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Norden Deutschlands mit 32 Prozent Glasfaser-Abdeckung an der Bundesspitze

• 24.11.17 Der Glasfaserausbau ist in Deutschland im vollen Gang. Allerdings hinkt Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Ländern erheblich nach, besonders beim schnellen Glasfaserausbau gibt es einen erheblichen Defizit im Vergleich zu anderen Ländern. So fordert der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO)die Einführung einer Zukunftsprämie für reine Glasfaseranschlüsse. Immerhin gibt es nun im Norden Deutschlands schon eine Glasfaser-Abdeckung von 32 Prozent.
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mit 32 Prozent Glasfaser-Abdeckung an der Bundesspitze

Bei der Breitband-Versorgung mit Glasfaser hat Schleswig-Holstein seine bundesweite Spitzenposition nochmals deutlich ausgebaut, so der Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz bei der Jahrestagung des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (BREKO) in Berlin. Davon haben rund 24 Prozent der Bevölkerung den Anschluss auch gebucht.

Bundesweit liegt die Quote allerdings erst bei sieben Prozent. Bis zum Jahr 2025 will Schleswig-Holstein ein flächendeckendes Angebot bereitstellen und stellt dafür zusätzlich 50 Millionen Euro bereit.

Glasfaserausbau ermöglicht derzeit das schnellste Internet -Bild: Telekom

Neben klaren Zielvorhaben durch das Land verfüge Schleswig-Holstein über eine breit aufgestellte Anbieterlandschaft, die vor allem von regionalen Akteuren geprägt sei. So könnten neben 15 Stadtwerken und verschiedenen Breitbandnetzgesellschaften, die vor allem aus der Windbranche stammen, etwa 20 kommunale Breitbandzweckverbände überall dort einspringen, wo kein privatwirtschaftlicher Ausbau stattfinde.

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) stelle als Förderinstitut des Landes zudem maßgeschneiderte Finanzierungskonzepte auf und habe über ihre Darlehn bereits 500 Millionen Euro an Investitionen ausgelöst.

Bereits mit den aktuell laufenden Projekten sei für das Jahr 2020 mit einer Glasfaserabdeckung von 50 Prozent und bis 2022 mit einer Abdeckung von 62 Prozent zu rechnen.

Bundesnetzagentur erlaubt der Glasfaser-Konkurrenz einen Mitverlegungsanspruch

Damit der Glasfaserausbau nun auch schneller voranschreitet, erlaubt die Bundesnetzagentur der Glasfaser-Konkurrenz einen Mitverlegungsanspruch. "Wir ermöglichen mit diesen Entscheidungen einen effizienten Infrastrukturwettbewerb beim Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen, insbesondere auch in Neubaugebieten", betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Anlass für das Verfahren war die Weigerung der Gemeinde Linkenheim-Hochstetten, den Telekommunikationsunternehmen Unitymedia und der Telekom die Mitverlegung eigener Infrastrukturen in einem Neubaugebiet zu gestatten. Die Gemeinde sah die Wirtschaftlichkeit des von ihr initiierten Betreibermodells in Gefahr. Die Unternehmen betonten ihrerseits, dass durch die Mitverlegung eigener Telekommunikationsinfrastruktur gerade im Fall eines solchen Neubaugebietes die volkswirtschaftlich ineffiziente Dopplung von Tiefbaukosten verhindert werden könne.

Keine Mitverlegung ohne Kostenbeteiligung

Nach Auffassung der Bundesnetzagentur war die Koordinierung von Bauarbeiten bzw. die Mitverlegung zumutbar. Allerdings kann es aufgrund der zu wahrenden Investitionsanreize für ausbauende Unternehmen keine Mitverlegung ohne Kostenbeteiligung geben. Grundsätzlich sind auch die Tiefbaukosten zwischen den beteiligten Telekommunikationsunternehmen aufzuteilen.

Das am 10. November 2016 in Kraft getretene DigiNetz-Gesetz zielt darauf ab, die mit dem flächendeckenden Ausbau einer hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur verbundenen Kosten durch die Nutzung von Synergien zu senken. Die Bundesnetzagentur nimmt die Aufgaben einer zentralen Informations- und nationalen Streitbeilegungsstelle nach dem DigiNetz-Gesetz wahr.

Durch den Mitverlegungsanspruch können die Glasfaserkunden nun aber auch in den Genuss von billigeren Tarifen auf dem Markt kommen. Den bislang sind laut unseren Recherchen gerade bei den Gemeinden oftmals teure Tarife durch die Pächter des Glasfaseranschlusses vorhanden. So bewerben die Gemeinden den Glasfaseranschluss oftmals als "Kostenlos", um dann bei den Tarifen durch den Pächter des Glasfaseranschlusses, ordentlich abzukassieren. Besonders, wenn Gemeinden sich zu einem Zweckverband zusammen tun, sollte man dann als Kunde aufhorchen.

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