO Bussgeld Bescheid hatte 1&1 weitere Maßnahmen getroffen, damit Kunden sich am Telefon identifizieren können. Hier bekommen Kunden in Zukunft eine Service-Pin. Immerhin hat 1&1 ein Hammer DSGVO Bussgeld Bescheid in der Höhe von 9,55 Mio. durch die Datenschutzbehörde bekommen, wie wir auch berichtet haben.

Nach DSGVO 9,55 Mio. Hammer 1&1 Bussgeld Bescheid --Gericht reduziert Bußgeld um 90 Prozent
DSGVO Bussgeld gegen 1&1
-Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com

Damals ging der Telekommunikationsanbieter gegen den Bußgeldbescheid der Datenschutzbehörde vor. Laut 1&1 ist das DSGVO Bußgeld unverhältnismäßig und verstößt gegen das Grundgesetz. Bei dem 1&1 DSGVO Bußgeld geht es um die Weitergabe einer Rufnummer an einen ehemaligen Partner. Wie sich nun zeigt, hat 1&1 Recht bekommen.

1&1 prüft die Urteilsbegründung

Allerdings will 1&1 die Urteilsbegründung intensiv prüfen und behält sich rechtliche Schritte gegen die Entscheidung vor.

Das Verfahren bezog sich nicht auf den generellen Schutz der bei 1&1 gespeicherten Daten, sondern auf die Frage, wie Kunden auf ihre Vertragsinformationen zugreifen können. In dem Fall von 2018 ging es um die telefonische Abfrage der Handynummer eines ehemaligen Lebenspartners. Die zuständige 1&1-Mitarbeiterin erfüllte dabei alle Anforderungen der zu diesem Zeitpunkt gültigen Sicherheitsrichtlinien.

Gericht sah nur leichten Fall

Das Gericht sah in dem vorliegenden Fall nur einen leichten, nicht vorsätzlichen Verstoß gegen den Datenschutz in einem Einzelfall, für den ein Bußgeld in Millionenhöhe nicht angemessen sei. Gleichzeitig flossen zahlreiche mildernde Umstände in das Urteil ein. So seien keine sensiblen Daten betroffen und eine massenhafte Herausgabe von Daten sei nicht zu befürchten gewesen. Darüber hinaus habe 1&1 sofort umfassend mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten zusammengearbeitet.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hatte 1&1 vorgeworfen, durch eine nicht den Standards entsprechende Authentifizierung am Telefon, technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von personenbezogenen Daten nicht eingehalten zu haben. Die Behörde hatte daraufhin im Dezember 2019 den Bußgeldbescheid gegen 1&1 verhängt. Dagegen hatte die 1&1 Telecom GmbH vor dem Landgericht Bonn geklagt.

Das Unternehmen sah in dem sehr hohen Bußgeld einen Verstoß gegen das Grundgesetz, insbesondere die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit.

Die Berechnung des Bußgeldes orientiert sich seit dem vergangenen Jahr im Widerspruch zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am jährlichen Konzern-Umsatz. Dadurch können bereits kleinste Abweichungen hohe Geldbußen zur Folge haben.

Nach DSGVO Hammer 1&1 Bussgeld Bescheid --Service-PIN zur Identifizierung beim telefonischem Support

1&1 erhöht die Sicherheitsstandards und führt die 1&1 Service-PIN zur Identifizierung an der Kundenhotline ein. Damit sind Kundendaten weiter vor dem unerlaubten Zugriff Dritter geschützt.

Die PIN ist eine individuelle 5-stellige Zahlenkombination, die Kunden zukünftig im 1&1 Control-Center einsehen können. Das 1&1 Control-Center ist der geschützte Kundenbereich für alle DSL- und Mobilfunkkunden von 1&1 und kann auch per App kostenlos für Android und iOS genutzt werden.

Die 1&1 Service-PIN ist im Control-Center unter dem Reiter "Kundendaten" zu finden.

Wenn Kunden den 1&1 Kundensupport anrufen und ein Anliegen haben, bei dem personenbezogene Daten zur Bearbeitung des Anliegens erforderlich sind, so werden die Kundenberater drei Stellen der PIN abfragen. Die Berater selbst sehen aber nie die gesamte Service-PIN.

So braucht man danin Zukunft bei einem telefonischem Kontakt immer die neue 1&1 Service-PIN sowie zusätzlich die 1&1 Rufnummer oder die 1&1 Vertragsnummer.

DSGVO Hammer Bussgeld Bescheid mit 9,55 Millionen Euro gegen 1&1

So hatte die 1&1 Telecom GmbH gegen den erlassenen Bußgeldbescheid des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nicht akzeptiert und hat dagegen geklagt.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat für einen Einzelfall ein Bußgeld in Höhe von 9,55 Mio. Euro verhängt. Die Behörde wirft 1&1 vor, durch eine nicht den Standards entsprechende Authentifizierung am Telefon, technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von personenbezogenen Daten nicht eingehalten zu haben.

1&1 bezeichnet das Bußgeld ist absolut unverhältnismäßig. Die neue Bußgeldregelung, nach der die Summe berechnet wurde und die für die gesamte deutsche Wirtschaft gilt, wurde am 14. Oktober 2019 veröffentlicht und orientiert sich am jährlichen Konzern-Umsatz, so die Kritik.

So können bereits kleinste Abweichungen riesige Geldbußen zur Folge haben. In der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der Umsatz allerdings nicht als Kriterium für die Bemessung der Bußgeldhöhe vorgesehen. Darüber hinaus verstößt die neue Bußgeldlogik gegen das Grundgesetz, insbesondere die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit, so 1&1 weiter.

In diesem Verfahren ging es nicht um den generellen Schutz der bei 1&1 gespeicherten Daten, sondern um die Frage, wie Kunden auf ihre Vertragsinformationen zugreifen können. Der fragliche Fall ereignete sich bereits im Jahr 2018.

Dabei gab es eine telefonische Abfrage der Handynummer eines ehemaligen Lebenspartners. Die zuständige Mitarbeiterin erfüllte dabei alle Anforderungen der damals bei 1&1 gültigen Sicherheitsrichtlinien. Zu diesem Zeitpunkt war eine Zwei-Faktor-Authentifizierung üblich, einen einheitlichen Marktstandard für höhere Sicherheitsanforderungen gab es nicht.

Nun gibt es sogar eine dreistufige Authentifizierung und so wird auch 1&1 als eines der ersten Unternehmen seiner Branche jedem Kunden eine persönliche Service-PIN bereitstellen.

Die Datenschutzbeauftragte von 1&1, Dr. Julia Zirfas, betont die hohen Sicherheitsstandards des Unternehmens: "Die Sicherheit der Daten vieler Millionen Kunden hat für uns oberste Priorität. Deshalb hält sich 1&1 strikt an die geltenden Datenschutzvorschriften.".

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