Rechtsanwälte: Musikindustrie in der Beweispflicht bei Tauschbörsenrazzia
• 25.05.06 Der auf das Internet-Recht spezialisierte Anwalt Christian
Solmecke von der Kanzlei Michael Rechtsanwälte und Notare teilt mit, dass Die
Musikindustrie nun bei der selbsternannten grössten Razzia im Internet gegen
Tauschbörsennutzer in der Beweispflicht ist.
Die Musikindustrie und Staatsanwaltschaft Köln hat den bislang größten Schlag
gegen Nutzer von Internet-Tauschbörsen am letzten Dienstag, den 23.Mai,
verkündet. Die Rede ist von einem riesigen Raubkopierer-Netzwerk. "Damit wird
der Eindruck erweckt, hier handele es sich um ein Zusammenwirken
professioneller Raubkopierer. Meist sind die Betroffenen allerdings Schüler
und Studenten im Alter zwischen 15 und 25 Jahren", erläutert Rechtsanwalt
Christian Solmecke.
Nach den Hausdurchsuchungen wird meistens parallel zu den Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft, eine Kanzlei im Auftrag der Musikindustrie Akteneinsicht
beauftragt. Gegen den so ermittelten Internet-Anschlussinhaber wird dann ein
zivilrechtliches Verfahren angestrengt.
Pro Musikstück verlangt die Musikindustrie 10.000 Euro Schadensersatz. In der
Regel wurden zu Beweiszwecken nur ein bis zwei Songs durch die
Ermittlungsbehörden herunter geladen. Über die Songtitel wird dann aber
vermutet, dass weiteres geschütztes Musik-Material angeboten wurde. So kommen
utopische Schadensersatzforderungen in Höhe von 40 Millionen Euro zustande.
Letztlich wird vorgeschlagen, gegen Zahlung einer Pauschale von 10.000 Euro
die Sache zu vergleichen.
"In einem Zivilprozess muss die Musikindustrie nachweisen, dass der Nutzer
einen solchen Schaden konkret verursacht hat", erläutert Rechtsanwalt
Solmecke. Hier ist die Rechtslage noch unklar. Oft ist auch ungeklärt, wer
einen Internetanschluss tatsächlich genutzt hat. Bei Wohngemeinschaften
können mehrere Nutzer parallel z.B. über W-LAN auf einen Internet-Anschluss
zugreifen. Letztlich kann bei DSL-Anschlüssen über die IP-Adresse nur
nachvollzogen werden, über welche Login-Daten die Einwahl ins Internet
erfolgte. Ort, Computer oder gar die Person des Einwählers bleiben unbekannt.
Weitere Informationen zum Filesharing-Recht sind auf der Internetseite
http://www.rae-michael.de zu finden.
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