Online-Banking Umfrage: Nutzer achten beim Online-Banking auf Sicherheit
• 08.01.21 Das Online-Banking findet immer mehr zufriedene Anwender. So können mittlerweile die Bankgeschäfte bequem vom heimischen Sofa aus via Smartphone oder PC erledigt werden. Auch kann man sich per Video-Chat über die Finanzen beraten lassen. Allerdings machen sich viele Nutzer auch Sorgen um die Sicherheit. Immerhin achten Nutzer
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Online-Banking Umfrage: Nutzer achten beim Online-Banking auf Sicherheit
So geben 79 Prozent der Online-Banking-Nutzer an, dass kein Dritter während der Bankgeschäfte auf ihren Bildschirm schaut. Vor einem Jahr waren es erst 72 Prozent. Und immerhin 44 Prozent sorgen dafür, dass auf den Geräten, die sie für Online-Banking nutzen, immer die neueste Betriebssystem-Version und aktuelle Schutzsoftware wie Virenscanner installiert sind. Im Vorjahr waren es erst 37 Prozent.
Online-Banking Umfrage: Nutzer achten beim Online-Banking auf Sicherheit -Abbildung: Bitkom |
Leicht von 40 auf 42 Prozent gestiegen ist auch der Anteil derjenigen, die regelmäßig Passwörter und PINs für das Online-Banking ändern, so das Ergebnis einer Befragung von 1.004 Personen ab 16 Jahren durch den Branchenverband Bitkom.
"Die Banken haben technische Schutzvorkehrungen getroffen, die Online-Banking mindestens so sicher machen wie klassische Bankgeschäfte. Nutzer sollten aber die gängigen Sicherheitsregeln beachten, damit nicht zum Beispiel Dritte Zugangsdaten ausspähen können", sagt Kevin Hackl, Banking-Experte beim Digitalverband Bitkom.
So nutzen unverändert 41 Prozent Online-Banking auch auf fremden Geräten, etwa auf der Arbeit oder bei Freunden. Der Anteil der Online-Banking-Nutzer, die ihre Online-Bankgeschäfte über öffentliches WLAN etwa in Restaurants oder Flughäfen erledigt haben, ist hingegen von 49 Prozent im Vorjahr auf aktuell 41 Prozent zurückgegangen.
"Die Online-Verbindung wird heute bei allen Anbietern sicher und verschlüsselt aufgebaut. Wer aber in öffentlichen Netzen ganz sicher gehen will, der sollte auf eine VPN-Verbindung zurückgreifen", so der Bitkom weiter.
Angestiegen ist der Anteil der Online-Banking-Nutzer, die schon einmal ihre Zugangsdaten an Dritte weitergegeben haben, etwa an Freunde oder Familienmitglieder. Geben dies aktuell 24 Prozent an waren es ein Jahr zuvor erst 19 Prozent.
Online-Banking wird von 13 Millionen Bundesbürger genutzt
Dabei geht das Wachstum beim Online-Banking weiter. So können sich laut einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom weitere 8 Prozent vorstellen, auf Online-Banking umzusteigen.
Online-Banking ist beliebt in Deutschland -Bild: © PublicDomainPictures (Pixabay License)/ pixabay.com |
So gehen 29 Prozent der Online-Kunden nicht mehr in eine Filiale, sondern erledigen alles im Internet. Jeder Zweite nutzt Online-Banking überwiegend, geht aber hin und wieder in eine Filiale. Gerade einmal 17 Prozent der Online-Banking-Nutzer sagen, dass sie überwiegend Filialen besuchen und die Online-Funktionen nur ab und an verwenden.
Digitalangebote wichtiger als die Marke
Bislang haben nur 34 Prozent der Kunden ihr hauptsächlich genutztes Girokonto gewechselt. Inzwischen sind den Kunden bei der Wahl ihrer Bank digitale Angebote wichtiger als eine bekannte Marke. So geben 57 Prozent an, dass ihnen Digitalangebote wie Online-Banking, Banking-Apps oder auch Online-Beratung bei ihrer Bank wichtig sind, nur 47 Prozent sagen dies über die Bekanntheit der Marke.Dabei wollen 8 Prozent einen Wechsel innerhalb der kommenden zwölf Monate durchführen. Und weitere 19 Prozent geben an, dass sie sich grundsätzlich vorstellen können, ihre Bankgeschäfte bei einer reinen Online-Bank ohne Filialen zu erledigen.
