Regulierungsverfügung für ATM-Bitstromzugang
• 07.03.07 Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Telekom AG heute die Regulierungsverfügung für den ATM-Bitstromzugang bekannt gegeben.In der Regulierungsverfügung ist der Deutschen Telekom eine Verpflichtung zur Zugangsgewährung zum ATM-Bitstromzugang zu nicht-diskriminierenden
|
|
Hinsichtlich der Entgelte hat die zuständige Beschlusskammer eine nachträgliche Entgeltkontrolle für ausreichend erachtet und von einer Vorab-Genehmigungspflicht nach dem Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung abgesehen.
Der ATM-Bitstromzugang ist eine Vorleistung, die Wettbewerber in die Lage versetzen soll, auf den nachgelagerten Endkundenmärkten qualitativ hochwertige DSL-Anschlüsse, die in erster Linie von Geschäftskunden nachgefragt werden, anzubieten. Hierin unterscheidet sich der ATM-Bitstromzugang vom IP-Bitstromzugang. Der IP-Bitstromzugang wird auf der Basis des Internetprotokolls abgewickelt und hat vornehmlich den DSL-Massenmarkt im Blick.
Die Dt. Telekom wurde bereits im September letzten Jahres dazu verpflichtet, den Wettbewerbern den Zugang zu gewähren.
| Verwandte Nachrichten: |
|
|
Auf dieser Seite gibt es Affilate Links, die den Preis nicht beeinflussen. Damit wird der hochwertige Journalismus kostenfrei angeboten |