Ferner sind 42 Prozent der Kunden dafür, ihre Bankgeschäfte wie Überweisungen oder Einlagen über neue Finanzdienstleister wie Paypal oder Payback oder über Internetunternehmen wie Apple, Google oder Amazon zu tätigen.
Neue EU-Zahlungsdiensterichtlinie PSD2
Das Angebot an Online-Diensten rund um Banking könnte sich in den kommenden Monaten deutlich vergrößern. Seit Anfang des Jahres ist die EU-Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 in Kraft. Sie verpflichtet die Banken, auf Wunsch des Kontoinhabers ihm oder von ihm ausgewählten Dritten den Zugriff auf Kontodaten zu gewähren. Von dieser Gesetzesänderung hat bislang rund jeder dritte Bundesbürger gehört. Die große Mehrheit der Befragten macht sich allerdings Sorgen, dass auf diese Weise Kriminelle unberechtigt auf die Kontodaten zugreifen können.
Banken dürfen nur bei eingesetzte SMS-TAN kassieren
Die Kosten bei den Banken sind immer sehr ärgerlich. Nun hat der Bundesgerichtshof aber die Banken erneut in die Schranken, bei den Abrechnungen, gewiesen. So dürfen die smsTAN fürs Online-Banking den Kunden nur in Rechnung gestellt werden, wenn sie auch benutzt werden. smsTANs, die nicht eingesetzt werden, dürfen auch nichts kosten, dieses hat so nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.Der Kläger, ein Verbraucherschutzverband, wendet sich mit der Unterlassungsklage gegen eine von der beklagten Sparkasse verwendete Preisklausel für smsTAN. Der Kläger behauptet, die Beklagte verwende in ihrem Preisverzeichnis eine Klausel mit folgendem Wortlaut: "Jede smsTAN kostet 0,10 Euro (unabhängig vom Kontomodell)". Er ist der Ansicht, diese Klausel verstoße gegen § 307 BGB, und nimmt die Beklagte darauf in Anspruch, deren Verwendung gegenüber Privatkunden zu unterlassen. Die Beklagte stellt nicht in Abrede, eine Preisklausel für smsTAN zu verwenden, bestreitet aber, dass diese den vom Kläger behaupteten Wortlaut hat.
Die Klausel ist aufgrund ihres einschränkungslosen Wortlauts ("Jede smsTAN...") so auszulegen, dass sie ein Entgelt in Höhe von 0,10 Euro für jede TAN vorsieht, die per SMS an den Kunden versendet wird, ohne dass es darauf ankommt, ob diese im Zusammenhang mit der Erteilung eines Zahlungsauftrages eingesetzt wird. Die Beklagte beansprucht danach etwa für jede TAN ein Entgelt, die zwar per SMS an den Kunden übersendet, von ihm aber z. B. auf Grund eines begründeten "Phishing"-Verdachts oder wegen der Überschreitung ihrer zeitlichen Geltungsdauer nicht verwendet wird. Ferner fällt nach der Klausel ein Entgelt auch dann an, wenn die TAN zwar zur Erteilung eines Zahlungsauftrags eingesetzt werden soll, dieser aber der Beklagten wegen einer technischen Fehlfunktion gar nicht zugeht.
Somit dürfen die Banken und Sparkassen ihren Kunden den Versand einer Transaktionsnummer (TAN) per SMS nur dann in Rechnung stellen, wenn diese auch tatsächlich von dem Kunden benutzt wird.
Urteile aus den Vorinstanzen:
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• LG Frankfurt am Main - Urteil vom 17. Januar 2013 - 5 O 168/12
• OLG Frankfurt am Main - Urteil vom 29. Mai 2015 - 10 U 35/13
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